998 resultados para Humoristische Darstellung


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Isabella Perceval

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Zustand vor der Renovierung

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Zustand nach der Renovierung

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Die Testphasenverordnung bildet die rechtliche Grundlage des Versuchs der Neustrukturierung des Asylverfahrens in der Schweiz und hat sich somit an deren Zielvorgaben zu messen. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel die Frage untersucht, ob das Ziel der Effizienz unter gleichzeitiger Wahrung der Fairness im Asylverfahren durch das aktuelle Umsetzungsvorhaben erreicht wird. Nach einer Darstellung der geplanten Verfahrensabläufe werden zuerst die der Beschleunigung dienenden Bestimmungen der Testphasenverordnung dargestellt und kommentiert, danach diejenigen welche der Fairness und Rechtsstaatlichkeit dienen sollen. Im Ausblick werden weitere Fragen aufgeworfen und es wird versucht eine Einschätzung zu geben, ob das für die Testphase vorgesehene Verfahren geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems zu fördern.

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F. De Mauny, photographe paysagiste [[Elektronische Ressource]]

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F. De Mauny, photographe paysagiste [[Elektronische Ressource]]

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Gegenstand und Ziel: Darstellung einer Vergiftung mit Alpha-Chloralose anhand von zwei Fällen sowie Zusammenstellung der diesbezüglichen Literatur. Patienten: Zwei Chihuahua-Hündinnen (3- bzw. 12-jährig) wurden nach Aufnahme von mit Alpha-Chloralose präparierten Fleischwürstchen vorgestellt. Ergebnisse: Beide Tiere zeigten Hypoventilation und neurologische Symptome, wobei sich eine Hündin mit Koma und Hypothermie präsentierte, die andere mit Koma, Krämpfen und normaler Temperatur. Initial stand die Aufrechterhaltung und Überwachung der Vitalfunktionen sowie die Dekontamination im Vordergrund. Beide Hunde wurden symptomatisch behandelt und konnten das Tierspital nach 3 Tagen verlassen. Aufgrund der neurologischen Symptome sind bei solchen Patienten andere ZNS-depressive Toxine ebenfalls in Betracht zu ziehen. In diesem Fall wurde das Toxin Alpha-Chloralose nachgewiesen. Schlussfolgerung und klinische Relevanz: Alpha-Chloralose-Intoxikationen sind bisher selten beschrieben. Zu den Symptomen zählen Hypothermie, Hypoventilation, Krämpfe, Koma, Narkose, Miosis, Hypersalivation, bronchiale Hypersekretion und Bradykardie. Eine Intoxikation mit Alpha-Chloralose sollte daher sowohl bei komatösen als auch krampfenden Tieren als Differenzialdiagnose in Betracht gezogen werden.

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Der vorliegende Beitrag versucht, diese inhaltlich stark divergierende kantonale Gesetzgebung im Bereich des Ausländerrechts zu systematisieren und aufzuzeigen, in welcher Form die Kantone ihre Vollzugsfunktion auf legislativer Ebene wahrnehmen, sowie die wichtigsten Regelungsbereiche zu nennen und zu dokumentieren. In diesem Sinne behandelt der Beitrag die Gesetzgebung deskriptiv; Bewertungen bezüglich der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht oder der Angemessenheit der gewählten Normstufe sind nicht Teil dieser Darstellung. Nach einer Übersicht über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Zwangsmassnahmen, Zulassung und Aufenthalt sowie Integration wird die kantonale Gesetzgebung auf diesen Gebieten dargestellt, wobei jeweils zuerst die von den Kantonen gewählten Erlassformen vorgestellt und danach die wichtigsten Regelungsbereiche abgebildet werden.

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Mit der Virtopsy hat das Institut für Rechtmedizin der Universität Bern unter Prof. Dr. med. R. Dirnhofer und Prof. Dr. med. M. Thali die Rechtsmedizin über die ganze Welt revolutioniert. Obwohl einzelne Techniken, aus dem klinischen Medizinalltag stammend, bereits zu früherer Zeit im einen oder andere Autopsie-Saal bereits zur Anwendung kamen, waren es die Berner Rechtsmediziner, Radiologen und Ingenieure, welche diese kombinierten. Unter dem Begriff Virtopsy vereint sich die Nutzung von medizinischen bildgebenden Verfahren mit dem Erfassen der Körperoberfläche mittels 3D-Oberflächenscanning. Dadurch hat Virtopsy, nebst den rekonstruktiven Möglichkeiten, ein immenses Potential für die Dokumentation sowohl vom Verstorbenen als auch von Verletzungen von Lebenden. Gerade mittels der räumlichen Darstellung von inneren Verletzungen und Frakturen können diese für den medizinischen Laien optimal dargestellt und verständlich gemacht werden. Bei der Klärung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei Kollisionen von Motorfahrzeugen mit Fussgängern oder Zweiradfahrern - gegenüber welchen der Mensch besonders exponiert und verletzlich ist - aber auch zur Klärung von Verletzungen an Fahrzeuginsassen, zeigen sich die rekonstruktiven Möglichkeiten von Virtopsy. Dabei gilt zu beachten, dass die 3D-Dokumentation mittels den erwähnten Verfahren eine Akquisition von digitalen Daten, nicht automatisch eine vollständige Auswertung zur Folge haben muss. Trotzdem zeigt sich, dass viele offene Fragen erst im Nachhinein auftreten, wenn die Befunde und Spuren nicht mehr zugänglich sind. Die mittels Virtopsy erhobenen digitalen Daten lassen sich jedoch zu jedem Zeitpunkt neu befunden oder weiter bearbeiten und können auch in Zukunft zur Klärung eines Unfallereignisses beitragen.

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Mit Kuno verbindet mich nicht allein das lnteresse an einer Theorie der Religion (Füssel, Huber, & Walpen, 1990). Mit dieser allerdings habe ich mich in den letztenJahren am intensivsten auseinandergesetzt. Daher erscheint es mir sinnvoll, zu dieser Thematik meinen Beitrag zu seiner Festschrift zu leisten. Kurzgefasst geht es darin um prosoziale Effekte religiôser Konstruktsysteme. Es lasst sich namlich zeigen, dass sie einen ideologischen Mechanismus zu neutralisieren vermôgen, wenn sie einen determinierenden Einfluss auf das Verhalten ausüben. Dabei spielt der Glaube, der nach einem allseits bekannten Diktum sogar Berge versetzen kann, eine entscheidende Rolle. Daher lese ich in dem Oberthema der Festschrift einen «Genitivus subjectivus». Es lautet dann: Suchet zuerst die Gerechtigkeit, die Gott realisiert bzw. realisieren wird. lch beginne mit der Darstellung einer sozialpsychologischen Theorie, die zu erklaren versucht, warum Menschen, die von einem ungerechten Ereignis getroffen werden, zu allem Überfluss auch noch die Schuld daran in die Schuhe geschoben bekommen. ln einem zweiten Schritt definiere ich, was ich unter religiôsen Konstruktsystemen verstehe und wie sie in sozialwissenschaftlichen Studien gemessen werden kônnen. Darauf aufbauend versuche ich zu prazisieren, wie religiôse Konstruktsysteme den Mechanismus der Schuldzuschreibung beeinflussen. Dazu greife ich aufDaten zurück, die ich 1999 in einer eigenen Untersuchung mit einer reprasentativen Stichprobe von Studierenden der Universitat Freiburg im Uechtland erhoben habe.

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!

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Welsch (Projektbearbeiter): Darstellung der Schlacht bei Schleswig: Sieg der von preußischen und anderen Bundestruppen unterstützten schleswig-holsteinischen Armee über die Dänen (23. April 1848)

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Boberach: Die Darstellung berücksichtigt besonders die neuen Erfahrungen mit dem Straßen- und Häuserkampf, die Eisenbahnen als Truppenbeförderungsmittel, die Erprobung des Zündnadelgewehrs

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Boberach: Vom Standpunkt des linken Zentrums wird die Entwicklung der Parteien in der Nationalversammlung und der Verlauf der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung vom Kremsier[er] Programm bis zum Rücktritt des Ministeriums Gagern dargestellt und die Erklärungen der Regierungen von Österreich, Preußen und Bayern kritisiert. - Wentzke: Sehr wertvolle Darstellung der Parteigestaltung in der Paulskirche nach dem Programm von Kremsier. Erörterung der diplomatischen Verhandlungen über die Reichsverfassung, soweit sie bekannt wurden. Kritik der österreichischen, bairischen [sic!] und preußischen Erklärungen vom Standpunkt der Gagern'schen Partei im engeren Sinne und ihrer Wirkung auf die Beratungen der Paulskirche. Beilage: Denkschrift über die künftigen Beziehungen zu Österreich vom Februar 1849 (von Wurm?)