987 resultados para Philipp I, Landgraf von Hessen, 1504-1567.
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Welsch (Projektbearbeiter): Amnestie für die aus politischen Gründen Inhaftierten und Verurteilten aus den Königreichen Galizien und Lodomerien sowie Lombardei-Venetien
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Welsch (Projektbearbeiter): Lobende Hervorhebung der Rolle Hessen-Darmstädtischer Truppen bei der Niederschlagung der Revolution in Baden und Württemberg
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In der feministischen Linguistik wird angenommen, daß maskuline Bezeichnungen, die generisch benutzt werden (Bezeichnungen von Personen beiderlei Geschlechts durch die maskuline Form, wie z.B. die Wissenschaftler, die Studenten), weibliche Personen weniger vorstellbar oder sichtbar machen als männliche Personen. Verschiedene experimentelle Untersuchungen konnten diese Annahme für den englischen Sprachraum bestätigen. Für die deutsche Sprache existieren dagegen bislang sehr wenige Studien zu dieser Frage. Es werden vier Experimente vorgestellt, die untersuchen, ob unterschiedliche Sprachversionen - ,Beidnennung‘ (Studentinnen und Studenten), ,Neutral‘ (Studierende), ,Generisches Maskulinum‘ (Studenten) und “Großes I“ (StudentInnen) - den gedanklichen Einbezug von Frauen beeinflussen. Über alle Experimente hinweg zeigte sich, daß bei Personenreferenzen im generischen Maskulinum ein geringerer gedanklicher Einbezug von Frauen zu beobachten war als bei alternativen Sprachformen wie der Beidnennung oder dem “Großen I“ (z.B. seltenere Nennungen von beliebten weiblichen Persönlichkeiten oder von politischen Kandidatinnen für das Amt des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin der BRD).
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Boberach: Aus dem Entwurf der Grundrechte des deutschen Volkes soll sich ergeben: Die gesamte Volkserziehung soll Staatssache sein. Die Volksschullehrer sollen an der Universität ausgebildet und wie Angehörige wissenschaftlicher Berufe besoldet werden. Die Schule soll von der Kirche getrennt, aber der Religionsunterricht beibehalten werden.
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der dem Präsidenten der Preußischen Nationalversammlung von Unruh in der Nacht vom 9. auf den 10. November zugegangenen Schreiben. Hintergrund: Staatsstreich in Preußen am 8. November 1848 (Verlegung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg, eine Anordnung, der sich die Mehrheit der Abgeordneten widersetzt)
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Welsch (Projektbearbeiter): Abschaffung der Natural- und Arbeitsleistungen im Herzogtum Steiermark ab dem 1. Januar 1849 gegen finanzielle Entschädigung. Für die Zeit des laufenden Jahres sind die Beteiligten gehalten, sich gütlich über die Art der Ableistung (in Geld oder Naturalien) zu einigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Robote und sonstigen "unterthänigen Leistungen" in Galizien und Lodomerien gegen angemessenes Entgelt (mit dem 15. Mai 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der Bewilligung einer Summe von 100.000 österreichischen Gulden zum Zwecke der Auslösung der geringbeliehenen Pfänder im Wiener Versatzamt (Pfandleihhaus)
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Welsch (Projektbearbeiter): Provisorische Wahlordnung für den österreichischen Reichstag, dessen Eröffnung auf den 26. Juni 1848 terminiert wird: die Mitglieder des Senats (nicht mehr als 200) setzen sich zu einem Viertel aus vom Kaiser ernannten Personen, zu drei Vierteln aus gewählten Großgrundbesitzern zusammen; die Mitglieder der Abgeordnetenkammer (383, einer pro 50.000 Einwohner) werden - über Wahlmänner - vom Volke gewählt. Die zum österreichischen Staatsgebiet zählenden Königreiche Ungarn (samt Siebenbürgen und Kroatien u. Slawonien) sowie Lombardei-Venetien werden nicht aufgeführt
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer am 17. Mai 1848 in der 'Allgemeinen Österreichischen Zeitung' veröffentlichten Gegendarstellung des Innenministers Pillersdorff die Berichterstattung über die sogenannte Sturmpetition vom 15. des Monats betreffend. Ziel dieses seitens dreier nicht mit vollem Namen unterzeichnenden Gardisten initiierten Abdruckes ist es, Gerüchten die Grundlage zu entziehen, wonach die Ereignisse des 15. Mai und die Flucht Kaiser Ferdinands I. in einem unmittelbaren Zusammenhang stünden
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The aim of this study was to obtain the diagnostic and therapeutic approach among Swiss practitioners in cows with retained fetal membranes (RFM) (part 1). All members of the Association for ruminant health were contacted per email via the newsletter. The survey was completed by 128 veterinarians, partially responded by 140 veterinarians. The manual removal of the fetal membranes is practiced by 129 of the responding veterinarians. Cows with/without fever are treated usually with intrauterine antibiotics. Cows with RFM with/without fever are most commonly treated parenterally with tetracycline or penicillin. The use of cephalosporins and quinolones in cows with fever is more common than in cows without fever. With the present results of the survey veterinarians should critically question the supposed benefits of the manual removal of the placenta and the use of antibiotics in cows with RFM.
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Welsch (Projektbearbeiter): Kaiser Ferdinand spricht der Nationalgarde seine "volle Zufriedenheit und Anerkennung" aus. Mitgeteilt vom Oberkommandierenden der Nationalgarde
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck zweier Manifeste des österreichischen Feldzeugmeisters und Ban (Statthalter) des vereinigten Königreiches Kroatien, Slawonien und Dalmatien Jellačić, den militärischen Einmarsch eines Freiwilligenheers ins revolutionäre Ungarn betreffend (11. September 1848). Betonung der Kaisertreue sowie der Integrität der österreichischen Gesamtmonarchie
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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung des Einmarsches in das revolutionäre Ungarn von südslawischer Seite: Es geht um die "Gleichberechtigung aller unter der Krone Ungarns lebenden Nationalitäten". Hintergrund ist die von Pest ausgeübte Politik der Madjarisierung von Kroaten und Serben (Annexion von Slawonien, Einführung des Ungarischen als Amtssprache), die als gegen die Erhaltung der Gesamtmonarchie gerichtet interpretiert wird: "Da ... das ungarische Ministerium ... in seinen separatischen Tendenzen verharrt ... gebietet die Pflicht und Ehre ... zu den Waffen zu greifen ... "
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestätigung des Reichstagsbeschlusses vom 30. und 31. August 1848 über die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit durch Kaiser Ferdinand I. (Grundentlastungsgesetz). Für die Abschaffung von Arbeitsleistungen, Geld- und Naturalabgaben, Holzungs- und Weide- sowie Servitutsrechten ist eine Entschädigung vorgesehen