998 resultados para Humoristische Darstellung


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Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbei- tet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: − das neue Erwachsenenschutzrecht − die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme − die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung − die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO

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Das politische System der Schweiz gilt mit seiner ausgebauten Konkordanz, der direkten Demokratie und seinen föderativen Strukturen in vielerlei Hinsicht sowohl als Vorzeige- als auch als Sonderfall einer funktionierenden Demokratie des 21. Jahrhunderts. Das vorliegende Lehrbuch behandelt die wichtigsten politischen Institutionen und Akteure des schweizerischen politischen Systems, setzt sie in einen internationalen Vergleich und zeigt den beträchtlichen Wandel der schweizerischen Politik in den letzten 20 Jahre auf. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Darstellung der Funktions- und Wirkungsweise der für die Schweiz typischen Institutionen wie die direktdemokratischen Volksrechte, die breit abgestützte Konkordanzregierung und die vielfältigen föderativen Institutionen gelegt.

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Die Geschichte der Freiherren von Strättligen als Besitzer von Schloss und Herrschaft Spiez steht beispielhaft für die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umwälzungen, mit denen zahlreiche Adelsgeschlechter im Raum Thunersee und Berner Oberland im 13. und 14. Jahrhundert konfrontiert waren. Zugleich lassen die repräsentative Ausgestaltung ihres Herrschaftssitzes und die Darstellung eines ihrer Angehörigen in der Manesse-Liederhandschrift die reiche Kultur erkennen, welche an den Höfen gepflegt wurde und vom Selbstverständnis des hiesigen Adels zeugt. Das Buch widmet sich den Strategien des Freiherrngeschlechts zur Anpassung an veränderte Bedingungen und fragt nach den vielfältigen Facetten adeliger Kultur im Berner Raum. Dabei liegt ein Akzent auf denjenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Szene in der Manesse-Handschrift aus sozial- und kunstgeschichtlicher sowie literatur- und musikwissenschaftlicher Perspektive stellen.

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Die Stadt Bern bildete im 18. Jahrhundert den grössten Stadtstaat nördlich der Alpen. Sie wurde von vielen ausländischen Reisenden als eine der schönsten Städte der Eidgenossenschaft gepriesen und trotz ihrer aristokratischen Regierungsform als vorbildliches Staatswesen dargestellt. Nach dem Untergang des Ancien Régime 1798 und den folgenden gesellschaftlichen und politischen Umwälzungen wurde Bern 1848 zur Bundesstadt der Schweiz erkoren. Als reformiertes, urbanes Zentrum, an der Schnittstelle von deutschen und französischen Einflüssen gelegen, kannte Bern eine überraschend vielgestaltige Theaterkultur, die für die Zeitspanne des 18. und 19. Jahrhunderts noch nie systematisch untersucht worden ist. Das vorliegende Werk leistet einen Beitrag, um diese Forschungslücke in der Schweizer Theaterhistoriographie zu schliessen. Kulturelle Ausdrucksformen des Menschen im Allgemeinen und Theaterpraktiken im Besonderen stehen in enger Wechselwirkung mit den sozialen, politischen und geistesgeschichtlichen Gegebenheiten einer Zeit. Erscheinungsformen theatralen Handelns im Kontext der konkreten gesellschaftshistorischen Bedingungen bilden denn auch den Untersuchungsgegenstand dieser quellennahen Studie. Vier Schwerpunktkapitel behandeln je eine Theaterform, die den Untersuchungszeitraum in besonderem Masse prägten: Reisende Theatergesellschaften, Liebhabertheater, Schauereignisse des Äusseren Stands sowie historische Festzüge und Festspiele. In der Schweiz, die keine Königshöfe oder Fürstenresidenzen kannte, gehörten die reisenden Theatergesellschaften zu den wichtigsten Akteuren im Berufstheaterwesen. Der komplizierte obrigkeitliche Verwaltungsapparat, dem sich die fremden Theatertruppen stellen mussten, das Zusammenleben in der städtischen Gemeinschaft und die bunte Palette des theatralen Unterhaltungsangebots werden in einem ersten Teil anhand exemplarischer Beispiele vorgestellt. Während das professionelle Theaterschaffen im Berichtszeitraum weitgehend von ausländischen Kräften getragen wurde, pflegte die einheimische Bevölkerung mehrheitlich die dilettierende Kunstausübung. Im Unterschied zum gewerbsmässig betriebenen Theater genoss das Liebhabertheater ein weit höheres Sozialprestige. Die vielfältigen Ausformungen der bernischen Laientheaterkultur sind Gegenstand des zweiten Kapitels, wobei der Bogen gespannt wird von der Salongeselligkeit des 18. Jahrhunderts bis zum Vereinstheaterwesen des 19. Jahrhunderts. Eine interessante Facette des sozialen Rollenspiels wird in den Aktionen des Äusseren Standes nachgewiesen, einer Vereinigung junger Patriziersöhne, die sich mit fiktiven Regierungssitzungen, Gerichtsverhandlungen und farbenprächtigen Umzügen, auf ihre künftige Magistratsrolle vorbereiteten. Die Institution des Äusseren Stands und die von ihr organisierten Schauereignisse stehen ziemlich exzeptionell in der schweizerischen, ja sogar in der europäischen Theaterlandschaft da. Für das Nationalbewusstsein und das Selbstverständnis des 1848 gegründeten Schweizer Bundesstaats waren die historischen Festzüge und Festspiele von besonderer Bedeutung. Die Stadt Bern setzte mit ihrer monumental aufgezogenen Gründungsfeier im Jahre 1891 Massstäbe. Die Wirkungsästhetik der Festspielinszenierung beruhte im Wesentlichen auf einer präzisen Choreographie der Masse und der eigens zu diesem Anlass komponierten Musik. Die Rezeptionsbelege zeugen durchweg von einer gefühlsmässigen Überwältigung des Publikums. Die nicht nur für Bern typische Festspieleuphorie des ausgehenden 19. Jahrhunderts war eine Antwort auf die von vielen Zeitgenossen als brüchig empfundene Lebenswirklichkeit. Die Autorin liefert mit ihrer Studie zum Theater in Bern eine facettenreiche Darstellung der einzelnen Theaterformen, benennt Akteure, Zuschauer und Interessenvertreter, beschreibt die Spielstätten und die Aufführungspraxis, situiert die szenischen Vorgänge im historischen Kontext und fragt nach den Funktionen, die sie erfüllten. Auf diese Weise entfaltet sich ein einzigartiges kulturgeschichtliches Panorama einer reformierten Stadt der Eidgenossenschaft im Übergang vom 18. ins 19. Jahrhundert. Es gelingt der Autorin, ein anschauliches Bild der vielfältigen Theaterlandschaft der Stadt Bern von 1700-1900 zu zeichnen und vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Bedingungen die Kontinuitäten, Brüche und Besonderheiten im bernischen Theatralitätsgefüge sichtbar zu machen. Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen des Forschungsprojekts »Berner Theatergeschichte« des Instituts für Theaterwissenschaft Bern und der Schweizerischen Theatersammlung. Die Historikerin und Theaterwissenschaftlerin Susanna Tschui promovierte mit dieser Arbeit an der Universität Bern. Sie ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Archiv- und Museumswesen tätig.

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Bei der Untersuchung der Frage, wie die polymorphe Krankheit Aids in der Literatur und im Film dargestellt wird, zeigt sich, dass die Hautläsionen des Kaposi Sarkoms ein stets wiederkehrendes Bild sind. Der Krankheitskomplex Aids wird unter dem Bild des Kaposi Sarkoms subsumiert. Ausgangspunkt der Analyse ist die Frage, wie die bildlichen Strategien der Darstellung von Aids bzw. des Kaposi Sarkoms in kulturelle Kontexte eingebettet werden. In meinem Beitrag stelle ich insbesondere drei Thesen vor: 1. Bilder vermitteln Wissen: In den frühen Aids-Darstellungen werden die Läsionen mit Referenz auf den medizinischen Diskurs ausführlich erklärt. Später erscheinen sie nur noch als kurzes Bild oder knapper Hinweis. Das Kaposi Sarkom wird zum bildhaften Wissenskürzel. Diese ‚Verkürzelung‘ wird allerdings in neueren Darstellungen wieder infrage gestellt. 2. Bilder erzeugen Sinn: Das Bild des Kaposi Sarkoms erscheint zugleich im Kontext unterschiedlicher Sinngebungsverfahren. Diese schliessen an Diskurse ausserhalb der Medizin an und geben den Läsionen weitere, über die Medizin hinausgehende Bedeutungen. So markieren sie z.B. als ‚Kainsmale‘ sittliche Verfehlung oder machen als ‚Wundmale Christi‘ das Leiden zugänglich. 3. Bilder schaffen Akzeptanz: Die Darstellungen verfolgen nicht selten das Ziel, die Kranken oder die Krankheit akzeptabel zu machen. Je nach Zielpublikum bedienen sie sich dafür unterschiedlicher Strategien. Da das Kaposi Sarkom in einigen Todesszenen verschwindet, geht es zugleich um die Frage, welche Bilder in welchen Kontexten zumutbar sind und wo die Grenzen des Akzeptablen liegen. Die Untersuchung greift auf Luhmanns Theorie der Ausdifferenzierung sozialer Systeme und Foucaults Diskurstheorie zurück: Text- bzw. bild-text-generierende Systeme (z.B. Literatur und Film) eignen sich Material aus anderen Systemen (z.B. Medizin) an und transformieren dieses gattungsspezifisch. Detailliert können diese Transformationen in den Einzeldarstellungen mit einem diskursanalytischem Ansatz untersucht werden. Texte und Bilder reagieren zudem auf Erwartungshorizonte und verändern diese, was sich mit Hilfe der Rezeptionstheorie beschreiben lässt.

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Der Beitrag gibt einen Überblick über die Standorte und Studiengänge der Erziehungswissenschaft in der Schweiz, über die zahlenmäßige Entwicklung der Studierenden, über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen, über die Situation beim akademischen Personal und wissenschaftlichen Nachwuchs, über aktuelle Forschungsschwerpunkte und -projekte sowie über die Reform der Lehrerbildung. Für ein besseres Verständnis der Ausführungen wird einleitend auf vier Besonderheiten der pädagogischen Ausbildungen in der Schweiz hingewiesen: (1) Zahlreiche Universitäten bieten neben den akademischen Ausbildungen so genannte Diplomstudiengänge an. Diese dauern zwischen 4 und 6 Semestern, sie werden als Abschlussexamen ohne akademischen Grad bezeichnet und sind überwiegend im Heilpädagogischen Bereich zu finden. (2) Auch so genannte Nachdiplomstudien, z.B. die Nachdiplomstudiengänge in Fachdidaktik an der Universität Bern, können an Universitäten angesiedelt sein. (3) Viele pädagogische Studiengänge laufen außerhalb der Universitäten an den (kantonalen) Fachhochschulen. (4) Die pädagogische Landschaft ist von starken Reformbewegungen dominiert, z.B. durch den Aufbau Pädagogischer Hochschulen, durch Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge oder durch die Aufwertung der Fachhochschulen. Dies erschwert eine umfassende Darstellung der Schweizer Situation. (ICI2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.

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The vulvar intraepithelial neoplasia (VIN) is a rare chronic skin condition that may progress to an invasive carcinoma of the vulva. Major issues affecting women's health were occurring symptoms, negative influences on sexuality, uncertainty concerning the illness progression and changes in the body image. Despite this, there is little known about the lived experiences of the illness trajectory. Therefore, the aim of this study was to describe the experiences of women with VIN during the illness trajectory. In a secondary data analysis of the foregoing qualitative study we analysed eight narrative interviews with women with VIN by using thematic analysis in combination with critical hermeneutics. Central for these women during their course of illness was a sense of "Hope and Fear". This constitutive pattern reflects the fear of recurrence but also the trust in healing. The eight narratives showed women's experiences during their course of illness occurred in five phases: "there is something unknown"; "one knows, what IT is"; "IT is treated and should heal"; "IT has effects on daily life"; "meanwhile it works". Women's experiences were particularly influenced by the feeling of "embarrassment" and by "dealing with professionals". Current care seems to lack adequate support for women with VIN to manage these phases. We suggest, based on our study and the international literature, that new models of counselling and providing information need to be developed and evaluated.

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Die Virtopsy ist eine progressive bildgebende Methode der Rechtsmedizin, mit welcher außergewöhnliche Todesfälle oder auch Verletzungen lebender Personen (klinisch forensische Bildgebung) untersucht werden können. Genutzt werden hierfür bildgebende Verfahren wie z. B. CT und MRT. Die Virtopsy an Verstorbenen bringt verschiedene Vorteile gegenüber einer Autopsie mit sich, wie beispielsweise die verständliche 3D-Darstellung. Demgegenüber ergeben sich aber auch Nachteile, wie etwa der Umstand, dass Organfarben nicht sichtbar sind. Per saldo überwiegen jedoch die Vorteile, insbesondere genießen bildgebende Untersuchungen bei Angehörigen aus Gründen der Pietät und der Religion eine größere Akzeptanz als konventionelle Leichenöffnungen. Die Virtopsy kann sowohl eine Autopsie ergänzen als auch eine Autopsie-Entscheidung erleichtern, indem sie Letzterer vorausgeht. David Alexander Zimmermann beschreibt in einer ersten monografischen Abhandlung zum Thema den umfassenden rechtlichen Rahmen für bildgebende Verfahren in der Forensik. Die rechtliche Diskussion umfasst dabei die Interpretation und Vergleichung rechtlicher Quellen sowohl aus verschiedenen Ländern wie z. B. Australien, Deutschland, Schweiz und USA, als auch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dabei richtet der Autor seinen Fokus auf die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für forensische Bildgebung / Virtopsy und deren Zulässigkeit in Strafverfahren.

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Das Internationale Zivilprozessrecht unterliegt einer mehrfachen Dynamik: Seine Bedeutung wächst stetig mit der grenzüberschreitenden Verflechtung der Wirtschaft und der Mobilität der Personen. Die vorwiegend multilateralen Rechtsquellen sind Änderungen unterworfen, die internationale Rechtsprechung entwickelt sich laufend fort. Vor diesem Hintergrund bietet das vorliegende Lehrbuch eine aktuelle, eingehende Darstellung des gesamten Internationalen Zivilprozessrechts der Schweiz, unter Berücksichtigung der Grundlagen der Internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen. Als Rechtsquellen stehen das revidierte LugÜ, an dessen Erarbeitung der Autor mitgewirkt hat, sowie das IPRG mit seiner Revision von 2011 im Zentrum. Die systematische Darstellung und Erläuterung der Rechtsmaterie wird von zahlreichen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung unterstützt. Das Werk richtet sich sowohl an Studierende der Rechtsfakultäten wie an Vertreter von Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung.

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Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbei- tet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: − das neue Erwachsenenschutzrecht − die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme − die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung − die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO

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Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbei- tet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: − das neue Erwachsenenschutzrecht − die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme − die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung − die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO

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Der vorliegende Betrag gibt einen Überblick über die Geschichte der verhaltenstherapeutischen Beschäftigung mit Konflikten, gefolgt von einer Darstellung plananalytischer und konsistenztheoretischer Konfliktkonzepte. Möglichkeiten einer modernen, integrativ-orientierten Verhaltenstherapie zum Umgang mit Konflikten werden skizziert.

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Die Virtopsy ist eine progressive bildgebende Methode der Rechtsmedizin, mit welcher außergewöhnliche Todesfälle oder auch Verletzungen lebender Personen (klinisch forensische Bildgebung) untersucht werden können. Genutzt werden hierfür bildgebende Verfahren wie z. B. CT und MRT. Die Virtopsy an Verstorbenen bringt verschiedene Vorteile gegenüber einer Autopsie mit sich, wie beispielsweise die verständliche 3D-Darstellung. Demgegenüber ergeben sich aber auch Nachteile, wie etwa der Umstand, dass Organfarben nicht sichtbar sind. Per saldo überwiegen jedoch die Vorteile, insbesondere genießen bildgebende Untersuchungen bei Angehörigen aus Gründen der Pietät und der Religion eine größere Akzeptanz als konventionelle Leichenöffnungen. Die Virtopsy kann sowohl eine Autopsie ergänzen als auch eine Autopsie-Entscheidung erleichtern, indem sie Letzterer vorausgeht. David Alexander Zimmermann beschreibt in einer ersten monografischen Abhandlung zum Thema den umfassenden rechtlichen Rahmen für bildgebende Verfahren in der Forensik. Die rechtliche Diskussion umfasst dabei die Interpretation und Vergleichung rechtlicher Quellen sowohl aus verschiedenen Ländern wie z. B. Australien, Deutschland, Schweiz und USA, als auch aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dabei richtet der Autor seinen Fokus auf die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für forensische Bildgebung / Virtopsy und deren Zulässigkeit in Strafverfahren.