99 resultados para Strafrecht
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Zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. iur. et lic. oec. Heinrich Koller, haben über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz (BJ) eine Festschrift für ihren scheidenden Direktor verfasst. Die in deutscher und französischer Sprache verfassten Beiträge spiegeln das breite Spektrum einer Institution, aus deren «atelier» manch ein Gesetzesentwurf stammt. Oft übersehen wird dabei, dass das BJ aber auch eine «Werkstatt» ist, die das geltende Recht umsetzt und im Rahmen dieser Konkretisierung wichtige Akzente setzt. Die Festschrift bietet damit einen Blick hinter die Kulissen eines wichtigen Kompetenzzentrums für Rechtsfragen und beleuchtet aktuelle Probleme aus «erster Hand». Abgerundet wird die Festschrift mit einem Grusswort des Vorstehers EJPD (Bundesrat Christoph Blocher) und einem Schriftenverzeichnis von Heinrich Koller. Enthalten ist unter Anderem - die Bundesverfassung - weitere wichtige Gesetze und Verordnungen aus dem öffentlichen Recht - ZGB und Nebenerlasse - OR und Nebenerlasse - Erlasse zum Strafrecht und zur Strafrechtspflege - Gesetze zu Gesundheit, Arbeit und sozialer Sicherheit - wichtige Gesetze zu Wirtschaft und Kredit Autorinnen und Autoren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz
Endstation Sehnsucht: Die Veralltäglichung der Sicherheit und die Grenzen globaler Rechtsversprechen
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Das Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht erscheint neu im Stämpfli Verlag. Der diesjährige Band enthält Beiträge namhafter Autoren zu den Bereichen Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie, Unfalldiagnostik, Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Autoren befassen sich mit der Zuverlässigkeit der Legalbewährungsprognose verkehrspsychologischer Gutachten, der Qualitätssicherung der Fahreignungsabklärung als Hauptzweck der neuen Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), der «neuen Linie» des Schweizerischen Bundesgerichts betreffend Beurteilung von verkehrsmedizinischen Fahreignungsgutachten bei Alkoholfällen mit Ethylglucuronid-Haaranalyse, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, der Gefährdung beim Fahrstreifenwechsel auf Autobahnen, der immateriellen Unbill nach einem Verkehrsunfall, Fussgängern im Strassenverkehr, Amortisationstabellen in Leasingverträgen, dem Geschäftsbericht 2010-2011 des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz und des Nationalen Garantiefonds Schweiz, der Konzession im Strassenverkehr, dem Strassentransport (Ladungssicherung, Bewilligungen für Ausnahmetransporte, Arbeitszeit) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu SVG 58-89, zur Verkehrsopferhilfe sowie zum Strassenverkehrsstrafrecht im Jahr 2010.
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Das Wirtschaftsrecht stellt ein eigenständiges Rechtsgebiet dar, das auf dem Privatrecht sowie auf dem öffentlichen Recht inklusive dem Strafrecht basiert. Nicht allein die wirtschaftsrechtliche Rechtssetzung, sondern auch die wirtschaftsrechtliche Rechtsanwendung fällt durch zahlreiche Besonderheiten auf (beispielsweise bei der Methodik). Der vorliegende Beitrag fokussiert sich auf die Rechtsanwendung und spezifisch auf die Rechtsanwender des schweizerischen Wirtschaftsrechts; insbesondere für ausländische Leser soll ein Überblick zu einigen ausgewählten Behörden (z.B. Handelsregisterämter/HR, Revisionsaufsichtsbehörde/RAB, Finanzmarktaufsichtsbehörde/FINMA, Übernahmekommission/UEK, Schweizerische Nationalbank/SNB, Wettbewerbskommission/WEKO) und Gerichten (Handelsgerichte, Arbeitsgerichte, Bundespatentgericht etc.) in der Schweiz gegeben werden.
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Im Rahmen von Abstimmungskampagnen zu Migrationsfragen wurde in der schweizerischen Presse und in politischen Diskussionen wiederholt auf die vermeintlich divergierende Kriminalitätsrate zwischen Personen unterschiedlicher Staatszugehörigkeit hingewiesen. Die weit verbreitete Auffassung, dass "Ausländer" ein erhöhtes Kriminalitätspotenzial aufweisen, wurde dabei kaum in Frage gestellt, obwohl verlässliche Zahlen zu dem Thema nur spärlich sind. Um die Wissenslücke zumindest teilweise zu schliessen, werden in diesem Beitrag Ergebnisse einer systematischen Analyse der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2011 vorgestellt. Für verschiedene Arten von Straftaten werden rohe und standardisierte Beschuldigtenbelastungsraten (BBR) nach Herkunft und Aufenthaltsstatus berichtet. Zur Berechnung der BBR wird die Anzahl der im Referenzjahr beschuldigten Personen ins Verhältnis zum jeweiligen Bevölkerungstotal gemäss der Bevölkerungsstatistik des Bundesamtes für Statistik gesetzt. Die Standardisierung erfolgt nach Alter und Geschlecht. Es zeigt sich, dass für Ausländer insgesamt eine erhöhte Belastungsrate zu beobachten ist, sich die Differenz zu den Schweizern durch eine Standardisierung nach Alter und Geschlecht jedoch um rund ein Drittel verringert. Weiterhin sind die Ergebnisse sehr unterschiedlich je nach Art der Straftaten und vor allem nach Herkunftsregion.
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Eine Person erleidet bei einem Unfall schwere Hirnschädigungen und ist fortan kaum mehr wieder zu erkennen. Sie leidet an Erinnerungslücken und ihre Persönlichkeit hat sich durch den Vorfall schwerwiegend verändert. Diese Veränderung ist so ausgeprägt, dass ihre Freunde sie als "anderen Menschen" bezeichnen. Ist diese Beschreibung zutreffend? Wie können wir wissen, ob sich die alte Person bloss verändert hat, oder ob die alte Person aufgehört hat zu existieren und wirklich eine neue Person entstanden ist? Dies ist das Problem der personalen Identität. Das Problem ist nicht bloss ein Ausnahmephänomen, sondern zeigt sich in zahlreichen weiteren Situationen, beispielsweise bei Fällen dissoziativer Identitätsstörung, schweren Alzheimererkrankungen und nach gewissen neurochirurgischen Eingriffen. In dieser Dissertation wird die Relevanz des Problems der personalen Identität für das Strafrecht untersucht. Anhand von Fallbeispielen, Gerichtsentscheiden und der philosophischen Literatur zur personalen Identität wird eine strafrechtliche Lösung erarbeitet, die auf verschiedene Problemfälle im Bereich der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnung, der strafrechtlichen Irrtümer, der Patientenverfügung und auf weitere Problemkonstellationen anwendbar ist. Dabei wird das schweizerische Strafrecht und Strafprozessrecht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Lösung impliziert, dass in bestimmten besonders schwierigen Zweifelsfällen der personalen Identität der Angeschuldigte gemäss dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden muss.