947 resultados para Pasta kraft
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A new sedimentary sequence from Lago di Venere on Pantelleria Island, located in the Strait of Sicily between Tunisia and Sicily was recovered. The lake is located in the coastal infra-Mediterranean vegetation belt at 2 m a.s.l. Pollen, charcoal and sedimentological analyses are used to explore linkages among vegetation, fire and climate at a decadal scale over the past 1200 years. A dry period from ad 800 to 1000 that corresponds to the ‘Medieval Warm Period’ (WMP) is inferred from sedimentological analysis. The high content of carbonate recorded in this period suggests a dry phase, when the ratio of evaporation/precipitation was high. During this period the island was dominated by thermophilous and drought-tolerant taxa, such as Quercus ilex, Olea, Pistacia and Juniperus. A marked shift in the sediment properties is recorded at ad 1000, when carbonate content became very low suggesting wetter conditions until ad 1850–1900. Broadly, this period coincides with the ‘Little Ice Age’ (LIA), which was characterized by wetter and colder conditions in Europe. During this time rather mesic conifers (i.e. Pinus pinaster), shrubs and herbs (e.g. Erica arborea and Selaginella denticulata) expanded, whereas more drought-adapted species (e.g. Q. ilex) declined. Charcoal data suggest enhanced fire activity during the LIA probably as a consequence of anthropogenic burning and/or more flammable fuel (e.g. resinous Pinus biomass). The last century was characterized by a shift to high carbonate content, indicating a change towards drier conditions, and re-expansion of Q. ilex and Olea. The post-LIA warming is in agreement with historical documents and meteorological time series. Vegetation dynamics were co-determined by agricultural activities on the island. Anthropogenic indicators (e.g. Cerealia-type, Sporormiella) reveal the importance of crops and grazing on the island. Our pollen data suggest that extensive logging caused the local extinction of deciduous Quercus pubescens around ad1750.
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Die in ihrer Kürze und Prägnanz überzeugende Erstauflage des OR-Handkommentars wird mit dem Erscheinen der Zweitauflage aktualisiert, optimiert und vervollständigt.Die Zweitauflage berücksichtigt die seit 2001 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (insbesondere das neue GmbH-Recht) und erfährt mit der Kommentierung der Innominatkontrakte eine wertvolle Erweiterung. Das enge Zusammenspiel von Gesetzestext und Kommentierung erlaubt eine rasche und intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Die Verarbeitung aktueller Rechtsprechung durch die in der Advokatur, an Gerichten, Universitäten und in Unternehmen tätigen Autoren unterstreicht den Praxisbezug.Der Leserschaft wird eine kompakt kommentierte und damit leicht zugängliche Aufarbeitung des gesamten Obligationenrechts präsentiert.
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Das schweizerische IPR-Gesetz ist nunmehr seit bald 15 Jahren in Kraft. Die erste Auflage des vorliegenden Kommentars erschien 1993 und hat seither Lehre und Judikatur nachhaltig beeinflusst. Andererseits haben sich in den letzten zehn Jahren eine beachtliche Zahl von Gerichtsentscheidungen und Publikationen angehäuft, die für Einzelfragen eine Klärung gebracht haben. Sie wurden bis Ende 2003 berücksichtigt. Zusätzlich haben die Herausgeber und Autoren der zweiten Auflage in intensiver Arbeit ihr eigenes Werk kritisch durchleuchtet und zahlreiche Änderungen und Verbesserungen vorgenommen. Ausserdem sind die seither vorgenommenen Gesetzesänderungen und die vielen Neuerungen in der ausländischen, namentlich der Europäischen Gesetzgebung, Lehre und Judikatur berücksichtigt worden. Das IPR ist Teil des Privatrechts, weshalb das Werk neu in den Zürcher Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht integriert worden ist. Ein Standardwerk, das in keiner Bibliothek fehlen darf.
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Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbei- tet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: − das neue Erwachsenenschutzrecht − die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme − die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung − die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO
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Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft, womit das Zivil- und das Strafverfahren erstmals gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden. Exklusiv werden die neue ZPO und StPO in einem Band zusammengefasst und mit einschlägigen Nebenerlassen abgedruckt. Mit dem Einbezug des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes, insbesondere dem VwVG, deckt das Werk somit alle relevanten Bereiche des schweizerischen Prozessrechts ab. Die für Studium und Beruf geeignete Textausgabe ist mit wertvollen Querverweisen versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge ermöglicht. In diesem Werk sind alle Gesetzestexte auf dem aktuellsten Stand (Stichtag: 1. Januar 2011). Enthalten sind insbesondere alle redaktionellen Änderungen der ZPO und StPO sowie die Änderungen durch das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19. März 2010 und durch das revidierte Scheidungsrecht. Enthalten sind auch die Änderungen der ZPO und des SchKG durch das revidierte Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ). Ein unentbehrlicher Begleiter in allen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren!
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Die Nationalbank kaufte massiv Währungsreserven, um den Mindestkurs gegenüber dem Euro zu verteidigen. – Der Präsident der SNB wurde verdächtigt, die Einführung der Kursuntergrenze zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben und trat zurück. – Das Parlament segnete die Verordnungen zur Grossban-kenregulierung („Too-big-to-fail“) ab. – Im Steuerstreit mit den USA wurden keine Fortschritte erzielt. Das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland konnte nicht in Kraft gesetzt werden. – Mit der Verabschiedung des Steueramtshilfegesetzes und der Umsetzungsvereinbarung zu FATCA wurde das Bankgeheimnis weiter aufge-weicht.
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Mit dem Raumkonzept Schweiz wurde das erste tripartite Konzept zur Förderung der nachhaltigen Raumentwicklung verabschiedet. – Gegen die beschlossene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, welche der Landschaftsinitiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden war, ergriff der Schweizerische Gewerbeverband erfolgreich das Referendum. – Mit einem hauchdünnen Mehr nahmen Volk und Stände die Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ überraschend an. Der Bundesrat erarbeitete sogleich eine Übergangsverordnung, welche per 1.1.13 in Kraft tritt. – Mit der Ablehnung dreier Volksinitiativen sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen eine verstärkte Wohneigentumsförderung aus.
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Die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ der Grünen Partei Schweiz kam erfolgreich zustande. – Nach unbenutztem Verstreichen der Referendumsfrist zur Revision des CO2-Gesetzes zog das überparteiliche Initiativ-Komitee sein Volksanliegen „für ein gesundes Klima“ zugunsten des in Kraft tretenden Gegenvorschlags zurück. – Zum Erreichen des im Kyoto-Protokoll vorgeschriebenen CO2-Reduktionsziels unterzeichnete der Bundesrat ein Zusatzabkommen mit der Stiftung Klimarappen. – Die im Vorjahr beschlossene Revision des Gewässerschutzgesetzes sowie die entsprechende Verordnung waren ausschlaggebend für die Einreichung zahlreicher Standesinitiativen. – Aufgrund einer Motion wird die Ausgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an Ladentheken zukünftig verboten. – Das Parlament beschloss die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention.
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Die Regierung kündigte eine umfassende Reform der 1. und 2. Säule an. – Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision trat in Kraft. – Grosse Teile des zweiten Massnahmenpakets für die 6. IV-Revision wurden in den Ratsverhandlungen zerzaust. – Die Räte verabschiedeten einzig die neue Regelung der Kostenvergütung bei stationären Spitalaufenthalten von IV-Beziehenden. – Die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ kam zustande; der Bundesrat begann mit der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. – Das Volk lehnte die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (Managed Care) wuchtig ab.
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In den Spuren von Elazar Benyoëtz’ dialektischem Aphorismus «Es heißt / ‹du sollst dir kein Bild machen›; / ich male mir aus, was es heißt» stellt sich der Beitrag der Herausforderung, das Recht des Bildes in der Wahrung des Bilderverbots zu retten. Gegenüber dem vor allem in reformierter Tradition zu findenden Vorrang des Wortes vor dem Bild kommt die eigene Macht der Bilder zu zeigen, was Worte nicht sagen können, die ikonische Logik, in den Blick. An Adam Elsheimers «Die drei Marien am Grab» (1603), das Mk 16,1-7(8) gleich doppelt ins Bild setzt – als Inszenierung und als Wort-Zitat auf der Grabplatte – lässt sich ein hochkomplexes Verhältnis von Wort und Bild entdecken. Der Blickwechsel mit diesem Bild im Gespräch mit Martin Luthers Überzeugung von der bildproduktiven Kraft des Evangeliums, wie sie Lukas Cranach d. Ä. auf der berühmten Predella des Reformationsaltars in Wittenberg ausgemalt hat, eröffnen eine Lektüre des ursprünglichen Markusschlusses, die hinter deren letztes Wort (V. 8) zurückgeht und die Lesenden angesichts des leeren Grabes und der es deutenden Botschaft des angelus interpres vor eigene Entscheidungen stellt.
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Die vorliegende Studie befasst sich mit den Urheberpersönlichkeitsrechten und verfolgt dabei zwei Ziele. Zum einen soll ein Beitrag zur Globalisierungsforschung in der Rechtswissenschaft geleistet werden, indem auf der Grundlage einer umfassenden rechtsvergleichend-evolutorischen Analyse gezeigt wird, wie sich diese Rechte entwickelt haben und weshalb sie in einer ganz bestimmten dogmatischen Ausgestaltung mittlerweile weltweit übernommen wurden. Zum anderen geht es darum, die nunmehr seit zwanzig Jahren in Kraft stehende gesetzliche Regelung der Urheberpersönlichkeitsrechte in der Schweiz in ihrer Gesamtheit darzustellen, kritisch zu hinterfragen und die wichtigsten konzeptionellen Streitfragen zu klären. Das Werk richtet sich gleichermassen an Wissenschaftler und Praktiker, die sich fundiert über eines der komplexesten Rechtsinstitute des Urheberrechts informieren wollen.
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Viele Menschen erleben das mittlere Alter als eine spannende, teils auch bedrängende Übergangszeit. Die Erfahrung des langsamen körperlichen Alterns, der Verlust von jugendlicher Schönheit und körperlicher Kraft zeigen an, dass die eigene Lebenszeit nicht unbegrenzt ist. Damit rückt die Frage ins Zentrum, wie die verbleibende Zeit am besten zu nutzen ist. Neuorientierungen in Partnerschaft und Beruf können die Folge sein. Die individuellen Werte können sich deutlich verschieben. Im Gegensatz zur Jugend und dem höheren Alter hat das mittlere Alter bisher in der Öffentlichkeit weniger Beachtung gefunden. Als erste umfassende Ausstellung zur Thematik bietet die Ausstellung «Halbzeit» eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Phase des Übergangs von der Jugend zum Alter. Sie vereinigt künstlerische Positionen, Interviews mit Menschen im mittleren Alter und zahlreiche Sachexponate zu einem interaktiven Erlebnis- und Erfahrungsraum.