999 resultados para Recht.
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Beiträge von über zwanzig namhaften Autoren und Spezialisten ihres Faches aus elf verschiedenen Ländern machen diese Festschrift zur wichtigen Dokumentation des Wiener Kaufrechtes. Dabei kommen nicht nur die entsprechenden national und kulturell geprägten Blickwinkel und Interpretationsweisen zur Geltung: Sowohl der Anwendung des CISG in den verschiedenen Mitgliedsländern, wie der Darlegung einiger wesentlicher und ganz spezifischer Problemkreise, wie nicht zuletzt seiner internationalen Bedeutung, wird Beachtung geschenkt. Nebst diesem eher praxisbezogenen Teil wird auch der theoretischen Seite der ihr angemessene Platz eingeräumt, in welchem dem rechts-philosophischen Aspekt des CISG ebenso Gewicht verliehen wird. Die nach inhaltlichen Gesichtspunkten gegliederte mehrsprachige Textsammlung ermöglicht dem Leser einen weiten Einblick, wobei die verschiedenen Anschauungen die Tiefe der vorliegenden Problematik zu erfassen suchen und die Autoren diese den unterschiedlichen Sichtweisen entsprechend durchleuchten. Der Komplexität des CISG wird in diesem Werk eine Aufmerksamkeit zuteil, die in dieser Art ihresgleichen sucht
Endstation Sehnsucht: Die Veralltäglichung der Sicherheit und die Grenzen globaler Rechtsversprechen
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Seit der richtungweisenden wie einflußreichen Arbeit von Downs (1957) wird in der empirischen Wahlforschung das „Paradox der Wahlbeteiligung“ kontrovers diskutiert. Kritiker des ökonomischen Ansatzes führen gerade dieses Paradox an, um die Grenzen von Rational-Choice-Theorien aufzuzeigen (z.B. Green und Shapiro 1994). Ausgangspunkt dieser Debatte ist zunächst der Versuch von Downs, die Beteiligung von Individuen an politischen Wahlen mit der Theorie rationaler Entscheidung zu erklären: Demnach beteiligen sich Wahlberechtigte an Wahlen, wenn aus ihrer Sicht der erwartete Nutzen der Wahlbeteiligung (etwa persönliche Vorteile nach dem Wahlsieg der präferierten Partei) die anfallenden Kosten der Wahlbeteiligung (etwa zeitlicher Aufwand für Beschaffung, Auswertung und Analyse von Informationen über das Politikangebot) übersteigt. Wahlberechtigte diskontieren den zu maximierenden Nutzen aus ihrer Wahlbeteiligung mit der Wahrscheinlichkeit, daß ihre eigene Stimme der präferierten Partei zum Wahlsieg verhilft. Allerdings tendiert diese Wahrscheinlichkeit, den Wahlausgang alleine zu entscheiden, mit der anwachsenden Größe des Elektorats gegen Null. Da aber aus Sicht des einzelnen Wählers die eigene Stimme so gut wie keinen entscheidenden Einfluß auf den Wahlausgang hat, aber mit Sicherheit Informations-, Opportunitäts- und Teilnahmekosten anfallen, die dann immer größer als die mit der Erfolgswahrscheinlichkeit gewichteten Nutzeneinkommen sind, ist es höchst unwahrscheinlich, daß sich ein instrumentell rationaler Akteur an politischen Wahlen beteiligt (Downs 1957: 244–245). Jedoch sind in modernen Demokratien die Beteiligungen an politischen Wahlen mitunter beträchtlich, und diese empirische Beobachtung widerspricht der ökonomischen Theorie des Wählens von Downs (1957)1. Es stellt sich also die Frage, warum sich Wahlberechtigte an politischen Wahlen beteiligen und warum die Wahlbeteiligungen zumeist recht hoch sind (vgl. Palfrey und Rosenthal 1993).
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Die Blicke, die die Wissenschaft auf Islam und Muslime in der Schweiz wirft, sind in den meisten Fällen entweder auf Subjekte gerichtet, oder sie behandeln die soziale und kommunikative Konstruktion jener Phänomene nur mit Blick auf einzelne Teilsysteme der Gesellschaft wie Politik und Massenmedien (respektive öffentliche Diskurse) ohne gesellschaftstheoretische und funktionalistische Rückbindung. Die vorliegende Arbeit positioniert sich in dieser Beobachtungslücke und nimmt die vielfältigen Beobachter der Gesellschaft von Islam und Muslimen in der Schweiz in den Blick. Fragt man danach, welche Strukturen sich wie irritieren lassen, treten die Phänomene Islam und Muslime in den Hintergrund, und auf dem analytischen Schirm erscheint die Gesellschaft selbst. In der Folge werden die umfangreichen Kommunikationsleistungen sichtbar, die eine Irritation in verschiedenen Teilsystemen – nicht nur in der Politik oder den Massenmedien, sondern genauso im Recht, der Religion, der Kunst oder der Wirtschaft – auslöst. Sei es, dass Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht an öffentlichen Primarschulen in Basel teilnehmen lassen wollen, oder dass ein muslimischer Verein im Zuge des Um- und Ausbaus ihres Vereinslokals in Langenthal ein Minarett auf dem Dach desselben errichten will: diese und andere Gesuche, (teil-)öffentlich soziale Vielfalt in der Form religiöser Differenz auszudrücken, regen eine Fülle von Beobachtungs- und Kommunikationsleistungen an. Den Hauptteil der vorliegenden Studie bildet denn auch die Analyse der vielfältigen Reaktionen in zwei Konfliktfällen zur Nichtteilnahme am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht in Primarschulen Basel-Stadts und dem Baugesuch für ein Minarett und eine Kuppel als Teil des Ausbaus eines Vereinslokals in Langenthal. Die beiden Fälle wurden deshalb ausgewählt, weil ihre anfängliche Irritation quer durch die gesellschaftlichen Teilsysteme hindurch und über mehrere Jahre hinweg Antwortversuche auslöste und die empirische Analyse deshalb über mehr und aussagekräftigeres Material verfügen konnte, als es in anderen, ansonsten für eine Analyse prinzipiell auch denkbaren, Konfliktfällen, beispielsweise zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf einem Friedhof oder dem Tragen eines Kopftuchs an der Schule, bei der Arbeit oder beim Sport, möglich gewesen wäre. Die Beobachtung des Umgangs mit diesen beiden Instanzen sozialer Vielfalt (aber auch in inhaltlich anders gelagerten Fällen der Differenzbearbeitung) macht sichtbar, dass und wie Erwartungen verunsichert und Lösungen für die Aufhebung dieser Unsicherheiten gefunden und ausprobiert werden. Die zentrale Einsicht der Studie lautet, dass selbstreproduzierende und selbstorganisierende Systeme, wie es Recht, Politik, Massenmedien, Kunst und Religion unter den Bedingungen einer funktional differenzierten, modernen Gesellschaft sind, aufgrund ihrer spezifischen Funktionsweise in der Gesellschaft ihre eigenen Zugänge zu religiöser Vielfalt entwickeln, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. In anderen Worten interessiert sich das Rechtssystem für die rechtlichen Folgen des Auftauchens islamischer Normativitäten, die Politik für daraus resultierende Machtansprüche, oder die Massenmedien für das aus der Vielfalt resultierende Konfliktpotenzial. Um gleichzeitig diese Einsicht in kürzeste Form zu bringen und die Wahl des Titels der vorliegenden Studie zu erläutern, sind Islam und Muslime kommunikativ konstruierte Artefakte. Sie werden jeweils dazu, was die Gesellschaft – respektive die sozialen Systeme, aus denen diese besteht – aus ihnen vermittels ihrer eigenen Beobachtungsleistungen macht. Dies schliesst natürlich die im vorliegenden Text kommunizierten Beschreibungen mit ein, da auch sie nichts anderes als einen Vollzug von Gesellschaft darstellen. Die Analyse von Konfliktfällen zu muslimisch-religiöser Diversität in den folgenden Kapiteln will dementsprechend keine Aussagen über Islam, Muslime und ihre Hintergründe und Motivlagen, die zu Konflikten führen könnten, treffen. Jenseits dieser subjektorientierten Beschreibungen genügt es dem Anspruch der vorliegenden Arbeit jedoch auch nicht, nur das Kursieren von Differenzsemantiken oder Diskursen über Islam und Muslime festzustellen – obwohl dies einen Teil der Analyse bildet. Diese gesellschaftlichen Problematisierungen von und die mannigfaltigen „Umgangsformen“ gegenüber Islam und Muslimen, oder allgemeiner: gegenüber Fremdheit, Differenz, Vielfalt – sollen zudem auf ihre funktionalen und gesellschaftsstrukturellen Ermöglichungsbedingungen und Grenzen hin untersucht werden. Wenn die vorliegende Studie Konfliktfälle analysiert, die als muslimisch bezeichnete Personen in die Kommunikation miteinbeziehen, liegt ihr Forschungsinteresse also auf einer Beobachtungsebene zweiter Ordnung und in den Formen des kommunikativen Umgangs mit Kontingenz und Vielfalt in der Form von „Islam“ und „Muslimen“ – und dafür, wo die Grenzen dieses Umgangs liegen. Dementsprechend sind die beiden fallanalytischen Kapitel (4 und 5) nach systemspezifischen Problemlösungen des Rechts, der Politik, der Massenmedien, der Kunst und der Religion strukturiert. Der Einsatz eines systemtheoretischen Analyserahmens, wie in Kapitel 2 dargestellt, in Kombination mit einer adaptierten Methode (in Kapitel 3 diskutiert) ermöglicht es dabei,spezifische, system- oder beobachterspezifische Unterscheidungsleistungen zu erkennen, die den jeweiligen Problemlösungsstrategien zu Grunde liegen. Die Bezeichnung „systemtheoretisch“ deutet dabei bereits an, dass sich der Analysefokus von individuellen Akteuren mit Motiven und Handlungen weg und in Richtung überindividueller, also sozialer, Kommunikationsstrukturen verschiebt. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der alltäglichen und wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem, was gemeinhin „Realität“ genannt wird, werden gleich in Kapitel 2 diskutiert, um die Basis für die darauffolgenden konstruktivistischen, kommunikations-, system- und differenztheoretischen sowie funktionalistischen Überlegungen der hier verwendeten Methodologie zu schaffen (Kapitel 3). Der empirischen Erforschung der kommunikativen Mechanismen des Umgangs mit (sozialer Vielfalt, hier: Islamität zugeschriebener) Kontingenz widmet sich die vorliegende Arbeit daraufhin anhand der beiden obengenannten Fallstudien des Schwimmunterrichts in Basel-Stadt (Kapitel 4) und des Minarettbaugesuchs in Langenthal (Kapitel 5). Eine Analyse der kommunikativen Unterscheidungsleistungen, die Objekte durch sprachlichen Ein- und Ausschluss (und blinde Flecken) konstruiert, fördert die Schlüsselstellung von System- und Gesellschaftsstrukturen, tradierten Gesellschaftsbildern, Integrationsvorstellungen und dem ungebrochenen Vertrauen in die Möglichkeit gesellschaftlicher Steuerung für die Grenzen des Umgangs mit sozialer Vielfalt zu Tage. In der Fallstudie zum Schwimmunterricht in Basel (Kapitel 4) treten einander die Beobachtungsperspektiven des Rechts, der Politik, der Erziehung und der Massenmedien gegenüber, und ihre verschiedenen Funktionslogiken werden sichtbar. Angesichts dieses Befunds gesellschaftlicher Ausdifferenzierung zeichnet sich die Schwierigkeit ab, noch vom Nichtbesuch des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen als einem Problem zu sprechen. Im Gegenteil: in der funktional differenzierten, modernen Gesellschaft stellt der Widerspruch, das „Nein“ der Absage an den Besuch des gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterrichts, ein Mehrfachproblem dar. Er wird von mehreren Systemen gleichzeitig, aber aufgrund ihrer Funktion und Strukturen unterschiedlich beobachtet. Darüber hinaus lassen sich auch innerhalb politischer Kommunikation von Seiten der Integrations-, Erziehungs- und Ausländerpolitik drei unterschiedliche „Lösungsansätze“ feststellen. Das Kapitel beschreibt diese funktionale Differenzierung für das Rechtssystem, die Politik und die Massenmedien anhand empirischer Daten wie Gerichtsurteilen, Verwaltungsakten und -publikationen, politischen Vorstössen, massenmedialen Produkten und Interviews. Der Aufbau des Kapitels orientiert sich an jenen systemischen Zugängen. Der Befund der funktionalen Differenzierung wird in einem zweiten Schritt den Selbstbeschreibungen der Systeme gegenüber gestellt, um in den jeweiligen Erwartungsstrukturen die semantischen Grenzen des Umgangs mit Fremdheit respektive Vielfalt aufzudecken und den Weg für Alternativen zu ebnen. Die Fallanalyse zum Minarettbaugesuch in Langenthal (Kapitel 5) ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Analyse zum Schwimmunterricht. Im Fall Langenthal bestätigt sich der Befund der systemisch differenzierten Zugänge zum Konfliktfall, wobei zusätzlich zum Recht, der Politik und den Massenmedien in diesem Fall auch die Systeme Religion und Kunst kommunikativ beteiligt sind. Auch dieses Kapitel ist analog zur Fallanalyse dees Schwimmunterrichts entlang der systemischen Zugänge aufgebaut. Durch die Vergleichsmöglichkeiten mit dem Fall Basel können im Fall Langenthal empirische Befunde zu den Formen und Grenzen gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen und dem Umgang mit sozialer Vielfalt noch vertieft werden, und um die religiöse und künstlerische Dimension erweitert werden. Das Schlusskapitel (Kapitel 6) rollt die Befunde zur zentralen Bedeutung von Gesellschaftsstruktur und -bildern, Integrations- und Steuerungskonzepten für den Umgang mit islamischer und anderen Formen sozialer Vielfalt – und seine Beschränkungen – noch einmal auf. In der Folge setzt es sich auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Erkenntnisse mit einem alternativen Ansatz des Umgangs mit Differenz, der Selbstreflektion, auseinander. Und schliesslich werden die Implikationen dieser Art von Analysen für die Islamwissenschaft sowie wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten diskutiert.
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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Analyse des im Recht der kollektiven Kapitalanlagen geregelten Fondsvertriebs aus aufsichts- und privatrechtlicher Sicht. Es werden dabei die Rahmenbedingungen des Vertriebs anhand der wichtigsten kollektiven Kapitalanlage, des vertraglichen Anlagefonds, aufgezeigt. Beim Direktvertrieb und beim Vertrieb durch Dritte besteht ein Geflecht von gewerbepolizeilichen Vorschriften und privatrechtlichen Normen, die von den involvierten Parteien beachtet werden müssen. Der Fokus des Beitrags liegt deshalb sowohl auf der gewerbepolizeilichen Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen als auch auf den (vertraglichen) Rechtsbeziehungen zwischen den Anbietern von kollektiven Kapitalanlagen und deren Erfüllungsgehilfen einerseits und den Anlegern andererseits. Entsprechend der Behandlung des Themas in dieser Zeitschrift werden auch die Grundlagen der kollektiven Kapitalanlagen dargestellt.
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Human genetic variation contributes to differences in susceptibility to HIV-1 infection. To search for novel host resistance factors, we performed a genome-wide association study (GWAS) in hemophilia patients highly exposed to potentially contaminated factor VIII infusions. Individuals with hemophilia A and a documented history of factor VIII infusions before the introduction of viral inactivation procedures (1979-1984) were recruited from 36 hemophilia treatment centers (HTCs), and their genome-wide genetic variants were compared with those from matched HIV-infected individuals. Homozygous carriers of known CCR5 resistance mutations were excluded. Single nucleotide polymorphisms (SNPs) and inferred copy number variants (CNVs) were tested using logistic regression. In addition, we performed a pathway enrichment analysis, a heritability analysis, and a search for epistatic interactions with CCR5 Δ32 heterozygosity. A total of 560 HIV-uninfected cases were recruited: 36 (6.4%) were homozygous for CCR5 Δ32 or m303. After quality control and SNP imputation, we tested 1 081 435 SNPs and 3686 CNVs for association with HIV-1 serostatus in 431 cases and 765 HIV-infected controls. No SNP or CNV reached genome-wide significance. The additional analyses did not reveal any strong genetic effect. Highly exposed, yet uninfected hemophiliacs form an ideal study group to investigate host resistance factors. Using a genome-wide approach, we did not detect any significant associations between SNPs and HIV-1 susceptibility, indicating that common genetic variants of major effect are unlikely to explain the observed resistance phenotype in this population.
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Das Wirtschaftsrecht stellt ein eigenständiges Rechtsgebiet dar, das auf dem Privatrecht sowie auf dem öffentlichen Recht inklusive dem Strafrecht basiert. Nicht allein die wirtschaftsrechtliche Rechtssetzung, sondern auch die wirtschaftsrechtliche Rechtsanwendung fällt durch zahlreiche Besonderheiten auf (beispielsweise bei der Methodik). Der vorliegende Beitrag fokussiert sich auf die Rechtsanwendung und spezifisch auf die Rechtsanwender des schweizerischen Wirtschaftsrechts; insbesondere für ausländische Leser soll ein Überblick zu einigen ausgewählten Behörden (z.B. Handelsregisterämter/HR, Revisionsaufsichtsbehörde/RAB, Finanzmarktaufsichtsbehörde/FINMA, Übernahmekommission/UEK, Schweizerische Nationalbank/SNB, Wettbewerbskommission/WEKO) und Gerichten (Handelsgerichte, Arbeitsgerichte, Bundespatentgericht etc.) in der Schweiz gegeben werden.