998 resultados para Karamyschew, Alexander von, 1744-1791.
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Das Ressourcenmodell der Selbstkontrolle (Baumeister et al., 2007; Muraven & Baumeister, 2000) soll die Frage beantworten, wann und warum es zu Versäumnissen bezüglich der willentlichen Kontrolle des eigenen Erlebens und Verhaltens kommt. Die Autoren des Modells gehen davon aus, dass die erfolgreiche Ausführung von Selbstkontrolle von einer begrenzten Ressource abhängt. Demnach soll anfängliche Selbstkontrolle zu einer erschöpften Selbstkontrollressource (Ego Depletion) führen, was anschließende Selbstkontrolle beeinträchtigt. In letzter Zeit mehrt sich jedoch die Kritik an diesem Ressourcenansatz. In meinem Vortrag werde ich einen alternativen Erklärungsansatz für die bisher gefundenen Ego-Depletion-Effekte vorstellen. Ausgangspunkt meines Modells ist die Annahme, dass die Ausübung von Selbstkontrolle mit der impliziten oder expliziten Registrierung psycho-physiologischer Veränderungen einhergeht. Diese führt meiner Ansicht nach zur Aktivierung eines kognitiven Erschöpfungskonzepts. Als Folge davon sollte die Anstrengungsbereitschaft, und damit die gezeigte Selbstkontrolle, reduziert werden. Der neue Erklärungsansatz integriert unter anderem dem bisherigen Ressourcenmodell zuwiderlaufende Evidenz in einem einzelnen moderierten Mediationsmodell.
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Als Ursache für angstbedingte Testleistungseinbußen wird in der Leistungsangstforschung und benachbarten Forschungslinien die Störung der Aufgabenbearbeitung durch Sorgengedanken (sog. kognitive Interferenz) angenommen. Die empirische Erfassung dieser nicht direkt beobachtbaren Sorgengedanken gestaltet sich allerdings schwer und ist oftmals methodisch problematisch. Zur Untersuchung schwer messbarer Variablen schlagen Spencer et al. (2005) statt deren Messung deren experimentelle Manipulation vor. Darauf aufbauend testeten wir eine neue Methode zum Nachweis des Einflusses von Sorgengedanken auf kognitive Leistung. Wir manipulierten das Vorhandensein von Sorgengedanken in einer Studentinnenstichprobe (N = 115), indem während der Bearbeitung von Mathematikaufgaben gesprochene Sorgengedanken über Kopfhörer eingespielt wurden oder nicht. Die Ergebnisse geben einen ersten Hinweis auf die Brauchbarkeit dieser Methode und legen die zusätzliche Berücksichtigung motivationaler Variablen nahe.
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Schweift der Blick über das Berner Oberland mit seinen mit ewigem Schnee überzogenen Gipfeln, die im Alpenglühen unveränderlich erscheinen, spürt der Fuss den Nagelfluh unter sich, eigentlich ein Recyclingprodukt längst verschwundener geologischer Formationen und selbst seit Millionen von Jahren wieder Formation, dann könnte man glauben, Nachhaltigkeit sei ein Synonym für die Schweiz. Tatsächlich gibt es in diesem Land eine lebhafte Debatte, wie in der Moderne das natürliche Erbe, das die Qualität und die Dauerhaftigkeit des Lebens ausmacht, bewahrt werden kann. Von daher verwundert es nicht, dass Stephan Schmidheiny, der mit seiner Unternehmerinitiative für eine nachhaltige Entwicklung weltweit Furore gemacht hat und ein wichtiger Ratgeber in diesen Fragen für die Vereinten Nationen ist, aus dem süd-lichen Nachbarland Deutschlands stammt.
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Welsch (Projektbearbeiter): Versuch des preußischen Königs, sich an die Spitze der revolutionären Nationalbewegung zu stellen ("Preußen geht fortan in Deutschland auf"); Inaussichtstellung einer deutschen Ständeversammlung, einer konstitutionellen Verfassung, von Geschworenengerichten sowie Gleichstellung der Konfessionen. Ernennung des Freiherrn Alexander Heinrich von Arnim zum Minister des Auswärtigen
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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der mit öffentlichen und privaten Mitteln eingerichteten Aushilfsspitäler (samt Adresse und Bettenzahl)
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Welsch (Projektbearbeiter): Ankündigung des Agitators Held, sich aufgrund der gegen ihn gerichteten 'Machinationen' zukünftig "... ausschließlich auf die Wirksamkeit ... des geschriebenen Wortes ..." zu beschränken. Hintergrund: Ausschluß Helds aus dem (demokratischen) 'Politischen Klub' Mitte Mai 1848. Nebst Abdruck einer Gegendarstellung ein zuvor erschienenes Plakat betreffend ('Zwei Fragen an Herrn Held und seine Parthei' vom 17. Mai 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Protest gegen den Abtransport von Waffen aus dem Berliner Zeughaus durch das Militär und Forderung, den Kriegsminister von Kanitz deswegen in den Anklagestand zu versetzen sowie den Bürgerwehrkommandanten Aschoff seines Amtes zu entheben. Nebst Abdruck der königlichen Zusicherung vom 20. März 1848, den Schutz von Staatseigentum und insbesondere militärischer Vorräte der Berliner Bevölkerung anzuvertrauen
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Im Mai 2015 hat sich der EuGH in der Rs. C-536/13 (Gazprom OAO) erneut zur vieldiskutierten Frage geäussert, wie Gerichtsstandsverordnung Brüssel I (inzwischen revidierte EG-Verordnung Nr. 44/2001, EuGVVO; Parallelverordnung zum geltenden Lugano-Übereinkommen 2007, LugÜ) und Schiedsgerichtsbarkeit voneinander abzugrenzen sind. Ein schwedischer Schiedsentscheid hatte den Kläger eines Litauer Gerichtsverfahrens dazu verurteilt, seine Klage zu beschränken. Nach EuGH ist dies kein Verstoss gegen das Brüsseler Gerichtsstandssystem und beeinträchtigt dessen praktische Wirksamkeit nicht. Das EuGH-Urteil West Tankers aus dem Jahr 2009 hatte die Abgrenzung zwischen EuGVVO und Schiedsgerichtsbarkeit problematisch verwischt. Der vorliegende EuGH-Entscheid präzisiert und korrigiert. Er zieht die Grenzen des Anwendungsbereichs der EuGVVO resp. des LugÜ scharf. Die Prüfung, ob eine gültige Schiedsvereinbarung dem staatlichen Gerichtsverfahren entgegensteht, steht deutlich ausserhalb deren Anwendungsbereich. Vor diesem Hintergrund stellt der EuGH klar, dass die EuGVVO Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in einem EU-Mitgliedstaat, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erlassen worden ist, nicht berührt, sondern alleine dem New Yorker Schiedsübereinkommen von 1958 unterfällt. Diese Präzisierung kommt auch dem internationalen Schiedsplatz Schweiz zugut, der damit keine negativen Interferenzen aus dem Lugano-Bereich mehr zu befürchten hat.
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G. R. Reutern
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