992 resultados para Frauen- und Geschlechterforschung in der Erziehungswissenschaft


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Mémoire numérisé par la Division de la gestion de documents et des archives de l'Université de Montréal

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La forme humaine de la racine de la mandragore est sans doute à l’origine de la fascination que cette plante exerce depuis des millénaires. On lui attribue des qualités surnaturelles : entre autres, elle rendrait son propriétaire infiniment riche. Les détails lugubres se rapportant au mythe de la mandragore font d’elle un thème de prédilection pour la littérature fantastique. Le but de ce travail est d’analyser la légende de la mandragore dans trois œuvres de la littérature fantastique allemande (Isabelle d’Égypte (1812) d’Achim von Arnim, Petit Zacharie surnommé Cinabre (1819) d’E.T.A. Hoffmann et Mandragore (1911) de Hanns Heinz Ewers), dans lesquelles ce motif est combiné avec un thème aussi très prisé du genre fantastique : l’homme artificiel. Dans une perspective intertextuelle, j’analyserai comment chaque auteur s’approprie le mythe de la mandragore et représente le personnage-mandragore. Je me concentrerai ensuite sur les nouvelles qualités créées par son statut de créature artificielle et sur la relation de cette dernière avec son créateur. Puis, j’examinerai le rôle du personnage-mandragore dans chacune des œuvres dans son contexte historique. Ainsi, je montrerai que les personnages-mandragores possèdent bel et bien des caractéristiques qui se réfèrent à la légende de la mandragore, mais que leur nature de créature artificielle leur fait endosser dans leur récit un rôle d’antagoniste qui s’apparente à celui du trickster. Finalement, j’expliquerai comment les auteurs utilisent le motif de la mandragore et la littérature fantastique pour dénoncer la corruption, critiquer les partisans des Lumières et créer une atmosphère de décadence qui justifie l’utilisation du thème de la femme fatale.

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Von der Idee zum Mythos. Die Rezeption des Bauhaus in beiden Teilen Deutschlands in Zeiten des Neuanfangs (1945 und 1989) Das Bauhaus wird 1919 durch Zusammenlegung der Großherzoglich Sächsischen Kunstgewerbeschule und der Hochschule für Bildende Kunst von Walter Gropius gegründet. Dabei geht es in seinem programmatischen Ansatz weit über seine institutionellen Vorgänger hinaus. Das Bauhaus-Konzept zielt nicht auf die Erschaffung einer zeitgemäßen Formsprache, sondern auf die Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit den Mitteln der Kunst. Diese Haltung ist eine Reaktion auf die Bewusstseinskrise, die durch den Ersten Weltkrieg ausgelöst worden war: Der zunehmenden Entfremdung von Kunst und Leben soll entgegengewirkt und dabei die versprengten Einzelkünste unter dem Primat der Architektur wieder zusammengeführt werden: Weil sich dieser sozial-moralische Impetus, der gemeinhin mit dem Schlagwort ‚Bauhaus-Idee’ umschrieben wird, äußerst vielschichtig darstellt, lässt er sich in die verschiedensten Kulturkonzepte einpassen. Die Arbeit legt die Bauhaus-Rezeption in Deutschland zu zwei verschiedenen Zeiten vergleichend dar. Im ersten Schritt wird die Ost- mit der Westrezeption verglichen. Dieser synchrone Vergleich wird zu zwei epochalen Umbruchsituationen durchgeführt; zum einen von 1945 bis Mitte der 50er Jahre, zum anderen von 1989 bis Mitte der 90er Jahre. Auf dieser Grundlage wird geprüft, wie sich die östliche als auch die westliche Wahrnehmung des Bauhaus von 1945-1955 gegenüber der Bauhausrezeption nach 1989 abhebt (diachroner Vergleich). Die Jahre 1945-1955 beschreiben die Entwicklung des Auseinanderbrechens der deutschen Nation in zwei autonome deutsche Staaten. Mit dem Jahr 1989 wird die Entwicklung umgekehrt: Deutschland wächst zu einer Kulturnation zusammen. Durch die Periodisierung (1945/1989) wird geklärt, wie das wiedervereinigte Deutschland auf kultureller Ebene mit der Vergangenheit des Kalten Krieges umgeht. Weil sich an der Bauhaus-Pädagogik am ehesten die reale Umsetzung der ‚Bauhaus-Idee’ ablesen lässt, analysiert meine Arbeit die pädagogischen Konzeptionen an deutschen Kunstschulen. Dabei wird in den Institutionsgeschichten der politisch-gesellschaftliche Rahmen stets mitgedacht, der Restituierungsversuche ermöglicht oder scheitern lässt. Im Zentrum meiner Arbeit steht nicht die Analyse der Sache ‚Bauhaus, sondern dessen Missdeutung und Umdeutung in politisch divergenten Zeiten. Für die Zeit 1945-1955 beschreibe ich auf westdeutscher Seite die Hochschule für Gestaltung in Ulm und die Werkakademie bzw. Werkkunstschule in Kassel. Im Osten konzentriert sich der Blick auf die historischen Bauhaus-Stätten: Weimar und Dessau. Nach der Wende vermischen sich die bis dahin getrennten Rezeptionsstränge von Ost und West. In der wiedervereinigten Bundesrepublik existieren neben dem Bauhaus-Archiv nunmehr zwei zusätzliche Institutionen: die Bauhaus-Universität in Weimar und die Stiftung Bauhaus Dessau. Wie wird in dieser historischen Situation das Bauhaus-Erbe aufgeteilt und verwaltet?

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Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um ein Vorhaben aus dem Bereich der Praxisforschung. Den Untersuchungsgegenstand bildet das Beteiligungsmodell für Kinder und Jugendliche der Stadt Kassel. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Rolle der Erwachsenen im Zuge der Durchführung von Beteiligungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen in Kassel, einer Großstadt mit rund 185.000 Einwohnern. Die Basis der Untersuchung bilden 17 Kriterien für professionelles Verhalten Erwachsener in Beteiligungsprozessen, die zunächst aus vier pädagogischen Richtungen abgeleitet werden. Es handelt sich dabei um die Ansätze folgender Pädagogen: • Janusz Korczak (1878-1942), polnischer Arzt, Literat, Pädagoge, • Kurt Löwenstein (1885-1939), Gründer und Förderer der sozialistischen Kinderfreunde-Bewegung, • Loris Malaguzzi (1920-1994), italienischer Pädagoge und „Urvater“ der Reggio-Pädagogik und • Olaf Axel Burow (geb. 1951), Begründer der Gestaltpädagogik. Das Hauptziel der Arbeit besteht in der Erarbeitung eines Kriterienkataloges für professionelles Verhalten Erwachsener in Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen. Nach der Einleitung, einer Beschreibung des der Arbeit zugrunde liegenden Verständnisses von Partizipation und der Darstellung angewandter Untersuchungsinstrumente werden im zweiten Teil neben einem Überblick über historische Vorläufer des Ansatzes Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen, allgemeine Grundlagen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geliefert (rechtliche, Formen und Methoden der Beteiligung, Prüfsteine für gute Beteiligung...). Dieser einführende Teil endet mit der Entwicklung grundlegender Kriterien, die bei der Durchführung von Partizipationsprozessen mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden sollten bzw. müssen. Im dritten Teil werden die vier oben erwähnten pädagogischen Richtungen vorgestellt und interpretiert. Aus den vier Ansätzen werden zum einen 13 Kriterien für partizipative Erziehung herausgearbeitet zum anderen 17 Kriterien für professionelles Verhalten Erwachsener in Partizipationsprozessen abgeleitet. Anhand dieser Kriterien entsteht auch eine Definition für partizipative Erziehung. Im Zentrum des folgenden vierten Teiles der Arbeit steht zunächst die Beschreibung des Beteiligungsmodells der Stadt Kassel. Dabei bilden die Rolle der Kinderbeauftragten und die Tätigkeiten des Vereins Spielmobil Rote Rübe, der die Entwicklung des Beteiligungsansatzes mitbestimmt, sowie intensiv in die Durchführung der Beteiligungsprojekte involviert ist, die Schwerpunkte der Betrachtung. Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Theorie und der Praxis der Kassler Beteiligungslandschaft werden die in Teil drei entwickelten Kriterien für professionelles Verhalten Erwachsener in Beteiligungsprozessen anhand der aktuellen Situation in der Stadt Kassel auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht und überarbeitet. Auch die in Teil drei verfasste Definition für Beteiligung erfährt einige geringfügige Veränderungen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit Veränderungsmöglichkeiten bzw. eine Beschreibung von Verbesserungsvorschlägen des projektorientierten Beteiligungsmodells der Stadt Kassel.

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An Schule und Hochschule wird heute vorausgesetzt, dass Lehrkräfte mit Unterrichts- und Massenmedien sachgerecht und kompetent umgehen können. Dargestellt wird ein Modell, das einzelne Elemente einer medienpädagogischen Kompetenz veranschaulicht und Beziehungen der Teilkompetenzen untereinander aufzeigt. Die Kompetenzelemente werden aus theoretisch fundierten Ansätzen der Medienpädagogik abgeleitet und anschließend auf die Fachinhalte des Sports übertragen. Das fachspezifische Modell untergliedert medienpädagogische Kompetenz in aufeinander bezogene Kernbereiche und Basisgrößen und strukturiert so medienspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen der Sportlehrerausbildung vermittelt werden können. Zur Überprüfung der im Modell konstatierten Zusammenhänge wurde eine schriftliche Befragung (N=147) durchgeführt. Das Erhebungsinstrumentarium enthält Items zur Erfassung personenbezogener Merkmale und Testfragen, mit denen das Niveau der Kompetenzelemente erfasst werden kann. Aus den Daten der Untersuchung lassen sich neben aufschlussreichen Zusammenhängen der Kompetenzbereiche untereinander auch personenbezogene Merkmale ableiten, welche die medienpädagogische Kompetenz im Sport signifikant beeinflussen. Die hochschuldidaktische Umsetzung des Kompetenzmodells wurde im Rahmen einer einjährigen Interventionsstudie (N=74) erprobt und getestet. Zwei auf der Grundlage der Modellüberlegungen konzipierte Seminarveranstaltungen befassen sich mit der Schulung und Verbesserung medienpädagogischer Kompetenz und zeigen beispielhaft auf, wie medienbezogene Themenstellungen in den Theoriebereich des Sportstudiums integriert werden können. Die Ergebnisse der Interventionsstudie bestätigen, dass in den sportwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen Elemente medienpädagogischer Kompetenz gezielt geschult und verbessert werden konnten. Zudem lassen sich aus den Untersuchungsdaten begründete Empfehlungen für medienpädagogische Lehrveranstaltungen an der Hochschule ableiten.

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Der SPNV als Bestandteil des ÖPNV bildet einen integralen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Insbesondere Flächenregionen abseits urbaner Ballungszentren erhalten durch den SPNV sowohl ökonomisch als auch soziokulturell wichtige Impulse, so dass die Zukunftsfähigkeit dieser Verkehrsart durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen zu sichern ist. ZIELE: Die Arbeit verfolgte das Ziel, derartige Gestaltungsmaßnahmen sowohl grundlagentheoretisch herzuleiten als auch in ihrer konkreten Ausformung für die verkehrswirtschaftliche Praxis zu beschreiben. Abgezielt wurde insofern auf strukturelle Konzepte als auch praktische Einzelmaßnahmen. Der Schwerpunkt der Analyse erstreckte sich dabei auf Deutschland, wobei jedoch auch verkehrsbezogene Privatisierungserfahrungen aus anderen europäischen Staaten und den USA berücksichtigt wurden. METHODEN: Ausgewertet wurden deutschsprachige als auch internationale Literatur primär verkehrswissenschaftlicher Ausrichtung sowie Fallbeispiele verkehrswirtschaftlicher Privatisierung. Darüber hinaus wurden Entscheidungsträger der Deutschen Bahn (DB) und DB-externe Eisenbahnexperten interviewt. Eine Gruppe 5 DB-interner und 5 DB-externer Probanden nahm zusätzlich an einer standardisierten Erhebung zur Einschätzung struktureller und spezifischer Gestaltungsmaßnahmen für den SPNV teil. ERGEBNISSE: In struktureller Hinsicht ist die Eigentums- und Verfügungsregelung für das gesamte deutsche Bahnwesen und den SPNV kritisch zu bewerten, da der dominante Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) in Form der DB Netz AG und die das Netz nutzenden Eisenbahnverkehrs-Unternehmen (EVUs, nach wie vor zumeist DB-Bahnen) innerhalb der DB-Holding konfundiert sind. Hieraus ergeben sich Diskriminierungspotenziale vor allem gegenüber DB-externen EVUs. Diese Situation entspricht keiner echten Netz-Betriebs-Trennung, die wettbewerbstheoretisch sinnvoll wäre und nachhaltige Konkurrenz verschiedener EVUs ermöglichen würde. Die seitens der DB zur Festigung bestehender Strukturen vertretene Argumentation, wonach Netz und Betrieb eine untrennbare Einheit (Synergie) bilden sollten, ist weder wettbewerbstheoretisch noch auf der Ebene technischer Aspekte akzeptabel. Vielmehr werden durch die gegenwärtige Verquickung der als Quasimonopol fungierenden Netzebene mit der Ebene der EVU-Leistungen Innovationspotenziale eingeschränkt. Abgesehen von der grundsätzlichen Notwendigkeit einer konsequenten Netz-Betriebs-Trennung und dezentraler Strukturen sind Ausschreibungen (faktisch öffentliches Verfahren) für den Betrieb der SPNV-Strecken als Handlungsansatz zu berücksichtigen. Wettbewerb kann auf diese Weise gleichsam an der Quelle einer EVU-Leistung ansetzen, wobei politische und administrative Widerstände gegen dieses Konzept derzeit noch unverkennbar sind. Hinsichtlich infrastruktureller Maßnahmen für den SPNV ist insbesondere das sog. "Betreibermodell" sinnvoll, bei dem sich das übernehmende EIU im Sinne seiner Kernkompetenzen auf den Betrieb konzentriert. Die Verantwortung für bauliche Maßnahmen sowie die Instandhaltung der Strecken liegt beim Betreiber, welcher derartige Leistungen am Markt einkaufen kann (Kostensenkungspotenzial). Bei Abgabeplanungen der DB Netz AG für eine Strecke ist mithin für die Auswahl eines Betreibers auf den genannten Ausschreibungsmodus zurückzugreifen. Als kostensenkende Einzelmaßnahmen zur Zukunftssicherung des SPNV werden abschließend insbesondere die Optimierung des Fahrzeugumlaufes sowie der Einsatz von Triebwagen anstatt lokbespannter Züge und die weiter forcierte Ausrichtung auf die kundenorientierte Attraktivitätssteigerung des SPNV empfohlen. SCHLUSSFOLGERUNGEN: Handlungsansätze für eine langfristige Sicherung des SPNV können nicht aus der Realisierung von Extrempositionen (staatlicher Interventionismus versus Liberalismus) resultieren, sondern nur aus einem pragmatischen Ausgleich zwischen beiden Polen. Dabei erscheint eine Verschiebung hin zum marktwirtschaftlichen Pol sinnvoll, um durch die Nutzung wettbewerbsbezogener Impulse Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen für den SPNV herbeizuführen.

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Bei der Stromversorgung handelte es sich bis zu seiner Liberalisierung 1998 um einen Wirtschaftszweig, der von Gebietsmonopolen auf allen Versorgungsstufen geprägt war. Diese Monopole gründeten im Wesentlichen auf dem natürlichen Monopol des Stromnetzes sowie auf der Bedeutung der Stromversorgung. Auch nach der Liberalisierung ist der Markt noch immer durch die etablierten ehemaligen Gebietsversorger geprägt, die nach wie vor über die Netze verfügen und zudem untereinander und mit der Politik gut vernetzt sind. Damit über das weiterhin bestehende natürliche Monopol bei den Stromnetzen keine wettbewerbswidrigen Interessen verfolgt werden können, bedarf die Transformation der Elektrizitätsversorgung in einen vorwiegend vom Wettbewerb geprägten Markt einiger Anpassungen. Einige Interessenskonflikte können bereits gelöst werden, indem die Marktstruktur an die neuen Bedingungen angepasst wird. Zum einen bedarf es einer Netzzugangsregelung, die dem Netzbetreiber möglichst geringe Missbrauchsmöglichkeiten offen lässt. Damit der Netzbetreiber überdies keine Interessen aus Aktivitäten in wettbewerbsgeprägten Märkten zulasten der Netznutzer verfolgt, ist zumindest der Betrieb des Netzes auf eigentumsrechtlich unabhängige Netzbetreiber zu übertragen. Diese Entflechtungsform sollte scheinbar bequemeren Lösungen, die sich leichter umsetzen lassen, vorgezogen werden. Auf lange Sicht werden die damit verbundenen höheren Regulierungskosten die Markttransformationskosten weit übersteigen. Das Problem des natürlichen Monopols beim Netz bedarf trotz allem einer dauernden Regulierung. Hier empfiehlt sich eine weitreichende ex-ante-Regulierung, in die auch Kriterien einfließen sollten, die den Netzbetreiber zu einem stabilen und sicheren Betrieb des Netzes veranlassen. Infolgedessen dürfte der Bedarf an einer ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsinstitution entsprechend gering ausfallen. Die Regulierungsinstitution sollte hierbei nicht auf einige wenige Regulierungsinstrumente festgelegt werden. Die Gefahr der Anmaßung von Wissen, der Regulierungsinstitutionen wegen ihrer im Vergleich zu den Marktteilnehmern größeren Marktferne ausgesetzt sind, lässt sich durch die Akteursbeteiligung in der Regulierungsinstitution verringern: Die Akteure könnten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens die Ausgestaltung der Netznutzungsregeln weitestgehend selbst bestimmen, die Aushandelungsmodalitäten hierfür müssen allerdings präzise festgelegt und die getroffenen Regelungen für alle Marktteilnehmer verbindlich sein. Diese Mischform zwischen staatlicher Rahmensetzung und Selbstregulierung nutzt die Regelungspotentiale des Staates und die Selbstorganisationsmöglichkeiten der relevanten Akteure gleichermaßen. Durch die Besetzung der Regulierungsinstitution mit Vertretern der relevanten Akteure wird zudem ein großes Maß an spezifischem Branchenwissen in sie hineingetragen, insbesondere da die vertikal integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach der eigentumsrechtlichen Entflechtung zumindest noch anfangs über einen großen Teil der Informationen über den Netzbetrieb verfügen. Damit wäre das Informationsproblem, das staatlichen Regulierungsstellen anhaftet, geringer. Durch die Interessenlage der Mitglieder der Regulierungsinstitution dürfte sie auf den Netzbetreiber den starken Effizienzdruck ausüben. Der Netzbetreiber sollte hingegen ein Unternehmen im vollständigen öffentlichen Eigentum sein. Damit kann eine Unterwanderung durch Anteilserwerb verhindert und das Netz leichter im Sinne gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betrieben werden. Dies wäre überdies wegen der Legitimationsprobleme, die mit einer weitgehend unabhängigen, mit umfangreichen und nicht präzise abgegrenzten Eingriffbefugnissen versehenen Regulierungsinstitution einhergehen, vorteilhaft, wenn nicht gar geboten. Damit sind große Teile der Grundrechtsprobleme, die mit der Regulierungsinstitution, ihrer Zusammensetzung und ihren Kompetenzen zusammenhängen, irrelevant.

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Heterochromatin Protein 1 (HP1) is an evolutionarily conserved protein required for formation of a higher-order chromatin structures and epigenetic gene silencing. The objective of the present work was to functionally characterise HP1-like proteins in Dictyostelium discoideum, and to investigate their function in heterochromatin formation and transcriptional gene silencing. The Dictyostelium genome encodes three HP1-like proteins (hcpA, hcpB, hcpC), from which only two, hcpA and hcpB, but not hcpC were found to be expressed during vegetative growth and under developmental conditions. Therefore, hcpC, albeit no obvious pseudogene, was excluded from this study. Both HcpA and HcpB show the characteristic conserved domain structure of HP1 proteins, consisting of an N-terminal chromo domain and a C-terminal chromo shadow domain, which are separated by a hinge. Both proteins show all biochemical activities characteristic for HP1 proteins, such as homo- and heterodimerisation in vitro and in vivo, and DNA binding activtity. HcpA furthermore seems to bind to K9-methylated histone H3 in vitro. The proteins thus appear to be structurally and functionally conserved in Dictyostelium. The proteins display largely identical subnuclear distribution in several minor foci and concentration in one major cluster at the nuclear periphery. The localisation of this cluster adjacent to the nucleus-associated centrosome and its mitotic behaviour strongly suggest that it represents centromeric heterochromatin. Furthermore, it is characterised by histone H3 lysine-9 dimethylation (H3K9me2), which is another hallmark of Dictyostelium heterochromatin. Therefore, one important aspect of the work was to characterise the so-far largely unknown structural organisation of centromeric heterochromatin. The Dictyostelium homologue of inner centromere protein INCENP (DdINCENP), co-localized with both HcpA and H3K9me2 during metaphase, providing further evidence that H3K9me2 and HcpA/B localisation represent centromeric heterochromatin. Chromatin immunoprecipitation (ChIP) showed that two types of high-copy number retrotransposons (DIRS-1 and skipper), which form large irregular arrays at the chromosome ends, which are thought to contain the Dictyostelium centromeres, are characterised by H3K9me2. Neither overexpression of full-length HcpA or HcpB, nor deletion of single Hcp isoforms resulted in changes in retrotransposon transcript levels. However, overexpression of a C-terminally truncated HcpA protein, assumed to display a dominant negative effect, lead to an increase in skipper retrotransposon transcript levels. Furthermore, overexpression of this protein lead to severe growth defects in axenic suspension culture and reduced cell viability. In order to elucidate the proteins functions in centromeric heterochromatin formation, gene knock-outs for both hcpA and hcpB were generated. Both genes could be successfully targeted and disrupted by homologous recombination. Surprisingly, the degree of functional redundancy of the two isoforms was, although not unexpected, very high. Both single knock-out mutants did not show any obvious phenotypes under standard laboratory conditions and only deletion of hcpA resulted in subtle growth phenotypes when grown at low temperature. All attempts to generate a double null mutant failed. However, both endogenous genes could be disrupted in cells in which a rescue construct that ectopically expressed one of the isoforms either with N-terminal 6xHis- or GFP-tag had been introduced. The data imply that the presence of at least one Hcp isoform is essential in Dictyostelium. The lethality of the hcpA/hcpB double mutant thus greatly hampered functional analysis of the two genes. However, the experiment provided genetic evidence that the GFP-HcpA fusion protein, because of its ability to compensate the loss of the endogenous HcpA protein, was a functional protein. The proteins displayed quantitative differences in dimerisation behaviour, which are conferred by the slightly different hinge and chromo shadow domains at the C-termini. Dimerisation preferences in increasing order were HcpA-HcpA << HcpA-HcpB << HcpB-HcpB. Overexpression of GFP-HcpA or a chimeric protein containing the HcpA C-terminus (GFP-HcpBNAC), but not overexpression of GFP-HcpB or GFP-HcpANBC, lead to increased frequencies of anaphase bridges in late mitotic cells, which are thought to be caused by telomere-telomere fusions. Chromatin targeting of the two proteins is achieved by at least two distinct mechanisms. The N-terminal chromo domain and hinge of the proteins are required for targeting to centromeric heterochromatin, while the C-terminal portion encoding the CSD is required for targeting to several other chromatin regions at the nuclear periphery that are characterised by H3K9me2. Targeting to centromeric heterochromatin likely involves direct binding to DNA. The Dictyostelium genome encodes for all subunits of the origin recognition complex (ORC), which is a possible upstream component of HP1 targeting to chromatin. Overexpression of GFP-tagged OrcB, the Dictyostelium Orc2 homologue, showed a distinct nuclear localisation that partially overlapped with the HcpA distribution. Furthermore, GFP-OrcB localized to the centrosome during the entire cell cycle, indicating an involvement in centrosome function. DnmA is the sole DNA methyltransferase in Dictyostelium required for all DNA(cytosine-)methylation. To test for its in vivo activity, two different cell lines were established that ectopically expressed DnmA-myc or DnmA-GFP. It was assumed that overexpression of these proteins might cause an increase in the 5-methyl-cytosine(5-mC)-levels in the genomic DNA due to genomic hypermethylation. Although DnmA-GFP showed preferential localisation in the nucleus, no changes in the 5-mC-levels in the genomic DNA could be detected by capillary electrophoresis.

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In dieser Arbeit werden zwei Aspekte bei Randwertproblemen der linearen Elastizitätstheorie untersucht: die Approximation von Lösungen auf unbeschränkten Gebieten und die Änderung von Symmetrieklassen unter speziellen Transformationen. Ausgangspunkt der Dissertation ist das von Specovius-Neugebauer und Nazarov in "Artificial boundary conditions for Petrovsky systems of second order in exterior domains and in other domains of conical type"(Math. Meth. Appl. Sci, 2004; 27) eingeführte Verfahren zur Untersuchung von Petrovsky-Systemen zweiter Ordnung in Außenraumgebieten und Gebieten mit konischen Ausgängen mit Hilfe der Methode der künstlichen Randbedingungen. Dabei werden für die Ermittlung von Lösungen der Randwertprobleme die unbeschränkten Gebiete durch das Abschneiden mit einer Kugel beschränkt, und es wird eine künstliche Randbedingung konstruiert, um die Lösung des Problems möglichst gut zu approximieren. Das Verfahren wird dahingehend verändert, dass das abschneidende Gebiet ein Polyeder ist, da es für die Lösung des Approximationsproblems mit üblichen Finite-Element-Diskretisierungen von Vorteil sei, wenn das zu triangulierende Gebiet einen polygonalen Rand besitzt. Zu Beginn der Arbeit werden die wichtigsten funktionalanalytischen Begriffe und Ergebnisse der Theorie elliptischer Differentialoperatoren vorgestellt. Danach folgt der Hauptteil der Arbeit, der sich in drei Bereiche untergliedert. Als erstes wird für abschneidende Polyedergebiete eine formale Konstruktion der künstlichen Randbedingungen angegeben. Danach folgt der Nachweis der Existenz und Eindeutigkeit der Lösung des approximativen Randwertproblems auf dem abgeschnittenen Gebiet und im Anschluss wird eine Abschätzung für den resultierenden Abschneidefehler geliefert. An die theoretischen Ausführungen schließt sich die Betrachtung von Anwendungsbereiche an. Hier werden ebene Rissprobleme und Polarisationsmatrizen dreidimensionaler Außenraumprobleme der Elastizitätstheorie erläutert. Der letzte Abschnitt behandelt den zweiten Aspekt der Arbeit, den Bereich der Algebraischen Äquivalenzen. Hier geht es um die Transformation von Symmetrieklassen, um die Kenntnis der Fundamentallösung der Elastizitätsprobleme für transversalisotrope Medien auch für Medien zu nutzen, die nicht von transversalisotroper Struktur sind. Eine allgemeine Darstellung aller Klassen konnte hier nicht geliefert werden. Als Beispiel für das Vorgehen wird eine Klasse von orthotropen Medien im dreidimensionalen Fall angegeben, die sich auf den Fall der Transversalisotropie reduzieren lässt.