987 resultados para Bretschneider, Karl Gottlieb, 1776-1848.
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Boberach: Die revolutionäre Entwicklung in Wien wird als eine Folge der Verhandlungen des Vereinigten Preußischen Landtags vom 1847 gedeutet, weil angesehene Österreicher vom 11. April bis 26. Juni 1847 in Berlin gewesen seien. Behandelt werden die Ständeversammlungen in einzelnen Provinzen und die Erhebungen im März, Mai und Oktober 1848
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer
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Boberach: Ein Berliner Stammtisch diskutiert die Affaire Lola Montez
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Welsch (Projektbearbeiter): Darstellung der Schlacht bei Schleswig: Sieg der von preußischen und anderen Bundestruppen unterstützten schleswig-holsteinischen Armee über die Dänen (23. April 1848)
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Boberach: Anträge und Thesen von Gerber, Krech, Seyffert, Bergmann, Mützell, Holäufer, Hamann, Graser: Die Schule soll Staatsanstalt unter Beteiligung der Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke, der Religionsunterricht auf die Elementarklassen beschränkt sein. Der Direktor muß die Beschlüsse des Lehrerkollegiums ausführen. Die Lehrer sollen höhere Pensionen erhalten. Die Schulamtskandidaten sollen zuerst ein halbes Jahr lang hospitieren. Die Lehrerseminare sollen hinsichtlich der praktischen Ausbildung reformiert, an der Universität ein Lehrstuhl für Pädagogik errichtet werden. Außerdem sollen Lehr- und Stundenpläne der Gymnasien und die Gründung eines Provinzialvereins behandelt werden
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Boberach: Preußen muß die deutsche Einheit in seine Hand nehmen. Der Bundestag war besser als sein Ruf. Weder die Deutsche Nationalversammlung noch Reichsverweser und Provisorische Zentralgewalt können ohne Preußen etwas bewirken. - Wentzke: Es gibt nur e i n e n Ausweg: "daß Preußen als Haupt der deutschen Sache erscheine, daß die Leitung der Einheit in seine Hand gelegt werde."
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Boberach: Der Kongreß der (mit den Namen der Delegierten aufgeführten 89) Volks- und Vaterlandsvereine aus Sachsen, beiden Hessen, Braunschweig, Hamburg, Bremen und Oldenburg will die nationale Partei in einem Allgemeinen Deutschen Vaterlandsverein organisieren, der für die Märzerrungenschaften und die in der Deutschen Nationalversammlung repräsentierte Volkssouveränität eintritt
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Boberach: Arbeiter und Dienstboten sollen sich ihr Wahlrecht nicht nehmen lassen, sich aber für die Vertreter von "Freiheit, Ordnung und Sicherheit", gegen alle Angriffe auf das Eigentum entscheiden
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: In den Kapiteln "Vom Volke", "Von der Staatsverfassung" und "Deutschland" werden Begriffe wie Volksfreiheit, Demokratie, Monarchie, Zweikammersystem, das Wahlrecht und die Einheit Deutschlands im konstitutionell-konservativen Sinn mit Fragen und Antworten erläutert
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck einer Sammlung von Gedichten des damaligen Privatschullehrers Niendorf, "... welche die Berliner Revolution und den im October und November [1848] eingetretenen Sieg der Reaction in einem so scharfen Tone schildern, ... daß er wegen Ehrfurchtverletzung gegen den Monarchen in den Anklagestand versetzt und zu achtmonatlichem Gefängniß verurtheilt wurde." (ADB)
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Boberach: Die "reichsständischen Befugnisse" der Nationalversammlung werden aus den Rechten des Vereinigten Landtags von 1847 abgeleitet. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck der Rede des Abgeordneten Kirchmann, dem Berichterstatter der Kommission
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Boberach: Die Einheit Deutschlands ist nur als Despotie wie in Rußland oder als Republik möglich. Eine Föderativrepublik soll aus 23 Bezirken bestehen mit Österreich und Illyrien und den preußischen Provinzen ohne Posen. Der Zentralausschuß der deutschen Republikaner gibt Grundsätze zur Organisation republikanischer Behörden und des Aufstandes, der der Nationalversammlung den Weg bahnen soll
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Boberach: Art. 30 des Entwurfs der preußischen Verfassung wird u.a. unter Hinweis auf französische Erfahrungen abgelehnt
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Boberach: Der Entwurf wird begründet und mit den Sätzen des Deutschen Zollvereins verglichen. Er entspricht den Interessen der Kaufleute in norddeutschen Ländern und binnenländischen Handelsstädten und soll für den Zollverein, den Steuerverein und das übrige Norddeutschland, aber nicht für Österreich gelten. Die reinen Finanzzölle sollen zurückgedrängt werden