1000 resultados para Landownership reform


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von W. B. Fränkel

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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen

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Boberach: Die auf Bürgerversammlungen in verschiedenen Orten gehaltenen Vorträge behandeln im konstitutionellen Sinn die künftige Revision der Verfassung, die soziale Frage und besonders die notwendige Förderung der Landwirtschaft zur Beseitigung der Armut auf dem Lande

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Boberach: Auf je 100 der 3488 Ärzte und 1966 Wundärzte soll ein Delegierter für einen Kongreß gewählt werden, damit die verschleppte Reform vor allem des militärischen Sanitätswesens gefördert und die Interessen der Wundärzte angemessen berücksichtigt werden

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Boberach: Detaillierte Reformvorschläge für den Geschäftsgang der Behörden sollen dazu beitragen, die alte preußische Beamtenehre wieder erkennen zu lassen

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Welsch (Projektbearbeiter): Die Märzrevolution ist weit über ihr Ziel hinausgegangen und die Oktroyierung einer Verfassung war notwendig, um die wirtschaftliche Zerrüttung des Landes zum Stillstand zu bringen. Allein Berlin hat der Streit um eine Verfassung 40 - 50 Millionen Taler gekostet. Die bevorstehenden Wahlen bieten die Chance, die erhebliche Unterrepräsentation der Vertreter gewerblicher Interessen, wie sie in der Nationalversammlung bestand, zu beenden. Aufruf an die Freunde der konstitutionellen Monarchie, nicht den 'Wühlern' und 'Anarchisten' das Feld zu überlassen

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Welsch (Projektbearbeiter): Karikatur und Spottgedicht auf die betrogene Hoffnung der Redakteure der 'Reform' (des Organs der Demokratischen Partei), die einfachen Soldaten des preußischen Heeres würden sich einer militärischen Niederwerfung der Revolution widersetzen. Die 'Reform' erschien letztmals am 14. November 1848

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Glaubt man dem päpstlichen Nuntius in der Schweiz, so war der Churer Bischof Johann VI. Flugi von Aspermont (1636–1661) alles andere als ein vorbildlicher Bischof: Er erbaue riesige Paläste, häufe für sich und seine Familie ein beträchtliches Vermögen an und betreibe Handel mit den für zukünftige Priester vorgesehenen Studienplätzen. Damit missachte er die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545–1563), gemäss denen ein Bischof als geistlicher Oberhirte sein Handeln ausschliesslich in den Dienst der kirchlich-religiösen Erneuerung zu stellen habe. Der Beitrag argumentiert, dass die vom Nuntius kritisierten Praktiken mit einer tridentinischen Gesinnung nicht nur vereinbar waren, sondern paradoxerweise eine unabdingbare Voraussetzung für die katholische Reform im Bistum Chur darstellten. Um dies besser zu verstehen, werden diese Praktiken vor dem Hintergrund der sozialen Handlungslogiken frühneuzeitlicher Individuen beschrieben und beurteilt. Akteure wie der Churer Bischof verdankten ihre soziale Stellung einem einflussreichen Familienverband, dessen Sozial- und Ehrkapital es zu mehren galt. Soziales Prestige wiederum ermöglichte die Etablierung von Loyalitätsbeziehungen (Patron-Klient-Verhältnisse), über die sich letztlich Einfluss auf politische und kulturelle Entwicklungen nehmen liess. Fehlte, wie im Bistum Chur, die institutionelle und materielle Machtgrundlage für eine kompromisslose Durchsetzung von Reformen, so waren solche Mechanismen der gesellschaftlichen Verflechtung auch für kirchliche Akteure umso wertvoller.