815 resultados para Agrarian Reform


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Die Universitäten in Deutschland und der Schweiz haben in den letzten zehn Jahren eine Reihe von Reformen und Veränderungen erlebt. Insbesondere die Bologna-Reform, aber auch die gestiegenen Studierendenzahlen werden dabei mit einer Reihe von nachteiligen Konsequenzen in Verbindung gebracht. In diesem Beitrag untersuchen wir die Frage, inwiefern sich die auf das Studium bezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen der Studierenden nach der Bologna-Reform verändert haben. Unsere Datenbasis sind zwei umfangreiche Befragungen, die 2001 und 2012 an der Universität Bern durchgeführt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die soziodemographische Zusammensetzung der Studierenden zwar deutlich verändert hat. Der zeitliche Aufwand für das Studium, die Leistungsmotivation der Studierenden, die Erwerbspartizipation oder der berichtete Zeitdruck haben aber in den letzten zehn Jahren wider Erwarten keine wesentlichen Veränderungen erfahren. Allerdings verfolgen heute mehr Studierende das Ziel, eine gute soziale Position und ein höheres Einkommen zu erreichen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erscheint eine Reform der Reform nicht zwingend erforderlich zu sein.

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In 2004 the Swiss people accepted a new equalization scheme and a new distribution of competences between the federal state and the cantons. It was argued that the reform was successful because of the capacity of veto-players to overcome their interests and adopt a ‘problem-solving’ interaction mode. We propose a different interpretation and argue that distributive issues and the accommodation of actors' interests crucially mattered. We identify three mechanisms that contribute to a successful reform, i.e. package-deals, side-payments and the downsizing of the reform. Our in-depth, mainly qualitative study of both the content of the reform and related decision-making process supports the pertinence of these strategies for the explanation of the successful reform of Swiss federalism.

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In December 2013, the European Union (EU) enacted the reformed Common Agricultural Policy (CAP) for 2014–2020, allocating almost 40% of the EU's budget and influencing management of half of its terrestrial area. Many EU politicians are announcing the new CAP as “greener,” but the new environmental prescriptions are so diluted that they are unlikely to benefit biodiversity. Individual Member States (MSs), however, can still use flexibility granted by the new CAP to design national plans to protect farmland habitats and species and to ensure long-term provision of ecosystem services

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[von A. Z. Schwarz]

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von W. B. Fränkel

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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen