97 resultados para Stände
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hrsg. von Christian Heinrich Steinbeck, Mundkoch bei Ihro Hoheit der verwittweten Frau Fürstin Reuß-Gera
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In Fraktur
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von Pauline Jonas, geb. Ewald
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von Dr. Anselme Ricard
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Die Auswirkungen des milden Winters 1988/89 auf die chemischen und biologischen Prozesse in der Nordsee werden von Fachleuten, aber auch von Politikern und der Presse lebhaft diskutiert. Schon im März wurden Befürchtungen geäußert, eine ähnliche kräftige und eventuell für andere marine Lebewesen schädigende Planktonblüte wie im Vorjahr stünde bevor. Dazu kam es jedoch nicht. Für das Vorjahresereignis wird diskutiert, ob als Grund ein Zusammenwirken von anomaler Zirkulation, kräftiger Frühjahrserwärmung, erhöhtem Festlandabfluß und damit verbundener kräftiger Nährstoffzufuhr in Frage kommt. Eine mögliche Erklärung für die diesjährige "normale" Planktonblüte wäre: Es lag zwar durchaus wieder eine ausgeprägte Zirkulationsanomalie in der Nordsee vor, jedoch fehlte die übermäßige "Düngung" durch Festlandabfluß, da es im vergangenen Frühjahrzu wenig Niederschläge gegeben hatte. Von einer "ganz normalen" Planktonblüte kann man in diesem Jahr allerdings auch nicht sprechen. Das erhöhte winterliche Temperaturniveau ließ einige Planktonarten sich bereits im Februar, also sehr früh, kräftig vermehren.
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Die Arbeit analysiert die Wechselbeziehungen zwischen Lebensgeschichte und literarischem Werk bei der Leipziger Dichterin Christiana Mariana von Ziegler. Werk und Lebensverlauf wurden in gleichem Maße gewichtet: Um die Ziele und Intentionen der Autorin, ihr Menschenbild und ihre Vorstellungen von der "menschlichen Gesellschaft" erfassen zu können, wurde nicht nur die Struktur und der Aufbau ihres literarischen Werkes untersucht, vielmehr wurde das Werk der Dichterin als geschichtswissenschaftliche Quelle begriffen, die unter sozialgeschichtlichen Fragestellungen anstelle ästhetischer und literaturtheoretischer Kriterien analysiert wurde. So wurde sowohl überprüft, ob das Werk lebensgeschichtliche Rückschlüsse zulässt, als auch inwieweit lebensgeschichtliche Erfahrung und soziale Position das Themenspektrum und die Aussagen des Werks beeinflusst haben. Dafür wurden aus dem Spektrum des Werkes der Dichterin ihre Sendschreiben ausgewählt, da in diesen Texten der Bezug zur Lebenswirklichkeit am konkretesten ist. Die Untersuchung gliedert sich in die Analyse und Interpretation des literarischen Werks (1), dessen Verknüpfung mit der Lebensgeschichte (2) und der Umsetzung daraus resultierender ethisch-moralischer Werte in die Lebenswirklichkeit der Gelehrtengesellschaft und des literarischen Salons (3). 1. Aus dem literarischen Werk wurde das Menschenbild Zieglers , ihr Frauen- und Männerbild und ihre Vorstellungen vom Verhältnis der Geschlechter zueinander herausgearbeitet. Es wurde danach gefragt, auf welche Weise Ziegler geschlechtsbezogene Themen aufgreift und diskutiert und inwiefern sich daraus für die geschichtswissenschaftliche Analyse reale Möglichkeiten und Begrenzungen von Frauen und Männern der gehobenen Stände ihrer Zeit ableiten lassen. 2. Bei der Erarbeitung der Lebensgeschichte wurde die Einbindung der Dichterin in familiale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Kommunikationszusammenhänge ermittelt. Dazu gehörte die Verknüpfung der Biographie Zieglers mit den Lebensverläufen verschiedener für sie wichtiger Personen. Eine auf diese Weise verdichtete Lebensgeschichte gibt Aufschluss darüber, welche Ereignisse, Begegnungen oder andere Konstellationen dem Leben der Dichterin seine spezifische Richtung gaben, sich also indirekt auf die Ausprägung ihres Werkes und auf die sich daraus ergebende Praxis des kulturellen Handelns auswirkten. 3. Im letzten Untersuchungsabschnitt wurden die außerfamilialen sozialen Beziehungen Zieglers und ihre Vernetzung mit der gelehrten Welt Leipzigs erarbeitet und nach Handlungsrahmen und Strategien in ihrer zweiten Witwenzeit gefragt. Dabei war die Frage, ob sie sich mit ihrem - für Deutschland frühen - Salon in Leipzig an französischen Vorbildern orientierte und welches ihre persönlichen Gestaltungsanteile waren. Besondere Berücksichtigung fand dabei Zieglers Platz als Frau ihrer Zeit im Geschlechtergefüge der "Gelehrten Gesellschaft" und ihre Anteile an deren Praxis.
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Am Beispiel der in der Wetterau gelegenen Reichsgrafschaft Solms-Rödelheim werden in der Dissertation die Existenzbedingungen der kleinen und kleinsten selbstständigen Reichsstände im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation der Frühen Neuzeit untersucht. Erkenntnisleitend ist dabei die Frage, ob und wie solche Territorien nicht nur trotz wiederkehrender Existenzbedrohungen bis zum Ende des Alten Reichs überleben konnten, sondern durch welche Strategien es ihnen gelang, dabei teilweise recht erfolgreich zu sein, wobei sich Erfolg durch politische Stabilität und wirtschaftliche Effizienz äußern konnte. Diese Frage rückt die zahlreichen kleinen Stände in den Fokus, nachdem diese lange Zeit marginalisiert und als bloße Objekte im Spiel der mächtigen Fürsten angesehen wurden. Insofern füllt sie eine bis heute evidente Lücke in der historischen Forschung zu frühneuzeitlicher Landesherrschaft, aber auch zum Funktionieren des Reichs als Verbund von Hoch-adelsherrschaften insgesamt. Zu ihrer Beantwortung werden zunächst systematisch die territorialen und rechtlichen Grundlagen reichsgräflicher Herrschaft herausgearbeitet, die aus einer größeren Zahl einzelner Rechts- und Herrschaftstitel zusammengesetzt waren. Die Herrschaft der Reichsgrafen unterschied sich also im 18. Jahrhundert deutlich von derjenigen der meisten Fürsten, die oft eine autonome und einheitliche Landeshoheit hatten herausbilden können. Die verstreut liegenden Gebiete, auf die sie sich bezog, wurden durch eine wirtschaftliche und herrschaftliche Administration verwaltet, die trotz kleiner Dimensionen als auf der Höhe der Zeit befindlich und leistungsfähig bezeichnet werden kann. Sowohl Herrschaft als auch Ökonomie waren dabei jederzeit stark auf die Person des regierenden Reichsgrafen ausge-richtet, weshalb in der Dissertation der Begriff „personale Ökonomie“ analog zur geläufigen „personalen Herrschaft“ entwickelt wird. Die schmale territoriale Basis konnte im späten 17. und im 18. Jahrhundert auf verschiedenen Wegen erweitert werden. Durch eine rigidere Kontrolle über die Weitergabe durch Vererbung durch die Durchsetzung der Primogenitur gelang es zudem, eine neuerliche Zersplitterung beim Tod eines Regenten weitgehend zu verhindern. Dass dies jedoch nicht die Lösung aller Probleme bedeutete, zeigt die Untersuchung der Position des Sekundogenitus, die – insbesondere wenn er der Erbe eines verfeindeten Bruders war – große Bedeutung für die Entwicklung einer Reichsgrafschaft gewinnen konnte. Im letzten Kapitel schließlich rückt das in der Dissertation entwickelte Konzept der „Herrschaft durch Delegation“ in den Mittelpunkt. Danach funktionierte eine Landesherrschaft kleiner und kleinster Reichsstände angesichts der großen Herausforderungen bei gleichzeitig geringer Macht und vergleichsweise wenig leistungsfähiger Verwaltungen dann besonders gut, wenn die Landesherren darauf verzichteten, alle ihnen prinzipiell zustehenden Rechte selbst auszuüben, sondern sie statt dessen an Dritte delegierten. Für die Reichsgrafen von Solms-Rödelheim wird herausgearbeitet, dass besonders Haus und Familie, Ständische Bündnissysteme wie der Wetterauer Grafenverein, der Oberrheinische Reichskreis und innerterritoriale Mediatgewalten, hier v.a. die Gemeinden, große Bedeutung als Träger delegierter Herrschaft besaßen.
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Der vorliegende Beitrag untersucht die weit verbreitete These, dass Deutschschweizer Kantone vor allem radikaldemokratische Merkmale aufweisen, während die lateinischen Kantone stärker liberal-repräsentative Demokratieformen besitzen. Die empirische und mehrdimensionale Messung der Demokratiequalität in den Kantonen zeigt, dass die pauschale These der direktdemokratisch-partizipatorischen Deutschschweizer Kantone auf der einen Seite und der repräsentativdemokratischen Stände der lateinischen Schweiz auf der anderen Seite der Komplexität der kantonalen Demokratien nicht gerecht wird. Als erklärungskräftige Alternative für die Positionen der Kantone auf den Achsen liberaler und radikaler Demokratien an der Schwelle des 21. Jahrhunderts erweist sich vielmehr die Stärke der liberalen und demokratischen Verfassungsbewegungen in den Kantonen Mitte des 19. Jahrhunderts.
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Mit dem Raumkonzept Schweiz wurde das erste tripartite Konzept zur Förderung der nachhaltigen Raumentwicklung verabschiedet. – Gegen die beschlossene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, welche der Landschaftsinitiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden war, ergriff der Schweizerische Gewerbeverband erfolgreich das Referendum. – Mit einem hauchdünnen Mehr nahmen Volk und Stände die Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ überraschend an. Der Bundesrat erarbeitete sogleich eine Übergangsverordnung, welche per 1.1.13 in Kraft tritt. – Mit der Ablehnung dreier Volksinitiativen sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen eine verstärkte Wohneigentumsförderung aus.
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Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab. Kürzlich erstellte der Autor ein rechtsvergleichendes Gutachten, das diese Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments in einen internationalen Kontext setzt und mit verschiedenen ausländischen Ordnungen vergleicht: Europäische Union, Deutschland, Österreich, Grossbritannien sowie USA. Während der parlamentarische Gegenvorschlag in etwa dem internationalen Standard entspricht und wohl noch etwas weiter geht, kommt die Studie zum Schluss, dass die "Abzocker"-Initiative globale Skurrilitäten enthält und dass ein nationaler Alleingang zu einem Standortnachteil für die Schweiz führen könnte.
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von J. Salvador. Nach der 2. Ausg. aus dem Franz. übers. für Gelehrte u. Gebildete aller Stände von Dr. Essenna, bevorwortet v. Gabriel Riesser
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Boberach: Im Gegensatz zu der von der Preußischen Nationalversammlung beschlossenen Steuerverweigerung für bereits bewilligte Steuern haben die Stände in Kurhessen das ihnen zustehende Recht der Steuerbewilligung benutzt, künftige Steuern abzulehnen. Die Bundesintervention war daher unrechtmäßig