996 resultados para Recht auf Religionsfreiheit


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Consists largely of excerpts from documents in German and Latin.

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Frauenrechte und Religion müssen keinen Gegensatz darstellen, wird anerkannt, dass religiöse Inhalte verschiedentlich interpretierbar sind und sich über die Zeit verändern und dass Geschlechtergleichstellung auch das Recht von Frauen auf freie Religionsausübung umfasst. Dieser Artikel stellt, ausgehend von einer sozial-konstruktivistischen und einer menschenrechtlichen Perspektive, alternative Strategien des politischen Umgangs mit Konflikten zwischen Religionsfreiheit und Frauenrechten in Europa zur Diskussion, die einer Hierarchisierung dieser beiden Menschenrechtsbereiche entgegentreten. Women’s rights and religion do not have to form a contradiction if we acknowledge the fact that religious contents can be interpreted in different ways and change over time and that gender equality includes women’s right to the free practice of religion. Starting from a social constructivist and a human rights perspective, this article discusses alternative strategies for dealing politically with conflicts between religious freedom and women’s rights in Europe; these alternative strategies oppose the hierarchization of these two areas of human rights.

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Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirkung von Spitzenführungspersonal-Fotos. Sie liefert Antworten auf die Frage, welche Mimik und welche Gestik auf solchen Fotos bei den betrachtenden Personen die positivste Wirkung erzeugt und welche Wirkungsunterschiede existieren, in Abhängigkeit davon, wer das Foto betrachtet und in Abhängigkeit davon, ob auf dem Foto eine weibliche oder männliche Person zu sehen ist. Beim Betrachten von Portraitfotos entstehen bei Menschen automatisch und unbewusst Vorstellungen über die Eigenschaften der abgebildeten Person, so genannte implizite Persönlichkeitstheorien. Die Untersuchung wurde als Online-Befragung in Form einer Bildbewertungsstudie durchgeführt. Als Stimulusmaterial wurden jeweils 16 Fotos einer weiblichen und einer männlichen Spitzenführungskraft produziert, welche unterschiedliche Kombinationen aus Gestiken und Mimiken zeigten, die nach den Attributen Glaubwürdigkeit, Sympathie, Attraktivität, Kompetenz und Entschlossenheit bewertet wurden. Weibliche Spitzenführungskräfte wirken am positivsten, wenn sie eine zugewandte Gestik zeigen. Besonders glaubwürdig wirken sie, wenn sie dazu ein Zahnlächeln zeigen. Kompetenz und Entschlossenheit wird bei weiblichen Spitzenführungskräften am stärksten durch eine Kombination aus einem Schmunzeln und einer zugewandten Gestik vermittelt – Attraktivität und Sympathie durch eine Kombination aus Lachen und einer zugewandten Gestik. Kompetenz und Entschlossenheit werden bei männlichen Spitzenführungskräften ebenfalls durch eine Kombination aus Schmunzeln und einer zugewandten Gestik am stärksten vermittelt. Glaubwürdigkeit wird durch eine Kombination aus Schmunzeln und einer vorgebeugten Gestik am stärksten vermittelt – Attraktivität und Sympathie durch eine Kombination aus Lachen und einer vorgebeugten Gestik.

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In der vorliegenden Arbeit wurde das Wachstum von Silbernanoteilchen auf Magnesiumoxid und dabei insbesondere deren Größen- und Formrelation untersucht. Hierzu wurden Silbernanoteilchen auf ausgedehnten Magnesiumoxidsubstraten sowie auf Magnesiumoxid-Nanowürfeln präpariert. Zur Charakterisierung wurde die optische Spektroskopie, die Rasterkraftmikroskopie und die Transmissionselektronenmikroskopie eingesetzt. Während die Elektronenmikroskopie direkt sehr exakte Daten bezüglich der Größe und Form der Nanoteilchen liefert, kann mit den beiden anderen in dieser Arbeit verwendeten Charakterisierungsmethoden jeweils nur ein Parameter bestimmt werden. So kann man die Größe der Nanoteilchen indirekt mit Hilfe des AFM, durch Messung der Teilchananzahldichte, bestimmen. Bei der Bestimmung der Form mittels optischer Spektroskopie nutzt man aus, dass die spektralen Positionen der Plasmonresonanzen in dem hier verwendeten Größenbereich von etwa 2 - 10~nm nur von der Form aber nicht von der Größe der Teilchen abhängen. Ein wesentliches Ziel dieser Arbeit war es, die Ergebnisse bezüglich der Form und Größe der Nanoteilchen, die mit den unterschiedlichen Messmethoden erhalten worden sind zu vergleichen. Dabei hat sich gezeigt, dass die mit dem AFM und dem TEM bestimmten Größen signifikant voneinander Abweichen. Zur Aufklärung dieser Diskrepanz wurde ein geometrisches Modell aufgestellt und AFM-Bilder von Nanoteilchen simuliert. Bei dem Vergleich von optischer Spektroskopie und Transmissionselektronenmikroskopie wurde eine recht gute Übereinstimmung zwischen den ermittelten Teilchenformen gefunden. Hierfür wurden die gemessenen optischen Spektren mit Modellrechnungen verglichen, woraus man die Relation zwischen Teilchengröße und -form erhielt. Eine Übereinstimmung zwischen den erhaltenen Daten ergibt sich nur, wenn bei der Modellierung der Spektren die Form- und Größenverteilung der Nanoteilchen berücksichtigt wird. Insgesamt hat diese Arbeit gezeigt, dass die Kombination von Rasterkraftmikroskopie und optischer Spektroskopie ein vielseitiges Charakterisierungsverfahren für Nanoteilchen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse sind innerhalb gewisser Fehlergrenzen gut mit der Transmissionselektronenmikroskopie vergleichbar.

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Die Arbeit behandelt den Vorschlag für eine EU-Verordnung KOM/2000/7/final, 2000/0212(COD) des europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Grundlage einer Marktöffnungsverordnung und welche Veränderungen sich dadurch in Deutschland einstellen werden. Ausschreibungen von Verkehrsleistungen werden zunehmen. Die Ausschreibungsarten werden sich in ländlichen Regionen von denen in Verkehrszentren unterscheiden. In der Region werden sich Bedarfslösungen stärker durchsetzen. Kürzungen von Verkehrsleistungen werden hier stärker ausfallen als in den Zentren und damit zu einem kleineren Leistungsvolumen führen. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs gibt es weniger Interessenten. Bei Standardausschreibungen werden deshalb auch häufig die Varianten der beschränkten oder die freihändige Vergabe gewählt. Funktionale Ausschreibungen haben nur eine untergeordnete Bedeutung. In den Verkehrszentren sind die Lose größer und damit für viele Anbieter interessant. Die Verkehrszusatzleistungen sind zudem komplexer. Standardausschreibungen in öffentlicher Vergabeart werden sich hier vermutlich als Norm durchsetzen. Die VOL/A wird sicherlich ihre Bedeutung und ihren dafür notwendigen Regelungsumfang in Deutschland als deutsches oder als europäisches Recht behalten. Ob der empfehlende Charakter der DIN EN 13816 Norm „ÖPNV: Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität“ erhalten werden kann und nicht als Steuerungselement zur Standardisierung im ÖPNV beitragen wird, ist dabei zu bezweifeln. Durch diese Wettbewerbspflicht wird der Aufgabenträger zum Besteller von Verkehrsleistungen. Damit geht die Verkehrsplanung in die Verantwortung des Aufgabenträgers über und gerät stärker in den Einflussbereich der Politik. Die strategisch abstrakte und die konkrete Verkehrsplanung wachsen für den Normfall der Standardausschreibung zusammen. Die Hoffnung auf eine bessere Netzintegration und eine Standardisierung des ÖPNV Angebots und der ÖPNV Qualität entsteht. Es entwickelt sich dadurch aber auch die Gefahr der Abhängigkeit des Nahverkehrsangebots von der derzeitigen Haushaltslage oder der Interessenlage der Politik. Kontinuität in Angebot und Qualität werden zu erklärten Planungszielen. Der Verkehrsplaner auf der Bestellerseite muss die Planung in Ausschreibungsunterlagen umsetzen. Dies erfordert erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Logistik, Jura, Informatik und Führungskompetenzen. Ausbildende Institutionen müssen darauf bereits im Vorfeld der Umsetzung reagieren. Durch die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der Planung durch die Ausschreibungsschritte sind in der Verkehrsplanung längere Planungsvorlaufzeiten einzukalkulieren. Vorausschauender zu planen, wird dabei wichtiger. Auch eventuelle Fehler in der Planung sind nicht mehr so einfach zu korrigieren. Durch den gestiegenen Einsatz von Technologien in den Fahrzeugen besteht für den Verkehrsplaner dafür häufiger die Möglichkeit, Planungsänderungen auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf Attraktivität für den Fahrgast anhand von den ermittelten Fahrgastzahlen zu kontrollieren. Dasselbe gilt auch für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, wie für die Tarifpolitik. Die Zahlen stehen nicht nur für diese Rückkopplung zur Verfügung, sondern dienen auch als Planungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen. Dem Planer stehen konkretere Zahlen für die Planung zur Verfügung. Ein Aspekt, der aufgrund der Sanktionsmaßnahmen bei Ausschreibungen an Bedeutung gewinnen wird, ist die Möglichkeit, Qualität von Verkehrsleistungen möglichst objektiv beurteilen zu können. Praxisrelevante Auswirkungen auf die Verkehrsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs ergeben sich hauptsächlich durch die gestiegene Komplexität in der Planung selbst und den dadurch unverzichtbaren gewordenen Einsatz von Computerunterstützung. Die Umsetzung in Ausschreibungsunterlagen der Planung und die Kontrolle stellen neue Elemente im Aufgabenbereich des Verkehrsplaners dar und erfordern damit breiter ausgelegte Kernkompetenzen. Es werden mehr Verkehrsplaner mit breiterer Ausbildung benötigt werden. Diese Arbeit hat aufgezeigt, dass sich mit der Integration des Ausschreibungsgedankens in den Ablauf der Verkehrsplanung eine sprunghafte Entwicklung in der Planungstätigkeit ergeben wird. Aufgrund der in Zukunft steigenden Qualität und Quantität der Planungsgrundlagen und der ebenfalls gestiegenen Ansprüche an die Bewertungsparameter ergeben sich Veränderungen und neue Anforderungen auf diesem Gebiet, die in erster Linie für die Hochschulen und andere ausbildende Einrichtungen, aber auch für die Verkehrsplanung unterstützende Industrie.

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Die Vorstellungen einer Rechtsordnung für die Informationsgesellschaft waren lange Zeit von weiten Freiheitsräumen geprägt. Staat und Recht waren in diesen Vorstellungen an den Rand gedrängt. Neue technische Grundlagen sollten auch neue Formen des Zusammenlebens ermöglichen. Die rasanten Veränderungen in den Produktionsmitteln und Produktivkräften weckten Visionen über veränderte Produktionsverhältnisse und Kooperationsbeziehungen. Frühere Analysen und Entwürfe zur Regulierung der Informationsgesellschaft (I.) sollen im Folgenden einem Review unterworfen werden (II.), auf dem aufbauend künftige Handlungsmöglichkeiten erörtert werden sollen (III.).

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Callcenter spielen in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle in der Kundenkommunikation. Für die Betreiber der Callcenter ist dabei der Umgang mit Kundendaten selbstverständlich; dasselbe gilt oftmals in Bezug auf die Daten ihrer Mitarbeiter, die bei der Telekommunikation anfallen. Das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer schränkt den zulässigen Umgang mit solchen Daten jedoch stark ein. Der vorliegende Beitrag behandelt – insbesondere unter Berücksichtigung des seit 1. September 2009 geltenden § 32 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz – die datenschutzrechtliche Einordnung verschiedener Maßnahmen, die Callcenter-Mitarbeiter kontrollieren und ihre Leistung sowie ihr Verhalten feststellen sollen.