994 resultados para Baden-Wurtemberg
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Im Auftr. des Vereinsvorstands dargest. von S. Grzymisch
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von Wilhelm Brandt
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veröff. von M. L. Bamberger
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Stella Rothschild-Schott
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von Siegfried Wolff
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Leopold Löwenstein
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Boberach: Die Niederlage der Demokraten und Republikaner wird mit ihrer falschen Taktik erklärt. Die Revolutionäre haben sich zu sehr um Ordnung und Recht bemüht. Die Provisorische Zentralgewalt und ihre Behörden werden mit der französischen Regierung verglichen
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen
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Der europäische Kontinent wurde im 17. und 18. Jahrhundert von zahlreichen Kriegen überzogen. Zugleich wurden mit dem Kongresswesen neue Formen des Friedensschließens erprobt. Der vorliegende Band zeigt ausgehend von den Verhandlungen in Baden 1714 und weiteren Beispielen aktuelle Forschungsperspektiven zur räumlichen »Verortung« dieser frühneuzeitlichen Friedenskongresse auf. In den Gastorten bildeten diese von adliger Kultur geprägten Großveranstaltungen vorübergehende Fremdkörper, was aber nicht das Fehlen von Interaktionen mit den lokalen Gesellschaften bedeutete. Die Beherbergung zahlreicher Menschen unterschiedlichen Standes und Glaubens stellte für die gastgebenden Städte einerseits eine beträchtliche Herausforderung und Belastung dar. Andererseits bot sich damit für sie die Möglichkeit, sich in der europäischen Fürstengesellschaft zu positionieren. Die Frage nach den politischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Wahl als Kongressort weist schließlich über den Kontext der einzelnen Städte hinaus und führt zu einer Geschichte frühneuzeitlicher Neutralisierungspraktiken.
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Boberach: Die revolutionäre Bewegung in Baden mußte unterdrückt werden, weil sie in ganz Deutschland eine Republik errichten wollte. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser war zwischen 1846 und 1849 badischer Innenminister