121 resultados para Anerkennung
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In der gegenwärtigen Revision konzeptueller Fotostrategien fallen besonders die nivellierenden Effekte der Historisierung auf. Dabei werden problematischerweise auch historisch spezifische Praktiken aus ihrem Kontext isoliert und in einen kunsthistorischen Kanon homogenisiert. Es kann gefragt werden, ob die bewusst amateurhaften Fotografien, die der Maler Ed Ruscha seit den frühen 1960er Jahren in selbst herausgegebenen Büchern publizierte, generell im Kontext der Fotografie gelesen werden sollten, die erst später als Kunstform Anerkennung fand. Auch wird die auf Ruschas Beispiel von der Rezeption applizierte Theorie des fotokünstlerischen Index’ nach Rosalind Krauss einer kritischen Lektüre unterzogen.
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Der Kriminalroman hat als Genre mit relativ starren erzählerischen Normen die Autoren des 20. Jahrhunderts immer wieder herausgefordert. Am Beispiel von drei Schriftstellergenerationen verfolgen die Beiträger die Öffnung des Genres: Friedrich Glauser (1896-1938) war Zeitgenosse Simenons und ein Pionier des deutschsprachigen Kriminalromans. Seine Romane zeichnen sich durch einen ungekannten Reichtum der Milieuschilderungen aus. Friedrich Dürrenmatt (1921-1990) und Patricia Highsmith (1921-1995) trugen ab Beginn der 1950er-Jahre mit ihrer Unterwanderung der regelhaften Konventionen und deren moralischer Implikationen entscheidend zur Öffnung des Genres und zu seiner literarischen Anerkennung bei. Hansjörg Schneider (*1938) schließlich schrieb seinen ersten Roman um Kommissär Hunkeler 1993 zu einem Zeitpunkt, als der Kriminalroman bereits mit einer gewissen Selbstverständlichkeit zu den postmodernen literarischen Möglichkeiten sozialkritischen Schreibens zählte Ein besonderes Augenmerk der Sommerakademie gilt, hier am Beispiel von Highsmith, auch den Manuskripten und der Textgenese. Mit Beiträgen u.a. von: Hubert Thüring, Elio Pellin, Peter Gasser, Peter Rusterholz, Jochen Vogt, Elisabeth Bronfen, Ulrich Weber
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Die vorliegenden Beiträge in deutscher und französischer Sprache befassen sich mit Aspekten der Rechtshilfe in internationalen Zivil- und Handelsprozessen. Zur Zustellung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Urkunden sowie zur rechtshilfeweisen Beweiserhebung (z. B. Einvernahme mittels Videokonferenz) äussern sich Dr. Alexander Markus sowie Dr. Danielle Gauthey Ladner. Dabei wird insbesondere auf die neue Wegleitung des Bundesamtes für Justiz zu den verschiedenen Haager Übereinkommen eingegangen. Alexander Hilfiker erläutert die Möglichkeiten der Internet-Recherche. Die menschlich vielfach schwierigen Probleme der Kindesentführungen behandeln David Urwyler, Sonja Hauser und Hervé Boéchat. Auf aktuelle Fragen der Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen gehen Dr. Samuel Baumgartner und Jean-Marc Wichser ein. Das Thema Vollstreckung von ausländischen Konkurserkenntnissen ist Gegenstand der Beiträge von Prof. Dr. Karl Spühler und von Prof. Dr. Sylvain Marchand.
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Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft, womit das Zivil- und das Strafverfahren erstmals gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden. Exklusiv werden die neue ZPO und StPO in einem Band zusammengefasst und mit einschlägigen Nebenerlassen abgedruckt. Mit dem Einbezug des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes, insbesondere dem VwVG, deckt das Werk somit alle relevanten Bereiche des schweizerischen Prozessrechts ab. Die für Studium und Beruf geeignete Textausgabe ist mit wertvollen Querverweisen versehen, welche dem Benutzer die rasche Erschliessung der Zusammenhänge ermöglicht. In diesem Werk sind alle Gesetzestexte auf dem aktuellsten Stand (Stichtag: 1. Januar 2011). Enthalten sind insbesondere alle redaktionellen Änderungen der ZPO und StPO sowie die Änderungen durch das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) vom 19. März 2010 und durch das revidierte Scheidungsrecht. Enthalten sind auch die Änderungen der ZPO und des SchKG durch das revidierte Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ). Ein unentbehrlicher Begleiter in allen Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren!
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In den letzten Jahren ist Multikulturalismus als Theorie und Politik der Anerkennung von Gruppenrechten unter Druck geraten. Verantwortlich dafür ist auch eine zunehmende Wahrnehmung problematischer Praktiken ethnischer und religiöser Gruppen, wie etwa der Zwangsheirat. Sexuelle Kontrolle findet sich aber nicht nur hier, sondern zeigt sich auch im Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe. Die Autorinnen und Autoren untersuchen diese Problematiken aus juristischer wie aus sozialanthropologischer Perspektive für Österreich, Großbritannien und die Türkei und zeigen die Notwendigkeit auf, die Debatten um kulturelle Unterschiede, Geschlechtergleichheit und sexuelle Autonomie zusammenzuführen.
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Einleitung Die mediale Debatte um das Geschlecht der südafrikanischen 800 Meterläuferin Casta Semenya entbrannte in dem Moment, in dem die Athletin im Finale der Leichtathletik Weltmeisterschaften in Berlin am 19. August 2009 als erste über die Ziellinie lief. Ihr Sieg war begleitet von vielseitig öffentlich geäusserten Zweifeln an ihrer Zuordnung zur weiblichen Geschlechterkategorie. und damit ihrem Recht, mit Frauen in sportlichen Wettstreit zu treten. Die International Association of Athletics Federations (IAFF) forderte für die Anerkennung der gewonnen Goldmedaille einen sogenannten Geschlechtertest (gender verification test). Theorie, Fragestellung und Methode Aus sozialkonstruktivistischer (Berger & Luckmann) poststrukturalistischer (Foucault) sowie gender und postkolonialer (Butler; Hall; Spivak) Perspektive, wird durch den diskursanalytischen Ansatz (Jäger) aufgezeigt, wie eine mögliche Intersexualität der nicht weissen, südafrikanischen Läufer_in Casta Semenya im hegemonialen Diskurs deutsch-schweizerischer Printmedien verhandelt wurde. Eine zentrale Fragestellung ist, wie der Körper als deviant konstruiert wurde und welche Diskursverschränkungen eine Pluralisierung und Diversifizierung hätten nahelegen können, jedoch zu der gänzlichen Infragestellung des als abweichend rezipierten Körpers und seiner legitimen Existenz im leistungssportlichen Kontext führte. Im Zusammenhang mit der Fragestellung werden empirisch Befunde zu intersektioneller Überlagerungen der Differenzkategorien, Geschlecht, Ethnizität und Sexualität vorgestellt. Ergebnisse und Diskussion In der abschliessenden Diskussion wird durch eine theoriegeleitete Kontextualisierung aufgezeigt, wie die verschränkten Kategorien Geschlecht, Ethnizität und Sexualität den nicht weissen, Körper als spektakulär Anderen konstituierten (Gilman). Am Beispiel des vielfältig verschränkten Diskurses zu Casta Semenya wird in Rückbezug auf postkoloniale Theorien gezeigt, wie an hegemonialen westlichen Normen eines weissen weiblichen Sportkörpers das „Othering“ des vermeintlich devianten Körper vollzogen wird (Coleman-Bell; Hall). Deutlich wird am Ende, dass nicht nur das binäre, geschlechterdifferenzierende Modell des Sports im Diskurs rekonsolidiert wurde, sondern vor allem auch die Postulate der Natürlichkeit, Fairness und Chancengleichheit des Leistungssports.
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Einleitung: Die mediale Debatte um das Geschlecht der südafrikanischen 800 Meterläuferin Casta Semenya entbrannte in dem Moment, in dem die Athletin im Finale der Leichtathletik Weltmeisterschaften in Berlin am 19. August 2009 als erste über die Ziellinie lief. Ihr Sieg war begleitet von vielseitig öffentlich geäusserten Zweifeln an ihrer Zuordnung zur weiblichen Geschlechterkategorie. und damit ihrem Recht, mit Frauen in sportlichen Wettstreit zu treten. Die International Association of Athletics Federations (IAFF) forderte für die Anerkennung der gewonnen Goldmedaille einen sogenannten Geschlechtertest (gender verification test). Theorie, Fragestellung und Methode Aus sozialkonstruktivistischer (Berger & Luckmann) poststrukturalistischer (Foucault) sowie gender und postkolonialer (Butler; Hall; Spivak) Perspektive, wird durch den diskursanalytischen Ansatz (Jäger) aufgezeigt, wie eine mögliche Intersexualität der nicht weissen, südafrikanischen Läufer_in Casta Semenya im hegemonialen Diskurs deutsch-schweizerischer Printmedien verhandelt wurde. Eine zentrale Fragestellung ist, wie der Körper als deviant konstruiert wurde und welche Diskursverschränkungen eine Pluralisierung und Diversifizierung hätten nahelegen können, jedoch zu der gänzlichen Infragestellung des als abweichend rezipierten Körpers und seiner legitimen Existenz im leistungssportlichen Kontext führte. Im Zusammenhang mit der Fragestellung werden empirisch Befunde zu intersektioneller Überlagerungen der Differenzkategorien, Geschlecht, Ethnizität und Sexualität vorgestellt. Ergebnisse und Diskussion In der abschliessenden Diskussion wird durch eine theoriegeleitete Kontextualisierung aufgezeigt, wie die verschränkten Kategorien Geschlecht, Ethnizität und Sexualität den nicht weissen, Körper als spektakulär Anderen konstituierten (Gilman). Am Beispiel des vielfältig verschränkten Diskurses zu Casta Semenya wird in Rückbezug auf postkoloniale Theorien gezeigt, wie an hegemonialen westlichen Normen eines weissen weiblichen Sportkörpers das „Othering“ des vermeintlich devianten Körper vollzogen wird (Coleman-Bell; Hall). Deutlich wird am Ende, dass nicht nur das binäre, geschlechterdifferenzierende Modell des Sports im Diskurs rekonsolidiert wurde, sondern vor allem auch die Postulate der Natürlichkeit, Fairness und Chancengleichheit des Leistungssports.
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Der verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der Ziele der Nachhaltigkeit im Wirtschafts- und Umweltrecht wird in erster Linie durch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der WTO sowie die Rechtsbeziehungen der Schweiz mit der EU definiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die Einfuhr von Rohstoffen und unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukten von einer nachhaltigen Produktionsweise im Ausland abhängig gemacht werden darf. Diese Thematik ist in der Umwelt- und Klimapolitik von zunehmender Bedeutung. Herstellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt rücken in den Vordergrund. Der Beitrag zeigt auf, dass die Förderung von freiwilligen Labels und internationalen Standards für Best Practices zwar im Vordergrund steht, einseitige Importrestriktionen von Produkten anknüpfend am Kriterium von sog. PPM (Production and Process Methods) im Rahmen des WTO-Rechts jedoch nicht ausgeschlossen sind, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismässigkeit beachtet werden und vorgängig eine einvernehmliche Lösung mit dem Exportstaat angestrebt wird. Solche Importrestriktionen haben – nebst freiwilligen Massnahmen − als wichtige Instrumente der Umwelt- und Klimapolitik in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Dies sowohl im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens als auch des Abkommens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Bisher wenig genutzte Möglichkeiten, die Einfuhr zu begrenzen, bestehen darüber hinaus in der Zollpolitik für Produkte, die von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftraumes eingeführt werden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU folgt im Wesentlichen den gleichen Grundsätzen wie das WTO-Recht und lässt PPMs als Unterscheidungsmerkmale für an sich gleichartige Produkte ebenfalls grundsätzlich zu.
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Der vollständig aktualisierte Kommentar zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht enthält umfassende Erläuterungen zum gesamten SchKG. Ergänzt wird das Werk durch über 50 weitere praxisrelevante Erlasse: u.a. wichtige Kreisschreiben und Richtlinien, sämtliche schweizerischen Erlasse mit Bezug zum SchKG (insbes. KOV, GebV SchKG, VFRR, VZG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Bundesgerichtsgesetz (BGG) und das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) sowie multi- bzw. bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (u.a. das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche). Dieses handliche Werk berücksichtigt in seiner 19. Auflage das revidierte Sanierungsrecht und führt die seit der Vorauflage publizierte bundesgerichtliche Rechtsprechung nach. Ein umfassendes Praktikerhandbuch, das bestens geeignet ist für alle Mitarbeiter bei Gerichten, Betreibungs- und Konkursämtern und Anwaltskanzleien.
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Ob die Delawaren in den USA, Indios in Mexiko oder die Kiranti-Bewegung in Nepal – seit knapp 20 Jahren fordern ethnische Bewegungen die Nationalstaaten in der außereuropäischen Welt heraus. Sie verlangen die Anerkennung und politische Repräsentation ethnischer Minderheiten und fordern, sie in die Definition der Nation einzuschließen. Die Autorinnen und Autoren des Bandes zeigen, dass diese »Ethnisierung des Politischen« bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreicht und die Identität einiger Nationalstaaten Amerikas und Asiens nachhaltig infrage stellt.
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Fragestellung/Einleitung: Die Eidgenössische Prüfung Humanmedizin (EP) wurde zwischenzeitlich dreimal erfolgreich durchgeführt. Daten zu Stärken, Schwächen und dem Weiterentwicklungsbedarf lagen bisher nur spärlich vor. Deshalb sollten diese anhand einer qualitativen Studie unter den involvierten Experten und bildungspolitischen Entscheidungsträgern erhoben werden. Methoden: Vier Fokus-Gruppen mit insgesamt 25 Teilnehmern wurden entsprechend internationaler Standards durchgeführt, um die Einschätzungen involvierter Experten und bildungspolitischer Entscheidungsträger bzgl. den erfahrenen Stärken, Einflüssen und dem Weiterentwicklungsbedarf der EP zu erhalten. Die Fokusgruppendiskussionen wurden wörtlich transkribiert und anhand von Inhaltsanalyse ausgewertet. Ergebnisse: Erfahrene Stärken waren v.a. die Kombination der beiden Prüfungs-Teile „Multiple Choice“ (MC) und „Clinical Skills“ (CS), die formatspezifischen Stärken der MC- und CS-Prüfung und die kollaborative Herangehensweise. Erfahrene Einflüsse der EP waren v.a. auf das studentische Lernverhalten, die Prüfer, den Lehrkörper, die Reform der Curricula, die Zusammenarbeit der Fakultäten und die erfahrene Wichtigkeit des Schweizer Lernzielkatalogs (SCLO). Bedarf zur Weiterentwicklung wurde v.a. in Folgendem gesehen: Dass Modifikationen nur angegangen werden, wenn diese wohlüberlegt und evidenzbasiert sind, in einer verbesserten Authentizität der CS-Prüfung, in weiteren Examensformaten, in einer verbesserten Kommunikationsstrategie, in der weiteren Revision des SCLO, in der Anerkennung der Limitationen eines „Single Shot Examens“ und im Aufbau einer Incentives-Struktur für die Kliniker, die aktiv die EP mitgestalten. Diskussion/Schlussfolgerung: Insgesamt wird die EP als geeignet für ihre Aufgaben angesehen. Diese Prüfung hat Einflüsse auf die Medizinstudierendenausbildung in der Schweiz auch über die direkten summativen Prüfungsaspekte hinaus. Es wurde ein Bedarf zur Weiterentwicklung gesehen, jedoch sollten die Veränderungen wohl begründet sein.
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Der bildhafte Titel dieses Buches ist einem Brief der Lyrikerin Else Lasker-Schüler aus den 1930er Jahren entnommen und schildert ihre hohe Stimmung beim Flanieren durch die ruhige Stadt Bern. «Solche Spaziergänge, schwebend, lassen das Leben ertragen», schreibt sie weiter. Dass das Leben zu ertragen sei, ja mitunter «stratosphärisch» leicht sich anfühle, verweist jedoch auch auf die Lasten und die Bedrängnis jener Jahre, die Anfechtungen, denen Juden und Jüdinnen vielerorts in Europa ausgesetzt waren. Der Titel verdeutlicht, dass hier Texte versammelt sind, die ein breites Spektrum an jüdischen Erfahrungen, Denkvorgängen und Erinnerungsfiguren aus verschiedenen Epochen dokumentieren: vom mittelalterlichen Privileg über die stigmatisierende Ausschliessung bis zur gewaltsamen Vertreibung, von der bürgerlichen Emanzipation im 19. Jahrhundert über die Ohnmacht während der Zeit der Schoah bis zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung der jüdischen Religionsgemeinschaft. Durch die Verbindungen jüdischer Intellektueller mit Bern ergeben sich Einblicke in Sternstunden des europäischen Geisteslebens. Die jüdische künstlerische und politische Moderne war geprägt von Aufbruchstimmung und Exilerfahrung. Für viele wurde Bern zum Ort, wo ihr Traum vom Studium in Erfüllung ging. Und immer wieder spiegelt das Bild von der Wolkenstadt den Wechsel des Klimas: zwischen Judenhut und Alpenparadies, Schwermut und Traumhaftigkeit, Eigensinn und Höhenflug, Bangen und Bürgerlichkeit, liberalem Empfinden und Streben nach sozialer Beteiligung.
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Boberach: Die Preußische Nationalversammlung soll darauf verzichten, von den Offizieren die Anerkennung der Revolution zu verlangen und sich der Vereinbarung der Verfassung widmen, sich der Ablehnung des Waffenstillstandes mit Dänemark durch die Nationalversammlung [dagegen] nicht anschließen
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Boberach: Anerkennung der historischen Verdienste des Adels gebietet die Ablehnung der Forderung nach seiner Aufhebung
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Boberach: Die auf der Autorität des Fürsten beruhende Monarchie ist nur als Übergang zur Republik zu billigen. Die Anerkennung der Volkssouveränität war einziger Gewinn der Revolution. Das Volk soll in einer monarchischen Demokratie in seinem höchsten Gericht über den Fürsten urteilen dürfen. - Wentzke: Der einzige Gewinn der Revolution ist bisher "die Anerkennung des Gedankens der Volkssouveränität". Verlangt als Übergang vom monarchischen Autoritätsstaat zum reinen Rechtsstaat, zur Republik, eine monarchische Demokratie mit persönlicher Verantwortlichkeit des Fürsten vor dem höchsten Gericht des Volkes