941 resultados para catheterization Swan Ganz


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Die Wissenschaft schreitet voran. Mit der Kartographierung der kosmischen Hintergrundstrahlung wurden Signale aus der ganz frühen Zeit des Universums sichtbar gemacht. Die Entdeckung des Higgs-Bosons im Jahr 2012 hat unsere Kenntnis der Elementarteilchen vervollständigt. Schon Anfang des neuen Jahrtausends ist die Sequenzierung des menschlichen Genoms gelungen; erste Versuche, künstliches Leben zu schaffen, folgten. Gewachsen ist auch die Fähigkeit, Gedanken allein aus der Beobachtung neuronaler Aktivitäten abzulesen. Viele Fragen aber bleiben trotz des wachsenden Wissens unbeantwortet. Schauen wir nur auf uns selbst: Was ist der Sinn meines Lebens? Gibt es überhaupt so etwas wie bleibende Bedeutung? Oder verlieren wir uns im endlosen Universum? Wodurch haben wir Menschen in der Evolution die eindrückliche Fähigkeit erworben, die Welt so weitreichend entdecken zu können? Zu solchen Fragen nach den eigenen Ursprüngen und nach unserem Standort in der Wirklichkeit möchte das Buch ermuntern und nimmt dabei die Gottesfrage mit in den Blick. Dem Leser werden fundierte Einführungen in essentielle Fragestellungen des Dialogs zwischen Theologie und Naturwissenschaften geboten.

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BACKGROUND Pulmonary hypertension (PH) frequently coexists with severe aortic stenosis, and PH severity has been shown to predict outcomes after transcatheter aortic valve implantation (TAVI). The effect of PH hemodynamic presentation on clinical outcomes after TAVI is unknown. METHODS AND RESULTS Of 606 consecutive patients undergoing TAVI, 433 (71.4%) patients with severe aortic stenosis and a preprocedural right heart catheterization were assessed. Patients were dichotomized according to whether PH was present (mean pulmonary artery pressure, ≥25 mm Hg; n=325) or not (n=108). Patients with PH were further dichotomized by left ventricular end-diastolic pressure into postcapillary (left ventricular end-diastolic pressure, >15 mm Hg; n=269) and precapillary groups (left ventricular end-diastolic pressure, ≤15 mm Hg; n=56). Finally, patients with postcapillary PH were divided into isolated (n=220) and combined (n=49) subgroups according to whether the diastolic pressure difference (diastolic pulmonary artery pressure-left ventricular end-diastolic pressure) was normal (<7 mm Hg) or elevated (≥7 mm Hg). Primary end point was mortality at 1 year. PH was present in 325 of 433 (75%) patients and was predominantly postcapillary (n=269/325; 82%). Compared with baseline, systolic pulmonary artery pressure immediately improved after TAVI in patients with postcapillary combined (57.8±14.1 versus 50.4±17.3 mm Hg; P=0.015) but not in those with precapillary (49.0±12.6 versus 51.6±14.3; P=0.36). When compared with no PH, a higher 1-year mortality rate was observed in both precapillary (hazard ratio, 2.30; 95% confidence interval, 1.02-5.22; P=0.046) and combined (hazard ratio, 3.15; 95% confidence interval, 1.43-6.93; P=0.004) but not isolated PH patients (P=0.11). After adjustment, combined PH remained a strong predictor of 1-year mortality after TAVI (hazard ratio, 3.28; P=0.005). CONCLUSIONS Invasive stratification of PH according to hemodynamic presentation predicts acute response to treatment and 1-year mortality after TAVI.

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Einleitung Der Zugang zum Sport wird insbesondere in der Kindheit stark durch die Eltern beein-flusst, weshalb die Einstellung der Eltern zum Sport sowie deren Sportaktivitäten hierbei von großer Bedeutung ist (Thiel, Seiberth & Meyer, 2013). Darüber hinaus kann eine er-höhte Sport- und Bewegungsaktivität im familialen Alltag die sportbezogenen Einstellun-gen der Kinder prägen und damit das Sportverhalten im Jugend- und jungen Erwachse-nenalter beeinflussen (Baur, 1989). Im Familienalltag wird den Aspekten Bewegung und Sport ein ganz unterschiedlicher Stellenwert zugesprochen. In dieser Untersuchung soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwiefern sportbezogene Verhaltensmuster in der Familie sich unterscheiden und sich auf die Sportpraxis der Kinder im Jugend- und jungen Erwachsenenalter auswirken. Methode Basierend auf dem sozialisationstheoretischen Ansatz wurden mit Hilfe einer Online-Umfrage in 33 Gemeinden in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz Jugendli-che und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 30 Jahren (n = 3677) zu ihrem aktu-ellen Bewegungs- und Sportverhalten sowie retrospektiv zum Stellenwert des Sports so-wie den Sport- und Bewegungsgewohnheiten in der Familie befragt. Nebst dieser quantita-tiven Untersuchung wurden 13 leitfadengestützte mit Jugendlichen und jungen Erwachse-nen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren geführt. Der Schwerpunkt der Befragung war die individuelle Sportpraxis sowie die eigene sowie familiäre sport- und bewegungsbezogene Einstellung. Die Interviewauswertung fand mittels qualitativer Inhaltsanalyse (Mayring, 2002) statt. Ergebnisse und Diskussion Die Ergebnisse zeigen, dass bei derzeit inaktiven Jugendlichen und jungen Erwachsenen der familiäre Stellenwert des Sports (M = 2.49, SD = 1.30) signifikant geringer war als bei den Sportaktiven (M = 3.32, SD = 1.28, F(1, 3042) = 179.08, p < 0.01). Darüber hinaus berichten die derzeit nicht sportaktiven 15- bis 30-Jährigen von einer signifikanten geringe-ren Unterstützung innerhalb ihrer Familien (F(1, 3014) = 170.26, p < 0.01). Die qualitative Auswertung zeigt die unterschiedliche Wahrnehmung und Interpretation der elterlichen Unterstützungsprozesse auf. Nicht nur die Sportaktivität der Eltern, sondern auch die sport- und bewegungsbezogenen Gewohnheiten in der Familie sind offensichtlich für das individuelle Sportverhalten im Jugend- und jungen Erwachsenenalter relevant. Literatur Baur, J. (1989). Körper- und Bewegungskarrieren. Schorndorf: Hofmann. Thiel, A., Seiberth, K., & Mayer, J. (2013). Sportsoziologie. Ein Lehrbuch in 13 Lektionen. Aachen: Meyer & Meyer. Mayring, P. (2002). Einführung in die Qualitative Sozialforschung. Weinheim: Beltz.

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Die Rekonstruktion von Verkehrsunfällen ist ein interdisziplinäres Arbeitsgebiet. Verschiedene Institutionen wie z.B. die Polizei, die Rechtsmedizin oder die Unfallanalyse befassen sich mit der Beantwortung von juristischen Fragestellungen bei Verkehrsunfällen. Die modernen 3D-Dokumentations- und Analysemethoden und der Einsatz der bildgebenden Verfahren in der Rechtsmedizin ermöglichen eine disziplinübergreifende Auswertung der vorhandenen Spuren und Befunde und eröffnen damit ganz neue Horizonte und Dimensionen. Zudem ermöglichen sie es auch dem technischen Laien, eine bildliche Vorstellung der komplexen unfalldynamischen Abläufe zu geben. Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines Falles die interdisziplinäre Fallanalyse und morphometrische 3D-Rekonstruktion vorgestellt und erläutert. Dieser Fall wurde Jahre nach dem Ereignis in Auftrag gegeben zur Klärung der Frage, wer den PW zum Unfallzeitpunkt gelenkt hatte. Die morphometrische 3D-Rekonstruktion umfasst die Ermittlung des Unfallhergangs, des biomechanischen Verhaltens der Fahrzeuginsassen und der Entstehung ihrer Verletzungen sowie der Entstehung der Blutspuren und weiterer Spuren und Beschädigungen im Fahrzeuginneren. Die Fahrzeuginsassen werden mittels Photogrammetrie und optischem 3D-Oberflächenscanning dreidimensional dokumentiert. Von verletzten Insassen werden zusätzlich die Daten klinischer radiologischer Untersuchungen von verstorbenen die vor der Obduktion durchgeführte Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) in die 3D-Analyse integriert. Das Fahrzeug und alle unfallrelevanten Objekte werden ebenfalls mittels Photogrammetrie und 3D-Oberflächenscanning erfasst. Ein 3D- Situationsplan der Örtlichkeit mit allen Spuren wird von der Polizei mittels Photogrammetrie und Laserscanning erstellt und in die Auswertung integriert. Anhand dieser 3D-Daten, insbesondere der Spuren am Unfallort und der Beschädigungen des Fahrzeuges, wird der Unfallablauf und daraus resultierend das biomechanische Verhalten der Fahrzeuginsassen rekonstruiert und in der Animationssoftware 3DS Max Design nachgestellt. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen können morphometrische Vergleiche der Verletzungen mit den relevanten Strukturen im Fahrzeuginneren durchgeführt und so ermittelt werden, wie diese Verletzungen entstanden sind und auf welchen Sitzen die Insassen während des Unfalles sassen. Neben den Verletzungen können auch die Körpergrössen der Insassen Hinweise zur Ermittlung des Lenkers geben. Die Möglichkeiten der morphometrischen Rekonstruktion mittels der 3D-Techniken sind weitreichend und können oft entscheidende Erkenntnisse für das Ermittlungsverfahren liefern.

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Euro-Climhist soll für die Zeit nach 1500 in Form von regionalen Modulen aufgebaut werden (in der Regel nach den heutigen Staatsgrenzen), die von Forschungsgruppen unter Verwendung der Euro-Climhist-Methodik in eigener Regie und Verantwortung publiziert werden, ähnlich wie dies bei Aufsätzen in Sammelbänden der Fall ist. Die Euro-Climhist-Verantwortlichen treten dabei als „Herausgebende“ in Erscheinung, indem sie bei der Aufnahme und Verarbeitung der Daten die nötige Hilfestellung leisten. Damit soll die für überregionale Forschung nötige Vereinheitlichung erreicht und zugleich gewährleistet werden, dass Fachleute für die einzelnen Regionen ihre Forschungsergebnisse unter ihrem Namen publizieren können, ohne aber die langjährige Entwicklungsarbeit für eine webbasierte Datenbank erneut in Angriff nehmen zu müssen. Das Modul Schweiz (Release 2) ist das erste dieser regionalen Module. Für die Zeit bis 1500 machen regionale Module wenig Sinn, weil die Informationsdichte in den meisten europäischen Staaten zu gering ist. Für diese Periode ist ein Modul „Mittelalter“ vorgesehen, das ganz Europa umfasst. Es wird im Winter 2015 in Angriff genommen.

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Welsch (Projektbearbeiter): Satirische Kommentierung der politischen Geschehnisse in Berlin (und ganz Deutschland) nach der Verhängung des Belagerungszustandes am 12. November 1848. In Form eines Traumdeutungsbuches

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Boberach: Nachdem die Grundzüge der Frankfurter Reichsverfassung ins Dreikönigsbündnis eingegangen sind, bieten sich zwei Wege: Entweder wird die Idee des Bundesstaates ganz aufgegeben und die Bundesakte verbessert, oder anstelle des "Reichs" bilden sich als neue Großmacht die Vereinten Staaten Deutschlands, die einen Unionsvertrag mit den übrigen Staaten schließen, denen aber der Beitritt zum Dreikönigsbündnis offen stehen muß. Die Union ließe sich aber auch durch Einführung von Mehrheitsbeschlüssen und Anschluß der Küstenstaaten an den Deutschen Zollverein herstellen

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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können

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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Welsch (Projektbearbeiter): Sarkastische Kommentierung der Aktivitäten der sogenannten Volksredner: "... [Es] schmerzt ... mich, daß jetzt jeder Straßenbube Staatsmännchen spielen möchte und zu demokräteln sucht. Jeder ..., der Freiheit ... aufrichtig will, ... wird ... sich mit Verachtung von einem Treiben abwenden, welches das Wort 'Demokratie' ganz in Verruf zu bringen droht." Unter einem Pseudonym verfaßt von dem sich als 'entschieden freisinnig' bezeichnenden Buchhändler und Schriftsteller Adolf Gumprecht

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Boberach: Die konstitutionelle Monarchie ist zwar wünschenswert, aber nicht für ganz Deutschland durchführbar. Deshalb muß jetzt eine Republik errichtet werden. Das Reichsoberhaupt soll mit verantwortlichen Ministern regieren, das Volk frei das Unterhaus wählen, das Oberhaus (Fürstenhaus) aus den Landesfürsten und den Mediatisierten gebildet werden. Die Zeitschrift "Deutsche Tribüne" soll, am besten in der Rheinpfalz, neu erscheinen. - Wentzke: [Der Verfasser] Hat schon vor einem Jahr gefordert (Neueste Gesch. Deutschlands): Ober- oder Fürstenhaus der regierenden Landesherren mit den vormaligen reichsständischen Fürsten und Grafen; Unterhaus von freigewählten Volksvertretern; Reichsoberhaupt mit verantwortlichen Ministern. Konstitutionelle Monarchie für den Gesamtstaat wäre wünschenswert, jetzt aber nicht möglich: daher Republik

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Boberach: Die revolutionäre Bewegung in Baden mußte unterdrückt werden, weil sie in ganz Deutschland eine Republik errichten wollte. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser war zwischen 1846 und 1849 badischer Innenminister

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Welsch (Projektbearbeiter): Zusammenstellung von hunderten von Solidaritätsadressen (von Kommunalbehörden, Magistraten, Stadtverordneten, Bürgerwehren, Volks- und Bürgerversammlungen, Demokratisch-Konstitutionellen Vereinen, Volks-, Bürger- und Handwerkervereinen sowie Ortsgerichten) aus ganz Preußen und darüber hinaus: "Wir müssen uns ... auf eine bloße Aufzählung beschränken ..."