991 resultados para August <Polen, König>August <Polen, König>


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Boberach: Die vorgesehene Einführung einer progressiven Einkommensteuer wird u.a. unter Berufung auf Benjamin Franklin abgelehnt

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Boberach: Unter den Verfassern der 148 Lieder sind de la Motte Fouqué, Fontane, Arndt, Moritz Graf Strachwitz, Körner

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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von zehn Gedichten, "Der neuerstehenden Vormauer Deutschlands, dem heldenmüthigen polnischen Volke" gewidmet

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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer

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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug

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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung der - zweiten - parlamentarischen Verfassung Luxemburgs. "La constitution ... a consacré[e] et coulé[e] dans les textes les grands principes modernes sur la séparation des pouvoirs, l'inamovibilité des juges, les libertés constituant les droits de l'homme et du citoyen. Elle n'a jamais été abolie et est restée, dans son cadre général, intangible ..." [Molitor, V.; aus: Muller, P.: Tatsachen aus d. Gesch. d. Luxemb. Landes]. Des weiteren: Herabsetzung des Wahlzensus auf 10 Francs, Abschaffung der Stempelsteuer, Inaussichtstellung eines Konkordates. Nebst Protokoll der Eidesleistung Wilhelms II. auf die Verfassung (10. Juli 1848)

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Boberach: Den Vorwürfen Arndts gegen die deutschen Polenfreunde wird das historische Recht der Polen entgegengehalten. - Welsch (Projektbearbeiter): Nebst vollständigem Abdruck des Textes von Arndts 'Polenlärm und Polenbegeisterung'

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Boberach: [Abdruck von] 22 Aktenstücken des Bundestages und der Provisorischen Zentralgewalt, April bis September 1848

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Welsch (Projektbearbeiter): Wenn Friedrich Wilhelm IV. seine eigenen Versprechungen vom März 1848 ernst nähme, müßte er seine Minister entlassen, die Nationalversammlung auflösen und selbst zurücktreten: "... das Volk soll Männer berufen, die an den Gräbern des Friedrichshains das Mark der Revolution empfangen." Verfaßt von dem Berliner Philologiestudenten und Aktivisten des Demokratischen Klubs Edmund Monecke und veröffentlicht in der Form einer (fiktiven) Thronrede. Datierung des Flugblatts nach Friedländer, S. 164

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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei

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Welsch (Projektbearbeiter): Alphabetisches Verzeichnis von insgesamt 579 Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung samt Angabe von Beruf, Herkunftsland, Wahlbezirk, Wohnort und Frankfurter Wohnsitz; zusätzliche Auflistung nach Ländern (Stand 11. August 1848)

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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung der Verlegung der Preußischen Nationalversammlung von Berlin nach Brandenburg (9. November 1848) aus konservativ-reaktionärer Sicht. Bekräftigung der im März 1848 gewährten Freiheiten und Aufruf, die Partei des Aufruhrs (die in Berlin verbleibenden Abgeordneten) nicht zu unterstützen: "Verjagt, verhaftet die Aufwiegler! Unterdrückt die Lärmmacher!"

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Boberach: Die Satire auf Lichnowsky richtet sich auch gegen das Kölner Dombaufest am 14. August 1848 mit der Begegnung von Reichsverweser und König von Preußen (mit Speisekarte des Festmahls und Trinksprüchen)