991 resultados para Wahl, August Gottfried,
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Boberach: Das Zensuswahlrecht wird historisch und politisch begründet; mit ihm erhalten die Arbeitgeber die Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung so zu fördern, daß davon auch die besitzlosen Klassen profitieren
Die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Dezember 1848 und die Wahl-Reglements der ersten und zweiten Kammer
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Welsch (Projektbearbeiter): Außer den Wahlreglements sind u.a. die Verordnung zur Auflösung der Preußischen Nationalversammlung sowie die oktroyierte Verfassung abgedruckt
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Boberach: Die Wiedergabe der Wahlvorschriften wird mit der Mahnung an die 12.000 Wahlmänner verbunden, nach dem Grundsatz abzustimmen: "Eine starke, geachtete Krone über einem freien und glücklichen Volke!"
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: [Abdruck von] 22 Aktenstücken des Bundestages und der Provisorischen Zentralgewalt, April bis September 1848
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Boberach: Das Ergebnis der Ermittlungen gegen 401 Teilnehmer am pfälzischen Aufstand, von denen 28 außer Verfolgung gesetzt wurden, enthält eine mit Zitaten belegte Darstellung der Ereignisse in den einzelnen Landesteilen; unter den Angeklagten sind Heinrich Didier, Karl Wilhelm Schmidt, Nikolaus Schmitt, Dr. Philipp Hepp, Peter Fries, August Culmann, Friedrich Schüler, Martini [sic!] (MdNV), Hans Alfred Erbe (MdNV), Schlöffel, Ferd. Fenner v. Fenneberg, Franz Zitz, Paquillier [sic!], Ludwig Blenker, Gottfried Kinkel, Johann [sic!] Kudlich, Franz Grün, Gustav Struve, Karl d'Ester, Friedrich Anneke [sic!], Friedrich v. Beust, Reinhard Schimmelpfennig, Franz Sznayda [sic!], August Willich, Ludwig Mieroslawsky, Victor Schily
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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)
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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei
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Welsch (Projektbearbeiter): Drei Erzählungen in einem Band: Biographie des republikanischen Dichters und Kunsthistorikers Kinkel, Darstellung der Dresdner Mairevolution 1849 sowie eine 'politische Novelle'
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell des Kasselaner Gewerbe-Komitees an die Frankfurter Nationalversammlung anläßlich der Beratung der Grundrechte. Warnung vor der "... maaslose[n] Gewerbefreiheit" und "Gewerbewillkühr" und Forderung einer "... zeitgemäße[n] freisinnige[n] Gewerbeordnung."
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Welsch (Projektbearbeiter): Gefordert werden u.a.: Umgestaltung der bayerischen Verfassung vom 26. Mai 1848 im Hinblick auf Übereinstimmung mit der zu erwartenden deutschen Reichsverfassung, Gesetz über das Vereinigungsrecht, Revision des Strafrechts durch Einführung von Geschworenengerichten, Einführung einer sozial gerechten Einkommensteuer und Abschaffung aller Konsumtionssteuern, Gleichheit vor dem Gesetz, Umgestaltung des Gewerbewesens nach der in Frankfurt beschlossenen Allgemeinen Handwerker- und Gewerbeordnung, "Fürsorge für die arbeitenden Klassen und ... Maßregeln gegen Noth und Theuerung"
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Welsch (Projektbearbeiter): Anforderungen an die Wahlmänner nach der Oktroyierung der preußischen Verfassung (5. Dez. 1848)
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Welsch (Projektbearbeiter): Festlegung des Umfangs des fünften engeren Wahldistrikts zum preußischen Landtag sowie des engeren Wahldistrikts zur deutschen Nationalversammlung; Vorladung der Wahlmänner zur Vorberatung über die Kandidatenwahl
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Welsch (Projektbearbeiter): Die bevorstehenden Wahlen sollen Ruhe, Ordnung und Gesetzmäßigkeit zeitigen; das Gleichgewicht zwischen Volk und Regierung nicht durch Übergriffe gestört werden. Daher sollen nur solche Wahlmänner gewählt werden, die für eine konstitutionelle Monarchie und die oktroyierte Verfassung eintreten.