770 resultados para Gerichtliche Psychiatrie
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Andere Definitionen von Psychotherapie betonen, dass es sich um einen bewussten, interaktionellen Prozess handelt, mit dem Ziel, Verhaltensstörungen und Leidenszustände positiv zu beeinflussen.
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Akute und chronische Schmerzen, insbesondere am Bewegungsapparat, sind außerordentlich häufi g und gehören zu den häufi gsten Konsultationsgründen in der Hausarztpraxis. Aufgrund von Therapieresistenzen oder Nebenwirkungen der medikamentösen Behandlungen besteht ein Bedarf an anderen Therapieoptionen. Als sehr effi ziente und gut in die Hausarztpraxis integrierbare Behandlungsoption bietet sich hier die Neuraltherapie an.
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Selbstbestimmung ist in aller Munde und wird zunehmend zum Schlüsselbegriff der Persönlichkeit und deren letztlich auch rechtlich zu schützenden Entfaltung. Entsprechend gross ist ihre Bedeutung einerseits im Zusammenhang mit der Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Anderseits soll sie aber auch nach Möglichkeit bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Letzteres zeigt nicht zuletzt der neue Erwachsenenschutz, der auf den 1. 1. 2013 in Kraft tritt und mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung die Eigenvorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit deutlich stärken will. Was die Voraussetzungen der Selbstbestimmung sind oder sein sollen, die nicht nur zur rechtlich abgesicherten Lebensgestaltung führt, sondern auch zu rechtlicher Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns, erforderten sie schon immer ein Zusammengehen der Rechtswissenschaften mit der Psychologie, Gerontologie und Psychiatrie. Letztere haben in den letzten Jahrzehnten viel zu einem besseren Verständnis der selbstbestimmten Persönlichkeit beigetragen. Dies ist Anlass genug, immer wieder zu prüfen, was unter dem vernunftgemässen Handeln im Sinne von nArt. 16 ZGB sinnvollerweise zu verstehen ist und wie es sich damit insbesondere im Kindes- und Jugendalter einerseits und bei Hochaltrigen anderseits verhält.
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Quintessenz • Jeder zweite Arzt erlebt im Laufe seiner Berufstätigkeit Gewalt. • Höchstes Gewaltrisiko haben medizinisches Personal in Ausbildung, weibliche Angestellte und Mitarbeiter in der Psychiatrie und den Notfallzentren. • Es gibt ex- und intrinsische Risikofaktoren für aggressives Verhalten von Patienten und Angehörigen gegenüber medizinischem Personal. • Internistische, neurologische und psychiatrische Störungen (inklusive Alkohol-/Drogenintoxikation) sowie medikamentöse Therapien können von aggressiven Verhaltensweisen begleitet sein. • Auf neurobiologischer Ebene handelt es sich um ein Ungleichgewicht im System des frontalen Cortex, anterioren Gyrus cinguli und der Amygdala. • Folgen eines Gewaltakts reichen von körperlichen und psychischen Problemen des Betroffenen bis hin zu ständigen Personalwechseln, Rekrutierungsproblemen und Wettrüsten der Institutionen. • Es wird eine «Null-Toleranz-Politik» gegen Gewalt im medizinischen Bereich und die Teilnahme an Kursen für Aggressionsmanagement empfohlen
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Quintessenz • Das Erkennen von Frühwarnzeichen, Erheben einer Risikoeinschätzung bei Eintritt und der professionelle Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen können zu Schadensbegrenzung und geringerem Verletzungsrisiko bei Patienten, Angehörigen und medizinischem Personal beitragen. • Nicht zögern bei pharmakotherapeutischen und nichtmedikamentösen, der Sicherheit dienenden Massnahmen gegen Gewalt und Aggression. • Bei selbst- und fremdaggressivem Verhalten werden Krisengespräch und Kriseninterventionsmassnahmen in der Regel durch einen psychiatrischen Dienst, auf der psychiatrischen Abteilung Isolations- und Zwangsmassnahmen ausgeführt. • Bei Selbst- und Fremdgefährdung im Rahmen einer psychischen Störung und/oder Intoxikation können die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung und Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Begleitung der Sanität und/oder Polizei erforderlich sein. • Die Teilnahme an Kursen für Aggressionsmanagement ist insbesondere für Personal von Psychiatrie und Notfallzentren empfohlen.