746 resultados para Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer


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Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Aus dieser politischen und rechtlichen Konzeption resultiert ein Spannungsfeld, welches versucht, den Gedanken der unionsweiten Harmonisierung sowie die unionsrechtlichen Zielvorstellungen mit der nationalen Souveränität aller Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen. Dieses Prinzip findet sich in den unterschiedlichen Rechtsakten der Europäischen Union, insbesondere den Richtlinien, wieder. Um dieses Prinzip zu erkennen, spielen die authentischen Sprachfassungen der einzelnen Rechtsakte eine entscheidende Rolle. Seit dem 01. Juli 2013 besteht die Europäische Union aus 28 Mitgliedstaaten. Dies bedeutet eine umfassende sprachliche und kulturelle Vielfalt. Aktuell erkennt die Europäische Union 24 Amts- und Arbeitssprachen an. Hinzu kommt, dass gem. Art. 342 AEUV i.V.m. Art. 4 VO (EG) Nr.1/1958 alle EU-Rechtsakte in allen Amtssprachen abgefasst werden müssen. Es ist insbesondere für EU-Richtlinien aufgrund ihrer Umsetzungspflicht entscheidend, dass die Sprachfassungen identisch sind. Der Auftragscharakter der Richtlinie muss in allen Sprachfassungen so ausgedrückt werden, dass die Mitgliedstaaten als Adressaten der Richtlinie die von der Europäischen Union auferlegte Aufforderung bereits auf sprachlicher Ebene erkennen und in der außersprachlichen Wirklichkeit umsetzen können. Dabei sind ebenso sprachspezifische wie auch nationalrechtliche Konventionen zu berücksichtigen.

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Gesetze müssen verständlich sein, so die Forderung, sie können aber nach der herrschenden Lehre diese Anforderung nicht erfüllen, da ihre Bedeutung nicht in der geforderten Weise bestimmt sein kann, wie die Auslegungstätigkeit in der Anwendung zeigt. Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, wie unter diesen Umständen Verständlichkeit bei der Versprachlichung von Gesetzesnormen möglich ist. Voraussetzung für eine Antwort sind präzisierte Vorstellungen über die Prozesse des Verstehens, die Verständlichkeit von Texten und den Zusammenhang zwischen Verstehen, Bedeutung und Auslegung. 1. Die Bedeutung von Texten zeigt sich im Verstehen. Verstehen ist ein konstruktiver, inferenzieller Prozess, in dem anhand des Wortlautes mit Hilfe von prototypischen Annahmen, Sachwissen, Situationswissen und inferenziellen Regeln u. a. ein mentales Modell von Sachverhalten und Bewertungen der Relevanz der Informationen im gegebenen Kontext hergestellt werden. Die sprachliche Bedeutung eines Textes ist selbst kein Abbild eines Sachverhaltes, sondern eine Konstruktionsanweisung, ein solches Abbild in der Form eines mentalen Modells herzustellen. 2. Gesetzesaussagen sind normative generell-abstrakte Aussagen. Generell-abstrakte Aussagen zu verstehen, bedeutet, eine Menge von familienähnlichen mentalen Modellen entsprechend den sprachlichen und sachlichen Vorgaben rekonstruieren zu können. 3. Es gibt nicht ein einziges Verstehen, sondern Abstufungen des Verstehens zwischen relativ vagem und relativ präzisem Verstehen und zwischen punktuellem Verstehen und Erkennen der möglichen Schlussfolgerungen aus einer Aussage. Laienverstehen und professionelles, präzises Verstehen und Begreifen können in Konflikt zueinander stehen, müssen aber nicht, soweit das Laienverstehen in wesentlichen Aspekten kompatibler Teil des professionellen Verstehens ist. 4. Verstehen ist Arbeit mit einem Aufwand. Verständlichkeit entspricht dem Aufwand, der erforderlich ist, um einen Text zu verstehen. Der Aufwand hängt von der Sachkenntnis der Interpretin, von der Abstraktheit und Komplexität der vermittelten Information der Aussage und der sprachlichen Gestaltung ab. 5. Wer einen Inhalt wie eine Gesetzesnorm zu versprachlichen hat, muss vom vorgegebenen Inhalt und den textspezifischen und sachlichen Vorgaben ausgehen und kann diese nur begrenzt beeinflussen. Ein gegebene Information kann vom Inhalt so sachspezifisch und komplex sein, dass sie nicht beliebig leicht (d.h. allgemein-) verständlich formuliert werden kann. Gestaltbar ist dagegen die Textform. Die Aufgabe besteht darin, die Textform so zu gestalten, dass sie allgemeinen pragmatischen und kognitiven Verstehensregeln entspricht und die kognitiven Verstehensprozeduren in der Konstruktion mentaler Modelle unterstützt. Stichwörter sind Transparenz, Ikonizität, Erkennbarkeit der Relevanz der Inhaltselemente, Vermeidung von Konflikten mit der Allgemeinsprache. 6. Der Einwand der Unbestimmtheit (und entsprechend der Unverständlichkeit) von Gesetzestexten betrifft die Aufgabenstellung der Gesetzesredaktion nicht direkt. Das Verstehen eines Gesetzestextes bei seiner Formulierung und die Auslegung sind zwei unterschiedliche Vorgänge in unterschiedlichen Zusammenhängen. Ein Gesetzestext (der Normtext in der Terminologie der Strukturierenden Rechtslehre) setzt eine allgemeine Norm innerhalb eines allgemeinen Erwartungshorizonts. Auch wenn er eine Vielzahl von potenziellen konkreten (fiktiven) Anwendungsfällen als mentalen Modellen zu rekonstruieren erlaubt, sind unter den vorgegebenen Voraussetzungen die Regeln dieser Rekonstruktionen grundsätzlich (bei angemessener Formulierung) bestimmt. Auslegung ist demgegenüber Herstellung einer Rechtsnorm für den konkreten Fall auf der Grundlage von generell-abstrakten Normtexten. Der konkrete Fall ist individuell und hat von seinem Wesen her keinen Zusammenhang mit einer generell-abstrakten Norm. Die individuell-konkrete Rechtsnorm kann durch inferenzielle Ableitung einer Einzelnorm aus dem generellen Normtext hergeleitet und begründet werden; dies entspricht dem Resultat von gewöhnlichen Verstehensprozeduren, ist aber ebenfalls eine inferenziell gesteuerte Konstruktion einer neuen Norm. In vielen Fällen ist die Rechtsnorm aber das Resultat von Inferenzen aus einer Vielzahl von Normtexten und sonstigen Inputdaten wie Relevanzkriterien und nicht eine direkte Konkretisierung einer einzelnen bestimmten generell-abstrakten Norm. Die vielzitierte Unbestimmtheit von Normtexten in der Anwendung ist nicht Reflex der Unbestimmtheit der Bedeutung eines generell-abstrakten Normtextes als solchen, sondern der vielfältigen Vermitteltheit einer konkreten Rechtsnorm aus je nach Situation unterschiedlichen Vorgaben.

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ALBERTO,Gabriel Gagliano Pinto. Clarinetas em Si Bemol e em Lá: diferenças acústicas e interpretativas. Belo Horizonte, MG, 2004. Orientador: Prof. Dr. Maurício Alves Loureiro. Dissertação (Mestrado) - Escola de Música da Universidade Federal de Minas Gerais.

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GOMES FILHO, Tarcísio. A união entre técnica e musicalidade na metodologia de ensino do piano da professora Isabelle Vengerova. In: Encontro Regional da ABEM Nordeste, 7., João Pessoa, PB, 2008. Anais ... João Pessoa, PB, 2008.

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Das Arbeitsgebiet liegt ca. 20 km N Helmstedt im Bereich des Meßtischblattes Oebisfelde, das durch die Zonengrenze in einen Ost- und einen Westteil getrennt ist. Auf der westlichen Seite liegt die Ortschaft Velpke an der Einmündung der Bundesstraße 2kk in die Bundesstraße 188. Das Gelände ist infolge pleistozäner Eisvorstöße fast eben; seine Höhenlage schwankt zwischen 55 und 95 m üNN. Zwischen Velpke im S und Danndorf im NW liegen mehrere ältere Sandsteinbrüche. Nach der Geologischen Übersichtskarte 1:100 000 (Blatt Braunschweig) stehen in der Umgebung von Oebisfelde Schichten des Oberen Keupers an (JÜNGST 1929). Ziel der Arbeit war es, in einem kleineren Gebiet die Schichten des Mittelräts durch Profilaufnahmen sowie tektonische und petrographische Untersuchungen zu gliedern und zu parallelisieren. Dieses Thema stellte mir mein hochverehrter Lehrer Herr Prof. Dr. K. RICHTER, dem ich für seine wohlwollende Förderung und manche wertvolle Anregung sehr dankbar bin. Er unterstützte mich durch Diskussionen und Geländebegehungen und ermöglichte mir die Durchführung der notwendigen Laboruntersuchungen im Institut für Geologie und Paläontologie der Technischen Universität Hannover.

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Objectivo: analisar os resultados da experiência de um hospital distrital na realização de dacriocistorrinostomias (DCR) endoscópicas e determinar o papel actual desta técnica para tratamento de obstruções da via nasolacrimal. Materiais e Métodos: Reviram-se os processos clínicos de 67 dacriocistorrinostomias endoscópicas consecutivas realizadas no Hospital Fernando Fonseca entre Janeiro de 1997 e Dezembro de 2012. Analisou-se a clínica apresentada pelos doentes, o nível da estenose detectado na dacriocistografia, as complicações intra e pós-operatórias e os resultados funcionais e anatómicos pós-operatórios. Resultados: Dos 51 doentes, 12 eram do sexo masculino e 34 do sexo feminino, com média de idades de 57 anos. A epífora foi a queixa predominante. Com a excepção de dois casos, todas as cirurgias foram executadas com instrumentos de dissecção motorizados. O sucesso da DCR endoscópica foi de 78,1%. Conclusões: A DCR endoscópica é uma técnica simples, segura e eficaz para o tratamento das obstruções distais da via nasolacrimal.

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Objectivo: analisar a experiência recente em cirurgia estapédica do Hospital Professor Doutor Fernando Fonseca, recorrendo à avaliação dos seus resultados audiométricos. Materiais e métodos: avaliação retrospectiva de processos clínicos referentes a 155 cirurgias estapédicas consecutivas realizadas no Hospital Professor Doutor Fernando Fonseca, entre Janeiro de 2006 e Dezembro de 2010. Resultados: a média de idades foi de 43,6 anos. A média de 4 frequências (0.5, 1, 2 e 4 kHz) do gap aero-ósseo pós- operatório foi de 5,2 dB. O ganho auditivo médio registado foi de 27 dB sendo a taxa de sucesso cirúrgico de 88,2%. A alteração da condução óssea nas altas frequências foi de 4,9 dB. Conclusões: A cirurgia estapédica apresenta uma elevada taxa de sucesso e baixa frequência de complicações, sendo uma opção preferencial no tratamento da otosclerose. Os resultados deste trabalho confirmam-no reforçando o recurso à cirurgia estapédica no Hospital Professor Doutor Fernando Fonseca.

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