1000 resultados para Wagner-Nagy, Beáta Boglárka: Die Wortbildung im Nganasanischen
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Historische Ansätze sind in der Betrachtung von Transitional Justice rar geblieben. Den weitreichenden Veränderungen, die das Feld im Zuge seiner Ausdehnung zum weltweit dominierenden Reflexions- und Handlungszusammenhang im Umgang mit historischem Unrecht erfahren hat, ist deshalb in aller Regel keine angemessene Beachtung geschenkt worden. Der vorliegende Beitrag widmet sich aus historischer Sicht den Fragen, wie seit den späten 1980er Jahren über die Grenzen nationaler Aufarbeitungsschauplätze hinaus Wissen über Transitional Justice generiert und übertragen worden ist, welche die beteiligten Akteursgruppen waren und welche Auswirkungen der Wandel in den Wissenstransfers und im Verhältnis zwischen den Akteuren auf die Entwicklungen im Feld hatte. Im Mittelpunkt der Analyse steht dabei das Instrument der Wahrheitskommissionen. Historical approaches to the study of transitional justice are rare. In the process of its expansion to the dominating paradigm in dealing with past injustices, the field experienced far reaching changes. Scholarship about transitional justice, however, has hardly taken into account these shifts in appropriate ways. This article examines from a historical point of view how knowledge about transitional justice was generated and transferred across the borders of the national sites of dealing with the past, what were the groups of actors involved and what effects the transformations of the knowledge circulation as well as of the relationship between the actors since the late 1980s had on the development of the field. The focus of the analysis, thereby, is on the instrument of truth commissions.
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Der Aufsatz unternimmt eine sozialethische Analyse und Bewertung des umstrittenen Phänomens der Prekarisierung, indem er den sozialwissenschaftlichen Gehalt des Konzepts erhebt, die Argumente für und gegen die Verwendung im sozialethischen Kontext abwägt und Kriterien der ethischen Bewertung entwirft. In einem Ausblick werden mögliche sozialpolitische Strategien im Umgang mit dem Problem skizziert.
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Seit Jahrtausenden veränderten Menschen ihre Umwelt, direkt, etwa durch landwirtschaftliche Tätigkeiten, oder indirekt, durch Veränderungen der atmosphärischen Zusammensetzung und der biogeochemischen Zyklen. Der andauernde menschliche Einfluss führte in vielen Landökosystemen zur Entwicklung komplexer Verbindungen zwischen Mensch und Natur. Um die Rolle des Menschen und des Klimas auf Landökosysteme zu verstehen und zu entwirren, sind paläoökologische Untersuchungen an Seesedimenten und Mooren eine vielversprechende Methode. Sie setzen aber zeitlich und taxonomisch hochaufgelöste Multiproxy-Studien (z.B. Pollen-, Sporen-, Kieselalgen-, Zuckmücken- und Holzkohleanalysen) an geschichteten Sedimenten voraus. Die Zeit von der Spätantike bis ins Mittelalter ist besonders geeignet, um die Wechselwirkungen Mensch-Klima-Umwelt zu untersuchen. Einerseits wurde die Umwelt bereits zuvor durch viele tausend Jahre menschliche Landnutzung verändert, andererseits zeichnen sich lokal bis regional deutliche Landschaftsveränderungen ab: Nach einem starken Einbruch der landwirtschaftlichen Tätigkeit in den Wirren der Völkerwanderungszeit, in der die damaligen politischen und wirtschaftlichen Systeme in West-, Mittel- und Südeuropa kollabierten, erholte sich die Landnutzung im aufblühenden Frankenreich der Merowinger und noch deutlicher der Karolinger. Im 12./13. Jh. kam es zu einer Phase intensiver Städtegründungen (Kap. 4.2). Für diese Zeit stehen auch dendroklimatische Rekonstruktionen zur Verfügung, welche Niederschlag und Temperatur entkoppeln können (Büntgen et al. 2011). Am Beispiel von paläoökologischen Resultaten (Pollen, Sporen, Holzkohle) aus dem Lauerzersee diskutieren wir die Umweltveränderungen vom 5. bis ins 14. Jh. exemplarisch. Es ist zurzeit die beste vorhandene Sequenz aus dem Schweizer Mittelland und für diese Region repräsentativ.
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Die 2011 für das Trampolinturnen eingeführte, instrumentierte Bewertung der Sprunghöhe hatte die Entwicklung wurfstärkerer Sprungtücher und damit eine Zunahme der Sprunghöhen zur Folge. Inwieweit dabei die Beanspruchung des Bewegungsapparates gestiegen ist, wird durch vergleichende biomechanische Analysen verschiedener Sprünge von Athlet/innen des deutschen Nationalkaders auf dem alten 6x4- und dem neuen 4x4 -Sprungtuch untersucht. Erste Analysen zeigten, dass sich die Zunahme der Sprunghöhe auf dem 4x4-Tuch notwendigerweise in einem größeren Kraftstoß begründet, dieser aber nicht durch eine längere Tuchkontaktzeit, sondern durch eine höhere Kraft zustande kommt (Kredel, Eisele, Schweizer, Kuhn & Riehle, 2014). In der Folge soll nun der Einfluss dieser Kraftzunahme auf Bewegungsparameter und Beanspruchung untersucht werden. Kinematische Merkmale von Körper- und Wirbelsäulensegmenten wurden mit einem Vicon-T40s-System aufgezeichnet, während die Bodenreaktionskraftverläufe mit vier Kis t-ler-Kraftmessplatten erfasst wurden. Eine individualisierte, inversdynamische Modellierung der Tuchkontaktphasen soll Aufschluss über die Beanspruchungsunterschiede relevanter Gelenksstrukturen (Sprung-, Knie-, Hüftgelenk, LWS, BWS) geben. Zur Modellvalidierung dient die mittels Beschleunigungssensor erfasste Brustwirbelsäulenkinematik, deren Ausprägung in Bezug zur Sprunghöhe Gegenstand des aktuellen Untersuchungsteils war. Analysen von 102 Standsprüngen zeigen Zusammenhänge zwischen der Sprunghöhe und sowohl der mittleren (4x4: r(44)=.90, p<.001; 6x4: r(54)=.83, p<.001), als auch der maximalen (4x4: r(44)=.65, p<.001; 6x4: r(54)=.80, p<.001) Vertikalbeschleunigung der Brus twirbelsäule während des Tuchkontakts. Sind die Beschleunigungswerte – und damit die Belastungen – im mittleren Sprunghöhenbereich in ähnlichen Größenordnungen, ist festzuhalten, dass die durch das 4x4-Tuch erreichbaren größeren Sprunghöhen nicht nur einen weiteren Anstieg der mittleren, sondern auch eine weitere Erhöhung der maximalen Vertikalbeschleunigung zur Folge haben (Maximum 4x4: 151.4 m/s2 vs. 6x4: 139.6 m/s2) und somit die Maximalbelastung der Athlet/innen zunimmt. Aktuell wird dieser Befund bei den komplexeren Sprungvarianten verifiziert und die Gelenksbeansp.ruchung modelliert
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Bibliograph. Nachweis: Wolf, Sylvia: Politische Karikaturen in Deutschland 1848/49. Mittenwald 1982. – 1. 27 Nr. 8
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Der vorliegende Beitrag rückt den Asylbereich als Schauplatz der Menschenhandelsbekämpfung in den Fokus. Er beginnt mit einem Überblick über die völkerrechtlichen Vorgaben zur Menschenhandelsbekämpfung (II.) und diskutiert anschliessend, wie der Schutz der Opfer, die sich im Asylverfahren befinden, umzusetzen ist. Schutz wird dabei breit verstanden und umfasst nicht nur den (physischen) Schutz vor direkten Gefahren, sondern generell alle sich aus dem Völkerrecht ergebenden positiven Verpflichtungen der Staaten gegenüber Menschenhandelsopfern. Aus diesem Grund wird zuerst die Ausgestaltung der Identifizierung von Menschenhandelsopfern besprochen (III.), bevor die Umsetzung der Schutzverpflichtungen im materiellen Asylverfahren und im Dublin-Verfahren diskutiert wird (IV.). Zuletzt wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Opfer von Menschenhandel als Flüchtlinge anzuerkennen sind und wann Wegweisungshindernisse vorliegen (V.).
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Die Verkehrspolitik seit dem Kaiserreich verfolgte immer auch verkehrsfremde Ziele militär-, sozial- und regionalpolitischer Art, was die Kohärenz der verkehrspolitischen Strategien häufig einschränkte. Prägend für die Verkehrspolitik im engeren Sinn war neben einem meistens infrastrukturlastigen Politikansatz das als grundsätzlich konfliktiv wahrgenommene Verhältnis von Schiene und Straße. Obwohl im internationalen Vergleich das starke Engagement des Staates im Zeichen der Daseinsvorsorge auffällt, kann von einem eigentlichen deutschen Sonderweg keine Rede sein.
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Komplexe Interventionen wie z.B. klinische Behandlungspfade leisten einen Beitrag zu verbesserten Patientenergebnissen – falls sie denn gut implementiert sind. Sie stellen hohe Anforderungen an die Evaluation: Im Vorfeld müssen Überlegungen zu Kontext und zu angenommenen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen stattfinden und wichtige Stakeholder sollten dabei einbezogen sein. Bevor nach der Wirkung einer Maßnahme gefragt werden kann, muss zuerst deren Implementierung überprüft werden. Andernfalls können Ergebnisse der Wirkungsanalyse nur teilweise mit der Intervention in Verbindung gebracht, und Evaluationsergebnisse können nur schwer für die Verbesserung der Maßnahme genutzt werden.
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Boberach: Die Trennung der Kirche vom Staat nach [dem] Vorbild Belgiens bedeutet keine Gefahr für den Protestantismus, auch wenn sie [die Trennung] im Interesse der katholischen Kirche liegt
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Boberach: Die revolutionäre Entwicklung in Wien wird als eine Folge der Verhandlungen des Vereinigten Preußischen Landtags vom 1847 gedeutet, weil angesehene Österreicher vom 11. April bis 26. Juni 1847 in Berlin gewesen seien. Behandelt werden die Ständeversammlungen in einzelnen Provinzen und die Erhebungen im März, Mai und Oktober 1848
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können
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Boberach: An die Behandlung der "Revolutions-Ergebnisse nach englischen und französischen Vorgängen" und der "Gallomanie in Deutschland" schließen sich Überlegungen zu den Wahlreformen und zur Preßgesetz-Reform. Ferner wird "die Bodenentlastungsfrage" erörtert. Für die Reichsverfassung wird als Vorbild Großbritannien, nicht Frankreich empfohlen und der Siebzehner-Entwurf kritisiert, weil er die Rechte der Einzelstaaten, besonders Bayerns, zu wenig berücksichtigt. Solange kein Erbkaisertum möglich ist, sollen drei oder fünf von den Fürsten und Städten gewählte Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium an der Spitze stehen. Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser unfähig. - Wentzke: Keine Umwandlung des Staatenbundes in den Bundesstaat, sondern Festigung der Bundesverfassung durch eine Reichsverfassung. Kritik des Siebzehner-Entwurfs: Gegen die Unterstellung des bairischen [sic!] Heeres unter die Zentralgewalt: schwarz-rot-gold nur n e b e n den Landesfarben. Unmöglich können die Fürsten im Oberhaus n e b e n ihren Untertanen sitzen. Für erbliches Kaisertum, vorläufig aber ist nur ein Reichsverweser möglich, da Österreich zu sehr bedrängt wird. Seufferts Vorschlag: die in der bisherigen Bundesverfassung vereinten Fürsten und Städte ernennen drei oder fünf Vertrauensmänner bei der Reichsregierung als Bundeskommissäre neben dem Reichsministerium. "Indem den Dynastien so eine organische Wirksamkeit in der Reichspraxis zugeteilt wird, befreunden sie sich mit der Reichsverfassung und mit dem Kaisertum." Die Plenarversammlung des Bundes ernennt 1/4 der Mitglieder des Reichsgerichts und die Hälfte der lebenslänglichen Mitglieder des Oberhauses, während die andere Hälfte von den Ersten Kammern der Einzelstaaten gewählt wird. Gegen den bairischen Verfassungsentwurf ... und gegen die Erhebung des unfähigen Preußenkönigs, den die Deutsche Zeitung empfiehlt