803 resultados para Selbst Denken
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Die politischen Transformationen in Venezuela, im Zuge derer Hugo Chavez Frias eine neue Ära 'sozialer Kommunikation' ankündigte, haben zu einer extremen Polarisierung der Medien, im Speziellen des Fernsehens, geführt. In diesem Buch werden aus kultur- und sozialanthropologischer Perspektive gesellschaftliche Dynamiken unter dem Kriterium der medialen Präsenz, Ausbreitung und Wirkung in den Mittelpunkt gestellt. Am Beispiel der indigenen Warao werden bolivarianische Konzepte partizipativer Repräsentation vorgestellt und diskutiert. Dabei sollen Vorgehensweisen und Prozesse audio-visueller Repräsentation mit der Selbst- und Fremdwahrnehmung der zu Repräsentierenden in Beziehung gesetzt werden.
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In der sportpsychologischen Forschung werden sowohl offene als auch verdeckte Selbstgespräche mehrheitlich als rein intrapersonale Phänomene betrachtet und sowohl deren Antezedenzien als auch Konsequenzen nur auf die mit sich selbst sprechende Person bezogen untersucht. Erste laborexperimentelle Studien, die die Effekte von offenen Selbstgesprächen auf die Eindrucksbildung (Graf, Lier & Seiler, 2012; Van Raalte, Brewer, Cornelius & Petitpas, 2006) und die individuelle Leistung (Gould & Weiss, 1981) eines Beobachters nachweisen konnten und Aussagen verschiedener Tennisspieler (Rimmer, Greenlees, Graydon, Thelwell & Buscombe, 2008), dass sie die offene Selbstgespräche der Gegner bei der Bildung eines ersten Eindrucks verwenden würden, deuten jedoch auf die Bedeutsamkeit von interpersonalen Konsequenzen von offenen Selbstgesprächen hin. Um das Verständnis für die interpersonalen Konsequenzen von offenen Selbstgesprächen im Sport zu vertiefen, wurden zwei Studien mit unterschiedlicher Methodik durchgeführt. In einer qualitativen Feldstudie wurden mit 13 Badmintonspielern im Anschluss an ihr Badminton Herren-Doppel Selbstkonfrontationsinterviews durchgeführt, um die Wahrnehmungsergebnisse nach offenen, während eines realen Wettkampfes geäusserten Selbstgesprächen zu untersuchen. Die wahrgenommenen positiven, negativen und motivierenden Selbstgespräche führten zu Zuschreibungen von mentalen Zuständen und Kognitionen und vereinzelt zur Einschätzung des episodischen Leistungsvermögens. Weiter lösten die Selbstgespräche verschiedene affektive Reaktionen und Erwartungsreaktionen aus, deren mögliche Konsequenzen für den weiteren Spielverlauf diskutiert werden. Um einzelne Resultate aus dieser ersten Studie eingehender zu analysieren (zugeschriebene Kompetenz und stellvertretende Valenzeinschätzung; Birrer & Seiler, 2008), und zur Untersuchung der Effekte der offenen Selbstgespräche auf die individuelle Leistung eines Teampartners wurde eine zweite, laborexperimentelle Studie durchgeführt. Zur Herstellung der drei experimentellen Bedingungen kam ein gleichgeschlechtlicher Konfident zum Einsatz, der als vermeintlicher Teampartner fungierte und der während der Golf-Putt-Aufgabe als Reaktion auf die eigenen Putts positive, negative oder keine Selbstgespräche führte. Bezogen auf die zugeschriebene Kompetenz zeigte sich kein allgemeiner, sondern ein von der Valenz der Probanden bedingter Effekt der negativen Selbstgespräche: War den Probanden die Aufgabe wichtig, führten negative Selbstgespräche zur Zuschreibung einer tiefen Kompetenz. Weiter lösten sowohl positive als auch negative Selbstgespräche die Einschätzung aus, dass dem Partner die Aufgabe wichtig ist. Keine Effekte hatten die Selbstgespräche auf die individuelle Leistung der Probanden. Explorativ durchgeführte Nachanalysen deuten jedoch darauf hin, dass sich die Selbstgespräche des Partners womöglich nach einer gewissen Zeit auf die individuelle Leistung der wahrnehmenden Person auswirken könnten, weshalb methodische Anpassungen diskutiert werden, mit Hilfe derer der Effekt der Selbstgespräche auf die Leistung gesteigert werden könnte. Neben den hypothesenprüfenden Tests ermittelten verschiedene Post-Hoc-Analysen aufschlussreiche Resulate (z.B. zu affektiven Reaktionen). Die Ergebnisse der beiden Studien bringen klar zum Ausdruck, dass die interpersonale Perspektive bei der Erforschung der Effekte von offenen Selbstgesprächen bedeutsame Erkenntnisse für Theorie und Praxis liefern kann.
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Schweift der Blick über das Berner Oberland mit seinen mit ewigem Schnee überzogenen Gipfeln, die im Alpenglühen unveränderlich erscheinen, spürt der Fuss den Nagelfluh unter sich, eigentlich ein Recyclingprodukt längst verschwundener geologischer Formationen und selbst seit Millionen von Jahren wieder Formation, dann könnte man glauben, Nachhaltigkeit sei ein Synonym für die Schweiz. Tatsächlich gibt es in diesem Land eine lebhafte Debatte, wie in der Moderne das natürliche Erbe, das die Qualität und die Dauerhaftigkeit des Lebens ausmacht, bewahrt werden kann. Von daher verwundert es nicht, dass Stephan Schmidheiny, der mit seiner Unternehmerinitiative für eine nachhaltige Entwicklung weltweit Furore gemacht hat und ein wichtiger Ratgeber in diesen Fragen für die Vereinten Nationen ist, aus dem süd-lichen Nachbarland Deutschlands stammt.
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Der Vortrag fragt nach den Prozessen, in denen Religionswissenschaft seit dem 19. Jahrhundert selbst Teil der von ihr erforschten Religionsgeschichte wurde. Dabei stehen theoretische Überlegungen im Vordergrund, die von der These eine doppelten Beziehung der Religionswissenschaft (RW) zu „Religion“ ausgehen: RW hat „Religion“ zum Gegenstand und zum konstitutiven Aussen. Wie wird der Gegenstand „Religion“ diskursiv konstituiert und welche Rolle spielt/e dabei RW? Anhand zweier Beispiele sollen die Prozesse erläutert werden.
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Boberach: "Einer, der sich selbst verdiente Ohrfeigen gibt", behandelt mit Ironie folgende Vereine und ihre führenden Persönlichkeiten sowie die Unruhen am 19. November 1848 und 7. Mai 1849, wobei er Sympathien für die "besseren Elemente" bei Demokraten und Konstitutionellen erkennen läßt, die zusammenfinden sollen: Demokratischer Klub (Nees v. Esenbeck, Stein, Elsner), Konstitutioneller Klub (Gräff, Ludwig Hahn), Verein für Gesetz und Ordnung (Hahn, Graf Ziethen), Deutscher Volksverein (Pflücker, Borchard, Delbrück), Katholischer Zentralverein
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Boberach: Durch die Revolution wird die Volkssouveränität verwirklicht
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Boberach: Der Verfassungsentwurf des Dreikönigsbündnisses wird als Mediatisierung der anderen Einzelstaaten durch Preußen aufgefaßt. Da die Voraussetzungen für einen Bundesstaat in Deutschland nicht gegeben sind, ist ein Staatenbund wie bisher zunächst vorzuziehen. Die Trias eines dritten Deutschland wird als Machtvakuum abgelehnt. Als Organ genügt ein Gremium aus weisungsgebundenen Gesandten, die nach Mehrheit entscheiden. - Wentzke: "Der Bundesstaat ist Einheitsstaat in Beziehung auf das Ausland, der Staatenbund in Beziehung auf die Einzelstaaten." "Die Drei-Königs-Verfassung ist eine Mediatisierung aller Einzelstaaten; ein preußischer Einheitsstaat unter dem Namen eines deutschen Bundesstaats." Das Fürstenkollegium ist eine Null und der Reichsvorstand die Reichsgewalt selbst, statt daß diese durch eine aus den Einzelstaaten hervorgehende Gesamtvertretung gebildet wird, während dem Reichsvorstande lediglich die ausübende Gewalt bleibt. Beim Eintritt Süddeutschlands würde Preußen im Volkshause majorisiert, und seine völkerrechtliche Vertretung wird es dieser Gefahr nicht aussetzen. In Deutschland sind eben die Vorbedingungen eines Bundesstaats, ungefähr gleiche Größe der Einzelstaaten, nicht vorhanden. - Über "Österreich, Preußen und Westdeutschland" ...: ein drittes Deutschland wäre ganz machtlos, allenfalls Staatenbund zwischen den drei Faktoren. Eine Volksvertretung [ist] bei der Bundesstaatsgewalt nur möglich in Form von Gesandten der Einzelkammern, die nach Instruktion handeln, aber nach Mehrheit beschließen. [Der Verfasser] Empfiehlt eine nach und nach eintretende Mediatisierung der kleineren Staaten, so daß später 7 oder 9 souveräne Staaten sich zum Bundesstaat verbinden können
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Boberach: Es soll dokumentiert werden, wie trotz der errungenen Pressefreiheit der Redakteur einer mißliebigen Zeitung zu sechs Monaten Festungshaft sowie Beschlagnahme der Zeitung verurteilt werden konnte
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Boberach: Der Unionsentwurf gefährdet die Macht Preußens. Eine Reform des Deutschen Bund[es] durch Erweiterung der Zuständigkeit im Heerwesen, Außenpolitik, Rechtswesen und Handel und eine Volkskammer genügt. - Wentzke: Gegen sofortige Annahme der Verfassung, für sorgfältige Prüfung, damit die Kraft Preußens nicht geschwächt werde, ohne ein kräftiges Deutschland an seine Stelle zu setzen. Zunächst muß festgestellt werden, wie weit die noch zu Recht bestehende Bundesakte von 1815 fortbestehen soll. Im weiteren Bunde würde Österreich das Präsidium erhalten, und der Bundesstaat mit Preußen müßte für das Interesse der außerdeutschen Provinzen Österreichs einstehen. Verlangt Zurückgehen auf den Bund vor 1848 mit Oberbefehl, Vertretung Deutschlands nach Außen, Zoll und Handel, Rechtsschutz durch die Bundesgewalt: Fürstenkolleg als Bundestag in kleinerem Maßstab mit unverantwortlichen Vertretern (die Pairs sind die zum Bunde vereinigten Staaten selbst); Oberhaupt; Volkskammer. "Mit dem unveränderten Entwurfe vom 26. Mai ist die Erhaltung der Kraft Preußens den größten Gefahren ausgesetzt."
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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."
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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen