1000 resultados para Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main


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Welsch (Projektbearbeiter): Aus Psalm 85, 8-14 wird die Mahnung abgeleitet, bei der Verwirklichung der Einheit Deutschlands einträchtig vorzugehen und alle militärischen Konflikte zu vermeiden

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Boberach: Da Staat und die Kirche sich voneinander entfernen, der Staat vielleicht sogar in Gegensatz zur Kirche treten wird, sollen Christen von ihren politischen Rechten keinen Gebrauch machen

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von vier Festgedichten anläßlich der für den 6. August 1848 vorgesehenen Huldigungsparade für den Reichsverweser Erzherzog Johann

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Boberach: Die Veröffentlichung des Einladungsschreibens an den Großherzog von Baden vom 1. Mai, der Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV. am 9. und der Protokolle der vier Sitzungen vom 10. bis 14. Mai sowie der Instruktion für den Gesandten in Wien vom 16. soll deutlich machen, daß Preußen am Dreikönigsbündnis festhalten will. - Wentzke: Gang der Konferenzen seit dem Einladungsschreiben des Königs von Preußen. Abdruck der Reden und Aktenstücke

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Boberach: Die bisherige Ordnung im Deutschen Bund soll fortbestehen, aber weiter entwickelt werden, anderenfalls wird nur eine Ochlokratie, eine Pöbelherrschaft, entstehen und Schwarz-Rot-Gold zum Leichentuch Deutschlands

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Boberach: Dreiklassenwahlrecht und Kommunalverfassung werden im Sinne der Regierung erklärt

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Boberach: Die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Person sind "christlich und wissenschaftlich" zu begründen und werden einstweilen in der konstitutionellen Monarchie am besten gewährleistet

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Boberach: Der Deutsche Bund soll durch Mediatisierung der Kleinstaaten, vor allem Bildung der Königreiche Schwaben und Hessen als militärisch starke Westmark aus den sieben Einzelstaaten Südwestdeutschlands, neu gegliedert und Preußen an Nord- und Ostsee durch Einverleibung der Hansestädte als Seemacht gestärkt werden. Frankfurt soll Sitz der Reichsgewalt werden

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Boberach: Über eine Reichsverfassung und den Sitz der Zentralgewalt soll in Wien verhandelt werden. Dort kann die Verbindung Österreichs mit Deutschland am ehesten realisiert werden. Die Staatsform des Bundesstaates muß die Republik sein, die über die demokratische Monarchie und die monarchische Demokratie als Übergangsformen geschaffen werden kann. Eine Zentralgewalt in Wien kann günstig auf die West- und Südslawen wirken. Preußen kann in seine Provinzen zerfallen. - Wentzke: "Der Sitz der zentralen Gewalten des Staatensystems, in welches sich Deutschland im weiteren Verlaufe seiner Revolution umwandeln wird, muß Wien sein", der "Ort des Verkehrs und der Wechselwirkung zwischen den vier großen Völkermassen unseres Weltteils, der romanischen, germanischen, slavischen und tartarischen". Der preußische Staat kann in seine Provinzen zerfallen, ohne daß deutsche Interessen darunter leiden; das Zerfallen des österreichischen Staates ist nur wünschenswert bei Bildung eines mitteleuropäischen Staatenbundes. Soll Wien nicht unter russischen Einfluß kommen, so muß es der Mittelpunkt dieses demokratischen Bundes werden

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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck von insgesamt 16 Liedtexten aus den Befreiungskriegen anläßlich des 35. Jahrestages des von König Friedrich Wilhelm III. in Breslau erlassenen Aufrufs zur Bildung freiwilliger Jägerkorps zum Kampf gegen Napoléon (3. Februar 1813)

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Boberach: Die preußische Verfassung muß Vorrang haben vor den Beschlüssen der Deutschen Nationalversammlung. Der Eintritt Österreichs in den deutschen Bundesstaat wird abgelehnt. Vorgeschlagen werden eine Reichsrepräsentation der Fürsten und Völker, ein Reichsoberhaupt mit suspensivem Veto gegen die Beschlüsse beider Kammern, Reichssteuern. - Wentzke: Befestigung der Macht Österreichs die wichtigste Frage: nötig Agrargesetzgebung und Befriedigung der Verfassungswünsche Ungarns und der böhmischen und österreichischen Stände. Inzwischen muß Preußen Deutschland näher treten als Bürge seiner verfassungsmäßigen Rechte. Auf der Fürsten-Konferenz am 25. März sind u.a. "die Grundzüge einer künftigen deutschen Reichsverfassung und die Vertretung der Fürsten und Völker bei dieser" zu beraten. Reichsrepräsentation: Deutsches Parlament, zusammengesetzt aus dem Hause der Fürsten, aus welchem das Oberhaupt des Reichs als erbliche Würde hervorgeht, und aus dem Haus der Gemeinen. Das Reichsoberhaupt hat die Vertretung nach Außen, vollziehende Gewalt und Ministerernennung, aber nur suspensives Veto gegen wiederholte Beschlüsse beider Häuser. Das Haus der Fürsten ist gebildet von sämtlichen Souveränen und freien Städten mit verhältnismäßig abgestufter Stimmenzahl. Das Haus der Gemeinen setzt sich zusammen aus den von den Ständeversammlungen gewählten Mitgliedern. Ein ständiger Ausschuß wird meist genügen; das Parlament selbst ist nicht zu häufig zu berufen. Der Reichsverwaltung unterstehen u.a.: Heerwesen; Verfassungsangelegenheiten der Einzelstaaten; Rechtswesen; Zoll, Post, Münze, Freizügigkeit; Reichssteuern. - Der Beitritt ganz Österreichs erscheint, "wenn von der Verwandlung eines Fürstenbundes in einen nationalen Völkerbund die Rede ist", unmöglich. "Es kann daher, wenn sich Österreich ebenfalls dem Deutschen Reichsverbande anschließen wollte, nur von seinen Deutschen Provinzen die Rede sein." Aber auch dabei noch Bedenken, die sich erst bei günstiger innerer Entwicklung Österreichs heben lassen. Jedenfalls muß ein enges Bündnis bleiben. - Die zum 2. April berufenen preußischen Reichsstände können sich erst mit der Bildung eines Deutschen Parlaments befassen, "wenn Regierung und Stände sich vorher über die Grundzüge einer künftigen Verfassung für die Preußische Monarchie geeinigt haben werden."

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Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen

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Boberach: Der (neben Geheimrat Jonas) im viertgrößten Berliner Wahlbezirk gewählte Abgeordnete wird sich, obwohl selber Anhänger der Republik, der Mehrheitsentscheidung für die konstitutionelle Monarchie beugen, in der die Volksvertretung entscheidet, König und Minister nur raten und warnen dürfen. Die beiden letzten preußischen Ministerien haben das Heer als Hochburg reaktionären Junkertums nicht genug kontrolliert

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Boberach: Unter den Überschriften "Wahrheit, Tugend, Recht!", "Streben nach Wahrheit" und "Aberglauben, Eigennutz, Kleinmut" wandten sich die Reden Weihnachten 1831, am 26. Februar und Ostern 1832 unter Berufung auf das Christentum gegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Privilegien der Aristokratie

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Boberach: Die Berliner Bürgerwehr wird in die Tradition der Bürgeraufgebote von 1440 und 1626, der 1515 und 1705 erlassenen Vorschriften für die Bewaffnung und der erst 1825 aufgehobenen Bürgerwehr gestellt