989 resultados para Hardenberg, Karl August, Fürst von, 1750-1822,


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hrsg. von F. Luthmer. Photogr. aufgen. von Wehe-Wehl

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Tübingen, Univ., Universitätsprogramm, 1881

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veranst. von der Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler e.V. zu Frankfurt am Main

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Boberach: [Abdruck von] 22 Aktenstücken des Bundestages und der Provisorischen Zentralgewalt, April bis September 1848

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)