697 resultados para Adaptives Verfahren


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Wer anderen Gutes tun möchte, benötigt die Möglichkeit, wirksam tätig zu werden. Dabei kann es um Wissen um Therapietechniken und -verfahren gehen, um die Kenntnis derjenigen, die man fragen oder konsultieren sollte, aber natürlich auch um finanzielle Mittel, um etwa Spezialisten, ihre Kompetenzen und technologischen Möglichkeiten nutzen zu können. Man kann diese kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen mit dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu unter dem Begriff des Kapitals zusammenfassen: Kulturelles, soziales und ökonomisches Kapital bezeichnen dann jeweils einen spezifischen Typ von sozialer Gestaltungsmacht. Aber gerade im Gesundheitswesen ist die Frage nach Gestaltungsmacht heikel. Denn einerseits fühlt sich jemand, der unter einer akuten und vielleicht sogar schmerzhaften Krankheit leidet, oft ohnehin schon verletzlich, ohnmächtig und ausgeliefert, sodass die Frage nach der Macht hier unangebracht oder obsolet erscheint. Andererseits wirkt in einem Bereich, in dem es um Fürsorge (caring), um Wohltun (beneficence), Behandlung und Heilung geht, der Begriff der Macht, den wir oft genug mit Herrschaft und Gewalt verbinden, merkwürdig fehl am Platz. Klassisch wird die Frage nach der Macht im Bereich des Gesundheitswesens unter dem Etikett des Paternalismus verhandelt und vor allem auf das Verhältnis von Arzt und Patient bezogen, in dem dann das normative Benevolenzprinzip und das Prinzips des Respekts vor der Autonomie des Patienten oder der Patientin in Konflikt geraten können. Allerdings lässt sich fragen, ob diese Perspektive nicht eine Engführung darstellt. Denn oft sind nicht nur die unmittelbar kranken oder pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen, sondern auch ihre Angehörigen betroffen – bei betagten Patienten ist das sogar die Regel. Zudem sorgt die zunehmende Bedeutung, Präsenz und nicht zuletzt Verwissenschaftlichung der Pflege für möglichen Konfliktstoff zwischen Pflegenden und Behandelnden. Und schliesslich führt der steigende ökonomische Druck zu Reibungsflächen zwischen den zu Effizienz und ökonomischer Nachhaltigkeit verpflichteten Verwaltenden und Behandelnden wie Pflegenden. Der Band, der Beiträge einer interdisziplinären Berner Tagung aufnimmt und durch zusätzliche Perspektiven ergänzt, geht der ‹Macht der Fürsorge› und ihrer Verteilung im Sechseck von Patienten und Patientinnen, Behandelnden, Pflegenden, Verwaltenden, Angehörigen und politisch Verant-wortlichen in ethischer Perspektive nach.

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Hintergund Seit mehr als 10 Jahren wird der kathetergestützte Aortenklappenersatz (Transkatheter-Aortenklappenimplantation, „transcatheter aortic valve implantation“, TAVI) durchgeführt. Bereits in der Anfangsphase haben sich eingriffstypische Komplikationen nach transfemoralem Zugang herauskristallisiert. Ziel der Arbeit Beispielhaft wird anhand von 4 Sektionsfällen beschrieben, wie die Indikationsstellung zur TAVI und die Vermeidbarkeit der Komplikation zu prüfen ist. Material und Methoden Bei einer 86-jährigen Frau war es im Rahmen eines Repositionsversuchs des Implantats zu einem Abriss der rechten Beckengefäße gekommen. Bei einer 82-jährigen Frau war es während der Intervention zu einem Einriss des Aortenklappenrings mit Perikardtamponade gekommen. Eine 89-jährige Frau erlitt während der Intervention eine gedeckte Aortenverletzung und war während der anschließenden operativen Versorgung des Defekts verstorben. Im vierten Fall war bei einer 83 Jahre alt gewordenen Patientin im Rahmen des transfemoralen Klappenersatzes die Positionierung der Klappe misslungen, und ventrikelwärts entwickelte sich eine Embolisation der entfalteten Klappe. Es wurde eine zweite gleichartige Klappe positioniert, die in der Aorta hielt. Ergebnisse Die Indikationsstellung zur TAVI war in den 4 Fällen der multimorbiden Patientinnen gerechtfertigt. Die Komplikationen waren sehr unterschiedlich und die Gefäßverletzungen in 2 Fällen aufgrund der begonnenen Operationen nicht mehr zu prüfen. Schlussfolgerungen Die Versorgung einer Komplikation ist beim indikationsgerechten Patientenkollektiv aufgrund der Multimorbidität extrem schwierig und mit zahlreichen weiteren Komplikationen behaftet. Schlüsselwörter Herzklappenerkrankungen – Herzklappenprothese – Minimalinvasive Verfahren – Behandlungsfehler – Inoperabilität

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Die Testphasenverordnung bildet die rechtliche Grundlage des Versuchs der Neustrukturierung des Asylverfahrens in der Schweiz und hat sich somit an deren Zielvorgaben zu messen. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel die Frage untersucht, ob das Ziel der Effizienz unter gleichzeitiger Wahrung der Fairness im Asylverfahren durch das aktuelle Umsetzungsvorhaben erreicht wird. Nach einer Darstellung der geplanten Verfahrensabläufe werden zuerst die der Beschleunigung dienenden Bestimmungen der Testphasenverordnung dargestellt und kommentiert, danach diejenigen welche der Fairness und Rechtsstaatlichkeit dienen sollen. Im Ausblick werden weitere Fragen aufgeworfen und es wird versucht eine Einschätzung zu geben, ob das für die Testphase vorgesehene Verfahren geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems zu fördern.

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Der vorliegende Beitrag rückt den Asylbereich als Schauplatz der Menschenhandelsbekämpfung in den Fokus. Er beginnt mit einem Überblick über die völkerrechtlichen Vorgaben zur Menschenhandelsbekämpfung (II.) und diskutiert anschliessend, wie der Schutz der Opfer, die sich im Asylverfahren befinden, umzusetzen ist. Schutz wird dabei breit verstanden und umfasst nicht nur den (physischen) Schutz vor direkten Gefahren, sondern generell alle sich aus dem Völkerrecht ergebenden positiven Verpflichtungen der Staaten gegenüber Menschenhandelsopfern. Aus diesem Grund wird zuerst die Ausgestaltung der Identifizierung von Menschenhandelsopfern besprochen (III.), bevor die Umsetzung der Schutzverpflichtungen im materiellen Asylverfahren und im Dublin-Verfahren diskutiert wird (IV.). Zuletzt wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Opfer von Menschenhandel als Flüchtlinge anzuerkennen sind und wann Wegweisungshindernisse vorliegen (V.).

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Cet article traite de l’influence d’un secteur ou d’une industrie dans l’économie nationale et de la manière dont il/elle peut influencer des secteurs et des technologies connexes. L’exemple choisi est constitué par l’industrie pharmaceutique suisse. L’article suggère que cette industrie a façonné le développement et la distribution spatiale des secteurs qui lui étaient liés, tels que les biotechnologies (biotech) et les technologies médicales (medtech). Il est supposé que cette influence diffère significativement selon l’extension géographique. Elle est manifeste à l’échelon national, dans la mesure où les biotech et les medtech ont bénéficié d’institutions nationales façonnées par l’industrie pharmaceutique. Les effets de cette industrie devraient également se faire sentir au niveau régional, notamment à Bâle où l’industrie pharmaceutique est concentrée, par le biais des créations d’entreprises et des liens d’affaires avec l’industrie pharmaceutique. Ces aspects sont abordés dans le cadre théorique des systèmes d’innovation nationaux et régionaux, en termes d’évolution, de dépendance au sentier et d’interactions.

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Mit der Virtopsy hat das Institut für Rechtmedizin der Universität Bern unter Prof. Dr. med. R. Dirnhofer und Prof. Dr. med. M. Thali die Rechtsmedizin über die ganze Welt revolutioniert. Obwohl einzelne Techniken, aus dem klinischen Medizinalltag stammend, bereits zu früherer Zeit im einen oder andere Autopsie-Saal bereits zur Anwendung kamen, waren es die Berner Rechtsmediziner, Radiologen und Ingenieure, welche diese kombinierten. Unter dem Begriff Virtopsy vereint sich die Nutzung von medizinischen bildgebenden Verfahren mit dem Erfassen der Körperoberfläche mittels 3D-Oberflächenscanning. Dadurch hat Virtopsy, nebst den rekonstruktiven Möglichkeiten, ein immenses Potential für die Dokumentation sowohl vom Verstorbenen als auch von Verletzungen von Lebenden. Gerade mittels der räumlichen Darstellung von inneren Verletzungen und Frakturen können diese für den medizinischen Laien optimal dargestellt und verständlich gemacht werden. Bei der Klärung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei Kollisionen von Motorfahrzeugen mit Fussgängern oder Zweiradfahrern - gegenüber welchen der Mensch besonders exponiert und verletzlich ist - aber auch zur Klärung von Verletzungen an Fahrzeuginsassen, zeigen sich die rekonstruktiven Möglichkeiten von Virtopsy. Dabei gilt zu beachten, dass die 3D-Dokumentation mittels den erwähnten Verfahren eine Akquisition von digitalen Daten, nicht automatisch eine vollständige Auswertung zur Folge haben muss. Trotzdem zeigt sich, dass viele offene Fragen erst im Nachhinein auftreten, wenn die Befunde und Spuren nicht mehr zugänglich sind. Die mittels Virtopsy erhobenen digitalen Daten lassen sich jedoch zu jedem Zeitpunkt neu befunden oder weiter bearbeiten und können auch in Zukunft zur Klärung eines Unfallereignisses beitragen.

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Die Rekonstruktion von Verkehrsunfällen ist ein interdisziplinäres Arbeitsgebiet. Verschiedene Institutionen wie z.B. die Polizei, die Rechtsmedizin oder die Unfallanalyse befassen sich mit der Beantwortung von juristischen Fragestellungen bei Verkehrsunfällen. Die modernen 3D-Dokumentations- und Analysemethoden und der Einsatz der bildgebenden Verfahren in der Rechtsmedizin ermöglichen eine disziplinübergreifende Auswertung der vorhandenen Spuren und Befunde und eröffnen damit ganz neue Horizonte und Dimensionen. Zudem ermöglichen sie es auch dem technischen Laien, eine bildliche Vorstellung der komplexen unfalldynamischen Abläufe zu geben. Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines Falles die interdisziplinäre Fallanalyse und morphometrische 3D-Rekonstruktion vorgestellt und erläutert. Dieser Fall wurde Jahre nach dem Ereignis in Auftrag gegeben zur Klärung der Frage, wer den PW zum Unfallzeitpunkt gelenkt hatte. Die morphometrische 3D-Rekonstruktion umfasst die Ermittlung des Unfallhergangs, des biomechanischen Verhaltens der Fahrzeuginsassen und der Entstehung ihrer Verletzungen sowie der Entstehung der Blutspuren und weiterer Spuren und Beschädigungen im Fahrzeuginneren. Die Fahrzeuginsassen werden mittels Photogrammetrie und optischem 3D-Oberflächenscanning dreidimensional dokumentiert. Von verletzten Insassen werden zusätzlich die Daten klinischer radiologischer Untersuchungen von verstorbenen die vor der Obduktion durchgeführte Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) in die 3D-Analyse integriert. Das Fahrzeug und alle unfallrelevanten Objekte werden ebenfalls mittels Photogrammetrie und 3D-Oberflächenscanning erfasst. Ein 3D- Situationsplan der Örtlichkeit mit allen Spuren wird von der Polizei mittels Photogrammetrie und Laserscanning erstellt und in die Auswertung integriert. Anhand dieser 3D-Daten, insbesondere der Spuren am Unfallort und der Beschädigungen des Fahrzeuges, wird der Unfallablauf und daraus resultierend das biomechanische Verhalten der Fahrzeuginsassen rekonstruiert und in der Animationssoftware 3DS Max Design nachgestellt. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen können morphometrische Vergleiche der Verletzungen mit den relevanten Strukturen im Fahrzeuginneren durchgeführt und so ermittelt werden, wie diese Verletzungen entstanden sind und auf welchen Sitzen die Insassen während des Unfalles sassen. Neben den Verletzungen können auch die Körpergrössen der Insassen Hinweise zur Ermittlung des Lenkers geben. Die Möglichkeiten der morphometrischen Rekonstruktion mittels der 3D-Techniken sind weitreichend und können oft entscheidende Erkenntnisse für das Ermittlungsverfahren liefern.

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Boberach: Nachdem die Regierung den stenographischen Bericht über die Verhandlungen veröffentlicht hat, versucht die Linke durch Dokumente das Verfahren als Intrige darzustellen, die zum Freispruch führen mußte, als sich die beschlagnahmten Briefe d'Ester's als Fälschungen erwiesen hatten

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Boberach: Wiedergegeben sind Bundesakte, Wiener Schlußakte, die Ausnahmegesetze von 1819, 1832, 1834 und 1836, die Beschlüsse über ihre Aufhebung 1848 und folgende Dokumente: Vorläufige Geschäfts-Ordnung der Bundes-Versammlung (14. Nov. 1816), Beschluß über die Vertagung (26. Juni 1817), desgl. (20. Sept. 1819), Geschäftsordnung für die Bundestags-Kommissionen (20. April 1819), Austrägal-Ordnung (16. Juni 1817), Verfahren bei Aufstellung von Austrägal-Instanzen (3. Aug. 1820), Exekutions-Ordnung (3. Aug. 1820), desgl. (9. April 1821), Grundzüge der Kriegsverfassung (11. Juni 1822), Allgemeine Kartell-Konvention (10. Febr. 1831), Geldmatrikel (18. Sept. 1843). Beschluß über Unstatthaftigkeit der Einmischung fremder Mächte in die inneren Angelegenheiten des Bundes

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Die Reihe „Figurationen des Anderen“ stellt bisher marginalisierte Themen aus dem Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaft ins Zentrum. Sie dient der Erforschung neuer Gegenstände und der Entwicklung übergeordneter Fragestellungen, die von den eingeführten Disziplinen allein nicht be-ansprucht werden können. Zu diesen Gegenständen zählen Konstruktionen politischer, kultureller und poetischer Alterität, aber auch sich derzeit konsolidierende Ansätze wie beispielsweise die Forschungen zum literarischen Antisemitismus. In Abgrenzung zu soziologischen und historischen Schriftenreihen orientiert sich Figurationen des Anderen an der Frage, wie sich Repräsentations-weisen von Migration, Gender, kultureller Differenz, Postkolonialismus oder Xenophobie mit ästhetischen Verfahren verschränken.

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Welsch (Projektbearbeiter): Neben weiteren hunderten von Solidaritätsadressen sind nunmehr auch (als kleine Minderheit) solche aufgeführt, "welche sich mit dem Verfahren der National-Versammlung seit dem 9. Novbr. nicht einverstanden erklären."

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1995 an der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing haben 189 Staaten eine visionäre Aktionsplattform als Leitlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet. Zuhanden der UNO hat das IZFG 2014 – in einem partizipativen Verfahren - einen nationalen Bericht der Schweiz erstellt über 20 Jahre Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing (Beijing+20 Bericht).

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Halsschmerz, Dysphagie und Dyspnoe sind die häufigsten Symptomen, aufgrund derer Patienten einen Arzt aufsuchen. Hierbei handelt es sich um unspezifische Symptome mit vielfältigen Ursachen. Mögliche im Retropharyngealraum lokalisierte Pathologien sind in der überwiegenden Anzahl der Fälle selbst limitierend oder durch medikamentöse Therapien beherrschbar (Bsp.: Pharyngitis, Tonsillitis, Seitenstrangangina). Deutlich seltener sind im Spatium retropharyngeum lokalisierte Abszesse, Neoplasien (Bsp.: Lipome, Neurofibrome, Liposarkome) oder Hämatome (Schmäl F et al. HNO 2002; 50: 418 – 423). Letztlich können auch degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, eine ektop verlaufende Arteria carotis interna oder seltene Manifestationen von Systemerkrankungen (Bsp.: Sarkoidose) zu einer unterschiedlich stark ausgeprägten Vorwölbung der Pharynxhinterwand und Einengung der Luft- und Speiseröhre führen. Anhand des vorliegenden Falls wird die klinische Präsentation sowie die radiologische Diagnose eines retropharyngealen Hämatoms diskutiert und die anatomische Beziehung der Halskompartimente mit besonderem Fokus auf den Retropharyngealraum dargestellt.

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Welsch (Projektbearbeiter): Der Reichstag hört auf, ein konstituierender zu sein, wenn das Ministerium sich in dem Ausmaß in das legislative parlamentarische Verfahren einmischt, wie es beim Kudlichschen Antrag der Fall war. Aus anfangs liberalen und sogar radikalen Ministern wie Doblhoff und Schwarzer wurden "Höflinge", weswegen "ein freier Mann, der seine Gesinnung beibehalten will" nicht Minister werden sollte

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Welsch (Projektbearbeiter): Das standrechtliche Verfahren ist mitnichten aufgehoben, sondern besteht weiterhin bei folgenden Tatbeständen: Nichtablieferung von Waffen, Aufreizung zum Aufruhr, Tragen von Waffen sowie Nichtbefolgung einer Aufforderung zum Rückzug im Falle einer "Zusammenrottung"