88 resultados para Verantwortung
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Bei der Arbeit an sicherheitsgerichteten Kommunikationsprotokollen stellten sich immer wieder die Fragen nach der Eignung von einzelnen Mechanismen der Protokolle, um den Gefährdungen entsprechende Maßnahmen zur Beherrschung entgegenzusetzen. Dabei waren durchweg die Anforderungen der IEC 61508 mit dem Safety Integrity Level 3 zu erfüllen. Die IEC 61508-2 ist mit 5 Zeilen Umfang für die wesentlichen Anforderungen an die sicherheitsgerichtete Kommunikation sehr kurz gehalten und die IEC 61784-3 war zu Beginn der Arbeiten noch nicht veröffentlicht. Aber die IEC 61784-3 stellt auch heute nur einen unvollständigen Kriterienkatalog zusammen. Insbesondere die in IEC 61508-2 geforderte quantitative Analyse wird in der IEC 61784-3 nicht ausreichend thematisiert. In bisherigen sicherheitsgerichteten Protokollen und den relevanten Normen des Anwendungsbereichs fanden die Gefährdungspotentiale, wie Masquerading und Adressierung in offenen Übertragungssystemen, absichtliche Unterminierung der Sicherheitsmechanismen und fehlerhafte Konfiguration keine ausreichende Beachtung und die Gefährdungen durch absehbaren Missbrauch, absehbare Fehlbedienung und unberechtigter Zugriff auf sichere Kommunikationseinrichtungen wurde nur in Randgebieten diskutiert. Hier zeigt die vorliegende Arbeit die Bedeutung dieser für den Einsatz von sicherheitsgerichteten Kommunikationsprotokollen im industriellen Umfeld auf und folgert daraus die entsprechenden Maßnahmen, die in der Verantwortung des Anwenders liegen, bzw. zum Teil auch durch Protokollmechanismen beherrscht werden können. Die Arbeit stellt einen umfassenden Gefährdungskatalog auf und bewertet nach diesem Katalog die am weitest verbreiteten sicherheitsgerichteten Kommunikationsprotokolle nach einem einheitlichen Maßstab. Weiter zeigt die vorgelegte Arbeit, dass auch ein existierendes Zertifikat gemäß IEC 61508 SIL3 nicht in jedem Fall ausreichend ist, um die Eignung eines Protokolls für den Einsatz gemäß dem aktuellen Stand der Normen zu bestätigen. Hervor zu heben ist insbesondere die quantitative Bewertung jeder einzelnen Maßnahme der Protokolle. Bislang wurde diese nur für die Beherrschung von verfälschten Nachrichten durchgeführt. Die Arbeit führt diese quantitative Bewertung der eingesetzten Maßnahmen systematisch durch und zeigt dabei, dass diese Bewertung dringend erforderlich ist, da die betrachteten öffentlichen Protokolle nicht die für SIL3 notwendige Güte für alle ihre Maßnahmen aufweisen, bzw. aufwiesen. Einer der Schwerpunkte dieser Arbeit ist die Definition von Verarbeitungsmodellen für die Berechnung der maximalen Reaktionszeit und der Worst-Case Reaktionszeit. Dazu wurde ein Modell aus 5 Komponenten erstellt, dass geeignet ist, die Reaktionszeit über ein Kommunikationssystem für die im industriellen Umfeld gebräuchlichen Anwendungen zu untersuchen. Diese 5 Komponenten, das Eingangsmodul, die Sicherheitssteuerung, die Kommunikation zwischen beiden, sowie das Ausgangsmodul und die Kommunikation zwischen diesem und der Sicherheitssteuerung. Anhand dieses Modells wurde die maximale Reaktionszeit definiert. Dies ist die Zeit, die von der Änderung eines physikalischen Eingangssignals der Eingangskomponente, bis zur zugehörigen Reaktion des physikalischen Ausgangssignals der Ausgangskomponente, über die Sicherheitssteuerung hinweg, benötigt wird. Die maximale Reaktionszeit betrachtet dabei den Fall, dass im gesamten System aus diesen 5 Komponenten kein Fehler eine Wirkung entfaltet. Die Worst-Case Reaktionszeiten der Protokolle sind auf Grund der verschiedenen Konzepte sehr differenziert zu betrachten. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die im konkreten System erreichte minimale Worst-Case Reaktionszeit stark von der Implementierung des jeweiligen Herstellers abhängt. Ebenso problematisch ist die unterschiedliche Modellbildung der jeweiligen Protokoll-Organisationen. Es werden Fehlerausschlüsse gemacht, wie die Annahme, dass nur ein Fehler auftritt und dieser Fehler sich nicht auf die Verbindung zwischen Eingangsmodul und Sicherheitssteuerung und auf die Verbindung zwischen Sicherheitssteuerung und Ausgangsmodul gleichzeitig auswirken kann. Da für den sicherheitsgerichteten Einsatz die maximale Reaktionszeit mit Fehlern die relevante Betrachtungseinheit darstellt, wurden anhand des Modells die Worst-Case 1 und 2 Reaktionszeiten definiert. Die erste definiert die Zeit die eine Reaktion maximal benötigt, wenn im Kommunikationssystem eine Fehlerwirkung vorliegt und bei der zweiten wird angenommen, dass mehrere der 5 Komponenten von Fehlerwirkungen betroffen sein können. Um einen vertieften Einblick in die Thematik zu erhalten, wurde im Rahmen dieser Arbeit ein eigenes sicherheitsgerichtetes Kommunikationsprotokoll spezifiziert, entworfen und realisiert. Hierbei wurde besonderer Augenmerk auf die Wirksamkeit des Verfälschungsschutzes mittels CRCs für kurze Nachrichten gelegt und ebenso die Wirksamkeit gekoppelter CRCs betrachtet.
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Die Kooperation zwischen den beiden Phasen der Lehrerbildung an Universität und Studienseminar und die Qualitätsssteigerung der schulpraktischen Ausbildung werden nicht nur im Hessischen Lehrerbildungsgesetz als eine der Möglichkeiten gesehen, die Ausbildungsqualität angehender Lehrer zu verbessern. Um die Bedingungen für die Intensivierung der Kooperation zwischen den beiden Phasen bestimmen zu können werden in einer Expertenbefragung (Studie 1) die Haltung und Erwartung von Vertretern der universitären Lehrerbildung, des Referendariats und der Bildungsadministration erhoben. Dabei werden die Schulpraktischen Studien als Beispiele für eine phasenübergreifende Kooperation herausgestellt. Die Untersuchung zeigt aber nicht nur geeignete Möglichkeit der Zusammenarbeit auf. Es werden auch Ursachen erforscht, welche Gründe die Kooperation hemmen oder behindern, wie etwa gegenseitige Vorbehalte, fehlende Verbindlichkeit oder institutionalisiertes Ungleichgewicht zwischen den beiden Phasen. Seit der Kritik u. a. von Terhart (2000) an der mangelnden Abstimmung zwischen Erster und Zweiter Phase der Lehrerbildung und der Klage von Oelkers (2000) über den fehlenden Nachweis, wie wirksam die Lehrerbildung ist, sind in den letzten Jahren Studien über die Erste und Zweite Phase der Lehrerbildung entstanden. In die Darstellung des Stand der Forschung zur schulpraktischen Lehrerausbildung werden zwei groß angelegte Untersuchungen (MT21 und COACTIV) einbezogen, deren Ergebnisse die Diskussion um die Wirksamkeit der (Mathematik-) Lehrerbildung und der Bedeutung des (mathematik-)fachdidaktischen Wissens in den letzten Jahren entscheidend geprägt haben. Darüber hinaus werden die Forschungen des Deutschen Instituts für internationale Bildungsforschung (DIPF) zum Referendariat und von Schubarth zur Lehrerausbildung in der Ersten und Zweiten Phase dargestellt. Zu den schulpraktischen Studien werden einschlägige Untersuchungen angeführt (wie die von Hascher oder von Bodensohn u.a.), die ergänzt bzw. kontrastiert werden durch die Ergebnisse kleinerer Evaluationen. Schließlich werden Studien zur Rolle der Mentoren herangezogen, die sich mit den Unterrichtsnachbesprechungen im Rahmen der Schulpraktika oder mit dem Mentorieren auseinandersetzen. In die Ergebnisse der Studie 1 (s.o.) und in den Forschungsstand lassen sich Kooperationsformen zwischen der Ersten und Zweiten Phase der Lehrerbildung einbetten, die in der schulpraktischen Ausbildung verwirklicht werden können. Mit dem Kooperationspraktikum haben Vertreter der Ersten und der Zweiten Phase der Lehrerausbildung gemeinsame eine Form gefunden, wie ohne strukturelle Veränderung und bei möglichst geringem zusätzlichen Aufwand im bestehenden Ausbildungsrahmen eine fünfwöchige Lernpartnerschaft zwischen Referendaren und Studierenden unter Verantwortung eines gemeinsamen Mentors realisiert werden kann. Die Evaluation dieses Kooperationspraktikums (Studie 2) zeigt, dass die Lernpartner diese Art der Zusammenarbeit positiv empfinden. Es werden aber auch Probleme aufgezeigt, die verdeutlichen, mit welchen Schwierigkeiten die Forderung nach phasenübergreifender Kooperation in der konkreten Umsetzung verbunden sein kann. Um die Befunde aus der Evaluation zum Kooperationspraktikum auch wegen der relativ kleinen Stichprobe richtig einordnen zu können, werden sie mit den relevanten Forschungsergebnissen in Verbindung gebracht. Idealisierende Vorstellungen von Kooperation zwischen Erster und Zweiter Phase sind allerdings fehl am Platz. Die Hoffnung auf einen bruchlosen Übergang unterschätzt auch die Anforderungen an den Rollenwechsel vom Studierenden zum Referendaren. Um ein Kooperation durch Lernpartnerschaften im Rahmen eines Kooperationspraktikums zu verwirklichen, sind Gelingens¬bedingungen zu berücksichtigen, zu denen sowohl Rahmenbedingungen als auch die Möglichkeiten zur Institutionalisierung gehören. Beide Ausbildungsphasen haben zwar als gemeinsames Ziel, Lehrer für die Schule zu qualifizieren und sie verbindet zudem der schulpraktische Ausbildungsteil, der in den Schulen stattfindet. Dieser Ausbildungsteil hat aber je nach Phase eine andere Bedeutung und unterscheidet sich zudem nicht nur nach Aufwand und Anspruch, sondern vor allem aufgrund der institutionellen Rolle seiner Akteure. Das Kooperationspraktikum berücksichtigt diese Unterschiedlichkeit und zeigt trotzdem einen Weg auf, gegenseitigen von der Zusammenarbeit zu profitieren. Von daher kann das Kooperationspraktikum einen Beitrag zur Weiterentwicklung der phasenübergreifenden Zusammenarbeit leisten und die Erkenntnisse könnten bei der Konzeption eines Praxissemesters gewinnbringend eingebracht werden.
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Das in den Jahren 2005/2006 in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden entwickelte, in zwei Wohngruppen eingeführte und erprobte Wohngruppenkonzept KonTrakt hat viele der Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 an einen modernen Jugendstrafvollzug "vorweggenommen" und entspricht insbesondere auch den konkreten Vorgaben des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes. KonTrakt setzt insbesondere auf die aktive Mitgestaltung des Vollzugsalltages durch die Gefangenen, der im Sinne von Demokratisierung und Selbstverwaltung zu einem idealen sozialen Lernfeld für pro-soziales Verhalten, d. h. "soziale Verantwortung" werden kann.rnrnDa Erziehung immer ein Eingriff in die Grundrechte des Gefangenen und ggf. auch dessen Sorgeberechtigten ist, muß sich sowohl das Erziehungsziel als auch die konkrete Ausgestaltung des Vollzuges an kriminologischen Gesichtspunkten ausrichten, da eine "Gesamterziehung" unzulässig wäre, es also ausschließlich um künftiges Legalverhalten im Sinne sozialer Verantwortung gehen kann. KonTrakt richtet sich dementsprechend sowohl bzgl. der angestrebten Lernziele als auch der Methoden am derzeitigen Stand des kriminologischen Wissens aus und greift dabei vor allem auch auf den Ansatz und das Wissen der Angewandten Kriminologie zurück.rnrnGerade im Blick auf die Problematik einer Erziehung in Unfreiheit nutzt KonTrakt auf der gruppenpädagogischen Ebene die Konzepte der Positive Peer Culture und der Peer Education, auf der einzelpädagogischen Ebene die Konfrontative Pädagogik und den Ansatz RAP.rnrnKonTrakt nimmt auch Ideen und Methoden aus Modellprojekten auf, versteht sich aber ausdrücklich als Konzept für den Jugendstrafvollzug in der „Fläche“, ist also ohne „ausgelesene“ Gefangene und Bedienstete, ohne bestimmte bauliche Gegebenheiten umsetzbar und leicht an die jeweiligen Verhältnisse vor Ort anpaßbar.rn
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Applikationsfertige Zytostatikazubereitungen werden heute unter der Verantwortung eines Apothekers in zentralisierten Herstellungsbereichen hergestellt. Weil die Verordnung der Chemotherapie ein großes Fehlerrisiko birgt, ist konsequentes Verordnungsmonitoring ein wesentlicher Teilprozess der zentralen Zytostatikazubereitung. rnDie aktuelle Umsetzung und die Ergebnisse des Verordnungsmonitorings in den Universitätskliniken Deutschlands wurden im Rahmen dieser Arbeit in einer prospektiven Erhebung erfasst. Als häufigste Verordnungsirrtümer wurden Dosisberechnungsfehler (48%), welche als von hoher Relevanz (78%) für die Patientensicherheit angesehen wurden, genannt. Die Inzidenz der Verordnungsfehler betrug durchschnittlich 0,77% bei rund 1950 Verordnungen pro Tag. Das konsequente Verordnungsmonitoring von pharmazeutischer Seite erfolgt höchst effizient und leistet einen hohen Beitrag zur Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit in der Onkologie.rnFür die Herstellung der applikationsfertiger Zytostatika-Zubereitungen sind fundierte Kenntnisse zu deren physikalisch-chemischen Stabilität erforderlich. Zu neu zugelassenen Zytostatika und insbesondere Biologicals, stehen häufig noch keine Daten zur Stabilität der applikationsfertigen Lösungen zur Verfügung. Die Bestimmung der physikalisch-chemischen Stabilität war daher Gegenstand dieser Arbeit. Die applikationsfertigen Infusionslösungen der Purin-Analoga Nelarabin und Clofarabin (RP-HPLC), sowie des monoklonalen Antiköpers Trastuzumab (SEC, UV-Spektroskopie, SDS-Page), erwiesen sich über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen als stabil. Die Stabilität zweier Camptothecin-Derivate (Topotecan und Irinotecan) beladen auf DC Beads™, wie auch die Ladungskapazität und Kompatibilität mit Kontrastmitteln, wurde ebenfalls bewiesen. rn
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In Hochschulen werden Konzepte zur Unternehmensführung entwickelt und gelehrt. Angewendet werden sie jedoch häufiger in Wirtschaftsunternehmen als in Hochschulen. Dieser Artikel diskutiert ein Modell zur Übertragung von Führungsstrategien und Grundprinzipien der Personalentwicklung auf Hochschulen. Als Basis einer erfolgreichen Hochschulentwicklung sehen wir die Vereinbarung von klaren Leitlinien, deren Umsetzung in der Verantwortung von Hochschullehrern und Führungsverantwortlichen liegt. Die Vereinbarung von Zielen auf der Ebene der Mitarbeiter bietet die Möglichkeit der Ausrichtung der Tätigkeiten der Mitarbeiter und des optimierten Einsatzes von Ressourcen. Hochschullehrer und Führungsverantwortliche haben dabei nicht nur Vorbildfunktion; sie müssen ihr Handeln auch transparent und fair gestalten. Darüber hinaus ist die Förderung der Entwicklung der Mitarbeiter eine wesentliche Quelle für die Exzellenz einer Hochschule. Volltext
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Die jüdische Gemeinschaft gilt generell als Musterbeispiel einer gut integrierten, religiösen Minderheit. Tatsächlich jedoch bewirken gerade die jüngsten gesellschaftlichen Entwicklungen − verstärkte Säkularisierung und Individualisierung verbunden mit steigenden Mischehenraten und einer Neudefinitionder Geschlechterrollen − eine Infragestellung der Kontinuität europäisch-jüdischer Existenz.Seit den 70iger Jahren des 20. Jahrhunderts bewegt sich die Mischehenrate fast überall in der Diaspora bei über 50%. Da die Weitergabe des Judentums religionsgesetzlich nur über die Mutter erfolgt,stellt der Umgang mit nichtjüdischen Familienmitgliedern einen hochsensiblen Bereich für die Gemeinschaft dar. Die soziale und religiöse Integration von nichtjüdischen Ehefrauen und vaterjüdischenKindern ist auf Grund einer nicht selten willkürlich erscheinenden Aufnahmepraxis ein häufig tabuisierter Aspekt des Gemeindelebens, der zu permanenten Spannungen führt. Konflikte bezüglich der Zugehörigkeitskriterien aber auch der religiösen Rolle der Frau führen zu Polarisierungs- und Pluralisierungstendenzen. Im Rahmen eines Projektes des NFP 58 wurden aktuelle innerjüdische Grenzziehungsdebatten im Kontext des Schweizer Judentums auch mit Methoden der Oral History festgehalten und analysiert. Die Auseinandersetzungen innerhalb der schweizerisch-jüdischen Gemeinschaft wurden zudem mit Entwicklungen in anderen Ländern der Diaspora und in Israel verglichen. Es ergab sich das Bild einer dynamischen und zugleich jedoch tief gespaltenen Religionsgemeinschaft, innerhalb der sich die verschiedenen Richtungen („liberal“ bis „ultra-orthodox“) die Verantwortung für eine zunehmende Schwächung und Spaltung des jüdischen Volkes zuweisen. Bibliographie Benbassa, Esther u. Jean-Christophe Attias. 2001. Les Juifs ont-t-ils un avenir? Paris. Lattés. Gerson, Daniel.2012. Ausbreitung und Bedeutung des Judentums in der Schweiz.in : Religionen in der Schweiz. Bulletin Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, Nr 2.Bern. Gerson, Daniel.2011. Partizipation ohne Konversion? Grenzziehungsdebatten in neuen jüdischen Gemeinschaften der Schweiz,in: Chilufim. Zeitschrift für Jüdische Kulturgeschichte, Nr.11.Wien. Phoibos. Gerson, Daniel.2010. Gemeinschaftsbildung und «demokratischer» Antisemitismus: Das Entstehen eines Schweizer Judentums im Spannungsverhältnis von Akkulturation, Einwanderung und Ausgrenzung, in: Wyrwa, Ulrich (Hrsg.): Einspruch und Abwehr. Die Reaktion des europäischen Judentums und die Entstehung des Antisemitismus in Europa. Frankfurt am Main. Campus. Lambert, Nick.2008. Jews and Europe in the Twenty-First Century. London. Vallentine Mitchell. Picard, Jacques.2007. Judentum in der Schweiz: zwischen religiöser, kultureller und politischer Identität,in: Baumann, Martin u. Jörg Stolz (Hrsg.); Eine Schweiz - viele Religionen. Bielefeld. transcript. Wasserstein, Bernard.1996. Vanishing Diaspora. The Jews in Europa since 1945. New York.Harvard University Press.
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Es kommt - leider - immer wieder vor, dass der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft im Namen (und auf Kosten) der Gesellschaft einen Prozess führt, der nicht wirklich in deren Interesse liegt. Bei einem Verfahren im Eigeninteresse oder im Drittinteresse, beispielsweise für die Mehrheit der Aktionäre, muss der Verwaltungsrat indes damit rechnen, in der Folge für die gesamten Kosten des verlorenen Prozesses (Gerichtsgebühren, Parteikosten etc.) zur Verantwortung gezogen zu werden. Diese Rechtslage bestätigt nunmehr ein jüngeres Bundesgerichtsurteil - Verwaltungsratsmitglieder sollten sich in Zukunft in Acht nehmen!
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In der Schweiz stellt die ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche im Schulalter seit rund 10 Jahren ein Thema von wachsender Bedeutung dar. Man findet unterdessen in den meisten Kantonen der Schweiz ein Angebot der Institution Schule oder weiterer Anbieter. Während sich in der Fachsprache im deutschen Sprachraum für solche Angebote vorwiegend der Begriff ganztägige Bildung und Betreuung eingebürgert hat, findet man in Dokumenten der öffentlichen Verwaltung wie der EDK1 und der SODK2 insbesondere den Begriff Tagesstrukturen. Darunter wird «die Gesamtheit an bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schule (im Bereich der Sonderpädagogik bis 20 Jahre) ausserhalb der Familie» verstanden (EDK & SODK 2008, p. 1). Um eine Form von Tagesstrukturen handelt es sich bei der Tagesschule. Bei einer solchen handelt es sich um eine Schule, die nebst dem regulären Unterricht in der Verantwortung der Schulleitung ein (Tagesschul-)Angebot an mehreren Tagen in der Woche anbietet. Die Kantone, die dem Harmos-Konkordat beigetreten sind, werden zu einem flächendeckenden Ausbau von Tagesstrukturen verpflichtet.