983 resultados para Hermann, Friedrich Benedict Wilhelm vonHermann, Friedrich Benedict Wilhelm vonFriedrich Benedict WilhelmHermannvon
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Boberach: Auf einer Eisenbahnreise äußerte sich der König 1847 nur über Mendelssohn und andere Komponisten. Das Gespräch am 19. März 1848 im Berliner Schloß hatte Rellstab erbeten, um den König zu bewegen, die Truppen zurückzuziehen; dieser habe jedoch noch geglaubt, die Volksbewegung, die er auf Agitation von Fremden zurückführte, unterdrücken zu können; Bodelschwingh und ein General seien derselben Meinung gewesen
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Boberach: Äußere Freiheit führt zur Geistesfreiheit, aber schematische Gleichmacherei ist abzulehnen. - Wentzke: Äußere Freiheit schafft auch Freiheit des Geistes. Warnt aber vor übereifriger Betätigung in der Politik, die zu leicht das Familienleben zerstört. Gegen die Gleichmacherei
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Welsch (Projektbearbeiter): Zusagen: Ernennung von Ministern, welche das Vertrauen der Bevölkerung genießen, Pressefreiheit, Amnestie für politisch Verurteilte, Religions- und Gewissensfreiheit, Hinwirkung auf die Einrichtung einer Nationalvertretung im Frankfurter Bundestag
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Welsch (Projektbearbeiter): Veröffentlichung einer provisorischen Verfassung: Einführung von zwei Kammern mit finanziell sehr beschränkten Rechten; dem Kurfürsten bleibt der größte Teil der Domänen
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Welsch (Projektbearbeiter): Erlaß des Wahlgesetzes für die konstituierende Versammlung (Preußen) samt Ausführungsbestimmungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Preußischen Nationalversammlung durch Friedrich Wilhelm IV.
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierung einer Verfassung durch Friedrich Wilhelm IV., die die gemäßigten Reformerwartungen des liberalen Bürgertums erfüllt
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum deutschen Kaiser ist eine "unauslöschliche Schmach", an seinen Händen klebt 'Bürgerblut'
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Welsch (Projektbearbeiter): Entwurf eines Gesetzes betreffend die kommunale Verpflichtung zum Ersatz des bei Demonstrationen verursachten Schadens
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Welsch (Projektbearbeiter): Übermittlung eines Gesetzentwurfes an die Preußische Nationalversammlung: die bislang der Regierung unterstehende Domänen- und Forstverwaltung in den Provinzen soll künftig von Beamten ausgeübt werden, deren Ernennung dem König zusteht. Samt Erläuterung der Beweggründe für diesen Gesetzentwurf
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Welsch (Projektbearbeiter): Gesetzentwurf des Ministerium Auerswald - Hansemann die Preußische Gemeindeordnung betreffend. Nach Ansicht der Regierung faßt der vorliegende Entwurf "... das Gute und Bewährte aus den Städte-Ordnungen von 1808 und 1831, aus der rheinischen Gemeinde-Ordnung von 1845, aus der westphälischen Landgemeinde-Ordnung von 1842 ..." zusammen. "Nur dasjenige ... was auf den Ideen der Grundherrlichkeit, auf ständischen Privilegien, auf Klassen-Eintheilungen ... beruht und dem Geiste der Gegenwart nicht mehr entspricht, mußte [sic!] völlig ausgeschieden werden." (Aus der Vorl.)
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Akzessionsnummer: 37 G/76
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F.