999 resultados para Geisler, Michael: Vokal-Null-Alternation, Synkope und Akzent in den permischen Sprachen
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hrsg. von M. Joel
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gegeben Hanau den 12. SAept. 1796 aus Fürstl. Hessischer Regierung daselbst
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Bern, Univ. Diss.
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von Wilhelm Bacher
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Menschliche Gesellschaften sind in hohem Mass dem Klima und dem Witterungsverlauf ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die vorindustrielle Zeit. Im vorliegenden Band stellt die Autorin eine umfangreiche und detaillierte Klimarekonstruktion für den Raum der Burgundischen Niederlande im 15. Jahrhundert vor. Diese umfasst einerseits detaillierte Beschreibungen aus zeitgenössischen Quellen und andererseits Temperatur- sowie Niederschlagsindices in saisonaler Auflösung. Die Klimarekonstruktion dient als Untersuchungsgrundlage für die Frage nach dem Einfluss des Witterungsverlaufes auf die Wirtschaft in den Burgundischen Niederlanden. Getreidepreise stellen im Spätmittelalter den zuverlässigsten Konjunkturbarometer dar und sind darüber hinaus in grosser Zahl überliefert. Getreide – ein unverzichtbares Grundnahrungsmittel und wichtiges Massenhandelsgut – ist einen Grossteil des Jahres auf den Äckern direkt der Witterung ausgesetzt. Eine statistische Auswertung von Preisreihen verschiedener Getreidearten und den saisonalen Indices zeigt den teilweise sehr engen Zusammenhang beider Grössen auf. Allerdings stellt der Witterungsverlauf nur einen von vielen Faktoren dar, die Einfluss auf die Getreidepreiskonjunktur nehmen. Diese anderen Faktoren werden detailliert vorgestellt und diskutiert. Drei Phasen mit sehr hohen Getreidepreisen – die Hungerkrisen der zweiten Hälfte der 1430er, zu Beginn der 1480er und im Übergang der 1480er zu den 1490er Jahren – fallen im Verlaufe des 15. Jahrhunderts auf. Die Autorin legt dar, welche weiteren relevanten Faktoren im zeitlichen und geographischen Umfeld dieser Hungerkrisen neben dem Witterungsverlauf eine Rolle für den exzessiven Getreidepreisanstieg spielten.
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Welsch (Projektbearbeiter): Annahme des Gesetzentwurfes in folgender Form: Die Verwaltung der Domänen und Staatsforsten wird von der Regierung getrennt und an Beamte übertragen, die vom König ernannt werden. Die Befugnisse jener Beamten umfassen nicht die Ausübung der polizeilichen sowie der kommunalen Verwaltung
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Stein