1000 resultados para Europäische Union, Wirtschafts - und Währungsunion, Asylrecht


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In der Vergangenheit verfolgte die Wasserwirtschaft insbesondere das Ziel, Wasser als Ressource zu nutzen und vom Wasser ausgehende Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser, abzuwehren oder zu vermindern. In den letzten etwa dreißig Jahren stellte sich jedoch eine Veränderung des Verständnisses der Wasserwirtschaft ein. Mit der Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes rückte der ökologisch orientierte Gewässerschutz mehr in den Vordergrund, der sich zu einem ganzheitlich gedachten Ansatz entwickelte. Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft (EG-WRRL). Die Wasserrahmenrichtlinie fordert erstmalig, dass auf der Grundlage eines ökosystemaren Ansatzes ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Da der „gute ökologische Zustand“ noch nicht abschließend definiert ist, werden innerhalb Europas derzeit bestehende Klassifizierungssysteme als Indikator für die Bedingungen, denen ein biologischer Zustand zugeordnet wird, benutzt. Die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Zielerreichung kann also nur ein Prozess sein, der anhand erster Kriterien vorgenommen und später iterativ verfeinert wird. Dabei ist es von Bedeutung, das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren, um einerseits sicherzustellen, dass alle hinsichtlich der Zielerreichung unsicheren Gewässer tatsächlich erfasst werden, andererseits aber auch zu verhindern, dass Ressourcen beim Monitoring und möglicherweise bei der Durchführung von Maßnahmen unnötig verbraucht werden. Durch eine Verfeinerung der Kriterien kann dieses Risiko verringert werden. Für die Fließgewässer in Deutschland stellen insbesondere Veränderungen der Gewässermorphologie und Belastungen aufgrund von Nährstoffeinträgen, die besonders in abflussschwachen Gewässerabschnitten häufig zu einer Eutrophierung führen, Probleme dar, die es abzumildern gilt (BMU 2005), um die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, einen methodischen Beitrag zur Risikoanalyse anthropogener Belastungen zu leisten. Im Mittelpunkt standen dabei die folgenden Punkte: 1. Darstellung der Anforderungen bei der Gewässerbewirtschaftung nach Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. 2. Dokumentation, Analyse und Vergleich der Kriterien und Verfahren im europäischen Kontext(Aufzeigen der relevanten Gewässerbelastungen in Deutschland wie im europäischen Ausland einschließlich eines Vergleichs der Methoden und Datengrundlagen zur Beurteilung signifikanter Gewässerbelastungen). 3. Vergleichende Analyse der ökologischen Bedeutung der im Umweltmanagement angewandten Methoden und Kriterien zur Risikoanalyse hinsichtlich Strukturgüte und Gewässereutrophierung an ausgewählten Fallbeispielen in Hinblick auf Sensitivität, Skalenabhängigkeit sowie weitere Unsicherheiten 4. Entwicklung eines methodischen Vorschlags für eine verbesserte Vorgehensweise bei der verursacherbezogenen Beurteilung der Belastungen vor dem Hintergrund eines effektiven Einsatzes der finanziellen Ressourcen.

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Die Wirkungsmechanismen institutioneller Rahmenbedingungen auf Ausmaß, Richtung, Reichweite und Geschwindigkeit von Innovationsprozessen werden aktuell kontrovers diskutiert. Als prominentes Beispiel dienen die politischen Umsetzungsbemühungen eines Leitbildes der Nachhaltigkeit, insbesondere die erforderliche Integration ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte in individuelle Innovationsaktivitäten. Fragen der wirtschaftspolitischen Steuerungsmöglichkeiten und -grenzen und damit der hoheitlichen Lenkungspotenziale der Innovationsprozesse in Richtung Nachhaltigkeit gewinnen in diesem Zusammenhang erheblich an Relevanz. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl staatlicher Eingriffe in die innovationsrelevanten Rahmenbedingungen analysiert die Arbeit vor allem die Funktionsprinzipien und institutionellen Vorbedingungen entwicklungsoffener dynamischer Marktprozesse. Auf dieser Basis werden die steuerungstheoretischen Implikationen einer sowohl nachhaltigkeitsorientierten als auch ordnungsökonomisch einwandfreien Wirtschaftspolitik fokussiert. Aus ordnungsökonomischer Perspektive wird die Anpassungsfähigkeit der Wettbewerbsordnung an systemendogenen und -exogenen Aktualisierungsbedarf und damit die institutionelle Absicherung ihrer Evolutionsfähigkeit zum Gütekriterium eines evolutorisch reinterpretierten Ordnungskonformitätskriteriums. Damit lassen sich auch die Risiken und Nebenwirkungen forschungs- und entwicklungspolitischer Interventionen in dynamische Marktsysteme analysieren und einer Bewertung unterziehen. Die Überprüfung der evolutorischen Ordnungskonformität (Zulässigkeit) europäischer Forschungs- und Entwicklungspolitik wird schließlich als Anwendungsbeispiel herangezogen. Als Arbeitshypothese dient die Vermutung, dass die derzeitigen forschungs- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Europäischen Union einer Überprüfung anhand des ordnungsökonomischen Referenzkriteriums der evolutorischen Ordnungskonformität nicht standhalten, da sie das (zweifellos vorhandene) hoheitliche Steuerungspotenzial überschätzen und in der Folge entwicklungslimitierende Effekte ausstrahlen. Gleichwohl werden – insbesondere unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten – innovationspolitische Steuerungsnotwendigkeiten in freiheitlich-wettbewerblich organisierte Ordnungen anerkannt. Mit dem Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken wird ein Vorschlag entwickelt, der den ordnungsökonomischen Anforderungen weitgehend Rechnung trägt und im Ergebnis nachhaltigkeitsmotivierte Steuerungsimpulse mit der Aufrechterhaltung eines weitgehend offenen Innovationswettbewerbs verbinden kann. Durch den Ausschluss der Förderung nicht-nachhaltiger Technologien und die damit prinzipiell erhaltene Handlungsfreiheit – bei gleichzeitiger Variabilität der Leitplanken angesichts wachsender ökologischer und technologischer Wissensbestände – kann dieses Konzept als potenziell ordnungskonformes Leitbild zukünftige FuE-Politik orientieren. Dessen Umsetzung führt über ein Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken, welche der wirtschaftlichen Ordnung Entwicklungsbeschränkungen der „Nicht-Nachhaltigkeit“ auferlegen, aber nicht nachhaltigkeitspolitisch vorbestimmte Allokationszustände zu realisieren versucht.

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ABSTRACT Porath, William Integrationstheorie und Integrationspraxis in Westeuropa:DIE HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE DEMOKRATISCHE LEGITIMATION EINES INTEGRATIONSPROZESSES Im einen ersten Teil der Arbeit wird die Frage nach dem Wesen des europäischen Integrationsprozesses diskutiert, weil die Vorschläge für die Verbesserung der Legitimationsbasis der EU davon abhängen, welches Verständnis die Autoren in bezug auf die Europäische Union (EU) haben. Für einige richtet sich die Integration auf die Vollendung eines europäischen Bundesstaates. Für andere kann sich die EU nicht weit von einem intergouvernementalen Regierungshandeln distanzieren. Im zweiten Teil wird der Vorschlag erörtert, das Europäische Parlament (EP) zu einem echten Mitspieler im politischen Prozeß der EU umzuwandeln. Aber es werden auch Autoren analysiert, die die Ansicht vertreten, daß die demokratische Legitimation der EU primär über die nationalen Parlamente bewirkt werden soll. Am Ende der Arbeit werden die möglichen Anpassungen und Ergänzungen beider parlamentarischen Kontrollen erläutert. Eine erste Bewertung zeigt, daß koordinierte parlamentarische Kontrolle auf zwei Ebenen besonders schwierig ist. Im Grunde genommen handelt es sich um zwei verschiedene Logiken, die zwei verschiedenen Dimensionen der Integration entsprechen. Dafür könnte die Rolle der nationalen politischen Parteien von Bedeutung sein, in dem Maße, in dem sie das Thema Europa besetzen. Das Engagement nationaler Parteien in einer öffentlichen Diskussion über die weitere Entwicklung europäischer Politik ist vielleicht der wichtigste Beitrag zur demokratischen Legitimation der Integration.

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Die Perspektiven des MERCOSUR in den internationalen Beziehungen mit der Freihandelszone Amerikas ALCA/FTAA und der Europäischen Gemeinschaft Rita de Cassia Carvalho de Carvalho Abstract In dieser Arbeit wird MERCOSUR, Gemeinsamer Markt des Südens, als ein politischer Integrationsprozeß zwischen Entwicklungsländern, der mit der Integrationsherausforderung i. S. des wandelnden Völkerrechts, konfrontiert ist, vorgestellt. Damit sind die rechtspolitischen Perspektiven für MERCOSUR eng mit der Trilogie EU, ALCA und WTO verbunden. Aus integrationsrechtlichem Blickwinkel entwickelte sich MERCOSUR zu einem sui generis Integrationsprozeß mit der Gewährleistung der vier Marktfreiheiten nach dem EU-Vorbild. Im MERCOSUR-Recht herrscht die Zwischenstaatlichkeitsklausel. Die Herren der Verträge und Träger von Kompetenz-Kompetenz i. S. v. pouvoir constituant sind die Mitgliedsstaaten. Obwohl die fehlende Rechtssicherheit die Vertiefung des Gemeinsamen Marktes gefährdet, bietet die Übernahme des EU-Modells keine Lösung, weil die Problematik eher bei der schwachen Rechtsdurchsetzung in den Entwicklungsländern zu finden ist. Angesichts der ALCA-Logik, d. h. im Handels-, Investitions- und Dienstleistungswesen wettbewerbs¬fähig zu werden, dafür aber Rückschritte in Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsstandard hinnehmen zu müssen, übernimmt MERCOSUR die aktive Hauptrolle in Lateinamerika in den Verhandlungen mit den USA. In der WTO-Ordnung mit einer quasi-obligatorischen Gerichtsbarkeit, welche kaum Umwelt- und Menschenrecht einbezieht, sollte MERCOSUR die Politik des dritten Weges mit anderen Entwicklungsländern führen um einen Weg mit quasi der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die Umwelt- und Menschenrecht garantieren soll, zu gewährleisten.

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„Ich wünsche mir einen Ring von Freunden um die Europäische Union und ihre engsten Nachbarn herum, von Marokko bis Russland und zum Schwarzen Meer“, formulierte Kommissionspräsident Romano Prodi bereits im Jahr 2002. Für die Gestaltung kooperativer Beziehungen zu diesem Ring von Freunden ist die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) das jüngste Instrument der Europäischen Union. Die Kooperationen erfolgen in einer Reihe verschiedener Politikfelder und sollen dazu dienen, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand an den Außengrenzen der EU zu sichern. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) zu geben, insbesondere über ihre Gründung und Entwicklung, ihre zentralen Institutionen und Entscheidungsprozesse sowie die Debatte um ihre Wirksamkeit. Der Beitrag schließt mit einem Überblick über Forschungslücken und offene Fragen, die weitere Forschungsarbeiten zur ENP anregen sollen.

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Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Aus dieser politischen und rechtlichen Konzeption resultiert ein Spannungsfeld, welches versucht, den Gedanken der unionsweiten Harmonisierung sowie die unionsrechtlichen Zielvorstellungen mit der nationalen Souveränität aller Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen. Dieses Prinzip findet sich in den unterschiedlichen Rechtsakten der Europäischen Union, insbesondere den Richtlinien, wieder. Um dieses Prinzip zu erkennen, spielen die authentischen Sprachfassungen der einzelnen Rechtsakte eine entscheidende Rolle. Seit dem 01. Juli 2013 besteht die Europäische Union aus 28 Mitgliedstaaten. Dies bedeutet eine umfassende sprachliche und kulturelle Vielfalt. Aktuell erkennt die Europäische Union 24 Amts- und Arbeitssprachen an. Hinzu kommt, dass gem. Art. 342 AEUV i.V.m. Art. 4 VO (EG) Nr.1/1958 alle EU-Rechtsakte in allen Amtssprachen abgefasst werden müssen. Es ist insbesondere für EU-Richtlinien aufgrund ihrer Umsetzungspflicht entscheidend, dass die Sprachfassungen identisch sind. Der Auftragscharakter der Richtlinie muss in allen Sprachfassungen so ausgedrückt werden, dass die Mitgliedstaaten als Adressaten der Richtlinie die von der Europäischen Union auferlegte Aufforderung bereits auf sprachlicher Ebene erkennen und in der außersprachlichen Wirklichkeit umsetzen können. Dabei sind ebenso sprachspezifische wie auch nationalrechtliche Konventionen zu berücksichtigen.

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Gemäss der in Europa geltenden Definition werden Krankheiten als selten bezeichnet, an denen weniger als einer von 2000 Menschen leidet. Die Erkrankungen sind mit schweren Beeinträchtigungen und zum Teil auch einer verkürzten Lebenserwartung verbunden und erfordern eine komplexe und hochspezialisierte Behandlung. Über 7000 seltene Erkrankungen sind bis heute bekannt, an denen insgesamt 30 Millionen Menschen in Europa leiden. Die seltenen Erkrankungen in ihrer Gesamtheit stellen somit ein schwerwiegendes Problem für das Gesundheitswesen dar. Die Europäische Union und zahlreiche Mitgliedsstaaten haben im Kampf gegen die seltenen Erkrankungen bereits umfassende spezifische Massnahmen ergriffen, während in der Schweiz der Problematik noch zuwenig Gewicht beigemessen wird. Mit dem ersten Europäischen Tag der seltenen Erkrankungen werden alle Verantwortlichen in Politik, Gesundheitswesen, Wissenschaft und pharmazeutischer Industrie in der Schweiz aufgerufen, in ihren bisherigen Bemühungen nicht nachzulassen und im Kampf gegen die seltenen Krankheiten in unserem Land weitere Fortschritte zu erzielen.

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ERI-1 und ihm homologe Proteine sind 3‘-5‘ Exoribonukleasen mit konservierten Funktionen in der Regulation von RNA Silencing sowie der Prozessierung ribosomaler RNA. Caenorhabditis elegans ERI-1 (Enhanced RNAi 1) enthält eine konservierte ERI-1_3’hExo_like EXOIII-Domäne, die siRNAs in vitro bindet und degradiert, und deren Inaktivierung eine RNAi-Hypersensitivität zur Folge hat. ERI-1 ist phylogenetisch konserviert, und homologe Proteine wurden Reiche-übergreifend in einer Vielzahl von Modellorganismen identifiziert. RNA-Silencing-reprimierende Eigenschaften dieser Proteine wurden in einigen Fällen charakterisiert. Zusätzlich wurde für eine Untergruppe ERI-1-homologer Proteine eine Funktion in der Biogenese der 5.8S ribosomalen RNA aufgezeigt: Katalyse des letzten Prozessierungsschritts während der Reifung des 5.8S rRNA 3‘-Endes. Diese Doppelfunktion ERI-1-homologer Proteine schlägt eine interessante Brücke zwischen evolutionär weit entfernten auf nicht-codierender RNA basierenden Mechanismen. In dieser Arbeit werden Ergebnisse präsentiert, die Charakteristika des pflanzlichen ERI-1-Homologs ERL1 in verschiedenen regulatorischen Zusammenhängen zum Gegenstand haben. ERL1 lokalisiert in Chloroplasten und zeigt keinerlei messbare Aktivität in Bezug auf die Regulierung von RNA Silencing. Im Gegensatz dazu konnte gezeigt werden, dass ERL1 eine wichtige Rolle während der Reifung der chloroplastischen 5S rRNA spielt. ERL1-supprimierende bzw. -überexprimierende transgene Pflanzen, zeigen unterschiedliche phänotypische Aberrationen. Diese beinhalten vielfarbige Blätter, reduziertes Wachstum und Fruchtbarkeit, sowie den Verlust Photosynthese-kompetenter Chloroplasten in gebleichten Sektoren. Diese Defekte werden dadurch verursacht, dass die Plastid-Entwicklung in einem frühen Stadium blockiert wird. Dies führt zu defekten Plastiden, die keine kanonischen internen Strukturen, einschließlich Grana, bilden können. Die gestörte Plastid-Entwicklung ist ein Resultat fehlerhafter Prozessierung ribosomaler RNAs und dem daraus folgenden Verlust plastidärer Transkription und Translation. Wenn ERL1 runterreguliert oder überexprimiert ist, akkumulieren 3‘-elongierte 5S rRNA-Moleküle, was Störungen in der Produktion der Ribosomen hervorruft. Die Reifung der 5S rRNA ist leit langem als Prozess bekannt, der viele aufeinander folgende endonukleolytische Spaltungen sowie exonukleolytische Rezessionen beinhaltet. Bis dato war die Gesamtheit der Exonukleasen während dieser Reifung jedoch nur lückenhaft bekannt. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass ERL1 eine wichtige Rolle in der Plastid-Entwicklung spielt, indem ERL1 den finalen Reifungsschritt des 5S rRNA 3‘-Endes katalysiert.