997 resultados para Bundesrepublik Deutschland


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In der Dissertation wird die Möglichkeit untersucht, die deutschen Erfahrungen mit dem New Public Management (NPM) für die Entwicklung der Verwaltung in Uganda nutzbar zu machen. Inhaltlich betrifft die Arbeit 3 Hauptkomponenten: Das NPM als Konzept für die öffentliche Verwaltung, die Erfahrungen mit dem NPM in Deutschland, die Transfermöglichkeit des NPM und insbesondere der deutschen Erfahrungen mit dem NPM nach Uganda, wobei auch die deutschen Erfahrungen mit der Verwaltungshilfe nach dem 1990 erfolgten Beitritt des ehemals sozialistisch verwalteten Gebiets zur Bundesrepublik Deutschland einbezogen werden. Es wird zunächst anhand von Dokumenten ein Vergleich der Verwaltungen in Uganda und in Deutschland vorgenommen, wobei insbesondere auf die in der deutschen Kommunalverwaltung mittlerweile implementierte Variante des NPM eingegangen wird. In diesem Vergleich werden gravierend erscheinende Unterschiede identifiziert. Aus einer Gegenüberstellung der hauptsächlichen Probleme der Verwaltung in Uganda und der hauptsächlichen Stärken des NPM nach den deutschen Erfahrungen wird ein Tableau mit wichtigen Diskrepanzen entwickelt. Zu diesen Diskrepanzen und zu möglichen strategischen Handlungsalternativen werden in Uganda und in Deutschland jeweils 5 hochrangige Verwaltungsexperten in jeweils etwa 1-stündigen Interviews befragt. Die Antworten werden miteinander verglichen und auf markante Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede geprüft. Nach Auswertung der Interviews wird in Verbindung mit den persönlichen Erfahrungen des Verfassers ein strategisches Konzept entwickelt, das aus sieben Einzelschritten besteht. Konkretisiert wird dieses Konzept durch den Vorschlag, eine situationsangemessene Übertragung ausgewählter NPM-Elemente und ausgewählter deutscher Erfahrungen zunächst in Pilotprojekten zu erproben. In einem weiteren zukünftigen Prozess könnten die Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten in andere Regionen und auf andere Ebenen der Verwaltung in Uganda transferiert werden.

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Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken und deren Folgen stellen eine volkswirtschaftliche Störung dar und führen zu erheblichen Kosten in der gesamten Volkswirtschaft. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mindern sowohl das Wohlbefinden der Betroffenen als auch die Wohlfahrt der gesamten Volkswirtschaft. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten ist es daher die Aufgabe des Staates, richtige Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu schaffen und effektive Präventions- und Kompensationsmaßnahmen gegen arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu entwickeln. Hauptzweck eines staatlichen Absicherungssystems gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollte sowohl eine effektive Prävention von Unfällen sein als auch die Gewährleistung einer angemessenen Entschädigung für den verunfallten Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Prävention ist zu prüfen, welche Wirkung von dem Absicherungssystem für die Unfallverhütung ausgeht und wie dessen Vor- und Nachteile zu bewerten sind. Bezüglich der Kompensation soll klargestellt werden, in welchem Umfang Entschädigungsleistungen innerhalb des Absicherungssystems gewährleistet werden sollen, um den entstandenen Schaden des Arbeitnehmers ausreichend zu kompensieren. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung spielt die gesetzliche Unfallversicherung, die ein soziales Absicherungssystem gegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist, eine wichtige Rolle. Diese Arbeit befasst sich mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung des gegenwärtig geltenden Unfallversicherungsrechts in Deutschland und Korea. Sinn und Zweck der hier angestellten rechtsvergleichende Untersuchung ist es durch eine kritische Analyse und eine Gegenüberstellung mit dem deutschen Recht, Ansätze einer effizienteren Gestaltung und Reformoptionen für das in Korea bestehende gesetzliche Unfallversicherungssystem herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird das Recht der deutschen und koreanischen gesetzlichen Unfallversicherung mithilfe verschiedener Kategorien verglichen. Dabei werden Grundgedanken, die Rechtsnatur sowie Präventions-, Rehabilitations- und Kompensationsfunktionen des jeweiligen Unfallversicherungssystems untersucht.

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In dieser Arbeit wird ein Verfahren zum Einsatz neuronaler Netzwerke vorgestellt, das auf iterative Weise Klassifikation und Prognoseschritte mit dem Ziel kombiniert, bessere Ergebnisse der Prognose im Vergleich zu einer einmaligen hintereinander Ausführung dieser Schritte zu erreichen. Dieses Verfahren wird am Beispiel der Prognose der Windstromerzeugung abhängig von der Wettersituation erörtert. Eine Verbesserung wird in diesem Rahmen mit einzelnen Ausreißern erreicht. Verschiedene Aspekte werden in drei Kapiteln diskutiert: In Kapitel 1 werden die verwendeten Daten und ihre elektronische Verarbeitung vorgestellt. Die Daten bestehen zum einen aus Windleistungshochrechnungen für die Bundesrepublik Deutschland der Jahre 2011 und 2012, welche als Transparenzanforderung des Erneuerbaren Energiegesetzes durch die Übertragungsnetzbetreiber publiziert werden müssen. Zum anderen werden Wetterprognosen, die der Deutsche Wetterdienst im Rahmen der Grundversorgung kostenlos bereitstellt, verwendet. Kapitel 2 erläutert zwei aus der Literatur bekannte Verfahren - Online- und Batchalgorithmus - zum Training einer selbstorganisierenden Karte. Aus den dargelegten Verfahrenseigenschaften begründet sich die Wahl des Batchverfahrens für die in Kapitel 3 erläuterte Methode. Das in Kapitel 3 vorgestellte Verfahren hat im modellierten operativen Einsatz den gleichen Ablauf, wie eine Klassifikation mit anschließender klassenspezifischer Prognose. Bei dem Training des Verfahrens wird allerdings iterativ vorgegangen, indem im Anschluss an das Training der klassenspezifischen Prognose ermittelt wird, zu welcher Klasse der Klassifikation ein Eingabedatum gehören sollte, um mit den vorliegenden klassenspezifischen Prognosemodellen die höchste Prognosegüte zu erzielen. Die so gewonnene Einteilung der Eingaben kann genutzt werden, um wiederum eine neue Klassifikationsstufe zu trainieren, deren Klassen eine verbesserte klassenspezifisch Prognose ermöglichen.

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Das Cydia pomonella Granulovirus (CpGV, Fam. Baculoviridae) ist ein sehr virulentes und hoch spezifisches Pathogen des Apfelwicklers (Cydia pomonella), das seit mehreren Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern der EU als Insektizid zugelassen ist. Wie andere Baculoviren auch befällt es die Larven der Insekten und ist aufgrund seiner Selektivität für Nicht-Zielorganismen unbedenklich. In der Vergangenheit konzentrierte sich die Erforschung des CpGV auf Bereiche, die für die Anwendung im Pflanzenschutz relevant waren, wobei nach fast 20 Jahren nach der ersten Zulassung noch immer nicht bekannt ist, ob und wie sich das CpGV in der Umwelt etablieren kann. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden verschiedene Parameter, mit deren Hilfe die Populationsdynamik des CpGV beschrieben werden kann, analysiert und quantitativ bestimmt. Neben den biologischen Eigenschaften wie Virulenz, DNA-Charakterisierung und Quantifizierung der Virusnachkommenschaft wurden insbesondere die horizontale sowie die vertikale Transmission, die Inaktivierung und die Infektion später Larvenstadien untersucht. Letztlich wurden die ermittelten Parameter zusammen mit Daten aus der Literatur in ein mathematisches Modell integriert. Um die Wahrscheinlichkeit der horizontalen Transmission zu quantifizieren, wurde ein Modellsystem mit losen Äpfeln etabliert, in dem verschiedene Szenarien möglicher horizontaler Transmission unter definierten Laborbedingungen getestet wurden. In Versuchsserien, in denen ein Virusfleck, entsprechend der produzierten Virusmenge einer Eilarve, auf einen Apfel appliziert worden war, war unter den aufgesetzten Apfelwicklerlarven lediglich eine sehr geringe Mortalität von 3 - 6% zu beobachten. Wurde jedoch ein an einer Virusinfektion gestorbener Larvenkadaver als Inokulum verwendet, lag die Mortalitätsrate aufgesetzter Larven bei über 40%. Diese beobachtete hohe horizontale Transmissionsrate konnte mit dem Verhalten der Larven erklärt werden. Die Larven zeigten eine deutliche Einbohrpräferenz für den Stielansatz bzw. den Kelch, wodurch die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens einer an der Infektion verendeten Larve mit einer gesunden Larve um ein Vielfaches zunahm. In einem ähnlich angelegten Freilandversuch konnte eine horizontale Transmission nicht belegt werden. Der Unterschied zur Kontrollgruppe fiel aufgrund einer hohen natürlichen Mortalität und einer damit einhergehenden niedrigen Dichte der Larven zu gering aus. Parallel hierzu wurde außerdem eine Halbwertszeit von 52 Sonnenstunden für das CpGV ermittelt. Weiterhin konnte festgestellt werden, dass die Mortalität von späteren Larvenstadien, die 14 Tage Zeit hatten sich in die Äpfel einzubohren, bevor eine CpGV-Applikation durchgeführt wurde, ebenso hoch war wie bei Larven, die sich im L1-Stadium auf der Apfeloberfläche infizierten. Aufgrund des höheren Alters jener Larven war der Fraßschaden an befallenen Äpfeln jedoch wesentlich größer und vergleichbar mit dem Fraßschaden einer unbehandelten Kontrolle. Der Versuch zur vertikalen Transmission zeigte dass, obwohl die verwendete Apfelwicklerzucht nicht frei von CpGV war, die Mortalitätsrate der Nachkommen subletal infizierter Weibchen (44%) jedoch deutlich höher war als die der Nachkommen subletal infizierter Männchen (28%) und der unbehandelten Kontrolle (27%). Auch in den PCR-Analysen konnte eine größere Menge an CpGV-Trägern bei den Nachkommen subletal infizierter Weibchen (67%) als bei den Nachkommen subletal infizierter Männchen (49%) und bei der Kontrolle (42%) nachgewiesen werden. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Infektion durch subletal infizierte Weibchen vertikal in die nächste Generation übertragen werden kann. Dies lässt erkennen, dass in der Folgegeneration des Apfelwicklers eine zusätzliche Wirkung des CpGV durch vertikale Transmission auftreten kann. Hierin wäre auch ein potentieller Mechanismus für eine dauerhafte Etablierung des Virus zu sehen. Letztlich wurden alle Parameter, die die CpGV-Apfelwickler-Beziehung beschreiben, in ein mathematisches Modell GRANULO integriert. Nach einer Sensitivitätsanalyse wurde GRANULO teilweise mit Daten aus den Freilandversuchen verifiziert. Durch Modifikation der Virusparameter im Modell konnte anschließend der Einfluss veränderter biologischer Eigenschaften (UV-Stabilität und Transmissionsraten) der Viren in Simulationen theoretisch erprobt werden. Das beschriebene Modell, das allerdings noch einer weitergehenden Verifizierung und Validierung bedarf, ist eine erste Annäherung an die quantitative Erfassung und Modellierung der Populationsdynamik des Systems CpGV-Apfelwickler. Die im Zusammenhang mit der Populationsdynamik des Apfelwicklers erhobenen Daten können einen wertvollen Beitrag zur Optimierung von Kontrollstrategien des Apfelwicklers mittels CpGV leisten. Außerdem geben sie Aufschluss über die Etablierungsmöglichkeiten dieses Bioinsektizids.

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Organisationen gegründet, die es sich zur Aufgabe machten, auf die Meinungsbildung im Osten und Westen Einfluss zu nehmen. Dazu zählte von 1957 bis 1990 die Psychologische Kampfführung / Psychologische Verteidigung der Bundeswehr (PSK/PSV). Ihr primäres Ziel war es, das Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik nach innen und außen zu konsolidieren. Der Dissertationsschrift liegt ein interdisziplinärer Ansatz zugrunde: Zum einen wird die PSK/PSV im Kontext der Propagandageschichte und -theorie dargestellt und untersucht – von diesem Standpunkt aus betrachtet handelt es sich um eine publizistikwissenschaftliche Untersuchung. Zum anderen wird die Wirklichkeit der PSK/PSV mit erziehungswissenschaftlichen Begriffen beschrieben, analysiert und unter pädagogischen Gesichtspunkten diskutiert – aus dieser Sichtweise liegt hier eine erziehungswissenschaftliche Untersuchung vor. Die PSK/PSV stand historisch betrachtet keineswegs im wertfreien Raum. Vor allem die Ausprägungen von Propaganda im Dritten Reich – aber auch in der Deutschen Demokratischen Republik – spielten für die PSK/PSV eine bedeutende Rolle. Sie waren gewissermaßen stets zu meidende (politische) rechte und linke Grenze in dem Unterfangen, eine eigene Form von Propaganda zu entwickeln und zu betreiben. Die PSK/PSV wirkte unter politischer Zielsetzung auf Einstellungen und Verhalten von Personen beiderseits des Eisernen Vorhangs ein. Ihre Aktivitäten weisen in auffälliger Weise Schnittmengen zu Feldern der Erziehung auf. Die unterschiedlichen pädagogischen Programme und Strategien der vier PSK/PSV-Bereiche – (1) Lehr- und Forschungsstätten, (2) PSK/PSV-Truppe, (3) Deutsche Gesellschaft für Sozialbeziehungen e.V. und (4) Studiengesellschaft für Zeitprobleme e.V. – werden in der Dissertationsschrift dargestellt, analysiert und bewertet. In den Schlussbetrachtungen wird unter pädagogischen Gesichtspunkten diskutiert, ob der in Presse und Politik geäußerte Vorwurf einer Nähe der PSK/PSV zur Propaganda und Erziehung im Dritten Reich haltbar ist.

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Der Vergleich der deutschen und der schweizerischen Rundfunkordnung unter dem Aspekt des Dualismus 1.Einleitung: Bedeutung und Grundlagen des „Dualismus“ 2.Das „duale System“ in der deutschen Rundfunkordnung 2.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 2.3 Das „duale System“ im europäischen Raum – europarechtliche Einflüsse und Vorgaben 3. Das „duale System“ in der schweizerischen Rundfunkordnung 3.1 Die Genese des „dualen Systems“ - Historische und rechtliche Rahmenbedingungen 3.2 Die aktuelle Ausgestaltung des „dualen Systems“ 3.3 Vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Ausprägungen des „dualen Systems“ im Rahmen der Revision des RTVG 4. Vergleichende Betrachtung der „dualen Systeme“ 4.1 Historische und gesetzliche Rahmenbedingungen 4.2 Die spezifischen Besonderheiten des schweizerischen Rundfunkmarktes 4.3 Die einzelnen Elemente der Rundfunkordnung 5. Endergebnis Duale Systeme im Bereich des Rundfunkrechtes bedeuten Koexistenz von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegte Rundfunkordnung ist im wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. Das aufgrund dieser Vorgaben gewachsene duale System besteht aus einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Position durch die vorrangige Finanzierung aus Gebühren privilegiert wird. Im Gegenzug wird ihm die zentrale Aufgabe zur Sicherung der Grundversorgung zugewiesen. Daneben bestehen die privaten Rundfunkveranstalter, die sich aus Werbeeinnahmen und Nutzungsentgelten finanzieren und insoweit dem Wettbewerb im Markt in höherem Maße ausgeliefert sind. Im europäischen Bereich fällt der Schutz von Pluralismus und Meinungsvielfalt in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Medienlandschaften der Mitgliedstaaten sind durch vielfältige Eigenheiten und Traditionen geprägt, die gerade erhalten bleiben sollen. Die Ausgestaltung des dualen Systems im europäischen Rahmen wirft mithin Bedenken allein im Hinblick auf die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Veranstalter aus öffentlichen Ressourcen und die darauf basierende Wettbewerbsverzerrung auf. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz von 1991 wurde in der Schweiz ein duales Rundfunksystem eingeführt. Das Treuhandmodell wurde ergänzt durch das Marktmodell. Allerdings galt das duale System für Rundfunk und Fernsehen in der Schweiz nur in der abgeschwächten Form eines staatlich geordneten Wettbewerbs. Es bestand ein Drei-Ebenen-Modell, das eine direkte Konkurrenz zwischen der nationalen Dachorganisation SRG (Schweizerische Rundfunkgesellschaft) und privaten Unternehmen weitestgehend vermied. Die Hauptverpflichtung des Service public oblag der SRG, die auch die Gebühren erhielt. Daneben wurden allerdings alle Veranstalter zu Service-public-Leistungen verpflichtet. Im Gegenzug dazu sah der Gesetzgeber in marktschwachen Regionen ein Gebührensplitting vor. Mit dem neuen RTVG soll dem Service Public eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert werden. Anstelle einer scharfen Trennung zwischen gebühren- und werbefinanzierten Anbietern mit entsprechend unterschiedlichen Funktionen im Mediensystem sollen allerdings die elektronischen Medien in der Schweiz großflächig subventioniert und vermehrt mit Leistungsaufträgen gesteuert werden. Gerade auf lokaler Ebene wird eine Ausweitung des Gebührensplittings vorgesehen. Nicht nur einer, sondern eine Vielzahl von Veranstaltern soll künftig mit der Grundversorgung beauftragt werden. Insbesondere der Service public régional soll von privaten Anbietern und der SRG erbracht werden. Eine Inpflichtnahme sämtlicher privater Rundfunkveranstalter wird indes nicht vorgesehen. Anhand dieser Masterarbeit sollen weiterhin die Unterschiede herausgearbeitet werden, die einzelne nationale Rundfunksysteme aufweisen können und damit auch die rundfunkpolitischen Modelle trotz des gleich bleibenden Grundgedankens, hier des Dualismus. Die Modelle sind stets in ihrem spezifischen politischen und kulturellen Kontext zu sehen, woraus sie historisch gewachsen sind. Durch den Vergleich sollen auf der einen Seite die Probleme der Rundfunkmodelle dargelegt werden, die diesen unabhängig von ihrer Ausgestaltung in mehr oder minder ausgeprägter Form generell innewohnen (Definition der Grundversorgung - des Service public/ Ressourcenknappheit/ Krisen des dualen Systems). Andererseits sollen die spezifischen Probleme der Schweiz aufgrund ihrer mehrsprachigen, kleinstaatlichen Struktur verdeutlicht werden (Hoher Marktanteil an ausländischen, überwiegend deutschsprachigen Programmen an der Fernsehnutzung; Mehrsprachigkeit; Kleinräumigkeit von Zuschauer- und Zuhörermärkten sowie der Werbemärkte).

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Die vorliegende Studie ist eine internationale vergleichende Journalistenbefragung über ein politisch-historisches Ereignis, das in allen untersuchten Ländern vorkommen. Untersucht werden Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland, Taiwan und Südkorea, die in den politischen oder relevanten Ressorts der bedeutenden Medien der jeweiligen Länder tätig sind. Die Themen der Befragung behandeln die Teilung und Wiedervereinigungsprobleme sowie die politisch-ideologischen Hintergründe der Teilung in der Bundesrepublik Deutschland, China und Korea. Obwohl alle drei Länder nach dem Zweiten Weltkrieg durch die ideologische Auseinandersetzung zwischen Ost und West geteilt wurden, zeichnet die Wahrnehmung dieses Ereignisses durch die Journalisten der drei Länder aufgrund ihrer unterschiedlichen politischen Entwicklungen und Pressetraditionen bemerkbare Unterschiede auf. Die deutschen Journalisten tendieren dazu, die Vorzüge der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der damaligen DDR hervorzuheben. Die taiwanesischen Journalisten distanzieren sich wegen der asymmetrischen Teilungsgröße zwischen Taiwan und der Volksrepublik China von der Möglichkeit einer Wiedervereinigung Chinas. Die südkoreanischen Journalisten weisen starken Nationalismus auf und setzen sich am häufigsten für Nordkorea und eine eventuelle Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel ein. Im letzten Teil der Studie wird das Rollenverständnis der Journalisten für die Berichterstattung über die Teilungsprobleme untersucht. Es bestätigt sich, dass die Sichtweise der Journalisten über die Teilung und Wiedervereinigungsprobleme ihres Landes sich auf ihre Berichterstattung über die entsprechenden Themen auswirkt. Diese Ergebnisse stimmen mit der Theorie der „Instrumentellen Aktualisierung“ überein.

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Wie kann man Ergebnisse internationaler Umweltpolitik erklären? Wie hilfreich ist dabei die liberale Theorie der Internationalen Beziehungen (IB) von Andrew Moravcsik? Die vorliegende Arbeit versucht diese Fragen anhand eines Fallbeispiels internationaler Umweltpolitik – der Position der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der einzelnen Streitfragen der EU-Verordnung 443/2009 über den CO2-Ausstoß von Automobilen – zu beantworten. Es wird eine theoriegeleitete Außenpolitikanalyse durchgeführt, deren Hauptaugenmerk auf der spezifischen nationalen Präferenzbildung in einem bestimmten Fall liegt. Hier weist Moravcsiks Theorie eine „Lücke“ auf. Wessen Interessen sich aus welchen Gründen in einer bestimmten Situation wie durchsetzen und damit Politik beeinflussen bleibt unklar. Deshalb erweitert die Arbeit Moravcsiks liberale Theorie der IB mithilfe von Annahmen und Erkenntnissen aus der Verbändeforschung nach innen. Auf diese Weise werden die situationsspezifischen Interessen und die situationsspezifische Durchsetzungsfähigkeit der betroffenen Akteure – nationale Interessengruppen – erhoben und untersucht, inwiefern man mit ihrer Hilfe die deutsche Position zur EU-Verordnung 443/2009 erklären kann. Empirisch erweist sich dabei, dass die Position der BRD zu acht von neun Streitfragen der EU-Verordnung 443/2009 den Interessen einer Koalition aus Industriegewerkschaft (IG) Metall und Verband der Automobilindustrie (VDA) entsprach, weil diese im vorliegenden Fall mit Abstand die größte Durchsetzungsfähigkeit aufwiesen. Lediglich bezüglich einer Streitfrage wich die Position der BRD von den Interessen von IG Metall und VDA ab. Damit lässt sich festhalten: Die Position der BRD zur EU-Verordnung 443/2009 kann weitgehend mithilfe der nach innen erweiterten liberalen Theorie nach Andrew Moravcsik erklärt werden. Trotz möglicher Schwierigkeiten bei der Übertragung erscheint daher eine Anwendung des nach innen erweiterten Liberalismus auf weitere erklärungsbedürftige Phänomene der internationalen Umweltpolitik und damit eine Überprüfung der Theorie insgesamt eine interessante und sinnvolle Aufgabe zu sein.

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Die Arbeit behandelt Fragen des Dreistufentests, der mit dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1.6.2009 Eingang in das deutsche Rundfunkrecht gefunden hat. Voraus ging eine Auseinandersetzung der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Kommission im Rahmen von Beschwerden über die Zulässigkeit der deutschen Rundfunkfinanzierung. Das Verfahren endete mit Auflagen, die durch den deutschen Rundfunkgesetzgeber umgesetzt wurden, nicht zuletzt, um den Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts zu entsprechen. Anders als zu dem Verfahren des Dreistufentests zuvor erschienenen Monografien setzt die vorliegende Arbeit an dessen Abschluss an und stellt die Frage, wie eine den Dreistufentest beendende Entscheidung überprüft werden kann, inwieweit und für wen sie justiziabel ist. rnrnDer Autor untersucht zunächst die Überprüfung des Dreistufentests durch die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle, die der Rundfunkstaatsvertrag vorsieht, um den europarechtlich geforderten staatlichen Betrauungsakt zu garantieren. Eingehend behandelt werden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit einer obligatorischen rechtsaufsichtlichen Prüfung programmbezogener Thematiken unter den Gesichtspunkten der Staatsferne und Subsidiarität. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Prüfung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Stelle keine Aufsicht im eigentlichen Sinne darstellt, sondern eine Aufgabe sui generis und dass aufgrund einer durch Beurteilungsspielräume und Defizite in den Handlungsmitteln doppelt beschränkten Prüfungskompetenz der für die Rechtsaufsicht zuständigen Stelle den verfassungsmäßigen Vorgaben genügt wird. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle entscheidet durch einen Verwaltungsakt.rnrnSodann werden die Möglichkeiten eines verwaltungsgerichtlichen Vorgehens in verschiedenen theoretischen prozessualen Situationen untersucht. Im Ergebnis stellt sich eine Verpflichtungsklage einer Rundfunkanstalt gegen die Ablehnung der Bestätigung eines Dreistufentestergebnisses als zulässig und begründbar heraus. Gleiches gilt für eine Konkurrenten-Anfechtungsklage gegen die Bestätigung eines Dreistufentestergebnisses. In beiden Fällen ist für eine gute Erfolgsaussicht ein hohes Maß an argumentativer Kraft erforderlich. Untersucht werden schließlich Organstreitverfahren innerhalb einer Rundfunkanstalt. rnrnEin gerichtliches Vorgehen gegen den Dreistufentest auf der Basis des Wettbewerbsrechts vor ordentlichen Gerichten ist möglich. Exemplarisch wird der aktuelle Rechtsstreit um die Tagesschau-App behandelt, der auf § 4 Nr. 11 UWG basiert. Der gerichtlich überprüfbare Vorwurf wird in der konkreten Ausgestaltung eines Telemedienangebots in dem Verstoß einer Regelung des Rundfunkstaatsvertrages erhoben, etwa als nicht sendungsbezogen oder presseähnlich. Ergebnis der eingehenden Bewertung dieses Falles ist die Feststellung, dass nicht der Dreistufentest selbst Gegenstand einer Überprüfung ist, sondern die praktische Umsetzung seines Ergebnisses. Diskutiert werden insbesondere die Fragestellungen, inwieweit eine zumal bestandskräftige behördliche Entscheidung überhaupt durch ordentliche Gerichte zu überprüfen ist und ob ein solches behördliches Handeln als unlauter bewertet werden kann. rnrnSchließlich stellen sich die Erfolgsaussichten gerichtlicher Maßnahmen auf der Ebene der europäischen Gerichtsbarkeit im Ergebnis als gering heraus.rn

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Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.