803 resultados para Selbst Denken
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Ein hochaktueller Band ist zum 80. Geburtstag des international anerkannten Gelehrten Hans Giger aus der Taufe gehoben worden. Wissenschafter in- und ausländischer Universitäten, des Max-Planck-Institutes in Hamburg, a. Bundespräsident der Schweiz, Bundesrichter, Kassationsgerichtspräsident sowie Vertreter von Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Medien veranschaulichen ihre Gedanken zur Gerechtigkeit. Beleuchtet werden etwa Themen wie Lohngerechtigkeit und Wirtschaftsethik, Zuteilung von Spenderorganen, Gerechtigkeit in der Strafjustiz, Chancengleichheit in der Bildung, Sport als Weg zu mehr Gerechtigkeit, Biowissenschaften als ethische Provokation, der Preis der sozialen Gerechtigkeit, Sachgerechtigkeit und Regelungsflut, Ungerechtigkeit durch Mainstream-Denken, Quellen des Rechtsbewusstseins u.a.m. Mit 23 fesselnden Beiträgen und einem Geleitwort von Bundesrätin Doris Leuthard liegt ein Werk vor, das in eindrücklicher Weise das zeitgenössische Gerechtigkeitsempfinden reflektiert.
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Die Fahrt von Zernez in die Val Müstair erinnert an die Wälder der Rocky Mountains. Es gibt in der Schweiz keinen zweiten Ort mit diesem Erscheinungsbild. Ausgedehnte Bestände der Aufrechten Bergföhre Pinus mugo uncinata, trockene und schroffe Hänge prägen das Landschaftsbild, welches an Nordamerika denken lässt, wo Feuer natürlicher Bestandteil der Waldökosysteme ist.
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Hintergrund: Bei der Durchführung von summativen Prüfungen wird üblicherweise eine Mindestreliabilität von 0,8 gefordert. Bei praktischen Prüfungen wie OSCEs werden manchmal 0,7 akzeptiert (Downing 2004). Doch was kann man sich eigentlich unter der Präzision einer Messung mit einer Reliabilität von 0,7 oder 0,8 vorstellen? Methode: Mittels verschiedener statistischer Methoden wie dem Standardmessfehler oder der Generalisierbarkeitstheorie lässt sich die Reliabilität in ein Konfidenzintervall um eine festgestellte Kandidatenleistung übersetzen (Brennan 2003, Harvill 1991, McManus 2012). Hat ein Kandidat beispielsweise bei einer Prüfung 57 Punkte erreicht, schwankt seine wahre Leistung aufgrund der Messungenauigkeit der Prüfung um diesen Wert (z.B. zwischen 50 und 64 Punkte). Im Bereich der Bestehensgrenze ist die Messgenauigkeit aber besonders wichtig. Läge die Bestehensgrenze in unserem Beispiel bei 60 Punkten, wäre der Kandidat mit 57 Punkten zwar pro forma durchgefallen, allerdings könnte er aufgrund der Schwankungsbreite um seine gemessene Leistung in Wahrheit auch knapp bestanden haben. Überträgt man diese Erkenntnisse auf alle KandidatInnen einer Prüfung, kann man die Anzahl der Grenzfallkandidaten bestimmen, also all jene Kandidatinnen, die mit Ihrem Prüfungsergebnis so nahe an der Bestehensgrenze liegen, dass ihr jeweiliges Prüfungsresultate falsch positiv oder falsch negativ sein kann. Ergebnisse: Die Anzahl der GrenzfallkandidatInnen in einer Prüfung ist, nicht nur von der Reliabilität abhängig, sondern auch von der Leistung der KandidatInnen, der Varianz, dem Abstand der Bestehensgrenze zum Mittelwert und der Schiefe der Verteilung. Es wird anhand von Modelldaten und konkreten Prüfungsdaten der Zusammenhang zwischen der Reliabilität und der Anzahl der Grenzfallkandidaten auch für den Nichtstatistiker verständlich dargestellt. Es wird gezeigt, warum selbst eine Reliabilität von 0.8 in besonderen Situationen keine befriedigende Präzision der Messung bieten wird, während in manchen OSCEs die Reliabilität fast ignoriert werden kann. Schlussfolgerungen: Die Berechnung oder Schätzung der Grenzfallkandidaten anstatt der Reliabilität verbessert auf anschauliche Weise das Verständnis für die Präzision einer Prüfung. Wenn es darum geht, wie viele Stationen ein summativer OSCE benötigt oder wie lange eine MC-Prüfung dauern soll, sind Grenzfallkandidaten ein valideres Entscheidungskriterium als die Reliabilität. Brennan, R.L. (2003) Generalizability Theory. New York, Springer Downing, S.M. (2004) ‘Reliability: on the reproducibility of assessment data’, Medical Education 2004, 38, 1006–12 Harvill, L.M. (1991) ‘Standard Error of Measurement’, Educational Measurement: Issues and Practice, 33-41 McManus, I.C. (2012) ‘The misinterpretation of the standard error of measurement in medical education: A primer on the problems, pitfalls and peculiarities of the three different standard errors of measurement’ Medical teacher, 34, 569 - 76
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Bildung ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Sie beschränkt sich nicht auf die allgemeine Schulbildung und formelle Berufsausbildung, sondern auf berufliche Weiterbildung und kontinuierliches selbst gesteuertes Lernen (siehe Beitrag von Schömann und Leschke in diesem Band). Ihre gesellschaftliche Bedeutung lässt sich wie für die meisten anderen modernen europäischen Gesellschaften auch für Deutschland an der Gleichzeitigkeit von Bildungsexpansion und sozialer Ungleichheit von Bildungschancen bemessen (Blossfeld und Shavit 1993; Müller 1998). So hatte die in Deutschland bereits in den 1950er Jahren einsetzende, sich in den 1960er Jahren beschleunigende und bis in die jüngste Gegenwart andauernde Bildungsexpansion zu einer zunehmenden Bildungsbeteiligung in allen Sozialschichten geführt. Während im Jahre 1965 rund 16 Prozent der 13-jährigen Schulkinder auf das Gymnasium gingen, besuchten Ende der 1980er Jahre bereits 30 Prozent der 13-Jährigen die höchste Bildungsstufe. Noch deutlicher ist die Entwicklung für die Kinder von Beamten. Im Jahre 1965 besuchten 36 Prozent und im Jahre 1989 rund 58 Prozent der Kinder von Beamten das Gymnasium, während bei den Arbeiterkindern — allerdings auf einem niedrigeren Niveau — der relative Zuwachs von 4 auf 11 Prozent noch deutlicher ausfiel. Im gleichen Zeitraum sank dagegen die Schülerquote für die Hauptschule von 70 auf unter 40 Prozent. Damit schwindet zusehends auch die Bedeutung der Hauptschule als „hauptsächliche“ Schullaufbahn oder als „Volksschule“. Daran hat sich auch bis Ende des 20. Jahrhunderts nichts Grundlegendes geändert. Im Jahre 2000 besuchten rund 30 Prozent der 13-jährigen Schulkinder das Gymnasium und 24 Prozent die Realschule.
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Die Ungleichheit von Bildungschancen ist ein Dauerthema in der empirischen Bildungsforschung, dem in den vergangenen Jahren auch in der Bildungspolitik wieder besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Abgesehen davon, dass nach den kontroversen Debatten über Bildungsungleichheiten in den 1960er Jahren (siehe dazu Müller 1998) in den letzten 40 Jahren mehr oder weniger kontinuierlich geforscht und publiziert wurde, hat — nachdem das fachliche und öffentliche Interesse an Bildungsungleichheit in den 1970er und 1980er Jahren deutlich erlahmte — in den 1990er Jahr die Produktivität der sozialstrukturell orientierten und lebensverlaufstheoretisch fundierten Bildungssoziologie und auch die Aufmerksamkeit an ihren Befunde zugenommen. Ihre Ergebnisse lassen sich nicht alleine an den methodischen Entwicklungen (Schimpl-Neimanns 2000; Becker 2000; Henz und Maas 1995), der Auswertung von neueren Massen- und Längsschnittdaten mit ausgefeilten statistischen Verfahren (Müller und Haun 1994; Mayer und Blossfeld 1990; Blossfeld 1988) und der groß angelegten internationalen Vergleiche (Shavit und Blossfeld 1993) ablesen, sondern auch in der Weiterentwicklung theoretischer Ansätze, die den Anspruch vertreten, Ursachen sowie Mechanismen und Prozesse von Bildungsungleichheiten präziser zu benennen als dies bislang der Fall war (siehe Einleitung von Becker und Lauterbach in diesem Band). In der universitären Forschung selbst sind seitdem eine Vielzahl unterschiedlicher Projektvorhaben in Gang gesetzt worden, die sich zum Ziel gesetzt haben, diese Theorieansätze empirisch anzuwenden, um Entstehung und Reproduktion von Bildungsungleichheiten umfassend zu beschreiben und zu erklären (siehe Becker in diesem Band sowie Becker 2006). Zudem hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahre 2002 mit dem erklärten Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation der empirischen Bildungsforschung zu leisten, die Förderinitiative „Forschergruppen in der Empirischen Bildungsforschung“ beschlossen (DFG 2005).
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How did Islam survive in the Soviet Union, and how did it develop since 1991? In four case studies and four longitudinal surveys, senior specialists from the area and two German junior scholars discuss the transformations of Islam in Tatarstan, Azerbaijan, Daghestan, Uzbekistan and Tajikistan. Several chapters analyze the Bolsheviks’ attack on Islam since the 1920s. Altay Göyüşov and Il’nur Minnullin demonstrate how the Soviets first attempted to draw some groups of Muslim scholars and intellectuals to their side, in Azerbaijan and Tatarstan, respectively. In the early 1930s collectivization and outright state terror made a complete end to the Islamic infrastructure, including mosques and pious foundations, Muslim village courts (as shown by Vladimir Bobrovnikov for Dagestan), Islamic educational institutions (as documented by Aširbek Muminov for Uzbekistan), as well as the Muslim press (analyzed by Dilyara Usmanova for Tatarstan); also Sufi brotherhoods became a main target of violent repression (Šamil‘ Šixaliev, for Dagestan). Repression was followed by the establishment of a modus vivendi between state and religion in the post-war period (Muminov, Bobrovnikov, Šixaliev), and by the instrumentalization of religion for patriotic purposes in the post-Soviet Caucasus and Central Asia (Christine Hunner-Kreisel, Manja Stephan, both based on fieldwork). By the early 2000s Islam was almost everywhere back under full state control; the leading role of the state for defining „good“ and „bad“ Islam is largely taken for granted. While similar forms of state pressure in all regions thus allow us to draw an overall picture of how Islamic traditions were repressed and reanimated, the „archival revolution“ of the early 1990s provides fascinating insights into the specific developments in the individual regions, and into the adaptation strategies of the Muslim scholars and intellectuals on the spot. Still, the Soviet heritage is still very palpable; also the attempts to leapfrog the Soviet period and to link up again with the individual local Islamic traditions from before 1917, and even the negation of the Soviet experience in the form of embracing Islamic trends from abroad, are often still couched in largely Soviet mental frameworks.
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Die Blicke, die die Wissenschaft auf Islam und Muslime in der Schweiz wirft, sind in den meisten Fällen entweder auf Subjekte gerichtet, oder sie behandeln die soziale und kommunikative Konstruktion jener Phänomene nur mit Blick auf einzelne Teilsysteme der Gesellschaft wie Politik und Massenmedien (respektive öffentliche Diskurse) ohne gesellschaftstheoretische und funktionalistische Rückbindung. Die vorliegende Arbeit positioniert sich in dieser Beobachtungslücke und nimmt die vielfältigen Beobachter der Gesellschaft von Islam und Muslimen in der Schweiz in den Blick. Fragt man danach, welche Strukturen sich wie irritieren lassen, treten die Phänomene Islam und Muslime in den Hintergrund, und auf dem analytischen Schirm erscheint die Gesellschaft selbst. In der Folge werden die umfangreichen Kommunikationsleistungen sichtbar, die eine Irritation in verschiedenen Teilsystemen – nicht nur in der Politik oder den Massenmedien, sondern genauso im Recht, der Religion, der Kunst oder der Wirtschaft – auslöst. Sei es, dass Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht an öffentlichen Primarschulen in Basel teilnehmen lassen wollen, oder dass ein muslimischer Verein im Zuge des Um- und Ausbaus ihres Vereinslokals in Langenthal ein Minarett auf dem Dach desselben errichten will: diese und andere Gesuche, (teil-)öffentlich soziale Vielfalt in der Form religiöser Differenz auszudrücken, regen eine Fülle von Beobachtungs- und Kommunikationsleistungen an. Den Hauptteil der vorliegenden Studie bildet denn auch die Analyse der vielfältigen Reaktionen in zwei Konfliktfällen zur Nichtteilnahme am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht in Primarschulen Basel-Stadts und dem Baugesuch für ein Minarett und eine Kuppel als Teil des Ausbaus eines Vereinslokals in Langenthal. Die beiden Fälle wurden deshalb ausgewählt, weil ihre anfängliche Irritation quer durch die gesellschaftlichen Teilsysteme hindurch und über mehrere Jahre hinweg Antwortversuche auslöste und die empirische Analyse deshalb über mehr und aussagekräftigeres Material verfügen konnte, als es in anderen, ansonsten für eine Analyse prinzipiell auch denkbaren, Konfliktfällen, beispielsweise zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf einem Friedhof oder dem Tragen eines Kopftuchs an der Schule, bei der Arbeit oder beim Sport, möglich gewesen wäre. Die Beobachtung des Umgangs mit diesen beiden Instanzen sozialer Vielfalt (aber auch in inhaltlich anders gelagerten Fällen der Differenzbearbeitung) macht sichtbar, dass und wie Erwartungen verunsichert und Lösungen für die Aufhebung dieser Unsicherheiten gefunden und ausprobiert werden. Die zentrale Einsicht der Studie lautet, dass selbstreproduzierende und selbstorganisierende Systeme, wie es Recht, Politik, Massenmedien, Kunst und Religion unter den Bedingungen einer funktional differenzierten, modernen Gesellschaft sind, aufgrund ihrer spezifischen Funktionsweise in der Gesellschaft ihre eigenen Zugänge zu religiöser Vielfalt entwickeln, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. In anderen Worten interessiert sich das Rechtssystem für die rechtlichen Folgen des Auftauchens islamischer Normativitäten, die Politik für daraus resultierende Machtansprüche, oder die Massenmedien für das aus der Vielfalt resultierende Konfliktpotenzial. Um gleichzeitig diese Einsicht in kürzeste Form zu bringen und die Wahl des Titels der vorliegenden Studie zu erläutern, sind Islam und Muslime kommunikativ konstruierte Artefakte. Sie werden jeweils dazu, was die Gesellschaft – respektive die sozialen Systeme, aus denen diese besteht – aus ihnen vermittels ihrer eigenen Beobachtungsleistungen macht. Dies schliesst natürlich die im vorliegenden Text kommunizierten Beschreibungen mit ein, da auch sie nichts anderes als einen Vollzug von Gesellschaft darstellen. Die Analyse von Konfliktfällen zu muslimisch-religiöser Diversität in den folgenden Kapiteln will dementsprechend keine Aussagen über Islam, Muslime und ihre Hintergründe und Motivlagen, die zu Konflikten führen könnten, treffen. Jenseits dieser subjektorientierten Beschreibungen genügt es dem Anspruch der vorliegenden Arbeit jedoch auch nicht, nur das Kursieren von Differenzsemantiken oder Diskursen über Islam und Muslime festzustellen – obwohl dies einen Teil der Analyse bildet. Diese gesellschaftlichen Problematisierungen von und die mannigfaltigen „Umgangsformen“ gegenüber Islam und Muslimen, oder allgemeiner: gegenüber Fremdheit, Differenz, Vielfalt – sollen zudem auf ihre funktionalen und gesellschaftsstrukturellen Ermöglichungsbedingungen und Grenzen hin untersucht werden. Wenn die vorliegende Studie Konfliktfälle analysiert, die als muslimisch bezeichnete Personen in die Kommunikation miteinbeziehen, liegt ihr Forschungsinteresse also auf einer Beobachtungsebene zweiter Ordnung und in den Formen des kommunikativen Umgangs mit Kontingenz und Vielfalt in der Form von „Islam“ und „Muslimen“ – und dafür, wo die Grenzen dieses Umgangs liegen. Dementsprechend sind die beiden fallanalytischen Kapitel (4 und 5) nach systemspezifischen Problemlösungen des Rechts, der Politik, der Massenmedien, der Kunst und der Religion strukturiert. Der Einsatz eines systemtheoretischen Analyserahmens, wie in Kapitel 2 dargestellt, in Kombination mit einer adaptierten Methode (in Kapitel 3 diskutiert) ermöglicht es dabei,spezifische, system- oder beobachterspezifische Unterscheidungsleistungen zu erkennen, die den jeweiligen Problemlösungsstrategien zu Grunde liegen. Die Bezeichnung „systemtheoretisch“ deutet dabei bereits an, dass sich der Analysefokus von individuellen Akteuren mit Motiven und Handlungen weg und in Richtung überindividueller, also sozialer, Kommunikationsstrukturen verschiebt. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der alltäglichen und wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem, was gemeinhin „Realität“ genannt wird, werden gleich in Kapitel 2 diskutiert, um die Basis für die darauffolgenden konstruktivistischen, kommunikations-, system- und differenztheoretischen sowie funktionalistischen Überlegungen der hier verwendeten Methodologie zu schaffen (Kapitel 3). Der empirischen Erforschung der kommunikativen Mechanismen des Umgangs mit (sozialer Vielfalt, hier: Islamität zugeschriebener) Kontingenz widmet sich die vorliegende Arbeit daraufhin anhand der beiden obengenannten Fallstudien des Schwimmunterrichts in Basel-Stadt (Kapitel 4) und des Minarettbaugesuchs in Langenthal (Kapitel 5). Eine Analyse der kommunikativen Unterscheidungsleistungen, die Objekte durch sprachlichen Ein- und Ausschluss (und blinde Flecken) konstruiert, fördert die Schlüsselstellung von System- und Gesellschaftsstrukturen, tradierten Gesellschaftsbildern, Integrationsvorstellungen und dem ungebrochenen Vertrauen in die Möglichkeit gesellschaftlicher Steuerung für die Grenzen des Umgangs mit sozialer Vielfalt zu Tage. In der Fallstudie zum Schwimmunterricht in Basel (Kapitel 4) treten einander die Beobachtungsperspektiven des Rechts, der Politik, der Erziehung und der Massenmedien gegenüber, und ihre verschiedenen Funktionslogiken werden sichtbar. Angesichts dieses Befunds gesellschaftlicher Ausdifferenzierung zeichnet sich die Schwierigkeit ab, noch vom Nichtbesuch des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen als einem Problem zu sprechen. Im Gegenteil: in der funktional differenzierten, modernen Gesellschaft stellt der Widerspruch, das „Nein“ der Absage an den Besuch des gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterrichts, ein Mehrfachproblem dar. Er wird von mehreren Systemen gleichzeitig, aber aufgrund ihrer Funktion und Strukturen unterschiedlich beobachtet. Darüber hinaus lassen sich auch innerhalb politischer Kommunikation von Seiten der Integrations-, Erziehungs- und Ausländerpolitik drei unterschiedliche „Lösungsansätze“ feststellen. Das Kapitel beschreibt diese funktionale Differenzierung für das Rechtssystem, die Politik und die Massenmedien anhand empirischer Daten wie Gerichtsurteilen, Verwaltungsakten und -publikationen, politischen Vorstössen, massenmedialen Produkten und Interviews. Der Aufbau des Kapitels orientiert sich an jenen systemischen Zugängen. Der Befund der funktionalen Differenzierung wird in einem zweiten Schritt den Selbstbeschreibungen der Systeme gegenüber gestellt, um in den jeweiligen Erwartungsstrukturen die semantischen Grenzen des Umgangs mit Fremdheit respektive Vielfalt aufzudecken und den Weg für Alternativen zu ebnen. Die Fallanalyse zum Minarettbaugesuch in Langenthal (Kapitel 5) ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Analyse zum Schwimmunterricht. Im Fall Langenthal bestätigt sich der Befund der systemisch differenzierten Zugänge zum Konfliktfall, wobei zusätzlich zum Recht, der Politik und den Massenmedien in diesem Fall auch die Systeme Religion und Kunst kommunikativ beteiligt sind. Auch dieses Kapitel ist analog zur Fallanalyse dees Schwimmunterrichts entlang der systemischen Zugänge aufgebaut. Durch die Vergleichsmöglichkeiten mit dem Fall Basel können im Fall Langenthal empirische Befunde zu den Formen und Grenzen gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen und dem Umgang mit sozialer Vielfalt noch vertieft werden, und um die religiöse und künstlerische Dimension erweitert werden. Das Schlusskapitel (Kapitel 6) rollt die Befunde zur zentralen Bedeutung von Gesellschaftsstruktur und -bildern, Integrations- und Steuerungskonzepten für den Umgang mit islamischer und anderen Formen sozialer Vielfalt – und seine Beschränkungen – noch einmal auf. In der Folge setzt es sich auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Erkenntnisse mit einem alternativen Ansatz des Umgangs mit Differenz, der Selbstreflektion, auseinander. Und schliesslich werden die Implikationen dieser Art von Analysen für die Islamwissenschaft sowie wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten diskutiert.
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Nach Gott tasten ist die Grundbewegung, die die drei in diesem Band versammelten Vorlesungen verknüpft und für die Paul Klees «Engel, noch tastend» zum hermeneutischen Leitbild wird. Torsten Meireis, inspiriert durch Karl Barth, reflektiert inmitten religiöser und weltanschaulicher Pluralität ein moralisches Verhalten, das dem Handeln des in Jesus Christus offenbaren Gottes entspricht. Wegweisend wird ihm dabei ein dreifacher Begriff des Guten: unverfügbares, intendiertes und realisiertes Gutes. Um angesichts des Sinnverlustes religiöser Rede dennoch nicht von Gott zu schweigen, plädiert Andreas Krebs, angeregt durch Ludwig Wittgensteins Spätphilosophie, für ein «halbes Sagen, halbes Verstehen», das sich in der Nähe zur Sprache der Poesie weiss – eine Gottesrede, die sich ihrer selbst nicht mehr sicher ist und gerade so Gott Gewicht zu geben sucht. Als Baustein einer um den Eigennamen kreisenden Eschatologie entwirft Magdalene L. Frettlöh die Hoffnung auf eine als neuschöpferischen göttlichen Namensruf an die Toten verstandene Auferweckung. Diese schliesst Rettung wie Verwandlung des irdischen Lebens ein.
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Theatergeschichte ist das Geschehen selbst, Theatergeschichtsschreibung die Reflexion darüber. Das eine ist ein Verlauf, das andere eine Konstruktion. Die Einführung handelt vom Widerspruch zwischen beiden. Worin werden die Ursprünge von Theater gesehen? Gab es ein Theatervakuum zwischen 530 und 930 und damit verbunden eine Wiederentdeckung von Theater im späten Mittelalter und in der Renaissance? Und wie verhalten sich Theater und Medien zueinander? Diese drei Fragen strukturieren theaterhistoriographische Werke unabhängig davon, ob sie explizit gestellt werden. Mit ihnen berührt der historiographische Diskurs den Eigensinn der Theatergeschichte. Sie legen ein exemplarisches Vorgehen nahe, das weniger die Großtaten der Theatergeschichte aneinanderreiht, als ihre offenen Fragen versammelt: ein Überblick der besonderen Art. Dieses Studienbuch stellt die Geschichte des Theaters von seinen Anfängen bis zur Gegenwart in sieben übersichtlichen Kapiteln dar.
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In diesem Aufsatz wird die Rolle des Radios im Dekolonisierungsprozess analysiert. Anhand zweier Beispiele – Namibia und Zambia – wird die Vermittlung eines afrikanischen Nationalismus untersucht, der sich nach der Unabhängigkeit in Bemühungen zum nation building niederschlug. Das Radio nahm (und nimmt) als wichtigstes Massenmedium in afrikanischen Staaten dabei insofern eine zentrale Rolle ein, als die jeweiligen Ideologien über dieses Medium an eine Bevölkerung übermittelt werden sollten. Im Beitrag werden nicht nur die jeweiligen Politiken analysiert, sondern auch die Rolle und Eigenwahrnehmung der Journalisten / innen und die Programme selbst. Die Widersprüche zwischen gewünschter Politik, vorhandener Infrastruktur, Vorstellungen der Journalist/innen und den Hörerwünschen machten die Vermittlung nationalistischer Politik sowie die Herstellung eines virtuellen nationalen Raumes im Radio zu komplexen Prozessen, die nicht immer gelingen konnten.
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Der moderne Nationalstaat mit seinen Grenzlinien, welche die räumliche Reichweite des souveränen Gewaltmonopols fixierten und gleichsam einen Kulturraum mit homogenen sozialen und rechtlichen Normen abschlossen, war lange eine zentrale Orientierungsgröße für die Geschichtsschreibung. Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Globalisierungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte haben jedoch das nationale Narrativ mit seinen eindeutigen Demarkationslinien in Frage gestellt. Stattdessen sind Randzonen und Zwischenräume in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Dieser Paradigmenwechsel in Methodik und Perspektive hat auch realhistorisch seine volle Berechtigung, denn solche Zwischenräume sind keine neuartigen Phänomene der Postmoderne mit ihren globalen Transfers und multikulturellen Gesellschaften. Sie hatten sich beispielsweise stets auch während des Epochen übergreifenden Prozesses der europäischen Expansion aufgetan, insbesondere an den fluiden imperialen Randzonen. Nach eurozentrischen Maßstäben handelte es sich dabei um rechtlich nicht regulierte und territorial undefinierte Räume. Aber selbst in der Hochphase des Imperialismus sowie auch in den postkolonialen Gesellschaften konnte das nationalstaatliche Modell nur partiell etabliert werden und konkurrierte stets mit „tribalen“ oder quasi-feudalen Formen sozio-politischer Organisation. Außerdem wurde selbst in den westlichen Nationalstaaten das staatliche Gewaltmonopol sowie die soziale, rechtliche und politische Ordnung bei innerstaatlichen Konflikten wie Revolutionen und Bürgerkriegen sowie internationalen Kriegen immer wieder in Frage gestellt oder sogar ausgehebelt. In solch gewaltbasierten Umfeldern des Ausnahmezustandes und der Insurrektion sowie in solch deregulierten Räumen, weitgehend frei von Hierarchien, bürokratischer Kontrolle und rechtlichen Einschränkungen, agierten stets auch besondere Akteurstypen. Sie hatten einerseits das Privileg einer geringen Kontrolle unterworfen zu sein oder völlig losgelöst davon zu handeln, waren aber andererseits überwiegend auf sich gestellt und konnten nur sehr beschränkt den Schutz des fernen Souveräns im Hintergrund beanspruchen oder hatten sich diesen durch ihre Verhaltensweise sogar zum Gegner gemacht. Diese Akteure an den Randzonen von Souveränität und Legitimität können grob in verschiedene Typen eingeteilt werden: Zu nennen sind die Avantgardisten der Expansion wie Entdecker und Eroberer, die klassischen „Men on the Spot“ an der Peripherie von Imperien wie Militärs und Administratoren, private Gewaltunternehmer und Söldner, Insurgenten und Revolutionäre, sowie Spione und Nachrichtenhändler. Anhand verschiedener Fallstudien soll diese Figur des Akteurs an den Randzonen in globaler Perspektive beleuchtet werden. Es stellt sich die Frage nach seiner Motivation für Sondermissionen, seiner ideellen Beweggründe und politischen Überzeugung sowie seiner Beziehung zum Auftraggeber oder Souverän im fernen Hintergrund. Insbesondere ist untersuchen, ob deren Interessen trotz beschränkter Kontrolle und Rückendeckung loyal verfolgt wurden oder ob für unsere Protagonisten vor allem materielle Interessen ausschlaggebend waren, womöglich sogar einfach das Streben nach einem Betätigungsfeld mit möglichst großer Handlungsfreiheit? Während entgrenzte Verhaltensweisen in der Regel auf rechtlich nur schwach regulierte Umfeldern zurückgeführt werden, ist auch zu untersuchen, ob sich gewisse Persönlichkeiten nicht gezielt Räume am Rande oder jenseits nationalstaatlicher Rechtsnormen als Agitationsfeld suchten oder ob sie sich sogar zur Verwirklichung ihrer persönlichen Bedürfnisse solche Räume durch Subversion staatlicher Ordnung gezielt schafften. Indem die Protagonisten mit den kulturellen, politischen und rechtlichen Ordnungen ihres Betätigungsfeldes in Beziehung gesetzt werden, kann auch eine Brücke von einer rein personenbezogenen Biographik zur Strukturgeschichte geschlagen werden. Die Grenzgänger wie auch die Zwischenräume, in denen sie agierten, sind wohl auch weniger als Randerscheinungen des Ausnahmezustandes zu verstehen, sondern vielmehr als die unmittelbar mit der sich intensivierenden Verrechtlichung und Homogenisierung der westeuropäischen Nationalstaaten einhergehende andere Seite dieses Prozesses: Einerseits brauchten Regierungen zuweilen für besondere Aufgaben Akteure, die nicht an die eigenen Rechtsnormen gebunden waren, andererseits gab es stets Persönlichkeiten, die sich in der engen Rechtswirklichkeit und sozialen Ordnung des Nationalstaates nicht zurechtfanden. Darüber hinaus sind diese Grenzgänger auch als Brückenköpfe politischer wie ökonomischer Machterweiterung sowie als Schlüsselfiguren von Interaktions-, Kooperations-, Vernetzungs- und Transformationsprozessen zu verstehen – nur in Extremfällen waren sie radikale Grenzüberschreiter sowie Träger der bloßen Zerstörung und Zersetzung. Da sie in einem kulturell fremden oder zerrütteten, krisengebeutelten Umfeld agierten, gilt ein besonderes Augenmerk ihrer Rolle als Makler von Interessen, Vermittler sowie Informationsbeschaffer. Schließlich soll auch die Außenwahrnehmung dieser Randfiguren in Betracht gezogen werden. Ihre Position am Rande der Gesellschaft und der Legalität löste in der Regel eine große Faszination beim „Normalbürger“ aus, die sich entweder in Bewunderung oder Abscheu wenden konnte. Teilweise veranlassten sie einen regelrechten Medienrummel, der den Staat wiederum in Zugzwang bringen konnte, oft mit beachtlichen Folgen.