996 resultados para Goethe, August von, 1789-1830.
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Boberach: Die Forderung, daß Offiziere ihre politische Meinung offenbaren sollen, wird zurückgewiesen
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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!
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Boberach: Die Angeklagten haben innerhalb des damals gesetzlichen Systems für die Verfassung gehandelt, weil die Frankfurter Reichsverfassung mit ihren Grundrechten des deutschen Volkes in Sachsen galt. Die sächsische Gerichtsbarkeit übte politische Siegerjustiz
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Boberach: Die vorgesehene Einführung einer progressiven Einkommensteuer wird u.a. unter Berufung auf Benjamin Franklin abgelehnt
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Boberach: Statt des Doppeladlers soll der ursprüngliche einfache Adler, der auch auf den abgebildeten Siegeln und Münzen der Kaiser von Ludwig dem Frommen bis Maximilian I. erscheint, Hoheitszeichen sein. Die Umgestaltung Deutschlands bietet die Gelegenheit der Besinnung auf das Werk der Hohenstaufen. Der Reichstag soll von der besitzenden und der nichtbesitzenden Klasse paritätisch gewählt werden und auf Vorschlag der Fürsten das mit suspensivem Veto ausgestattete Reichsoberhaupt auf fünf Jahre wählen. - Wentzke: Reichsoberhaupt von der Volksvertretung, dem Reichstag, auf Vorschlag der Fürsten auf 5 Jahre zu wählen, mit suspensivem Veto. Zum Reichstag wählen die besitzende und die nichtbesitzende Klasse je eine gleiche Anzahl von Abgeordneten
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Welsch (Projektbearbeiter): Bestimmungen der Verfassung vom 6. August 1840: Verweigerungsrecht des Landtags nur im Falle neuer Steuern, Aufhebung der Ministerverantwortlichkeit, Einziehung der meisten Domänen durch die Krone, eventuelle Regentschaft nur bei geistiger Unfähigkeit des Thronerben. Reformen vom 5. September 1848: veränderte Zusammensetzung der Ersten und Änderung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer
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Boberach: Gegen die Ablehnung der österreichischen Einladung zur Wiederherstellung der Bundesversammlung wird eingewandt, daß der Deutsche Bund weiterhin besteht und auf internationalem europäischem Recht beruht. Die Bundesversammlung wurde 1848 lediglich vertagt, die Befugnisse des engeren Rates auf die Provisorische Zentralgewalt übertragen. - Wentzke: Stellt gegenüber der Denkschrift fest, daß die europäischen Mächte 1815 den deutschen Bund durch ein föderatives Band begründeten, das den Bundesstaat mit einheitlicher Spitze, den Dualismus und die Monarchie ausschließt. "Es ist europäisches Recht, daß Deutschland ein Staatenbund bleibe, daß Österreich in der Versammlung des Bundes den Vorsitz führe, und daß die Teilnahme an der Bundesgewalt nur in dem in der Bundesakte festgesetzten Stimmenverhältnis ausgeübt werden dürfe, im Übrigen aber alle Bundesglieder von einander unabhängig sind." Hält fest an der Anschauung, daß die Bundesversammlung sich am 12. Juli 1848 nur auf unbestimmte Zeit vertagte und ihre Befugnisse als engerer Rat auf die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt übertrug
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Boberach: Die Entscheidung der Provisorischen Zentralgewalt von 1849 im Bentinckschen Erbfolgestreit wird zurückgewiesen. Der Berliner Vertrag von 1825 ist zu erfüllen, nach dem Kniphausen ein Bundesland unter einem Mitglied des Deutschen Bundes (Oldenburg) sein soll, wie es der Deutsche Bund 1826 garantiert hat
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Boberach: Die Februarrevolution wird im Zusammenhang der Revolutionen 1830 und 1789 betrachtet, wobei das Schwergewicht auf der Agitation um die Wahlrechtsreform liegt
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Welsch (Projektbearbeiter): Alphabetisches Verzeichnis von insgesamt 579 Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung samt Angabe von Beruf, Herkunftsland, Wahlbezirk, Wohnort und Frankfurter Wohnsitz; zusätzliche Auflistung nach Ländern (Stand 11. August 1848)
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Boberach: Das Bevölkerungswachstum ist eine Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit hohen Zinsen. Ein zinsgünstigeres "Grundgeld" auf der Basis von Grund und Boden soll geschaffen werden. Hypotheken sollen den Geldwert sichern.
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Welsch (Projektbearbeiter): Antrag des Abgeordneten Simon auf eine Erklärung der Deutschen Nationalversammlung, daß die preußische oktroyierte Verfassung die Rechte der preußischen Bevölkerung verletze. Hintergrund: Auflösung der preußischen Nationalversammlung und Oktroyierung einer Verfassung am 5. Dez. 1848
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Welsch (Projektbearbeiter): Eingabe des Abgeordneten Semrau (Kreis Schlochau, Westpreußen) bezüglich der Trassierung der projektierten Eisenbahnlinie Berlin - Königsberg (Pr.): Favorisierung der Linie B (Küstrin - Woldenberg - Deutsch-Krone - Jastrow - Konitz - Preußisch-Stargardt - Dirschau) gegenüber der Linie A (Küstrin - Schneidemühl - Bromberg - Dirschau) aus finanziellen, ökonomischen und militärstrategischen Gründen
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Welsch (Projektbearbeiter): Satirische Kommentierung der Huldigung des Reichsverwesers Johann durch die Berliner Bürgerwehr und die Bevölkerung (8. August 1848) in Form einer Strafpredigt der Madame Bullrich an ihren Gatten Ludwig
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Welsch (Projektbearbeiter): Zustimmende Kommentierung des Rücktritts des Ministeriums Auerswald. Hintergrund: Weigerung des Ministeriums, den Antrag des Abgeordneten Stein vom 9. August, wonach die Offiziere allen reaktionären Bestrebungen fernbleiben sowie aktiv auf die Verwirklichung eines konstitutionellen Rechtszustandes hinwirken sollen, in eine entsprechende Anordnung des Kriegsministers umzusetzen