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Resumo:
Am 11.1.2005 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) in Kraft. Es ermöglicht vor allem den Vertrieb von Signaturkarten im Fernabsatz. Damit soll Kreditinstituten erleichtert werden, Signaturverfahren mit ihren Bankkarten zu verbinden. Der Beitrag beschreibt die Bedeutung der neuen Regelungen für qualifizierte Signaturverfahren (I.), das Gesetzgebungsverfahren (II.), die wesentlichen Neuregelungen (III.) sowie die Folgen für Regelungen, die auf das Signaturgesetz Bezug nehmen (IV.). Ein kurzer Ausblick beschließt den Beitrag (V.).
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Allgegenwärtige Datenverarbeitung wird die Verwirklichungsbedingungen für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so verändern, dass dessen Schutzprogramm, wie es im geltenden Datenschutzrecht umgesetzt ist, nicht mehr greifen wird. Daher ist es dringend notwendig, dieses Schutzprogramm so fortzuentwickeln, dass es den neuen Risiken gerecht wird. Dies darf jedoch nicht isoliert in eigenen gesetzlichen Vorschriften erfolgen, sondern muss sich einbetten in eine systematische Modernisierung des gesamten Datenschutzrechts. Der Beitrag benennt diese Aufgabe (I.), stellt die neuen Herausforderungen dar (II.) und zeigt, wie eine adäquate Fortentwicklung des Datenschutzrechts möglich wäre (III.).
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Seit über zehn Jahren wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Beweiswert elektronischer Signaturen diskutiert. Alle bisherigen Abhandlungen sind jedoch rein theoretischer Natur. Auch beschäftigen sie sich nur mit einem Teil der Problematik, indem sie lediglich einen relativ kurzen Zeitpunkt nach der Signaturerzeugung betrachten. Praktische Erfahrungen mit der Beweisführung mittels elektronisch signierter Dokumente fehlen vollständig. Im Forschungsprojekt "ArchiSig" konnten nun erstmals praktische Erfahrungen gewonnen werden, die zur Schließung beider Lücken beitragen können. Der vorliegende Aufsatz stellt die aus einer Simulationsstudie gewonnenen Erkenntnisse tatsächlicher Beweiserhebungen mit elektronisch signierten Dokumenten dar und zeigt Konsequenzen für die sichere Langzeitaufbewahrung auf.
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Der Beitrag beschäftigt sich mit technischen und rechtlichen Aspekten der Nutzung von Softwareagenten-Technologie im elektronischen Vergabeverfahren. Vermittelt wird ein Überblick über die Bedeutung der elektronischen Vergabe und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (I.). Wesentliche Charakteristika und Fähigkeiten von Softwareagenten werden beschrieben. Aufgezeigt wird, dass sich das elektronische Vergabeverfahren in besonderer Weise für den Einsatz von Softwareagenten-Technologie eignet. Dies wird anhand eines Praxismodells für die agentenbasierte elektronische Vergabe illustriert (II.). Dargestellt wird, auf welche Weise die bestehenden vergaberechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung agentenbasierter Vergabesysteme angemessen berücksichtigt werden können (III.). Ein Fazit und Ausblick schließt den Beitrag ab (IV.).