995 resultados para Empirische Methode


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Der heimliche Lehrplan beschreibt soziale Werte, Normen und Regeln, welcher als Sozialisationsprozess den Schulalltag beeinflusst. Die eigens für die Thesis erstellten Hypothesen fragen nach der Validität der Methode sowie genderspezifischen Interaktionen. Schwerpunkt dieser Bachelor-Thesis sind Beobachtungen in zwei Sekundarschulen. Das Untersuchungsdesign ist experimentell an den Erhebungsbogen von zwei amerikanischen Wissenschaftlerinnen aus dem Jahr 1993 angelehnt. Nach einer Pretestphase sowie Modifizierungsprozess wurde das gewonnene Material quantitativ mithilfe des SPSS-Programms und qualitativ durch die Inhaltsanalyse aufbereitet und ausgewertet. Die Hypothesen werden durch die Auswertung und mithilfe von Gütekriterien beantwortet, sodass die Methodenvalidität größtenteils belegt werden kann. Tendenzen für geschlechterspezifische Interaktionen sind erkennbar, allerdings schwer zu generalisieren. Im Fazit wird die Bedeutung des heimlichen Lehrplans sowie die Geschlechtergerechtigkeit in Schulen diskutiert.

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Die Arbeit befasst sich mit der Vslidierung einer analytischen Methode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in fetthaltigen Lebensmitteln. Dazu erfolgte die Anpassung der QuEChERS-Methode, welche zuvor bei dem SGS Institut Fresenius nur für nicht fetthaltige Lebensmittel angewendet wurde. Vorgestellt wird die Validierung von drei Pstizid-Analyten in den Lebensmittelmatrices Sonnenblumenöl und Kürbiskerne. Die Proben wurden mit der angepassten QuEChERS-Methode aufgearbeitet und mittels Kopplung von Flüssigchromatographie und Massenspektrometrie analysiert

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Eine Vektoroperation ist die Berechnung von Vektoren. Zum Beispiel Addition, Subtraktion und skalares Produkt. Die Vektoroperation wird meistens für die Berechnung von Signalen, z.B. Faltung verwendet. Ein Programm ist für die Operationen entworfen worden. Mit welchen Methoden kann eine Vektoroperation mit vielen Elementen einfach sein und wie kann die Robustheit des Programms stabil sein? Diese Probleme sollen in dieser Arbeit untersucht und gelöst werden. Hierfür wurde die sichere Programmiersprache SPARK2014 gewählt, um die Robustheit des Programms realisieren zu können. Und das wichtigste Werkzeug, die Vor- und Nachbedingung von SPARK2014, wurde verwendet. Für das Programm ist ein mathematisches Konzept wichtig, es ist die Basis der dynamischen Programmierung. Am Anfang wurden mögliche Vor- und Nachbedingungen geschrieben. Anschließend durch mathematische Kenntnisse ,Notwendig und Hinreichende Bedingung‘ wurden die repräsentativen Vorbedingungen gewählt und die Reihenfolge der Vorgehensweise festgelegt. Danach wurde die Methode durch mathematische Kenntnisse nachgewiesen. Zum Schluss wurden die entworfenen Vor- und Nachbedingungen durch die mathematischen Beispiele getestet.

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PassPork ist eine neuartige Methode zum Nachweis von pathogenen Keimen in Schweinefleisch. Oftmals sind mikrobielle Nachweismethoden langwierig, kostenintensiv oder zu komplex, aus diesem Grund haben sich europäische Forschungslabore zusammengeschlossen und an einer kostengünstigen, einfachen, schnellen und sensitiven Nachweismethode gearbeitet. Die PassPork-Methode arbeitet nach dem Lateral-Flow-Prinzip und somit besteht der Test aus einem LFD, in welches die Probe eingeführt wird und einem Reader, der die Proben auswerten kann. Alle Schritte von der Probenentnahme am Schlachthof, über die Probenpräparation im Labor und der Probenauswertung sollen validiert werden. Die Validierung erfolgt in drei Testreihen. Hierfür wird die PassPork-Methode mit klassischen Methoden verglichen. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die Bestimmung des Detektionslimits, welches mit Hilfe von Glycerinkulturen ermittelt wird. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass die Methode derzeit noch zu unausgereift ist und Potential zur Optimierung besitzt. Die Methode kann in diesem Augenblick keine bestehenden, diagnostischen Schnellnachweismethoden ersetzten.

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Informationsaustausch ist ein wichtiger Bestandteil in der heutigen Gesellschaft. Während des früheren Anfangs des Ethernets war der Informationsaustausch auf drahtgebundene Netzwerklösungen angewiesen. Aber die Vernetzung war von Raum und Stoffen ziemlich eingeschränkt. Der dringende Bedarf wurde nach der Verabschiedung des IEEE-802.11-Standards erleichtert. Die Arbeitsgruppe 802.11 definierte ein neues Schlagwort der modernen Kommunikationsmethode, das sogenannte Wireless LAN, kurz WLAN. Wireless LAN ist eine revolutionierte Methode für den Datenaustausch und bahnt einen Trend der Daten-transportierung an. Daten werden heute nicht nur ausschließlich über den Draht transportiert, sondern auch zunehmend über die Luft. Die Vorteile von Wireless LAN liegen klar auf den Hand: Der feste Kabelanschluss für die Netzwerkverbindung wird nicht mehr benötigt. Dabei erfreut sich der Benutzer der Flexibilität und Mobilität des Surfens. Wegen des großen Erfolges des Wireless LAN hat sich das drahtlose Netzwerk sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich mehr und mehr etabliert.

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Die steigende Zahl von Erkrankungen in Folge von Adipositas ist ein weltweites Gesundheitsproblem unserer Zeit. Genomweite Assoziationsstudien konnten single-nucleotide polymorphisms identifizieren, die in Zusammenhang mit Adipositas stehen könnten, darunter auch MTCH2. Weiterführende Untersuchungen konnten zeigen, dass MTCH2 eine regulatorische Rolle bei der Adipogenese einnimmt. Da mtch2 auch im Zebrafisch in verschiedenen Geweben und Organen wie Leber, Darm und Fettgewebe exprimiert wird, liegt die Vermutung nahe, dass es in diesen Organen und Geweben eine Funktion aufweist. Diese Funktion sollte über einen Morpholino-induzierten Knockdown des Gens und die Analyse des Phänotyps der Morpholino-injizierten Fische näher analysiert werden. Der Knockdown von mtch2 im Zebrafisch wurde mit Hilfe zweier Splice-Morpholinos induziert und über quantitative Real Time PCR identifiziert. Die Auswirkungen des Knockdowns auf die Entwicklung von Leber und Darm der Fische wurde über spezifische Marker mit der Methode der In situ Hybridisierung untersucht. Die Adipozytenbildung wurde durch Nilrotfärbung analysiert und über die Fütterung der Fische mit fluoreszierenden Beads mit dem Essverhalten in Zusammenhang gebracht. Bei beiden Morpholinos führte der Knockdown von mtch2 an Tag 4 der Entwicklung der Morpholino-injizierten Zebrafische zu Auffälligkeiten in der Ausbildung von Leber und Darm der Fische, die aber nicht mit einer generellen Störung der Entwicklung der Tiere einherging. An Tag 8 der Entwicklung der Zebrafische zeigte sich hingegen, dass die Tiere im Gegensatz zu den Kontroll-injizierten Fischen insgesamt kleiner beziehungsweise unterentwickelt waren, wobei dieser Umstand nicht mit ihrem Essverhalten in Zusammenhang gebracht werden konnte. Zudem konnte eine reduzierte Adipozytenbildung in den Morpholino-injizierten Zebrafischen festgestellt werden. (...)

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Diese Bachelorarbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt. Zunächst werden Studien- und Berufswahlmodelle aus theoretischer Sicht betrachtet. Dabei ist festzuhalten, dass kein Ansatz existiert, der den komplexen Studienwahlprozess vollständig abbildet und erklärt. Jedoch ergänzen sich verschiedene Modelle, sodass alle bedeutenden Einflussfaktoren berücksichtigt sind. Ebenso die Conjointanalyse wird einer theoretischen Betrachtung unterzogen. Als eine Methode der Präferenzmessung wird dieses Analyseverfahren häufig eingesetzt, um die Vorziehenswürdigkeit von Produkten zu ermitteln. Sowohl im Bereich der Neuproduktentwicklung, als auch bei der Marktsegmentierung und der Preisfindung findet die Analyse Verwendung. Sehr charakteristisch für die Methodik ist, dass die Präferenzbeurteilung ganzheitlich für das Produkt erfolgt und nicht direkt einzelne Produkteigenschaften bei der Auskunftsperson abgefragt werden. Besonders relevant für diese Arbeit ist die Choice-Based Conjointanalyse. Die Vorziehenswürdigkeit von Konzepten werden basierend auf Auswahlentscheidungen von Probanden erfasst. Die Beweggründe bei der Studienortwahl aus Sicht der Studierenden an der Hochschule Anhalt werden im praktischen Abschnitt dieser Ausarbeitung mit Hilfe der Choice-Based Conjointanalyse untersucht. Dafür wurde ein Fragebogen entwickelt. Es konnte ermittelt werden, dass sowohl der Ruf der Hochschule, als auch die Heimatnähe und die Höhe des Semesterbeitrages bedeutende Einflussfaktoren bei der Studiengangwahl darstellen. Darüber hinaus werden Motive der Studiengangwahl analysiert. Festzuhalten ist, dass sowohl intrinsische Motive, aber auch extrinsische Motive von hoher Wichtigkeit sind.

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Wir beginnen mit dieser Arbeit einen Katalog der Baumpollen Suedbrasiliens, der als Unterlage zum spaeteren Studium der Humusablagerungen in Brasilien dienen soll. Die Reihenfolge der Familien stuetzt sich auf die Phylogenie der Pflanzenfamilien, weshalb wir mit den Polycarpicae, im besonderen der Magnoliaceae s. lat., Lauraceae, Annonaceae und Myristicaceae, beginnen. Obwohl die Abstammungsfolge der verschiedenen Familien noch sehr hypothetisch ist (vergleiche zum Beispiel WETTSTEIN, 1944, und HUTCHINSON, 1946 und 1959), konnten wir Aehnlichkeiten zwischen den Pollen der behandelten Familien feststellen. Vergleiche zwischen den verschiedenen Gattungen dieser Familien fuehren zu keinem sicheren phylogenetischen Schluss. Die Pollen der verschiedenen Lauraceengattugen, ausser Cryptocarya, aehneln sich untereinander so, dass dadurch die Gattungs-und Artbestimmungen unmoeglich gemacht werden. Im Gegensatz treffen wir bei den Annonaceengattungen, so wie auch bei den Magnoliaceen s. lat., typische Formen und Strukturen an. Hierzu machen wir auf die pollensystematische Zusammenfassung am Ende der Arbeit aufmerksam. Die Praeparate wurden nach der Acetolysemethode (beschrieben in ERDTMAN, 1952 und 1954) hergestellt. Da alle Pollen, ausser Drimys und Virola, eine sehr duenne Exine besitzen, war groesste Vorsicht geboten, um sie nicht zu zerstoeren. Gleichzeitig wurde zum Vergleich jeweils ein Objekt nach der Wodehouse'schen Methode (WODEHOUSE, 1935) behandelt.

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Die Differenzierung von Tinten erweist sich oft als wichtig in der Echtheitsprüfung von Dokumenten. Sie wird üblicherweise durch optische Vergleiche und Dünnschicht Chromatographie durchgeführt (TLC). Laser Desorption Ionisation Massenspektrometrie (LDI-MS) ist auch als nützlich gefunden worden und besonders leistungsfähig um Farbstoffe aus Kugelschreibertinte zu analysieren. Diese analytische Methode ist mit Hochleistungs Dünnschichtchromatografie TLC (HPTLC) verglichen worden, mit dem Ziel deren Tinten-Differenzierungskapazität zu testen. Tinteneinträge von 31 blauen Kugelschreibern sind analysiert worden und gemäß deren Farbstoffzusammensetzung klassifiziert worden. Typische Farbstoffe sind durch beide Methoden identifiziert worden und mehrere sind in vielen Tinten-Zusammensetzungen gefunden worden. LDI-MS ist leistungsfähiger als HPTLC um Tinten zu differenzieren, weil es Informationen über Farbstoffstrukturen (Molekular Gewicht) enthält und eine präzise relative Quantifizierung (Signalfläche) erlaubt. Dazu ist für LDI-MS Proben die Vorbereitung minimal und die Analysezeit kurz im Vergleich zu HPTLC mehr komplexen Schritte, wie Extraktionen, Spots Applikationen und Lösungsmittelelution. Allerdings sind mit LDI-MS zwei Analysen nötig um kationische und anionische Farbstoffe zu analysieren, während mit HPTLC nur eine Analyse nötig ist.

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Rekapitulation der Thesen und Ergebnisse In den nachfolgenden Abschnitten werden zur besseren Übersicht nochmals die zentralen Gesichtspunkte der Untersuchung und der wichtigsten Resultate zusammengefasst Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse noch unter dem Blickwinkel ihrer praktischen Konsequenzen für die Umsetzung einzelner drogenpolitischer Zielsetzungen ausgewertet und die Problembereiche identifiziert, welche zusätzliche Forschungsanstrengungen erforderlich machen A Theoriebildung und Forschungsansatz Die Untersuchung verwendet einen multimodalen methodischen Ansatz (direkte Befragung Strafaktenanalyse und Auswertung amtlicher Statistiken) zur Analyse typischer Anpassungsmechanismen und konkreter Handlungsstrategien als Reaktion auf den behördliche Repression des lokalen Drogenmarktgeschehens Sie fokussiert auf den Kreis regelmäßiger Heroin und/oder Kokainkonsumenten die sich zeitweilig an bekannten Treffpunkten der sogenannten <> dreier Schweizer Städte (Basel Bern und Zürich) aufhalten sowie auf den Kreis von Personen welcher sich um die lokale Distribution dieser Drogen kümmert (cf l Kapitel) Im Rahmen der theoretischen Vorüberlegungen im 2 Kapitel wurde zunächst die Frage nach dem Bedeutungsgehalt des Begriffs <> thematisiert Aus analytischen Gründen wird eine Perspektive bevorzugt die den <> als soziale Konstruktion auffasst Märkte entstehen demnach als Ergebnis individueller Tauschhandlungen sofern diese dazu führen dass sich übereinstimmende Vorstellungen und Erwartungen über die Modalitäten beim Austausch bestimmter Güter oder Leistungen ausbilden Diese Sichtweise impliziert eine kategoriale Unterteilung des Spektrums ökonomischer Tauschhandlungen welche zwischen sporadischer Handelstätigkeit personalen Netzwerke bilateraler Handelsbeziehungen und etablierten Märkten differenziert Auf der Grundlage dieser terminologischen Klärungen wurde mit Blick auf Tauschhandlungen in der Sphäre der Illegalität den Voraussetzungen für das Entstehen von Märkten nachgegangen. Für die Herausbildung illegaler Markte bieten sich in Anbetracht der fehlenden rechtlichen Garantien zum Schutz der <> bzw. zur Abschreckung opportunistischer Verhaltensstrategien nur zwei mögliche Wege an: Zum einen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage von Schutzvertragen mit <> Drittpersonen und zum anderen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage sozialer Kontrolle. Bei illegalen Märkten, die durch bilaterale Schutzvereinbarungen zustande kommen, werden die Tauschverträge zwischen den Akteuren auf dem Markt mittels Durchsetzungsgarantien abgesichert, die von einer Drittperson angeboten werden. Auf diese Weise wird das Fehlen rechtlicher Mittel zur Sicherung von Ansprüchen bei illegalen Transaktionen wettgemacht. Illegale Märkte, die durch solche Schutzvereinbarungen entstehen, weisen eine Reihe von Schwachstellen auf, die ihre Reichweite und Beständigkeit reduzieren: Das Erfordernis glaubwürdiger Schutzgarantien macht solche Märkte instabil, sowie konkurrierende Anbieter von Schutzgarantien auftreten. Außerdem können solche Märkte infolge der territorialen Gebundenheit der Schutzgarantien nur eine lokal begrenzte Ausdehnung annehmen. Die Herausbildung illegaler Märkte auf der konstitutiven Grundlage sozialer Kontrolle ist demgegenüber an andere Voraussetzungen geknüpft. Ihr Entstehen bedingt, dass innerhalb eines abgrenzbaren Personenkreises kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Dies bedeutet, dass unter diesen Personen ein generalisiertes Vertrauen in die Geltung spezifischer Verhaltensstandards und Normen verbreitet ist. Aufgrund der verringerten Transaktionskosten ermöglicht die Existenz eines solchen generalisierten Vertrauens eine Ausweitung der Austauschbeziehungen innerhalb des betreffenden Kollektivs. Weiters wird mit Bezug auf sogenannte middleman oder trading minorities argumentiert, dass die Verfügbarkeit über entsprechendes Sozialkapital bei bestimmten ethnischen Gruppen eher als gegeben erachtet werden darf als bei anderen. Daran schließt eine Untersuchung der Faktoren und Hintergründe an, welche anhand ausgewählter Beispiele die unterschiedliche Bedeutung ethnischen Sozialkapitals bei der Entwicklung illegaler Märkte aufzeigt. Bei den theoretischen Erwägungen im zweiten Kapitel geht es auch um die Frage, welche Strukturen sozialer Organisation unter illegalen Bedingungen entstehen können und unter welchen Voraussetzungen sich organisierte Akteure auf illegalen Märkten zu formieren vermögen. Ausgehend von einer analytischen Unterscheidung zwischen kooperativen und reziprokativen sozialen Interaktionen wird argumentiert, dass sich eine kriminelle Organisation zwangsläufig nur auf der Grundlage kooperativer Beziehungen konstituieren kann. Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Organisation nicht durch formal-rechtlich garantierte Ansprüche und Verpflichtungen regeln lassen, schließt reziprokative «Quid-pro-quo - Orientierungen>> als konstitutive Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb derartiger Organisationen aus. Kriminelle Organisationen, die eine Große Zahl von Personen umfassen, müssen demzufolge als hierarchische Netzwerke bilateraler Kooperationsbeziehungen strukturiert sein. Solche hierarchische Kooperationsbeziehungen entsprechen dem hauptsächlich von britischen Sozialanthropologen in verschiedenen Kulturregionen erforschten Phänomen der Patronage-Systeme. Je nach kultureller Ausgestaltung und sozialer Akzeptanz von Patronage-Systemen innerhalb einer ethnischen Gruppe, ist somit auch im Bereich krimineller Aktivitäten ggf. mit der Formierung personenstarker Organisationen zu rechnen. Die theoretischen Analysen mündeten in eine Diskussion, in welcher die als Reaktion auf repressive Marktinterventionen ausgelösten Anpassungen als Prozesse der Adaptation, Substitution, Innovation und Selektion klassifiziert und exemplarisch erörtert wurden. Anschließend wurden in Anknüpfung an die vorangehenden theoretischen Überlegungen und im Hinblick auf die Untersuchung lokaler Drogenmärkte sechs forschungsleitende Hypothesen («Arbeitshypothesen») herausgearbeitet. B. Repressionsniveaus und Marktverhalten Die empirische Datenanalyse wurde im dritten Kapitel aufgenommen. Darin wird anhand der 1997 in den Drogenszenen der Städte Basel, Bern und Zürich erhobenen Befragungsdaten sowie unter Beizug amtlicher Statistiken der Strafverfolgungsbehörden der Nachweis erbracht, dass die Heroin und Kokain konsumierenden Personen in den drei städtischen Drogenmärkten zum Zeitpunkt der Datenerhebung deutlich unterschiedlichen polizeilichen und strafrechtlichen Interventionsrisiken ausgesetzt gewesen sind. Gemäß den berichteten Repressionserfahrungen intervenierten die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Bern in der lokalen Drogenszene am repressivsten. Die Berner Drogenkonsumenten wurden am häufigsten kontrolliert, wegen Drogenvergehen von der Polizei angezeigt und auch gerichtlich verurteilt. Für Basel weisen die berichteten Angaben das niedrigste Repressionsniveau aus. Insgesamt wird aufgrund der erfragten Repressionserfahrung auch deutlich, dass Personen, die sich in irgendeiner Form am lokalen Drogenhandel beteiligen, einem relativ größeren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Vergleichbare Anzeige- und Strafurteilsstatistiken liegen nur für das jeweils, ganze Kantonsgebiet vor. Dementsprechend weniger deutlich sind die zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich ausgewiesenen Repressionsunterschiede. Jedoch deuten auch diese Angaben darauf hin, dass in der Untersuchungsperiode Drogenkonsumenten im Kanton Bern im Vergleich den höchsten und im Kanton Basel-Stadt den niedrigsten Strafverfolgungsdruck zu gewärtigen hatten. Im vierten Kapitel wird anhand der Befragungsdaten das Konsum- und Marktverhalten der Drogenkonsumenten in den drei Städten einem Vergleich unterzogen und in den Zusammenhang mit den im dritten Kapitel aufgewiesenen Differenzen bei den lokalen Repressionsaktivitäten gestellt. Besondere Beachtung findet dabei der Umstand, dass die in Basel befragten Drogenkonsumenten gegenüber den in Zürich und insbesondere Bern befragten Personen im Durchschnitt markant weniger Große Quantitäten Heroin und Kokain konsumieren und wohl gerade deshalb auch deutlich besser sozial integriert sind. Diesbezüglich signifikante Differenzen finden sich gleichfalls zwischen den Befragungsergebnissen in den Städten Bern und Zürich. Während sich aber im Falle der Zürcher Daten die Unterschiede gegenüber Bern größtenteils dadurch erklären lassen, dass sich in Zürich mehr Personen in einem Methadonsubstitutionsprogramm befinden und auch die lokal angebotenen Drogen eine relativ bessere Qualität aufweisen, versagen diese Erklärungsansätze im Falle der Basler Situation. Stattdessen wird argumentiert, dass das in Basel vergleichsweise niedrige Konsumniveau wesentlich durch die verschiedenen Anpassungsstrategien bedingt ist, welche die Drogenmarkteilnehmer angesichts unterschiedlicher Repressionssituationen verfolgen: Weil in Basel seitens der Polizei normalerweise nicht eingeschritten wird, wenn sich vor den insgesamt drei Kontakt und Anlaufstellen für Drogenabhängige Ansammlungen bilden, findet vor deren Türen kaum behelligt von der Polizei ein reger Drogenhandel statt, wobei aber pro Transaktion jeweils nur sehr kleine Heroin- und Kokainmengen die Hand wechseln. Da in Basel somit die Beschaffung von Drogenkleinstmengen kaum mit Behinderungen verbunden ist und der «Stoff» ohne Konfiskationsrisiko unmittelbar nach seinem Erwerb am selben Ort konsumiert werden kann, besteht seitens der nicht am Drogenhandel Beteiligten die Bereitschaft, für die Konsumbefriedigung relativ höhere Preise zu bezahlen als in Bern oder Zürich. Die bei den Basler Kontakt- und Anlaufstellen operierenden «Ameisenhändler», die fast durchwegs selbst Drogenkonsumenten sind, werden für ihre starke Exponiertheit bei den Verkaufsaktivitäten mit einer relativ höheren Handelsmarge entschädigt. Da Drogen-Drogenkonsumenten sich ihren Stoff mehrheitlich auf dem «Drogenbasar» auf den Vorplätzen der Kontakt- und Anlaufstellen besorgen, werden die konsumierenden Drogenhändler in Basel kaum durch Direktverkäufe von money dealer an Nur-Konsumenten konkurrenziert. Anders verhält es sich in Bern und Zürich: Weil die dortigen Drogenkonsumenten mit höheren Transaktionskosten und Konfiskationsrisiken konfrontiert sind, neigen diese eher zu Direktkäufen bei money dealer. Dieser Um-stand, aber auch der relativ höhere Aufwand pro einzelne Transaktion erhöht den Anreiz, pro Drogengeschäft größere Mengen zu erwerben. Aufgrund des kompulsiven Drogengebrauchs führen größere Beschaffungsmengen in der Tendenz jedoch zu einem Mehrkonsum. Dadurch lassen sich die aufgrund der Befragungen ermittelten Konsumdifferenzen zwischen Basel einerseits und Bern und Zürich andererseits zumindest partiell erklären. Diese Interpretation wird u. a. auch gestützt durch die Ergebnisse einer multiplen Regressionsanalyse auf den Heroin- und Kokainkonsum. Diese zeigt auf, dass der Erhebungsort und infolge dessen die in den untersuchten städtischen Drogenszenen vorgegebenen spezifischen Marktbedingungen einen signifikanten Einfluss auf das individuelle Niveau des Heroin- und Kokainkonsums haben. Deren Ergebnisse bestätigen zudem teilweise die auf Seite 58 formulierte 5. Arbeitshypothese und zwar insofern, als nämlich die Teilnahme an einem Methadonabgabeprogramm zu einer Reduktion des Heroin-, nicht aber des Kokaingebrauchs beiträgt. Die der Arbeitshypothese ebenfalls zugrunde liegende Annahme, dass der Konsum von Heroin teilweise auch durch die Einnahme anderer Arzneimittel substituiert wird, konnte zumindest mit Bezug auf den Gebrauch von Rohypnol nicht erhärtet werden. C. Transaktionsbeziehungen und Kooperation im illegalen Drogenmarkt Im fünften Kapitel wurden schließlich die theoretischen Folgerungen aus dem zweiten Kapitel wieder aufgenommen und anhand des verfügbaren Datenmaterials einer Überprüfung unterzogen. Im Zentrum standen dabei die Merkmale der Transaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Kategorien von Teilnehmern im illegalen Drogenmarkt und die darin anzutreffenden Formen der Kooperation. Die im zweiten Kapitel formulierten Arbeitshypothesen wurden spezifiziert und soweit es die Datenlage zuliess, anhand der verfügbaren Befragungsergebnisse validiert. Diese Aus-wertungen wurden ergänzt durch eine quantitative und qualitative Analyse von rund hundert Falldossiers aus dem Basler Strafgericht, die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das BetmG enthielten. Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse wurden schließlich als weitere Informationsquelle wiederum die vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Betäubungsmittelstatistiken hinzu-gezogen. Die zentralen Befunde dieser Gesamtbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Strafverfolgungsdruck führt im Hinblick auf die reziprokativ orientierten Transaktionsbeziehungen im illegalen Drogenmarkt nicht auf allen Ebenen zu personalisierten Beziehungen zwischen nachfragenden und anbietenden Marktteil-nehmern im Sinne einer «Klientelisierung» der Transaktionsbeziehungen (Geertz 1992). Insbesondere an der Schnittstelle des Drogendistributionssystems, wo selbst nicht abhängige Drogenhändler drogenabhängigen Geschäftspartnern gegenüber-stehen, wird seitens dieser zumeist ausländischen money dealer keine Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen angestrebt. Demgegenüber weisen die Befragungsergebnisse zum Stellenwert sogenannter «Stammdealern», im Sinne von Hauptbezugsquellen für Drogen, darauf hin, dass unter den im Betäubungsmittelhandel aktiven Drogenkonsumierenden eine Tendenz zur Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen besteht. Aufgrund der untersuchten Gerichtsakten wird außerdem nahegelegt, dass Transaktionen, die über dem strafrechtlich als qualifiziert geltenden Mengenbereich von rund 50 Gassengramm Heroin oder Kokain liegen, gleichfalls eher unter persönlich miteinander vertrauten Geschäftspartnern abgewickelt werden. Trotz nachweislich erhöhter Bereitschaft, Vereinbarungen ggf. durch Einsatz physischer Gewalt durchzusetzen, und trotz der infolge kompulsiven Drogen-gebrauchs mutmaßlich erhöhten Neigung, opportunistisch zu Handeln, darf davon ausgegangen werden, dass in den lokalen Drogenszenen für die Selbstregulation des Drogenmarktes ausreichend kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Durch soziale Kontrolle und damit einher gehende Reputationseffekte wird anscheinend verhindert, dass in lokalen Drogenmärkten opportunistische Handlungsstrategien überhand nehmen. Bei der Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt kommt Sexualpartnerschaften - zumindest nach Maßgabe der Bewertung der Strafprozess-akten - eine relativ große Bedeutung zu. Der qualifizierte Tatbestand des «bandenmässigen» Vorgehens beim Betäubungsmittelhandel wird vergleichsweise häufig gegen Angeklagte geltend gemacht, die miteinander eine entsprechende Verbindung eingegangen sind. Formen krimineller Kooperation, die sich auf anderer Grundlage herausbilden, werden vom geltenden Strafrecht offensichtlich nur unzureichend er-fasst. Für die Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt wird schließlich das kollektive Sozialkapital genutzt, das bestimmte Immigrantenpopulationen in der Schweiz ihren Mitgliedern verfügbar machen. Eine Analyse der polizeilichen Anzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit der Täterschaft, gibt jedoch Grund zur Annahme, dass das für die kriminelle Kooperation im Drogenmarkt wichtige ethnische Sozialkapital in dem Masse schwindet, wie sich der Drogenkonsum innerhalb der jeweiligen ethnischen Gruppe ausbreitet. Die Folge davon ist, dass sich die dominierende Marktposition im Betäubungsmittelhandel immer wieder auf eine neue ethnische Gruppen verlagert. D. Folgerungen für die Praxis und die weitere Forschung Nach einem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Gutachten aus dem Jahr 2004 (Zobel und Dubois-Arber 2004), besteht in sieben Schweizer Städten ein Angebot an überwachten Konsumräumen für Opiatabhängige mit intravenösem Drogengebrauch. Von den insgesamt 13 Kontakt- und Anlaufstellen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, bieten überdies zehn separate Räume an, in denen Drogen inhaliert werden können. Die Einrichtung von Konsumräumen in der Schweiz erfolgte im Hinblick auf die drogenpolitische Zielsetzung der «Schadensverminderung». Als Ergebnis wurde eine Verminderung der Zahl drogenbedingter Todesfälle, der Prävalenz von Infektionskrankheiten und anderer Gesundheitsprobleme unter Drogenkonsumierenden, eine bessere Betreuung und soziale Unter-stützung, ein erleichterter Zugang zu therapeutischen Dienstleistungen sowie schließlich eine Entlastung des öffentlichen Raums durch eine Verkleinerung der sichtbaren Drogenszene erwartet (ibid.: 2f.). Gemäß besagtem Gutachten haben sich diese Erwartungen soweit überprüfbar wenigstens zum Teil erfüllt. Am deutlichsten scheint der Befund, wonach die Einrichtung von Konsumräumen zu einer Verringerung der Probleme mit der öffentlichen Ordnung und insbesondere zu einer «Rückbildung der Drogenszenen» beigetragen hat (ibid.: 20). Ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), der auf einer Gesamtevaluation der Erfahrungen mit dem Angebot überwachter Konsumräume für Opiatabhängige beruht (Hedrich 2004), kommt zu insgesamt sehr ähnlichen Ergebnissen. Mit Bezug auf die Wirkungen von Konsumräumen auf die öffentliche Ordnung und die Kriminalität wird in diesem Bericht konstatiert, dass deren Angebot unter bestimmten Bedingungen den Konsum im öffentlichen Raum reduzieren kann. Dazu gehört insbesondere, dass ausreichende Konsumkapazitäten bereitgestellt werden und die Drogenkonsumenten nicht durch örtliche Polizeiaktionen von der Nutzung der Einrichtungen abgehalten werden. Für ein Zunahme der Eigentumsdelikte in der Nachbarschaft von Konsumräumen gibt es dem Bericht zufolge keine Anhaltspunkte. Bei der für gewöhnlich höchst brisanten Wahl des Standorts für solche Einrichtungen gelte es sowohl den Bedürfnissen der Drogen-konsumenten als auch denjenigen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen (ibid.: 70). Aus der Perspektive der Drogenkonsumenten wird die Nutzung von Konsumräumen offenbar von der Distanz zwischen dem Ort, wo die Drogen beschafft werden können, und dem Standort der Konsumräume sowie von der Häufigkeit von Polizeikontrollen auf dem Weg dahin abhängig gemacht (ibid.: 65). Dies korrespondiert mit dem Befund dieser Untersuchung, dem zufolge die örtliche Nähe von Beschaffungs- und Konsumgelegenheit die Bereitschaft erhöht, trotz deutlich höheren Preisen pro Transaktion nur Drogenquantitäten zu erwerben, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind. Da die Untersuchungsergebnisse zudem nahe legen, dass dadurch der Konsum sich auf einem relativ niedrigeren Niveau einpendelt, empfiehlt es sich für die Entscheidungsträger der lokalen Drogenpolitik, der Tendenz zur Szenebildung und dem damit verbundenen Drogenkleinhandel in der Nähe von Konsumräumen (cf. ibid.: 67) nicht mit rigorosen polizeilichen Interventionen entgegenzuwirken. Vielmehr ist eine Strategie zu verfolgen, welche darauf abzielt, durch ein dezentrales Angebot von Konsumräumen mehrere überschaubare Handels-plätze für Drogen in unmittelbarer Nähe oder ggf. auf den Vorplätzen entsprechender Einrichtungen zu etablieren. Die polizeilichen Aktivitäten im Umfeld solcher Handelsplätze haben sich gemäß dieser Strategie darauf zu beschränken, die öffentliche Ordnung in der Nachbarschaft sicherzustellen, gegen den Konsum außerhalb der Einrichtungen vorzugehen, bei Gewalttätigkeiten einzuschreiten und, währenddem die Konsumräume geschlossen sind, Ansammlungen der Drogenszene aufzulösen. Durch gelegentliche Kontrollen hat sie außerdem dafür besorgt zu sein, dass keine größeren Drogenmengen die Hand wechseln und nicht konsumierende Kleinhändler von den polizeilich tolerierten Handelsplätzen ferngehalten werden. Allem Anschein nach orientierte sich die drogenpolitische Praxis im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der neunziger Jahren bis heute annäherungsweise an einer solchen Strategie mit dem Ergebnis, dass zumindest bis 1997 das mittlere individuelle Konsumniveau im Vergleich zu anderen Städten deutlich tiefer lag .268 Um die Nachhaltigkeit dieser Strategie zu überprüfen, sollte in naher Zukunft unter Einsatz desselben Erhebungs-instruments eine Folgeuntersuchung in Basel und allenfalls auch in Bern und Zürich ins Auge gefasst werden. Bei einem erneuten Anlauf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz sollten in Anbetracht der Ergebnisse dieser Untersuchung insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen, welche die Merkmale der «qualifizierten» Zuwiderhandlung bzw. der «schweren Fälle» von Betäubungsmitteldelinquenz umschreiben nochmals überdacht werden. Der vom Schtveizerischen Bundesrat dem Parlament seinerzeit vorgelegte Entwurf für ein neues BetmG enthält zwar beim erstgenannten Qualifikationsgrund, der sich auf die Gefährdung einer großen Zahl von Menschen bezieht, bereits eine Änderung, die in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich eine Abkehr von der streng rechnerischen Auslegung einer als «qualifiziert» geltenden Drogenmenge initiieren könnte. Im vorgeschlagenen Artikel 19 Ziff. 2 wird unter Buchstabe «a» nämlich der wörtliche Bezug auf eine «Menge» fallengelassen. Allerdings deutet der diesbezügliche Kommentar in der Botschaft des Bundesrates (2001) darauf hin, dass damit kein grundsätzlicher Wandel in der Rechtssprechung angestrebt wird, sondern dass nunmehr bloß «nicht allein die Menge als Kriterium für die stoffinhärente Gesundheitsgefährdung herangezogen» werden soll (ibid.: Ab-schnitt 2.2.8.2). Dem erklärten «Ziel der Qualifikation», das ausdrücklich darauf gerichtet ist, «die nichtabhängigen Händler/Händlerringe des Drogen-Schwarz-marktes verschärft zu treffen, welche ohne Rücksicht auf die Gesundheitsgefährdung ihrer Klientel ihren Profit machen [Hervorh. JCNJ» (ibid.) würde mit diesem Gesetzesvorschlag, der zudem wiederum im Wesentlichen unverändert die Qualifikationsgründe der «bandenmässigen» und «gewerbsmässigen» Tatbegehung enthält, kaum näher gekommen. Die Tatsache, dass aufgrund der ausgewerteten Strafakten mehrheitlich drogenabhängige Händler vom qualifizierten Straftatbestand erfasst werden und die Anschuldigung der «bandenmässige» Tatbegehung offenbar nicht selten gegen ebenfalls abhängigen «Dealerpärchen» gerichtet wird, sollte seitens des Schweizerischen Bundesgerichts zum Anlass genommen werden, die herrschende Praxis der Rechtssprechung zu hinterfragen, bzw. eine Neuauslegung dieser Straftat-bestände ins Auge zu fassen. Gerade mit Blick auf die «bandenmässige» Tatbegehung könnte man erwägen, von der engen Fokussierung auf ein arbeitsteiliges Vorgehen im Sinne der in dieser Untersuchung definierten kooperativen Interaktion wegzukommen und stattdessen den Tatbestand mehr auf länger währende Transaktionsbeziehungen zwischen Drogenhändlern anzuwenden. Auf diese Weise würden gerade solche Beziehungssysteme besser ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, auf die der Gesetzgeber mit dem Begriff der Händlerringe wohl auch explizit Bezug nimmt. Bevor derartige möglicherweise schwerwiegende Entscheide getroffen werden, wäre es wünschenswert, wenn in verschiedenen anderen Kantonen der Schweiz die Praxis der Strafgerichte im Bereich der Betättbungsmitteldelinquenz durch sorgfältige Aktenanalysen untersucht und einander gegenüber-gestellt würde. Damit würde der Gefahr begegnet, dass lokale Traditionen in der Praxis der Strafgerichte bei der Gesamtbeurteilung ein zu starkes Gewicht erlangen. Weiteren Forschungsbedarf impliziert schließlich auch die im Rahmen dieser Untersuchung behandelte These einer durch den zunehmenden Drogengebrauch gesteuerten ethnischen Sukzession im Drogenmarkt. Von Interesse sind insbesondere zusätzliche Studien, die allenfalls den Nachweis erbringen können, dass in andern europäischen Ländern ähnlich Prozesse abgelaufen bzw. noch im Gang sind. Länder wie die U.S.A., Kanada und Australien mit ihren seit Jahrzehnten zum Teil stark segreggierten ethnischen Minderheiten bieten zudem ein weites Spektrum an Möglichkeiten, dieser These anhand historischer Analysen nachzugehen.

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Zusammenfassung: Um die innerpsychischen Begleitprozesse von Tötungsdelikten aus triebpsychologischer Sicht zu verstehen, wendete ich mich an 33 Menschen, die ein Tötungsdelikt begangen oder zu begehen versucht haben. Als Methode diente mir der Szondi-Test, den ich mit den Betreffenden durchführte, die mir ausserdem von sich und ihrem Delikt erzählten. Die reguläre triebdiagnostische Analyse wie auch die Kainsyndromatik nach Szondi ergaben jedoch keine Gruppenbildungen und brachten mich in meinem Verständnis der Tötungen nicht wirklich weiter. So wendete ich mich der pathoanalytischen Betrachtungsweise zu, die mittels der vier grossen Nosographien der klassischen Psychiatrie, Gruppenvergleiche erst möglich machte und mir einen Überblick über verschiedene Grundstrukturen bot. Die Strukturdiagnostik der 33 Szondi-Tests sollte die Basis und demnach meine neue Ausgangslage bilden. Hypothesengenerierend stiess ich dann auf zwei weitere Einflussgrössen, die den Prozess einer Tötung entscheidend mitzuprägen schienen: die verschiedenen Aggressionsstile und die acting-Prozesse. Diese drei Einflussgrössen ergaben in ihrem Zusammenspiel auf der nosographischen, der anthropologischen und der metapsychologischen Ebene vier konstante Grössen mit je spezifischen Eigenschaften, die ich als Tötungsstile bezeichnete. Auf diese Weise entstand ein theoretisch-klinisches Modell zur retrospektiven Erfassung innerpsychischer Prozesse, die eine tötende Handlung aus triebpsychologischer und pathoanalytischer Sicht begleiten.

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[Table des matières] 1. Einleitung. 2. Theorie und Fragestellung. 2.1. Die HIV/Aidsprävention im Kontext der "Normalisierung". 2.2. Theoretischer Rahmen und allgemeine Fragestellung. 3. Vorgehen und Methode. 4. Fallstudien. 4.1. Fallstudie Schweiz. 4.2. Fallstudie Kanton Genf. 4.3. Fallstudie Kanton Luzern. 4.4. Fallstudie Kanton Solothurn. 4.5. Fallstudie Kanton Tessin. 4.6. Fallstudie Kanton Zürich. 5. Vergleichende Synthese. Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

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In einigen rechtsmedizinischen Instituten gehört die postmortale Bildgebung, mittels MDCT (multidetector computed tomography) bereits zur täglichen Routine. Die Kombination dieser radiologischen Untersuchung und der anschließenden konventionellen Autopsie zeigt deutliche Vorteile im forensischen Alltag. Die Durchführung einer postmortalen Angiographie kann die Aussagekraft der Untersuchungen noch weiter verbessern. Im Institut für Rechtsmedizin in Lausanne-Genf, wurde die Technik der postmortalen dynamischen Angiographie entwickelt, bei der die Gefäße mittels des Kontrastmittels Angiofil® sichtbar gemacht werden. Es handelt sich dabei um eine minimal-invasive Technik einer Ganzkörperangiographie. Mittels einer modifizierten Kreislaufmaschine wird das Gefäßsystem perfundiert und gleichzeitig werden MDCT-Scans gemacht. Dies ermöglicht die Abbildung der Gefäße in verschiedenen Perfusionsstadien (arteriell und venös) während einer Zirkulation, ähnlich der Angiographie eines lebenden Patienten. Eine vollständige und länger andauernde Perfusion ist dank des öligen Kontrastmittels Angiofil® möglich. Es bleibt intravaskulär, ohne wesentlichen Austritt in das umliegende Gewebe, d.h. ohne Ödeme zu verursachen. Um die Methode auch für andere Institutionen brauchbar zu machen, wurde im Institut für Rechtsmedizin in Lausanne-Genf eine Forschungsgruppe gebildet, die an der Entwicklung einer spezialisierten Perfusionsmaschine für die postmortale dynamische Angiographie arbeitet, deren Bedienung möglichst einfach sein soll. Außerdem wird ein standardisiertes Protokoll zur Durchführung der Technik entwickelt, um den Einsatz von Fachkräften gering zu halten. Die Resultate der postmortalen Angiographie dienen der Auffindung von Gefäßpathologien wie Dissektionen, Gefäßmissbildungen oder Rupturen. Schwierigkeiten bereiten noch die Interpretation der Thrombosen und Embolien, da die postmortalen Gerinnungsvorgänge kritisch mit einzuziehen sind.

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Interdisziplinär konzipiert, zeigt dieses Buch in historischer und gegenwartsbezogener Perspektive die Komplexität und den Facettenreichtum des religiösen Pluralismus auf, der unsere gesellschaftliche Wirklichkeit zunehmend bestimmt. Die hier dokumentierten religionswissenschaftlichen, soziologischen, rechtlichen und philosophischen Zugänge sind dabei behilflich, sich mit Religion und ihrer weltweit wachsenden gesellschaftlichen Relevanz auseinander zu setzen. Die Beiträge zeigen, wie der Herausforderung des Religionspluralismus im europäischen und außereuropäischen Raum begegnet wird und welche große Bandbreite an Themen hierbei zu Tage tritt.