991 resultados para Evangelische Kirche der Altpreussischen Union


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Im Laufe von zwei Jahrzehnten hat sich das Profil Europas erheblich verändert. Im Zuge der bisherigen drei Erweiterungen der uropäischen emeinschaften, später Europäische Union, 1973, 1986 und 1995 ist die Zahl der Mitgliedstaaten von 6 auf 15 gestiegen. Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion eröffneten sich der internationalen Zusammenarbeit neue Perspektiven, und die Europäische Union gewann eine Schlüsselrolle bei der Förderung des friedlichen Wandels und der Stabilität in ganz Europa. Deutlich wurde diese Rolle insbesondere in ihrer Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung und in ihrer umfangreichen Hilfe für die Länder in Mittel- und Osteuropa (MOEL). 1993 eröffnete der Europäische Rat in Kopenhagen diesen Ländern Perspektiven für einen Beitritt zur EU.

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Maddrell, John, 'Einfallstor in die Sowjetunion: Die Besatzung Deutschlands und die Aussp?hung der UdSSR durch den britischen Nachrichtendienst', Vierteljahrshefte f?r Zeitgeschichte (2003) 51(2) pp.183-227 RAE2008

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Der Artikel befasst sich mit der europäischen Forschungsförderpolitik im Hinblick auf die Sozialwissenschaften. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das nächste EU-Forschungsrahmenprogramm, das ab 2014 bis 2020 gültig sein wird. Es wird den Namen Horizon 2020 erhalten. Die Analyse skizziert die verschiedenen Aktivitäten, die nationale und europäische Erziehungswissenschaftsverbände entfaltet haben, um eine Repräsentation der Sozialwissenschaften im nächsten Rahmenprogramm zu gewährleisten. (DIPF/Orig.)

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Bestrafungen gehören seit „Erfindung“ der Kindheit zu einem wesentlichen Bestandteil der Kindererziehung bis heute. Bestraft werden sowohl Jungen als auch Mädchen, wenn auch für unterschiedliche Taten. Zwar ist z.B. in der jüngeren Geschichte die körperliche Gewalt in der Schule verschwunden und seit kurzem auch zumindest formell im Elternhaus, dennoch werden Kinder immer noch bestraft. Alle Menschen haben als Kinder Strafen am eigenen Leibe und/oder in der eigenen Seele zu spüren bekommen oder waren zumindest Zeugen derselben. Wie also lernen Jungen und Mädchen mit Strafen umzugehen, sie anzunehmen oder sich in bestimmten Fällen zu distanzieren, ohne sie als solche infrage zu stellen? Und welche gesellschaftlichen Regelungen werden über Strafe vermittelt? Diesen Fragen geht die Autorin mit Hilfe der qualitativen empirischen Forschungsmethode der Erinnerungsarbeit (nach Frigga Haug 1990) nach.

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Die Trümmer des deutschen Reiches waren 1945 auch die Trümmer des deutschen Films. Der Neuaufbau der deutschen Filmwirtschaft, der unter der Ägide der Alliierten begann, eröffnete trotz zahlloser Schwierigkeiten neue Chancen, nicht zuletzt regional: auch Niedersachsen wurde "Filmland". Die "Junge Film-Union", 1947 lizensiert, wurde bald zur größten niedersächsischen Filmproduktionsfirma. Waren die ersten zeitnahen Filme - auch "Trümmerfilme" genannt - noch in mancher Hinsicht improvisiert, so professionalisierte sich die Produktion zusehends. Es wurden eigene Ateliers gebaut, in dem Heideort Bendestorf entstand in kurzer Zeit eine Filmindustrie. Und auch die Filmstoffe wandelten sich, ebenso die Besetzung der Hauptrollen: der "zeitlose" Unterhaltungsfilm wurde selbstverständlich, ein neuer Kult mit alten Stars verdrängte den Nachwuchs. Neben vielen Mißerfolgen der "Jungen Film-Union" wurde schließlich "Die Sünderin" zu einem (Skandal-)Erfolg, der Marika-Rökk-Film "Die Csardas-Fürstin" ein echter Publikumsrenner. Der spektakuläre Neuaufbau dieser Filmproduktion, die wechselvolle Entwicklung, die im Konkurs 1952 ein jähes Ende fand, werfen Fragen auf, denen in dieser Arbeit auf der Basis neuen Quellenmaterials nachgegangen wird. Welche politischen, ökonomischen und kulturellen Einflüsse waren es, die für die "Junge Film-Union" bestimmend wurden. Welche Rolle spielte die britische Filmpolitik? Welche Bedeutung hatte die Währungsreform, wie wirkten sich die Bundesbürgschaften aus? Welche filmischen Traditionen wurden aufgegriffen, und wie spiegelt sich die außerfilmische Realität in den Produktionen? Die Ergebnisse der Untersuchung werfen dabei auch ein Licht auf den Neuaufbau der westdeutschen Filmwirtschaft insgesamt.

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Die Vorgängereinrichtungen der Evangelischen Fachhochschule Hannover. Hinweise zu ihrer Geschichte im Rahmen der Ausbildung für Sozialberufe.

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Ziel der durchgeführten Untersuchung war es, Einsichten in die Studienmotivation und Berufserwartungen von Studienanfängern und -anfängerinnen der Evangelischen Religionspädagogik / Gemeindepädagogik zu erhalten. Heute bieten acht (Fach-) Hochschulen einen grundständigen, also in vollem Umfang berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik an, der zum kirchlichen Beruf einer Gemeindepädagogin oder eines Gemeindepädagogen bzw. eines Diakons oder einer Diakonin führen kann. Sechs dieser Studiengänge sehen heute eine Kombinationsmöglichkeit mit dem Studium der Sozialen Arbeit vor, die auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin ermöglicht. Inwieweit sich dies auch auf die Wahl des Studienfachs Religions- und Gemeindepädagogik und auf die Studienmotivation auswirkt, war Gegenstand einer im Wintersemester 2011/12 durchgeführten Untersuchung. Warum entscheiden sich heute (zumeist) junge Menschen für ein religions- und gemeindepädagogisches Studium und welche Vorstellungen über ihre spätere Berufspraxis haben sie? Welche Rolle spielt für die Studienfachentscheidung die Möglichkeit des Erwerbs einer doppelten Qualifikation, die nicht notwendigerweise in eine spätere kirchliche Berufstätigkeit führen muss, sondern auch für den Bereich sozialer Arbeit in staatlichen Einrichtungen und bei freien Trägern qualifiziert? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, wurden in einer Fragebogen-Erhebung die Studienanfänger und -anfängerinnen an acht Hochschulstandorten (Berlin, Bochum, Freiburg, Hannover, Kassel, Ludwigsburg, Moritzburg, Nürnberg) befragt. 221 von insgesamt 250 Studierenden im ersten Fachsemester beteiligten sich daran (88,4%).

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Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitgestaltung haben seit dem Tarifkompromiss im Jahre 1984 in der Metall-, und Elektroindustrie in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion einen immensen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Forderungen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung haben zeitgleich sowohl aus der Globalisierungsdiskussion und der Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit des "Wirtschaftsstandorts Deutschland" heraus wie auch aus beschäftigungspolitischen Gründen neuen Auftrieb bekommen. Die Diskussion um die Arbeitszeit ist gleichzeitig von verschiedenen, meist gegensätzlichen Interessen geprägt: Auf der Beschäftigtenseite zielt die Arbeitszeitflexibilisierung nach wie vor auf Zeitsouveränität: d.h. auf eine bessere Vereinbarkeit der Arbeitszeit mit allen Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit ab. Demgegenüber stellt die Arbeitgeberseite den betriebswirtschaftlichen Aspekt in den Vordergrund. D.h. die Anpassung der Arbeitszeit an den tatsächlichen Arbeitsanfall. So soll durch aufeinander abgestimmte Gestaltung von Betriebszeit und Arbeitszeit die Erhöhung der Produktivität und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit erzielt werden. Durch diesen Trend verlor das sog. Normalarbeitsverhältnis an Allgemeingültigkeit und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten nahm seit langem kontinuierlich zu. Folge ist, dass mittlerweile eine breite Palette von Arbeitszeitmodellen existiert, in denen die gesetzlich und vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit in den Dimensionen Lage, Länge und Verteilung flexibilisiert wird. Auch die Tarifverhandlungen und Auseinandersetzung der Tarifparteien zur Arbeitszeitpolitik sind dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitszeitflexibilisierung und Verlagerung der Tarifpolitik auf betriebliche Ebene einen Bedeutungszuwachs bekam und die Meinungsführerschaft in Sachen Arbeitszeitgestaltung von der IG Metall zu Gesamtmetall wechselte. Ziel der vorliegenden Dissertation war es, anhand einer empirisch-historischen Untersuchung über Einstellungen sowie Strategien von Gesamtmetall und IG Metall die Gestaltungsspielräume flexibler Arbeitszeitmodelle zu bestimmen und gleichzeitig die Defizite herauszuarbeiten. Die Untersuchung gründete sich in erster Linie auf die Dokumentenanalyse von Stellungnahmen der Gesamtmetall und IG-Metall-Leitungsgremien sowie Primär- und Sekundäranalyse von Befragungen der Beschäftigten. Die leitende Frage der Untersuchung war, ob es den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften gelingen konnte, die Erfordernisse eines Betriebes und die Belange der Beschäftigten weitgehend in Übereinstimmung zu bringen? Und (wenn ja) unter welchen Voraussetzungen die neuen flexiblen Arbeitszeitsysteme mit den betrieblichen und außerbetrieblichen Interessen der Beschäftigten zu vereinbaren sind. Den Hintergrund für diese Zielerreichung bildete der gesellschaftliche Konflikt zwischen Arbeit und Kapital. Denn die Schwierigkeit bzw. Komplexität lag in der Frage, wie die unterschiedlichen Interessen, die sich in der industriekapitalistischen Gesellschaft durch den Gegensatz "Kapital" und "Arbeit" bestimmen lassen, zu vereinbaren waren bzw. sind.

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Die Arbeit behandelt den Vorschlag für eine EU-Verordnung KOM/2000/7/final, 2000/0212(COD) des europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Grundlage einer Marktöffnungsverordnung und welche Veränderungen sich dadurch in Deutschland einstellen werden. Ausschreibungen von Verkehrsleistungen werden zunehmen. Die Ausschreibungsarten werden sich in ländlichen Regionen von denen in Verkehrszentren unterscheiden. In der Region werden sich Bedarfslösungen stärker durchsetzen. Kürzungen von Verkehrsleistungen werden hier stärker ausfallen als in den Zentren und damit zu einem kleineren Leistungsvolumen führen. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs gibt es weniger Interessenten. Bei Standardausschreibungen werden deshalb auch häufig die Varianten der beschränkten oder die freihändige Vergabe gewählt. Funktionale Ausschreibungen haben nur eine untergeordnete Bedeutung. In den Verkehrszentren sind die Lose größer und damit für viele Anbieter interessant. Die Verkehrszusatzleistungen sind zudem komplexer. Standardausschreibungen in öffentlicher Vergabeart werden sich hier vermutlich als Norm durchsetzen. Die VOL/A wird sicherlich ihre Bedeutung und ihren dafür notwendigen Regelungsumfang in Deutschland als deutsches oder als europäisches Recht behalten. Ob der empfehlende Charakter der DIN EN 13816 Norm „ÖPNV: Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität“ erhalten werden kann und nicht als Steuerungselement zur Standardisierung im ÖPNV beitragen wird, ist dabei zu bezweifeln. Durch diese Wettbewerbspflicht wird der Aufgabenträger zum Besteller von Verkehrsleistungen. Damit geht die Verkehrsplanung in die Verantwortung des Aufgabenträgers über und gerät stärker in den Einflussbereich der Politik. Die strategisch abstrakte und die konkrete Verkehrsplanung wachsen für den Normfall der Standardausschreibung zusammen. Die Hoffnung auf eine bessere Netzintegration und eine Standardisierung des ÖPNV Angebots und der ÖPNV Qualität entsteht. Es entwickelt sich dadurch aber auch die Gefahr der Abhängigkeit des Nahverkehrsangebots von der derzeitigen Haushaltslage oder der Interessenlage der Politik. Kontinuität in Angebot und Qualität werden zu erklärten Planungszielen. Der Verkehrsplaner auf der Bestellerseite muss die Planung in Ausschreibungsunterlagen umsetzen. Dies erfordert erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Logistik, Jura, Informatik und Führungskompetenzen. Ausbildende Institutionen müssen darauf bereits im Vorfeld der Umsetzung reagieren. Durch die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der Planung durch die Ausschreibungsschritte sind in der Verkehrsplanung längere Planungsvorlaufzeiten einzukalkulieren. Vorausschauender zu planen, wird dabei wichtiger. Auch eventuelle Fehler in der Planung sind nicht mehr so einfach zu korrigieren. Durch den gestiegenen Einsatz von Technologien in den Fahrzeugen besteht für den Verkehrsplaner dafür häufiger die Möglichkeit, Planungsänderungen auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf Attraktivität für den Fahrgast anhand von den ermittelten Fahrgastzahlen zu kontrollieren. Dasselbe gilt auch für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, wie für die Tarifpolitik. Die Zahlen stehen nicht nur für diese Rückkopplung zur Verfügung, sondern dienen auch als Planungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen. Dem Planer stehen konkretere Zahlen für die Planung zur Verfügung. Ein Aspekt, der aufgrund der Sanktionsmaßnahmen bei Ausschreibungen an Bedeutung gewinnen wird, ist die Möglichkeit, Qualität von Verkehrsleistungen möglichst objektiv beurteilen zu können. Praxisrelevante Auswirkungen auf die Verkehrsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs ergeben sich hauptsächlich durch die gestiegene Komplexität in der Planung selbst und den dadurch unverzichtbaren gewordenen Einsatz von Computerunterstützung. Die Umsetzung in Ausschreibungsunterlagen der Planung und die Kontrolle stellen neue Elemente im Aufgabenbereich des Verkehrsplaners dar und erfordern damit breiter ausgelegte Kernkompetenzen. Es werden mehr Verkehrsplaner mit breiterer Ausbildung benötigt werden. Diese Arbeit hat aufgezeigt, dass sich mit der Integration des Ausschreibungsgedankens in den Ablauf der Verkehrsplanung eine sprunghafte Entwicklung in der Planungstätigkeit ergeben wird. Aufgrund der in Zukunft steigenden Qualität und Quantität der Planungsgrundlagen und der ebenfalls gestiegenen Ansprüche an die Bewertungsparameter ergeben sich Veränderungen und neue Anforderungen auf diesem Gebiet, die in erster Linie für die Hochschulen und andere ausbildende Einrichtungen, aber auch für die Verkehrsplanung unterstützende Industrie.

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In der Vergangenheit verfolgte die Wasserwirtschaft insbesondere das Ziel, Wasser als Ressource zu nutzen und vom Wasser ausgehende Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser, abzuwehren oder zu vermindern. In den letzten etwa dreißig Jahren stellte sich jedoch eine Veränderung des Verständnisses der Wasserwirtschaft ein. Mit der Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes rückte der ökologisch orientierte Gewässerschutz mehr in den Vordergrund, der sich zu einem ganzheitlich gedachten Ansatz entwickelte. Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft (EG-WRRL). Die Wasserrahmenrichtlinie fordert erstmalig, dass auf der Grundlage eines ökosystemaren Ansatzes ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Da der „gute ökologische Zustand“ noch nicht abschließend definiert ist, werden innerhalb Europas derzeit bestehende Klassifizierungssysteme als Indikator für die Bedingungen, denen ein biologischer Zustand zugeordnet wird, benutzt. Die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Zielerreichung kann also nur ein Prozess sein, der anhand erster Kriterien vorgenommen und später iterativ verfeinert wird. Dabei ist es von Bedeutung, das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren, um einerseits sicherzustellen, dass alle hinsichtlich der Zielerreichung unsicheren Gewässer tatsächlich erfasst werden, andererseits aber auch zu verhindern, dass Ressourcen beim Monitoring und möglicherweise bei der Durchführung von Maßnahmen unnötig verbraucht werden. Durch eine Verfeinerung der Kriterien kann dieses Risiko verringert werden. Für die Fließgewässer in Deutschland stellen insbesondere Veränderungen der Gewässermorphologie und Belastungen aufgrund von Nährstoffeinträgen, die besonders in abflussschwachen Gewässerabschnitten häufig zu einer Eutrophierung führen, Probleme dar, die es abzumildern gilt (BMU 2005), um die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, einen methodischen Beitrag zur Risikoanalyse anthropogener Belastungen zu leisten. Im Mittelpunkt standen dabei die folgenden Punkte: 1. Darstellung der Anforderungen bei der Gewässerbewirtschaftung nach Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. 2. Dokumentation, Analyse und Vergleich der Kriterien und Verfahren im europäischen Kontext(Aufzeigen der relevanten Gewässerbelastungen in Deutschland wie im europäischen Ausland einschließlich eines Vergleichs der Methoden und Datengrundlagen zur Beurteilung signifikanter Gewässerbelastungen). 3. Vergleichende Analyse der ökologischen Bedeutung der im Umweltmanagement angewandten Methoden und Kriterien zur Risikoanalyse hinsichtlich Strukturgüte und Gewässereutrophierung an ausgewählten Fallbeispielen in Hinblick auf Sensitivität, Skalenabhängigkeit sowie weitere Unsicherheiten 4. Entwicklung eines methodischen Vorschlags für eine verbesserte Vorgehensweise bei der verursacherbezogenen Beurteilung der Belastungen vor dem Hintergrund eines effektiven Einsatzes der finanziellen Ressourcen.

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