993 resultados para Katharina Pistor
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We developed a model to calculate a quantitative risk score for individual aquaculture sites. The score indicates the risk of the site being infected with a specific fish pathogen (viral haemorrhagic septicaemia virus (VHSV); infectious haematopoietic necrosis virus, Koi herpes virus), and is intended to be used for risk ranking sites to support surveillance for demonstration of zone or member state freedom from these pathogens. The inputs to the model include a range of quantitative and qualitative estimates of risk factors organised into five risk themes (1) Live fish and egg movements; (2) Exposure via water; (3) On-site processing; (4) Short-distance mechanical transmission; (5) Distance-independent mechanical transmission. The calculated risk score for an individual aquaculture site is a value between zero and one and is intended to indicate the risk of a site relative to the risk of other sites (thereby allowing ranking). The model was applied to evaluate 76 rainbow trout farms in 3 countries (42 from England, 32 from Italy and 2 from Switzerland) with the aim to establish their risk of being infected with VHSV. Risk scores for farms in England and Italy showed great variation, clearly enabling ranking. Scores ranged from 0.002 to 0.254 (mean score 0.080) in England and 0.011 to 0.778 (mean of 0.130) for Italy, reflecting the diversity of infection status of farms in these countries. Requirements for broader application of the model are discussed. Cost efficient farm data collection is important to realise the benefits from a risk-based approach.
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La « lutte contre les abus » en matière d'asile s'est imposée comme le discours dominant à l'origine des multiples révisions de la loi sur l'asile depuis son entrée en vigueur en 1981. Cette contribution, issue d'un workshop tenu lors des journées des doctorant-e-s du Centre de droit des migrations en novembre 2013, se propose de porter un regard interdisciplinaire sur l'émergence et le développement de cette notion, ainsi que sur le type de mesures adoptées dans le cadre de ce discours.
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Die Testphasenverordnung bildet die rechtliche Grundlage des Versuchs der Neustrukturierung des Asylverfahrens in der Schweiz und hat sich somit an deren Zielvorgaben zu messen. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel die Frage untersucht, ob das Ziel der Effizienz unter gleichzeitiger Wahrung der Fairness im Asylverfahren durch das aktuelle Umsetzungsvorhaben erreicht wird. Nach einer Darstellung der geplanten Verfahrensabläufe werden zuerst die der Beschleunigung dienenden Bestimmungen der Testphasenverordnung dargestellt und kommentiert, danach diejenigen welche der Fairness und Rechtsstaatlichkeit dienen sollen. Im Ausblick werden weitere Fragen aufgeworfen und es wird versucht eine Einschätzung zu geben, ob das für die Testphase vorgesehene Verfahren geeignet ist, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems zu fördern.
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Der vorliegende Beitrag rückt den Asylbereich als Schauplatz der Menschenhandelsbekämpfung in den Fokus. Er beginnt mit einem Überblick über die völkerrechtlichen Vorgaben zur Menschenhandelsbekämpfung (II.) und diskutiert anschliessend, wie der Schutz der Opfer, die sich im Asylverfahren befinden, umzusetzen ist. Schutz wird dabei breit verstanden und umfasst nicht nur den (physischen) Schutz vor direkten Gefahren, sondern generell alle sich aus dem Völkerrecht ergebenden positiven Verpflichtungen der Staaten gegenüber Menschenhandelsopfern. Aus diesem Grund wird zuerst die Ausgestaltung der Identifizierung von Menschenhandelsopfern besprochen (III.), bevor die Umsetzung der Schutzverpflichtungen im materiellen Asylverfahren und im Dublin-Verfahren diskutiert wird (IV.). Zuletzt wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Opfer von Menschenhandel als Flüchtlinge anzuerkennen sind und wann Wegweisungshindernisse vorliegen (V.).
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Unter der Leitung von Prof. Dr. Alberto Achermann vom Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern, der gleichzeitig Vizepräsident der nationalen Kommission zur Verhütung der Folter ist, diskutierten Fachleute aus Forschung, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft die Frage, wie praktikable und zufriedenstellende Lösungen für die komplexen Anforderungen des Asylverfahrens gefunden werden könnten.
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Die Berechtigung der Untersuchungshaft liegt einzig in der Sicherstellung eines ordnungsgemäss verlaufenden Strafverfahrens, d.h. in der Verhinderung einer Flucht oder von Verdunkelungsaktivitäten. Umso bedeutsamer erscheint vor diesem Hintergrund das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass über den Freiheitsentzug an sich hinausgehende Restriktionen im Bereich der Haftmodalitäten nur rechtmässig sind, wenn sie sich im Einzelfall als notwendig erweisen, um den genannten öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen. Basierend auf diesem Massstab prüft der Beitrag die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in der Schweiz.
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Der vorliegende Beitrag versucht, diese inhaltlich stark divergierende kantonale Gesetzgebung im Bereich des Ausländerrechts zu systematisieren und aufzuzeigen, in welcher Form die Kantone ihre Vollzugsfunktion auf legislativer Ebene wahrnehmen, sowie die wichtigsten Regelungsbereiche zu nennen und zu dokumentieren. In diesem Sinne behandelt der Beitrag die Gesetzgebung deskriptiv; Bewertungen bezüglich der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht oder der Angemessenheit der gewählten Normstufe sind nicht Teil dieser Darstellung. Nach einer Übersicht über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Zwangsmassnahmen, Zulassung und Aufenthalt sowie Integration wird die kantonale Gesetzgebung auf diesen Gebieten dargestellt, wobei jeweils zuerst die von den Kantonen gewählten Erlassformen vorgestellt und danach die wichtigsten Regelungsbereiche abgebildet werden.