750 resultados para Berliner Stadtschloss
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Welsch (Projektbearbeiter): Humoristisch/satirische Kommentierung der Berliner politischen Geschehnisse des Jahres 1848. In zwölf (Monats-)Gedichten
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Welsch (Projektbearbeiter): Versuch einer differenzierteren Kommentierung der am 5. Dezember 1848 oktroyierten Verfassung: "De Verfassung is so unübel jar nich! Se hat zwars eenige eklige Knubben, aber se is doch immer noch besser, als ick se ... erwartet hätte." Kritik der Zusammensetzung der ersten Kammer sowie der Wahlrechtsbeschränkungen
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Welsch (Projektbearbeiter): Anforderungen an den von der Frankfurter Nationalversammlung zu wählenden deutschen Kaiser: "... er muß de olle verschrumpelte papstthümliche Jottes-Jnadenschaft in de Rumpelkammer schmeißen ..., er muß dem bösen Jeist der Kamarilla den Reichsappel annen Kopp schmeißen, deß et man so dröhnt, so meen ick det."
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Welsch (Projektbearbeiter): Satirisch/humoristische Kommentierung der Ereignisse der Jahre 1848 und (Anfang) 1849 aus demokratischer Sicht. Von dem Berliner Schriftsteller und Vorsitzenden der demokratischen Partei in Mecklenburg-Strelitz Glaßbrenner
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Welsch (Projektbearbeiter): Parodie auf das Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. (3. April 1849) und der Abberufung der österreichischen Abgeordneten (5. April 1848). Mit Ausnahme der fehlenden Illustratorenangabe sowie des Zeilensatzes mit der Berliner Ausgabe (Die Frankfurter Schule, oder: Die unartigen Kinder) identisch
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Welsch (Projektbearbeiter): Abdruck zweier Gedichte zu Ehren der am 18. und 19. März 1848 bei den Berliner Barrikadenkämpfen ums Leben gekommenen Freiheitskämpfer
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Boberach: Die Darstellung räumt ein, die Revolution habe zwar nicht gesiegt, aber wenn die Zeit gekommen sei, würden ihre Ideen noch verwirklicht. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem Berliner Landwehr-Feldwebel Braß
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Welsch (Projektbearbeiter): "Der Verfasser appelliert an Bürger und Soldaten, Freundschaft miteinander zu schließen. Besonders die Soldaten erinnert er daran, daß sie auch Bürgersöhne sind, und daß sie ihre Gleichstellung mit den adligen Offizieren nur den Berliner Bürgern zu verdanken haben und deshalb nicht gegen sie kämpfen dürfen." [Führer, B.: Das Berlinische im Tagesschrifttum von 1848/49, S. 302]
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf zu den Berliner Stadtverordnetenwahlen; Hindernisgründe sind schriftlich dem Bezirksvorstand darzulegen
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Welsch (Projektbearbeiter): Landwehrmann Brandt weist Gerüchte über eine bevorstehende Konterrevolution im Namen der Berliner Landwehr zurück und bekennt sich zur konstitutionellen Monarchie in Preußen
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Welsch (Projektbearbeiter): Warnung an die Berliner Bevölkerung vor einem Eindringen auf das Gelände des Königlichen Schlosses
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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme (Abänderungsvorschläge) der Berliner Bürgerwehr zum ministeriellen Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes vom 7. Juli 1848: u.a. direkte Wahl der Vorgesetzten durch die Mannschaften, Einsatz der Bürgerwehr obliegt den Gemeindevorstehern oder dem diensthabenden Kommandeur selbst, Ablehnung eines eximierten Gerichtsstandes für letztere
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf 58 unterzeichnender Urwähler des 14. Berliner Bezirks, als Deputierte nur gefestigte Charaktere zu wählen, welche an der oktroyierten Verfassung und der konstitutionellen Monarchie festhalten und bereits über Kenntnisse im Staatsdienst verfügen
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Welsch (Projektbearbeiter): Appell von 50 Urwählern des Berliner 82. Bezirks, nur solche Wahlmänner zu wählen, die zur konstitutionellen Monarchie und zur Verfassung vom 5. Dezember 1848 stehen. Letztere ist aufgrund der Möglichkeit der Revision nicht unbedingt oktroyiert zu nennen.
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von zehn Urwählern des zwanzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.