584 resultados para Sozialer Wandel


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Zweifelsohne war und ist das Prinzip der Chancengleichheit eine Maxime für die Bildungspolitik und Gestaltung von Bildungssystemen (vgl. Müller 1998; Friedeburg 1992; Baumert 1991: 333). Diese Prämisse wird nicht zuletzt durch Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, inhaltlich vorgegeben. So lag ein Hauptteil der Zielsetzungen von Bildungsreformen seit den 1960er Jahren darin, die Rahmenbedingungen für den Bildungszugang in der Weise zu setzen, dass weder das strukturelle Angebot an Bildungsgelegenheiten noch sozialstrukturelle Eigenschaften von Schulkindern und ihres Elternhauses systematische Einflüsse auf den Bildungsweg und den Erwerb von Bildungszertifikaten haben (Friedeburg 1992). Mit dem Ausbau des Schul- und Hochschulwesens und den institutionellen Reformen seit den 1960er Jahren ist das Ziel auch größtenteils erreicht worden, dass neben institutionellen Barrieren auch ökonomische und geografische Barrieren beim Bildungszugang weitgehend an Bedeutung verloren haben (vgl. Müller 1998; Krais 1996). Bildungsdisparitäten nach sozialstrukturellen Merkmalen haben sich ebenfalls weitgehend abgeschwächt (Müller und Haun 1994). Insbesondere konnten Mädchen ihre Bildungsdefizite gegenüber den Jungen mehr als ausgleichen (Rodax und Rodax 1996; Rodax 1995), sodass nunmehr von einer Bildungsungleichheit zuungunsten von Jungen auszugehen ist (Diefenbach und Klein 2002; Becker und Nietfeld 1999; Becker 1998). Einige der beabsichtigten wie unbeabsichtigten Folgen dieser Reformbemühungen können am Wandel der Bildungsbeteiligung, insbesondere beim Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium, abgelesen werden (Köhler 1992).

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Bildung ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Sie beschränkt sich nicht auf die allgemeine Schulbildung und formelle Berufsausbildung, sondern auf berufliche Weiterbildung und kontinuierliches selbst gesteuertes Lernen (siehe Beitrag von Schömann und Leschke in diesem Band). Ihre gesellschaftliche Bedeutung lässt sich wie für die meisten anderen modernen europäischen Gesellschaften auch für Deutschland an der Gleichzeitigkeit von Bildungsexpansion und sozialer Ungleichheit von Bildungschancen bemessen (Blossfeld und Shavit 1993; Müller 1998). So hatte die in Deutschland bereits in den 1950er Jahren einsetzende, sich in den 1960er Jahren beschleunigende und bis in die jüngste Gegenwart andauernde Bildungsexpansion zu einer zunehmenden Bildungsbeteiligung in allen Sozialschichten geführt. Während im Jahre 1965 rund 16 Prozent der 13-jährigen Schulkinder auf das Gymnasium gingen, besuchten Ende der 1980er Jahre bereits 30 Prozent der 13-Jährigen die höchste Bildungsstufe. Noch deutlicher ist die Entwicklung für die Kinder von Beamten. Im Jahre 1965 besuchten 36 Prozent und im Jahre 1989 rund 58 Prozent der Kinder von Beamten das Gymnasium, während bei den Arbeiterkindern — allerdings auf einem niedrigeren Niveau — der relative Zuwachs von 4 auf 11 Prozent noch deutlicher ausfiel. Im gleichen Zeitraum sank dagegen die Schülerquote für die Hauptschule von 70 auf unter 40 Prozent. Damit schwindet zusehends auch die Bedeutung der Hauptschule als „hauptsächliche“ Schullaufbahn oder als „Volksschule“. Daran hat sich auch bis Ende des 20. Jahrhunderts nichts Grundlegendes geändert. Im Jahre 2000 besuchten rund 30 Prozent der 13-jährigen Schulkinder das Gymnasium und 24 Prozent die Realschule.

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Wie die Armutsforschung belegt, sind Familien mit minderjährigen Kindern vergleichsweise hohen Armutsrisiken ausgesetzt. Vornehmlich in jüngster Zeit — in Westdeutschland seit den 80er-Jahren und in Ostdeutschland seit Anfang der 90er-Jahre — ist der Anteil der in Armut lebenden Familien gestiegen. Von Armut betroffen sind hauptsächlich solche Familien, in denen mindestens ein Elternteil arbeitslos ist, und Alleinerziehende, die wegen der Fürsorge für ihre minderjährigen Kinder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Daher haben wir es in Deutschland mit einer wachsenden strukturellen Armut der Kinder aufgrund der Arbeitslosigkeit von Eltern und/oder defizitärer Einkommenslagen des Elternhauses zu tun. Immer mehr Kinder und Jugendliche machen einschneidende Erfahrungen mit den prekären Einkommenslagen ihrer Familien und den daraus resultierenden Folgen. Kinder werden „Opfer“ der ökonomischen Situation ihres Elternhauses und haben unter dieser Situation zu leiden. Neuere empirische Studien zeigen, dass eingeschränkte ökonomische Ressourcen nicht nur die Gestaltung des Alltags von Kindern, sondern langfristig auch deren persönliche Entwicklung und zukünftige Lebenschancen beeinträchtigen.

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Seit dem Zusammenbruch der DDR und ihrer Integration in das Institutionengefüge der Bundesrepublik ist vor allem die Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit ein gravierendes soziales Problem in Ostdeutschland (Buttler 1994). Ihre Persistenz hängt neben dem erzwungenen wirtschaftlichen und berufsstrukturellen Wandel und umfassenden Abbau von Arbeitsplätzen auch eng mit Schließungsprozessen auf dem Arbeitsmarkt zusammen, die in systematischer Weise bestimmte Gruppen von Erwerbspersonen benachteiligen (Mayer/Diewald/Solga 1996). Während in der DDR Arbeitslosigkeitsrisiken seit der späten Nachkriegszeit weitgehend unbekannt waren, liegt nunmehr für die noch nicht endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein Großteil ihrer Anstrengungen im Berufsverlauf darin, nicht arbeitslos zu werden. Andererseits versuchen Arbeitslose trotz der ungünstigen Wirtschaftsentwicklung so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Dies belegen sowohl die ungebrochen hohe Erwerbsorientierung ostdeutscher Männer und Frauen als auch die individuellen Weiterbildungsanstrengungen von Arbeitslosen.

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Die Studie untersucht Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst. Durch die Bildungsexpansion und Ausdehnung der Staatsbeschäftigung wurden qualifizierte und hochqualifizierte Berufsanfängerinnen im Staatsdienst übernommen. Ähnlich wie in der Privatwirtschaft wurden die Frauen dann aber auf Arbeitsplätze mit schlechteren Karrierechancen beschäftigt. Es zeigt sich, daß auch im öffentlichen Dienst Frauen ihre intensiven und extensiven Humankapitalinvestitionen nicht umsetzen können. Die empirische Untersuchung basiert auf der Befragung von 2171 Frauen der Geburtskohorten 1929-31, 1939-41, 1949-51. Primär- und Sekundärquellen wurden verwertet.

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Die NMR-SF ist die Kurzversion der NMR Skala. Die NMR-SF misst die selbsteingeschätze Fähigkeit zur Regulation negativer Stimmungen. Das von der NMR-SF erfasste Konstrukt spielt in der Ätiologie und Psychotherapie psychischer Störungen eine wichtige Rolle. Die vorliegende Studie untersucht die Konstruktvalidität des Verfahrens in 2 nicht-klinischen und einer depressiven Stichprobe. Die NMR-SF korreliert positiv mit funktionalen Strategien zum Umgang mit negativen Stimmungen und negativ mit dysfunktionalen Strategien. Hohe Werte in der NMR-SF gehen weiterhin mit weniger psychischen Beschwerden einher. Die NMR-SF korreliert leicht positiv mit sozialer Erwünschtheit. Die Ergebnisse der aktuellen Studie unterstützen die Kon­struktvalidität der NMR-SF. Die NMR-SF stellt sich als ein psychometrisch gutes Verfahren zur Messung von NMR-Erwartungen dar. Aufgrund ihrer Ökonomie empfiehlt sich die NMR-SF für die Anwendung in klinischen Stichproben, insbesondere im Rahmen von Verlaufsmessungen.

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Die Blicke, die die Wissenschaft auf Islam und Muslime in der Schweiz wirft, sind in den meisten Fällen entweder auf Subjekte gerichtet, oder sie behandeln die soziale und kommunikative Konstruktion jener Phänomene nur mit Blick auf einzelne Teilsysteme der Gesellschaft wie Politik und Massenmedien (respektive öffentliche Diskurse) ohne gesellschaftstheoretische und funktionalistische Rückbindung. Die vorliegende Arbeit positioniert sich in dieser Beobachtungslücke und nimmt die vielfältigen Beobachter der Gesellschaft von Islam und Muslimen in der Schweiz in den Blick. Fragt man danach, welche Strukturen sich wie irritieren lassen, treten die Phänomene Islam und Muslime in den Hintergrund, und auf dem analytischen Schirm erscheint die Gesellschaft selbst. In der Folge werden die umfangreichen Kommunikationsleistungen sichtbar, die eine Irritation in verschiedenen Teilsystemen – nicht nur in der Politik oder den Massenmedien, sondern genauso im Recht, der Religion, der Kunst oder der Wirtschaft – auslöst. Sei es, dass Eltern ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht an öffentlichen Primarschulen in Basel teilnehmen lassen wollen, oder dass ein muslimischer Verein im Zuge des Um- und Ausbaus ihres Vereinslokals in Langenthal ein Minarett auf dem Dach desselben errichten will: diese und andere Gesuche, (teil-)öffentlich soziale Vielfalt in der Form religiöser Differenz auszudrücken, regen eine Fülle von Beobachtungs- und Kommunikationsleistungen an. Den Hauptteil der vorliegenden Studie bildet denn auch die Analyse der vielfältigen Reaktionen in zwei Konfliktfällen zur Nichtteilnahme am gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterricht in Primarschulen Basel-Stadts und dem Baugesuch für ein Minarett und eine Kuppel als Teil des Ausbaus eines Vereinslokals in Langenthal. Die beiden Fälle wurden deshalb ausgewählt, weil ihre anfängliche Irritation quer durch die gesellschaftlichen Teilsysteme hindurch und über mehrere Jahre hinweg Antwortversuche auslöste und die empirische Analyse deshalb über mehr und aussagekräftigeres Material verfügen konnte, als es in anderen, ansonsten für eine Analyse prinzipiell auch denkbaren, Konfliktfällen, beispielsweise zur Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf einem Friedhof oder dem Tragen eines Kopftuchs an der Schule, bei der Arbeit oder beim Sport, möglich gewesen wäre. Die Beobachtung des Umgangs mit diesen beiden Instanzen sozialer Vielfalt (aber auch in inhaltlich anders gelagerten Fällen der Differenzbearbeitung) macht sichtbar, dass und wie Erwartungen verunsichert und Lösungen für die Aufhebung dieser Unsicherheiten gefunden und ausprobiert werden. Die zentrale Einsicht der Studie lautet, dass selbstreproduzierende und selbstorganisierende Systeme, wie es Recht, Politik, Massenmedien, Kunst und Religion unter den Bedingungen einer funktional differenzierten, modernen Gesellschaft sind, aufgrund ihrer spezifischen Funktionsweise in der Gesellschaft ihre eigenen Zugänge zu religiöser Vielfalt entwickeln, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. In anderen Worten interessiert sich das Rechtssystem für die rechtlichen Folgen des Auftauchens islamischer Normativitäten, die Politik für daraus resultierende Machtansprüche, oder die Massenmedien für das aus der Vielfalt resultierende Konfliktpotenzial. Um gleichzeitig diese Einsicht in kürzeste Form zu bringen und die Wahl des Titels der vorliegenden Studie zu erläutern, sind Islam und Muslime kommunikativ konstruierte Artefakte. Sie werden jeweils dazu, was die Gesellschaft – respektive die sozialen Systeme, aus denen diese besteht – aus ihnen vermittels ihrer eigenen Beobachtungsleistungen macht. Dies schliesst natürlich die im vorliegenden Text kommunizierten Beschreibungen mit ein, da auch sie nichts anderes als einen Vollzug von Gesellschaft darstellen. Die Analyse von Konfliktfällen zu muslimisch-religiöser Diversität in den folgenden Kapiteln will dementsprechend keine Aussagen über Islam, Muslime und ihre Hintergründe und Motivlagen, die zu Konflikten führen könnten, treffen. Jenseits dieser subjektorientierten Beschreibungen genügt es dem Anspruch der vorliegenden Arbeit jedoch auch nicht, nur das Kursieren von Differenzsemantiken oder Diskursen über Islam und Muslime festzustellen – obwohl dies einen Teil der Analyse bildet. Diese gesellschaftlichen Problematisierungen von und die mannigfaltigen „Umgangsformen“ gegenüber Islam und Muslimen, oder allgemeiner: gegenüber Fremdheit, Differenz, Vielfalt – sollen zudem auf ihre funktionalen und gesellschaftsstrukturellen Ermöglichungsbedingungen und Grenzen hin untersucht werden. Wenn die vorliegende Studie Konfliktfälle analysiert, die als muslimisch bezeichnete Personen in die Kommunikation miteinbeziehen, liegt ihr Forschungsinteresse also auf einer Beobachtungsebene zweiter Ordnung und in den Formen des kommunikativen Umgangs mit Kontingenz und Vielfalt in der Form von „Islam“ und „Muslimen“ – und dafür, wo die Grenzen dieses Umgangs liegen. Dementsprechend sind die beiden fallanalytischen Kapitel (4 und 5) nach systemspezifischen Problemlösungen des Rechts, der Politik, der Massenmedien, der Kunst und der Religion strukturiert. Der Einsatz eines systemtheoretischen Analyserahmens, wie in Kapitel 2 dargestellt, in Kombination mit einer adaptierten Methode (in Kapitel 3 diskutiert) ermöglicht es dabei,spezifische, system- oder beobachterspezifische Unterscheidungsleistungen zu erkennen, die den jeweiligen Problemlösungsstrategien zu Grunde liegen. Die Bezeichnung „systemtheoretisch“ deutet dabei bereits an, dass sich der Analysefokus von individuellen Akteuren mit Motiven und Handlungen weg und in Richtung überindividueller, also sozialer, Kommunikationsstrukturen verschiebt. Die erkenntnistheoretischen Grundlagen der alltäglichen und wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem, was gemeinhin „Realität“ genannt wird, werden gleich in Kapitel 2 diskutiert, um die Basis für die darauffolgenden konstruktivistischen, kommunikations-, system- und differenztheoretischen sowie funktionalistischen Überlegungen der hier verwendeten Methodologie zu schaffen (Kapitel 3). Der empirischen Erforschung der kommunikativen Mechanismen des Umgangs mit (sozialer Vielfalt, hier: Islamität zugeschriebener) Kontingenz widmet sich die vorliegende Arbeit daraufhin anhand der beiden obengenannten Fallstudien des Schwimmunterrichts in Basel-Stadt (Kapitel 4) und des Minarettbaugesuchs in Langenthal (Kapitel 5). Eine Analyse der kommunikativen Unterscheidungsleistungen, die Objekte durch sprachlichen Ein- und Ausschluss (und blinde Flecken) konstruiert, fördert die Schlüsselstellung von System- und Gesellschaftsstrukturen, tradierten Gesellschaftsbildern, Integrationsvorstellungen und dem ungebrochenen Vertrauen in die Möglichkeit gesellschaftlicher Steuerung für die Grenzen des Umgangs mit sozialer Vielfalt zu Tage. In der Fallstudie zum Schwimmunterricht in Basel (Kapitel 4) treten einander die Beobachtungsperspektiven des Rechts, der Politik, der Erziehung und der Massenmedien gegenüber, und ihre verschiedenen Funktionslogiken werden sichtbar. Angesichts dieses Befunds gesellschaftlicher Ausdifferenzierung zeichnet sich die Schwierigkeit ab, noch vom Nichtbesuch des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen als einem Problem zu sprechen. Im Gegenteil: in der funktional differenzierten, modernen Gesellschaft stellt der Widerspruch, das „Nein“ der Absage an den Besuch des gemischtgeschlechtlich erteilten Schwimmunterrichts, ein Mehrfachproblem dar. Er wird von mehreren Systemen gleichzeitig, aber aufgrund ihrer Funktion und Strukturen unterschiedlich beobachtet. Darüber hinaus lassen sich auch innerhalb politischer Kommunikation von Seiten der Integrations-, Erziehungs- und Ausländerpolitik drei unterschiedliche „Lösungsansätze“ feststellen. Das Kapitel beschreibt diese funktionale Differenzierung für das Rechtssystem, die Politik und die Massenmedien anhand empirischer Daten wie Gerichtsurteilen, Verwaltungsakten und -publikationen, politischen Vorstössen, massenmedialen Produkten und Interviews. Der Aufbau des Kapitels orientiert sich an jenen systemischen Zugängen. Der Befund der funktionalen Differenzierung wird in einem zweiten Schritt den Selbstbeschreibungen der Systeme gegenüber gestellt, um in den jeweiligen Erwartungsstrukturen die semantischen Grenzen des Umgangs mit Fremdheit respektive Vielfalt aufzudecken und den Weg für Alternativen zu ebnen. Die Fallanalyse zum Minarettbaugesuch in Langenthal (Kapitel 5) ermöglicht eine Überprüfung der Ergebnisse aus der Analyse zum Schwimmunterricht. Im Fall Langenthal bestätigt sich der Befund der systemisch differenzierten Zugänge zum Konfliktfall, wobei zusätzlich zum Recht, der Politik und den Massenmedien in diesem Fall auch die Systeme Religion und Kunst kommunikativ beteiligt sind. Auch dieses Kapitel ist analog zur Fallanalyse dees Schwimmunterrichts entlang der systemischen Zugänge aufgebaut. Durch die Vergleichsmöglichkeiten mit dem Fall Basel können im Fall Langenthal empirische Befunde zu den Formen und Grenzen gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen und dem Umgang mit sozialer Vielfalt noch vertieft werden, und um die religiöse und künstlerische Dimension erweitert werden. Das Schlusskapitel (Kapitel 6) rollt die Befunde zur zentralen Bedeutung von Gesellschaftsstruktur und -bildern, Integrations- und Steuerungskonzepten für den Umgang mit islamischer und anderen Formen sozialer Vielfalt – und seine Beschränkungen – noch einmal auf. In der Folge setzt es sich auf der Grundlage der bisher erarbeiteten Erkenntnisse mit einem alternativen Ansatz des Umgangs mit Differenz, der Selbstreflektion, auseinander. Und schliesslich werden die Implikationen dieser Art von Analysen für die Islamwissenschaft sowie wissenschaftliche Anschlussmöglichkeiten diskutiert.

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Im vorliegenden Beitrag wird die Schulleistungsentwicklung in Mathematik von Schülern in Ganztagsschulen, welche die Angebote intensiv nutzen, im Vergleich zu Schülern, die nur den Unterricht besuchen (Kontrollgruppe) untersucht. Zudem wird der Frage nach einer kompensatorischen Wirkung der Ganztagsschule hinsichtlich sozialer Disparitäten nachgegangen. Die Substichprobe umfasst N = 295 Schüler aus 35 Schulen in der Deutschschweiz, die im Rahmen einer quasiexperimentellen Längsschnittstudie in den ersten drei Primarschuljahren untersucht wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass es der Ganztagsschule insgesamt gelingt, die Entwicklung der Mathematikleistung in den ersten drei Schuljahren bei intensiver Nutzung positiver – relativ zu Halbtagsunterricht – zu beeinflussen. Im Weiteren weisen die Befunde der vorliegenden Studie keine kompensatorische Wirkung der Ganztagsschule hinsichtlich einer geringen familialen Entwicklungsförderung zwischen Ende des ersten und Ende des dritten Schuljahres nach.

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Das politische System der Schweiz gilt mit seiner ausgebauten Konkordanz, der direkten Demokratie und seinen föderativen Strukturen in vielerlei Hinsicht sowohl als Vorzeige- als auch als Sonderfall einer funktionierenden Demokratie des 21. Jahrhunderts. Das vorliegende Lehrbuch behandelt die wichtigsten politischen Institutionen und Akteure des schweizerischen politischen Systems, setzt sie in einen internationalen Vergleich und zeigt den beträchtlichen Wandel der schweizerischen Politik in den letzten 20 Jahre auf. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Darstellung der Funktions- und Wirkungsweise der für die Schweiz typischen Institutionen wie die direktdemokratischen Volksrechte, die breit abgestützte Konkordanzregierung und die vielfältigen föderativen Institutionen gelegt.