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Con la prima parte, si intende fornire un quadro pressoché esaustivo delle principali disposizioni in materia di società a partecipazione pubblica regionale e locale operanti nel campo dei servizi pubblici locali e della loro interpretazione giurisprudenziale e dottrinale, prendendo le mosse dagli ultimi interventi legislativo. Nella seconda parte, si affronta, invece, il tema dei limiti legislativi alla capacità di azione delle società a partecipazione pubblica e dei connessi dubbi interpretativi, anche alla luce degli orientamenti giurisprudenziali e dottrinali. In particolare, l’analisi riguarda l’art. 13 del decreto”Bersani” e il comma 9 dell’art. 23 bis (ora pedissequamente trasfuso nel comma 33 dell’art. 4 del d.l. n. 138/2011), ossia le principali disposizioni che definiscono, rispettivamente, la capacità di azione delle società (a partecipazione pubblica) strumentali e di quelle operanti nel campo dei servizi pubblici locali titolari di affidamenti diretti (assentiti con modalità diverse dall’evidenza pubblica). Vengono forniti cenni di inquadramento in relazione al cd. procedimento di riordino delle partecipazioni societarie pubbliche previsto dalla legge finanziaria del 2008 (art. 3, commi 27 – 32). Dal combinato disposto delle suddette norme, così come interpretate dalla giurisprudenza costituzionale ed amministrativa, si ricavano, poi, utili indicazioni in ordine alla possibilità, per gli enti pubblici territoriali, di costituire società con scopo meramente lucrativo (ossia, soggetti societari privi del rapporto di strumentalità con gli enti costituenti o partecipanti, chiamati ad operare, in regime di concorrenza, in settori completamente liberalizzati) e società cd. multiutilities (aventi oggetto sociale complesso, la cui attività si estrinseca tanto nel campo dei servizi strumentali, quanto in quello dei servizi pubblici locali), nonché in relazione alla disciplina applicabile all’attività di detti soggetti societari. La finalità ultima del contributo consiste nell'individuazione delle linee guida finalizzate alla classificazione delle società pubbliche in funzione della loro attività.

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In dieser Arbeit wird eine schmalbandige kontinuierliche kohärente Lyman-α-Quelle basierend auf Festkörperlasersystemen zur zukünftigen Kühlung von Antiwasserstoff vorgestellt. Die fundamentalen Festkörperlasersysteme ermöglichen es im Vier-Wellen-Misch-Prozess zur Erzeugung der Lyman-α-Strahlung nicht nur die 6^1S – 7^1S-Zwei-Photonen-Resonanz des Quecksilbers sondern erstmals auch die 6^1S – 6^3P-Ein-Photonen-Resonanz zur Erhöhung der Konversionseffizienz optimal zu nutzen. In ersten Messungen wurden 0,063nW Leistung bei Lyman-α erzeugt. Mit dieser Lyman-α-Quelle war es, durch die Nähe des ersten fundamentalen Lasers zur Ein-Photonen-Resonanz, erstmals möglich den kompletten Verlauf der Phasenanpassungskurve des Vier-Wellen- Misch-Prozesses aufzunehmen. Neben den fundamentalen Lasersystemen und der Lyman-alpha-Erzeugung selbst, wird in dieser Arbeit die Detektion der produzierten Lyman-α-Strahlung mit einem Photomultiplier vorgestellt, die soweit optimiert wurde, dass eine zuverlässige Abschätzung der erzeugten Leistung möglich ist. Für diesen Zweck wurde zudem ein Teststand aufgebaut, mit dem die Transmissivität der Optiken, welche in der Lyman-α-Apparatur verwendet werden, bei 121,56nm gemessen wurde. Des Weiteren wird hier eine vielseitige Rechnung vorgestellt, mit der die erzeugte Leistung bei Lyman-α, unter anderem in Abhängigkeit von der Temperatur, der Absorption des ersten fundamentalen Laserstrahls, dem Dichteprofil des Quecksilberdampfes und unter dem Einfluss eines Puffergases, bestimmt wird.

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Entschädigungs- und Rückerstattungsakten werden erst seit kurzem zur Erforschung der Wiedergutmachung und der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgewertet. Ins Blickfeld gerieten zum einen die staatlichen Instanzen, die die Ausplünderung der Verfolgten zu verantworten hatten, und zum anderen die Praxis von Wiedergutmachung und Entschädigung im individuellen Einzelfall. Nach dem Erlass entsprechender Gesetze wurden in den einzelnen Besatzungszonen bzw. Bundesländern Entschädigungs- bzw. Rückerstattungsbehörden gegründet, die die Anträge der Betroffenen bearbeiteten. Die daraus entstandenen Einzelfallakten dokumentieren den in dieser Form einzigartigen Versuch, individuellen Schadensersatz zu leisten. Allein für Bayern sind rund 235.000 Entschädigungs- und rund 80.000 Rückerstattungsakten vorhanden. Der Großteil der Entschädigungsakten lagert noch bei der Landesentschädigungsbehörde, die nach wie vor Betroffene betreut. Die bereits in Archiven befindlichen Akten sind unter Einhaltung bestimmter Sperr- und Personenschutzbestimmungen für die Forschung zugänglich.

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Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung von Memoiren für die Forschung zur wirtschaftlichen Verfolgung der Juden in der NS-Zeit. Subjektive Erinnerungszeugnisse sind eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Quellen, wobei sich bei ihrer Analyse auch Probleme ergeben und gewisse Hindernisse zu bewältigen sind. Der Aufsatz erläutert unterschiedliche Kategorien von Memoiren: Auf der einen Seite soll deutlich gemacht werden, wie sich vor und nach 1945 verfasste Memoiren unterscheiden. Im ersten Falle erscheinen die Aufzeichnungen häufig emotionaler und lebendiger, da die Autoren sich noch mitten im 'Geschehen' befanden. Die später aufgezeichneten Erinnerungen sind dagegen stärker durch - teilweise nachträglich erworbenes - Faktenwissen ergänzt und häufig durch das kollektive Gedächtnis überformt. Auf der anderen Seiten spielt auch das Alter der Autoren im Nationalsozialismus eine entscheidende Rolle. Im Gegensatz zu damals bereits erwachsenen Opfern der 'Arisierung' stellen Personen, die die NS-Zeit als Kinder erlebt haben, ihre Erlebnisse subjektiver und emotionaler dar.

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