997 resultados para Palast der Republik
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nach den besten Originalzeichnungen Charten und Beschriebungen entworfen von Herrn Carl Schütz ; gestochen von C. Schütz und F. Müller.
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1. [bd.] Dichtung der republik. 1887.--2. [bd.] Augusteisches zeitalter. 1889.--3. [bd.] Dichtung der kaiserherrschaft. 1892.
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Editions vary.
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"Joseph Vogt zum 23.6.1970" (28 p.) in pocket.
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Vita.
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17.-19. bd. Auserlesene gespråche des Platon, ůbersetzt von F.L. : Phådros. Das gastmahl. Jon. Theages. Gorgias. Der erste Alkibiades. Der zweite Alkibiades. Apologie; oder, Vertheidigung des Sokrates, von Platon. Apologie; odor, Vertheidigung des Sokrates, von Xenophon. Kriton. Phådon, ůber die unsterblichkeit der seele. Anfang des siebenten buchs der Republik -- 20. bd. Ein bůchlein von der liebe, von F.L. Zueignung der geschichte der religion Jesu Christi, von F.L. Vorrede und zuschrift zu den betrachtungen und beherzigungen der Heiligen Schrift, von F.L. Ueber das buch Hiob oder Job, von F.L. Ueber die heiligen lobgesånge, so wir Psalmen nennen, von F.L.
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Im ersten Teil wird kurz die Problematik unterschiedlicher Formen von Lehrerausbildung innerhalb Europas skizziert. Dabei wird auf gesellschaftliche Veränderungen hingewiesen, die sich in vielen fortgeschrittenen Industriegesellschaften vollziehen und Konsequenzen für die Lehrerausbildung bedeuten. Im Zentrum des zweiten Teils folgen deutschlandbezogene Überlegungen zu einer zukunftsgemäßen Lehrerausbildung, wobei insbesondere die Empfehlungen der von der deutschen Kultusministerkonferenz in Auftrag gegebenen Studie zu "Perspektiven der Lehrerbildung in Deutschland" zum Bezugspunkt werden. Im dritten Teil wird am Beispiel der Republik Irland ein landesspezifisches Ausbildungsmodell kritisch dargestellt; er endet mit allgemeinen Zukunftsprognosen für die irische Bildungswirklichkeit. Diese leiten zum vierten Teil über, in dem ein Plädoyer für ein Ausbildungsmodell erfolgt, in dem Fremdsprachenlehrer nicht nur wissenschaftlich, sondern auch künstlerisch ausgebildet werden. Zum Schluss wird die Notwendigkeit betont, über die Ursachen weiter nachzudenken, die der sich innerhalb Europas verschärfenden Krise des Lehrberufs zugrunde liegen, wie auch über geeignete Maßnahmen, mit denen auf diese Tendenzen reagiert werden könnte.
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Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und den wirtschaftlichen Konsequenzen des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages. Die Diskussionen über den Staatsvertrag und der ungelöste Komplex des deutschen Eigentums, der kompliziert und höchst sensibel war, prägte wie kein zweites Thema die deutsch-österreichischen Beziehungen. Dieser Komplex schwebte wie ein Damoklesschwert über den deutsch-österreichischen Beziehungen und wurde erst 1957 mit dem Abschluss des Vermögensvertrages gelöst. Die Alliierten verlangten 1952 in dem Überleitungsvertrag, ein Vorweganerkenntnis aller Bestimmungen die das deutsche Eigentum betreffen sollten. Die Bundesregierung stimmte der niedergelegten Hinnahmeklausel zu. Der Blankoscheck wurde mit dem Abschluss des österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 eingelöst. Dabei wurde keine Rücksicht genommen, ob es sich um redlich erworbenes Eigentum natürlicher Personen handelte. Die Behandlung des Deutschen Eigentums im Staatsvertrag enttäuschte in der Bundesrepublik und brachte Spannungen in das Verhältnis beider Staaten. Aus dieser Sicht mussten Lösungswege gefunden werden, die die Deutschen nicht vor den Kopf stoßen und die aber auch nicht die Bestimmungen des Staatsvertrages verletzten. Das Ziel war, den natürlichen Personen ihr Privateigentum im größtmöglichen Umfang zurück zugegeben und den juristischen Personen die Möglichkeit zu erteilen, sich mit ihren österreichischen Wirtschaftspartnern vernünftig auseinanderzusetzen. Der Vermögensvertrag regelte die Rückgabe von 95 Prozent des so genannten deutschen Eigentums natürlicher Personen im Wert von 500 bis 600 Millionen DM und klärte die Übertragung des laut Staatsvertragsgesetz an Österreich gefallenen sog. kleinen deutschen Eigentums bis zu einer Wertgrenze von 260.000 Schilling an die ehemaligen deutschen Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger. Die deutsch-österreichischen Verhandlungen waren äußerst schwierig und langwierig, galt es doch, gleichzeitig die Verpflichtungen Österreichs durch den Staatsvertrag und die Privateigentumsrechte der Deutschen zu respektieren. Der Vermögensvertrag stellte unter Wahrung des österreichischen Staatsvertrages einen Kompromiss dar, wodurch nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland wie in Österreich Betroffenen befriedigt werden konnten. Aufgrund der Tatsache, dass nach Kriegsende die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen abrupt zwischen beiden Staaten gelöst werden mussten, stellt der deutsch-österreichische Vermögensvertrag mit der Regelung des kleinen deutschen Eigentums und seiner fast vollen Befriedigung österreichischer Forderungen gegen Deutsche ein wohlgelungenes Werk dar, das den Weg für eine gedeihlichere deutsch-österreichische Zusammenarbeit sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf politischen Gebiet ebnete. Eine völlige Wiederherstellung des Eigentums natürlicher Personen war durch die Bindungen der beiden Staaten durch Verträge mit den Alliierten, Deutschland durch das Londoner Schuldenabkommen und Österreich durch den Staatsvertrag nicht möglich.
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Die Formation Brasiliens über ein dynastisches Reich vollzog sich auf einem historischen Sonderweg, der innerhalb des neuweltlichen Kontextes als Abhängigkeit von der Metropole und «Dephasierung» interpretiert wird. In Andersons viel beachteter These von der Nation als imagined community, die es ermöglichte, die neuweltlichen Republiken als Avantgarde der Idealisierung und diskursiven Konstruktion der Nation zu betrachten (creole pioneers), bleibt Brasilien aus diesem Grund als «interessante Ausnahme» ausgeklammert. Die hier unternommene Untersuchung Brasiliens als vorgestellte Gemeinschaft zeigt, dass seit der Kolonialzeit eine auf den brasilianischen Raum bezogene Makronarrative existierte, welche positive Elemente des europäischen Neuweltdiskurses binden und zur Vision eines idealisierten neuen Imperiums formieren konnte. Diese «Brasilienerzählung» orientierte die politische Emanzipation von Europa (als inversão brasileira statt Bruch mit der Metropole) und konstituierte sich als monarchischer Legitimitätsdiskurs in einer Alteritätsbeziehung zu Hispanoamerika. Die Tradition ersetzte in der Gründungsliteratur weitgehend eine nationale Neuschreibung Brasiliens und zeigte sich später sogar mit dem modernisierenden Nationalismusdiskurs der Republik vereinbar. Demnach existierte parallel zu den kreolisch-republikanischen Konstruktionen in Form der traditionellen, kontinuierlichen und integrativen Makronarrative «Brasilien» eine weitere neuweltliche Erzählung mit Pioniercharakter, die ebenfalls gemeinschaftliche Sinnstiftung befördern und die offizielle Legitimitätsgrundlage gleichermaßen von Reich und Nation bilden konnte.
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Boberach: Der (neben Geheimrat Jonas) im viertgrößten Berliner Wahlbezirk gewählte Abgeordnete wird sich, obwohl selber Anhänger der Republik, der Mehrheitsentscheidung für die konstitutionelle Monarchie beugen, in der die Volksvertretung entscheidet, König und Minister nur raten und warnen dürfen. Die beiden letzten preußischen Ministerien haben das Heer als Hochburg reaktionären Junkertums nicht genug kontrolliert
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Boberach: Die Ereignisse bis zur Proklamierung der Republik werden mit zahlreichen Zitaten von Augenzeugen und aus Reden von Politikern chronologisch dargestellt
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Boberach: In Auseinandersetzung mit Stahl und Lamartine wird die Republik der Monarchie vorgezogen, auch wenn der Absolutismus durch konstitutionelle Institutionen gemildert wird. In Preußen sucht eine Partei der Prinzessin v. Preußen Anschluß an Rußland, die jesuitische Partei unter Radowitz will sich in Mitteldeutschland und bei der Lösung der deutschen Oberhauptsfrage durchsetzen. Die Demokratie kann alle drei Teile Deutschlands vereinigen. - Wentzke: Will im Anschluß an Stahls "Revolution und konstitut. Monarchie" ... praktische Politik geben. Übersicht über die politischen Parteien Preußens. Heute vor allem mächtig die Partei der Prinzessin von Preußen, die ihren Stützpunkt in Petersburg sucht, und die jesuitische unter Radowitz: ihre Einwirkung besonders in den Vereinigungsbestrebungen der mitteldeutschen Staaten und in der deutschen Oberhauptsfrage sichtbar. Gerade hier muß die Demokratie einsetzen und durch die Einheit zur Freiheit vorgehen: allerdings nur ein dreiteiliges Deutschland möglich, wenn jetzt auch vielleicht der Riß zwischen dem Südwesten und dem Norden verdeckt wird. Der Stahlsche Konstitutionalismus ist die legitime absolute Monarchie, "umgeben von konstitutionellen Institutionen". Der Republik aber gehört die Zukunft. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser, ein Rechtsanwalt und Notar, steht "auf dem Boden der Revolution" und ist "ein langjähriger Anhänger des politischen Radikalismus" (aus dem Vorwort)
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Welsch (Projektbearbeiter): Empfehlung des Constitutionellen Clubs: Die Anarchie zeitigt bereits jetzt ihre verderblichen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben; den Nutzen davon hat nur der britische Handelskonkurrent. Warnung vor der Republik und Anpreisung der konstitutionellen Monarchie, mit der Großbritannien gut gefahren ist. Aufruf, sich dem Constitutionellen Club anzuschließen und demokratische bzw. republikanische Versammlungen zu meiden
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Welsch (Projektbearbeiter): Dementierung von Gerüchten über eine bevorstehende Ausrufung der Republik durch die Akademische Legion. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie. "Niemand wünscht sehnlicher die Rückkehr unseres gütigen Kaisers, als die Studirenden Wiens"
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Boberach: Volkssouveränität, Selbstverwaltung und Einkammersystem sowie Verantwortlichkeit der Exekutive müssen den Absolutismus in Deutschland ablösen. Die preußische oktroyierte Verfassung wird als "Potsdamer Kamarilla-Konstitution" abgelehnt. Die Zukunft gehört der Republik. Die Gründung des Zentral-Märzvereins wird begrüßt. - Wentzke: Begrüßt den verheißungsvollen Märzverein. Gegen den Absolutismus in Deutschland, für Volkssouveränität, Selbstverwaltung und Einkammersystem, für Verantwortlichkeit der vollstreckenden Gewalt. Gegen die Preußische oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember, "die Potsdamer Kamarilla-Konstitution"