987 resultados para Deutsch-Dänischer Krieg


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This dissertation introduces and evaluates dramagrammar, a new concept for the teaching and learning of foreign language grammar. Grammar, traditionally taught in a predominantly cognitive, abstract mode, often fails to capture the minds of foreign language learners, who are then unable to integrate this grammatical knowledge into their use of the foreign language in a meaningful way. The consequences of this approach are manifested at university level in German departments in England and Ireland, where the outcomes are unconvincing at best, abysmal at worst. Language teaching research suggests that interaction plays an important role in foreign language acquisition. Recent studies also stress the significance of grammatical knowledge in the learning process. Dramagrammar combines both interactive negotiation of meaning and explicit grammar instruction in a holistic approach, taking up the concept of drama in foreign language education and applying it to the teaching and learning of grammar. Techniques from dramatic art forms allow grammar to be experienced not only cognitively but also in social, emotional, and bodily-kinaesthetic ways. Dramagrammar lessons confront the learner with fictitious situations in which grammar is experienced 'hands-on'. Learners have to use grammatical structures in a variety of contexts, reflect upon their use, and then enlarge and enrich the dramatic situations with their newly acquired or more finely nuanced knowledge. The initial hypothesis of this dissertation is that the drammagrammar approach is beneficial to the acquisition of foreign language grammar. This hypothesis is corroborated by research findings from language teaching pedagogy and drama in education. It is further confirmed by empirical data gained from specifically designed dramagrammar modules that have been put into practice in German departments at the University of Leicester (England), the University Colleges Cork and Dublin (Ireland), the University of Bologna (Italy), as well as the Goethe-Institute Bratislava (Slovenia). The data suggests that drammagrammar has positive effects on both understanding of and attitudes towards grammar.

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Thomas Würtenberger, Dieter K. Tscheulin, Jean-Claude Usunier, Dominique Jeannerod, Eric Davoine (Hrsg.):
Wahrnehmungs- und Betätigungsformen des Vertrauens im deutsch-französischen Vergleich
Berlin, Berlin GmbH, 2002

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Infolge steigender Lebenserwartung sowie sinkender Geburtenraten wird das Durchschnittsalter der Bevölkerung in den meisten Industrienationen in den kommenden 50 Jahren stark ansteigen. Zur gleichen Zeit scheidet nach wie vor die Mehrzahl älterer Arbeitnehmer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Arbeitsmarkt aus. Dies hat sowohl negative Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit sozialer Sicherungssysteme als auch langfristig auf die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt. Nationale Regierungen verfolgen daher gegenwärtig verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen (OECD 2006). Diese Maßnahmen werden jedoch zum Teil durch die Strategien des betrieblichen Personalmanagements konterkariert, die oft noch jugendzentristisch ausgeprägt sind und ältere Mitarbeiter bei Einstellung, Beförderung, Weiterbildung sowie bei Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung direkt oder indirekt benachteiligen (Bellmann et al. 2003).

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Étude de certains mots du vocabulaire typiquement nazi (« Art » (espèce), « Blut » (sang) et « Rasse » (race) ainsi que leurs composés) dans les dictionnaires de langue allemande (spécialement le Meyers Konversations-Lexikon) et les dictionnaires bilingues allemand/français (Larousse) pour la période 1925-1971 (apparition de nouveaux mots, redéfinitions de mots déjà existants dans les dictionnaires sous l’ère nazie et leur disparition et/ou redéfinition après 1945)

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Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und den wirtschaftlichen Konsequenzen des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages. Die Diskussionen über den Staatsvertrag und der ungelöste Komplex des deutschen Eigentums, der kompliziert und höchst sensibel war, prägte wie kein zweites Thema die deutsch-österreichischen Beziehungen. Dieser Komplex schwebte wie ein Damoklesschwert über den deutsch-österreichischen Beziehungen und wurde erst 1957 mit dem Abschluss des Vermögensvertrages gelöst. Die Alliierten verlangten 1952 in dem Überleitungsvertrag, ein Vorweganerkenntnis aller Bestimmungen die das deutsche Eigentum betreffen sollten. Die Bundesregierung stimmte der niedergelegten Hinnahmeklausel zu. Der Blankoscheck wurde mit dem Abschluss des österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 eingelöst. Dabei wurde keine Rücksicht genommen, ob es sich um redlich erworbenes Eigentum natürlicher Personen handelte. Die Behandlung des Deutschen Eigentums im Staatsvertrag enttäuschte in der Bundesrepublik und brachte Spannungen in das Verhältnis beider Staaten. Aus dieser Sicht mussten Lösungswege gefunden werden, die die Deutschen nicht vor den Kopf stoßen und die aber auch nicht die Bestimmungen des Staatsvertrages verletzten. Das Ziel war, den natürlichen Personen ihr Privateigentum im größtmöglichen Umfang zurück zugegeben und den juristischen Personen die Möglichkeit zu erteilen, sich mit ihren österreichischen Wirtschaftspartnern vernünftig auseinanderzusetzen. Der Vermögensvertrag regelte die Rückgabe von 95 Prozent des so genannten deutschen Eigentums natürlicher Personen im Wert von 500 bis 600 Millionen DM und klärte die Übertragung des laut Staatsvertragsgesetz an Österreich gefallenen sog. kleinen deutschen Eigentums bis zu einer Wertgrenze von 260.000 Schilling an die ehemaligen deutschen Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger. Die deutsch-österreichischen Verhandlungen waren äußerst schwierig und langwierig, galt es doch, gleichzeitig die Verpflichtungen Österreichs durch den Staatsvertrag und die Privateigentumsrechte der Deutschen zu respektieren. Der Vermögensvertrag stellte unter Wahrung des österreichischen Staatsvertrages einen Kompromiss dar, wodurch nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland wie in Österreich Betroffenen befriedigt werden konnten. Aufgrund der Tatsache, dass nach Kriegsende die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen abrupt zwischen beiden Staaten gelöst werden mussten, stellt der deutsch-österreichische Vermögensvertrag mit der Regelung des kleinen deutschen Eigentums und seiner fast vollen Befriedigung österreichischer Forderungen gegen Deutsche ein wohlgelungenes Werk dar, das den Weg für eine gedeihlichere deutsch-österreichische Zusammenarbeit sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf politischen Gebiet ebnete. Eine völlige Wiederherstellung des Eigentums natürlicher Personen war durch die Bindungen der beiden Staaten durch Verträge mit den Alliierten, Deutschland durch das Londoner Schuldenabkommen und Österreich durch den Staatsvertrag nicht möglich.

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Nachdem sich in der Kolonialkrise von 1906 das Scheitern der ersten Periode deutscher Kolonialherrschaft (1885-1906) offenbarte, wurde Bernhard Dernburg die grundlegende Reorganisation der Kolonialpolitik anvertraut. Als Mann aus der Welt der Banken und Finanzen sollte er die stagnierende Entwicklung der Kolonien mit Hilfe von administrativen und wirtschaftlichen Reformmaßnahmen vorantreiben und gleichzeitig der indigenen Bevölkerung eine humane Behandlung zu garantieren. Um diese Ziele zu erreichen, verabschiedete er Reformen, die eine Rationalisierung und Humanisierung der Arbeiterpolitik vorsahen. Sowohl in der zeitgenössischen Literatur als auch in der aktuellen wissenschaftlichen Forschung wird der Amtsantritt Bernhard Dernburgs zum Leiter der Kolonialabteilung im Jahre 1906 als der „Beginn einer neuen humanen Ära“ deutscher Kolonialpolitik oder als „Wandel zum Besseren“ bezeichnet. Die Dissertation „Schwarzer Untertan versus Schwarzer Bruder. Bernhard Dernburgs Reformen in den Kolonien Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Togo und Kamerun“ untersucht die Intention, Akzeptanz, Umsetzung und Auswirkung der reformatorischen Eingeborenenpolitik und klärt, ob die Beurteilung der Ära Dernburg (1906-1910) in der zeitgenössischen und aktuellen Forschung eine Berechtigung hat. Obwohl zumindest in der Theorie sein Konzept einer rationalen und humanen Kolonialpolitik sicherlich eine Abkehr von der bisher betriebenen Kolonialpolitik bedeutete, zeigt sich jedoch bei der Umsetzung der Reformen eine deutliche Diskrepanz zwischen Intention und Realität. Auch wenn zumindest die Bestrebung Dernburgs zur Verrechtlichung der indigenen Arbeitsverhältnisse gewürdigt werden sollte, so muss doch konstatiert werden, dass es in der „Ära Dernburg“ definitiv nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der indigenen Lebenssituation in den deutschen Kolonien kam. Im Gegenteil, die Dernburgsche Reformpolitik beschleunigte vielmehr den Verelendungsprozess der indigenen Bevölkerung. In allen afrikanischen Kolonien verschlechterten sich mit der Intensivierung der Verwaltung die sozialen und menschlichen Beziehungen zwischen Afrikanern und Europäern. Vieles von dem, was Dernburg in seinem Programm propagierte, konnte nicht erreicht werden. Zwar führte Dernburg in Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und in Kamerun eine rechtlich bindende Arbeiterverordnung ein, jedoch unterschieden sich die Bestimmungen zum Teil erheblich voneinander, so dass von einer einheitlichen Modernisierung des kolonialen Arbeitsrechts nicht die Rede sein kann. Viele arbeitsrechtliche Bereiche, wie z.B. die Arbeiteranwerbung, Lohnzahlung, Minderjährigenschutz, Vertragsdauer, Arbeitszeit, Verpflegung und Unterkunft wurden nur unzureichend geregelt. Ähnlich negativ muss auch die Reformierung der Strafrechtspflege bewertet werden. Die Kodifizierung eines Eingeborenenstrafrechts scheiterte sowohl am Widerstand der lokalen Verwaltung als auch am Grundkonsens der Rechtmäßigkeit einer Rassenjustiz. Kolonialpolitik war auch in der „Ära Dernburg“ nichts anderes als „rohe Ausbeutungspolitik“, die zur Lösung der Arbeiterfrage beitragen sollte. Aber gerade hier, bei der Mobilisierung von afrikanischen Lohnarbeitern, war der Kolonialstaatssekretär nicht etwa mit einer „Arbeiterfürsorgepolitik“, sondern mit der Fortführung der Enteignungs- und Zwangsmaßnahmen erfolgreich gewesen. Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg an afrikanischen Arbeitern in europäischen Unternehmen zu verzeichnen, was darauf schließen lässt, dass Dernburgs Verordnungen einen günstigen Einfluss auf die Arbeiterfrage ausgeübt haben. Obwohl nicht von einem grundlegenden Neuanfang der Kolonialpolitik gesprochen werden kann, sollte ebenso wenig bezweifelt werden, dass sich die deutsche Kolonialpolitik nicht unter Dernburg veränderte. Größere indigene Aufstände und Unruhen blieben aus, so dass während seiner Amtszeit eine systematische wirtschaftliche Erschließung der Kolonien beginnen konnte.