987 resultados para Bretschneider, Karl Gottlieb, 1776-1848.


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"Annales vitae et indices" (with special t.-p.): v. 28, 3 p.l., 378 p.

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Welsch (Projektbearbeiter): Antwort des österreichischen Reichstages auf die in der Audienz vom 15. Oktober 1848 gemachten Aussagen Kaiser Ferdinands I.: Die Ruhe und Sicherheit in Wien wird nur durch das in der Umgebung befindliche Militär und durch niemand sonst gestört und auch die parlamentarische Arbeit war bis dato keinerlei Behinderungen ausgesetzt. Forderung der Bildung eines "volksthümlichen Ministeriums", des Rückzuges des Militärs sowie seiner Unterstellung unter die zivilen Behörden. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie (vgl. Flugbl. 'Telegraphische Depesche von Olmütz nach Floridsdorf'; Sf 16/100, Bd. 8, Nr. 414)

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Welsch (Projektbearbeiter): Der Reichstag weist die von Fürst Windisch-Graetz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und des Standrechts als ungesetzlich zurück

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"Separat-abdruck aus Euphorion ... 19. Bd."

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Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei

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Boberach: Die Abgeordneten sollen sich von der "Anarchie" distanzieren, die vor allem in Berlin als Folge der Revolution eingetreten ist, und sollten besser außerhalb der Hauptstadt tagen

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Boberach: Vorgeschlagen wird ein Bundesstaat als Repräsentativmonarchie mit erblichem Reichsoberhaupt mit Vetorecht, verantwortlichem Reichsministerium, Reichstag aus Staatenrat als Oberhaus, ohne Instruktionen, und Volksrat als Unterhaus, Reichsstaatsrat als Beratungsorgan und Reichsgericht. Preußen soll Polen freigeben, auch die nichtdeutschen Glieder Österreichs sich selbständig machen. - Wentzke: Der Geist des Bundesstaats muß Deutschlands Verfassung beleben, der Geist einer echt volksfreiheitlichen Einherrschaft. Preußen muß Polen freigeben und sich ganz an Deutschland anschließen, seine eitle Rolle einer kleinen europäischen Großmacht aufgeben. Österreich, das durch unselige Politik Deutschland entfremdet war, ist infolge seiner großartigen Erhebung in die ihm gebührende Rolle im großen Vaterland wieder eingetreten: seine nichtdeutschen Glieder machen sich selbständig und Deutsch-Österreich sieht nur im engsten Anschluß an Deutschland sein Heil. Verlangt Repräsentativmonarchie: ein erbliches Reichsoberhaupt mit Vetorecht und verantwortlichem Ministerium. Um jeden Anlaß zur Veruneinigung zwischen Preußen und Österreich zu vermeiden, ist jetzt jeder Fürst wählbar; zugleich aber ist "die Würde eines Reichsoberhaupts für unvereinbar mit der Würde des Fürsten eines Einzelstaats zu erklären". Wahl durch die Einzelfürsten. Staatenrat als Oberhaus mit den 69 Stimmen der bisherigen Plenarversammlung des Bundestages: Gesandte dazu durch Staatsrat und Ständekammern der Einzelstaaten zu bestimmen, ohne Instruktion. Volksrat als Unterhaus durch mittelbare Wahlen; und zwar als Vertretung der Gesamtglieder im Volke, der Kreis-, Stadt- und Landgemeinden, der Berufsgenossenschaften u. dergl. Außerdem Reichsstaatsrat als beratende Oberbehörde, je ein Drittel vom Oberhaupt, von einem Ausschuß des Oberhauses und des Unterhauses ernannt, und Reichsgericht, in gleicher Weise besetzt. Rechte des Reichs nach Robert Mohls Arbeit (Über die Bundesverfassung: Deutsche Zeitung, Beilage vom 26., 27., 28., 29. März 1848)

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Welsch (Projektbearbeiter): Thronentsagung Kaiser Ferdinands I. sowie Verzicht seines rechtmäßigen Nachfolgers (und Bruders) Erzherzog Franz Karl zugunsten des achtzehnjährigen Franz Joseph, dem Neffen des ersteren

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Welsch (Projektbearbeiter): Thronentsagung Kaiser Ferdinands I. sowie Verzicht seines rechtmäßigen Nachfolgers (und Bruders) Erzherzog Franz Karl zugunsten des achtzehnjährigen Franz Joseph, dem Neffen des ersteren

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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf des Reichstages an die Völker Österreichs, die belagerte Hauptstadt Wien, die "Wiege und Burg unserer Freiheit" vor der militärischen Eroberung zu retten. "... helft uns den Kaiser beschwören, daß er durch Einsetzung eines neuen volksthümlichen Ministeriums, durch Zurückziehen der Truppen aus Nieder-Oesterreich, durch Beeidigung des Militärs auf die freien Volksrechte der Stadt Wien und dem Reiche den Frieden gebe ...". Bekenntnis zum Kampf sowohl gegen die Reaktion als auch gegen die Anarchie

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Welsch (Projektbearbeiter): Die neuerliche Proklamation des Fürsten Windisch-Graetz vom 23. Oktober 1848 ist nicht nur ungesetzlich, sondern verstößt auch gegen die Rechte des "constitutionellen Thrones"