1000 resultados para Boyen, H. von (Hermann von), 1771-1848.
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Welsch (Projektbearbeiter):
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Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung der Auffassung, die Ausarbeitung neuer Gesetze über die Gemeindeordnung, Geschworenengerichte und Volksbewaffnung sei wichtiger als eine Verfassung selbst; Frage nach der Stellung zur konstitutionellen Monarchie
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Welsch (Projektbearbeiter): Eingabe des Abgeordneten Semrau (Kreis Schlochau, Westpreußen) bezüglich der Trassierung der projektierten Eisenbahnlinie Berlin - Königsberg (Pr.): Favorisierung der Linie B (Küstrin - Woldenberg - Deutsch-Krone - Jastrow - Konitz - Preußisch-Stargardt - Dirschau) gegenüber der Linie A (Küstrin - Schneidemühl - Bromberg - Dirschau) aus finanziellen, ökonomischen und militärstrategischen Gründen
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Welsch (Projektbearbeiter): Der Konstitutionelle Verein Prenzlau mißbilligt Mißtrauensbekundungen der preußischen Nationalversammlung gegenüber und spricht dieser sein volles Vertrauen aus
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Bevölkerung, der Reaktion keinen Vorwand zum Eingreifen zu bieten und an die Nationalversammlung, die Freiheit des Volkes unter allem Umständen zu wahren. Hintergrund: Neugebildetes Ministerium unter General von Pfuel
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Welsch (Projektbearbeiter): Petition der preußischen Landbevölkerung: Beschwerde, daß die Abschaffung der Feudallasten im Gegensatz zu Österreich noch nicht angegangen wurde; keine Leistungen und Abgaben mehr ohne Verabschiedung eines Gesetzes über die Entlastung des bäuerlichen Grundeigentums; laufende Prozesse und Ablösungsverhandlungen sollen bis zur Publizierung des Gesetzes ausgesetzt werden; Drohung mit dem Druckmittel des Abgabenstreiks
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufhebung der Preußischen Nationalversammlung durch Friedrich Wilhelm IV.
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Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierung einer Verfassung durch Friedrich Wilhelm IV., die die gemäßigten Reformerwartungen des liberalen Bürgertums erfüllt
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von zehn Urwählern des zwanzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.
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Welsch (Projektbearbeiter): Wahlprogramm von fünf Urwählern des sechzigsten Berliner Bezirks: die Verfassung vom 5. Dezember 1848 wird nicht in Frage gestellt, ist aber nur ein Entwurf, der der Weiterentwicklung bedarf. Mängel sind: die fehlende Diätenregelung ermöglicht faktisch nur Reichen die Mitgliedschaft in der ersten Kammer, das Ministerium kann bei Abwesenheit der Kammern Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Steuerbewilligungsrecht der Kammern ist massiv eingeschränkt, Artikel 110 stellt wesentliche Grundrechte (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Presse- und Vereinigungsfreiheit) zur Disposition. Ablehnung der beiden Extreme des Scheinkonstitutionalismus und der Anarchie.
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Welsch (Projektbearbeiter): Rede von Leopold Zunz: Aus dem Prinzip der Freiheit ergeben sich Gerechtigkeit, Gleichheit und Selbstregierung. Die Aufgabe der Abgeordneten der zweiten Kammer ist die Revision der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848. Im Falle der Ablehnung dieser Revision seitens der ersten Kammer oder der Krone beginnt die 'Pflicht der Nation'. - Rede von Bruno Bauer: Die in der oktroyierten Verfassung nur als Täuschung vorgesehene Revision muß durch die Mitglieder der zweiten Kammer zur Wirklichkeit werden. Ablehnung der gouvernementalen Tätigkeit auf dem Felde der Ökonomie
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Welsch (Projektbearbeiter): Rede Friedrich Wilhelms IV. an die Abgeordneten des Landtages unmittelbar vor der Beschwörung der am 31. Januar 1850 verkündeten Verfassungsurkunde: Dank für die 1848/49 bewiesene Treue und für die Umgestaltung der Verfassung im konservativ-monarchischen Sinne. Die von königlicher Seite verliehene Freiheit darf sich nicht gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit kehren
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Welsch (Projektbearbeiter): Die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 läßt die Märzversprechungen im wesentlichen unerfüllt und hat zwischen König und Volk eine 'Scheidewand' errichtet. Vonnöten sind u.a. die Aufhebung des Ausnahmezustandes , die Regelung der sozialen Frage, eine freie Kommunalordnung, Selbständigkeit der Schulen, Einführung einer Einkommensteuer sowie Abschaffung von Steuerexemtionen und aller Feudallasten. Die wichtigste Aufgabe bleibt jedoch die Erlangung der deutschen Einheit
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Welsch (Projektbearbeiter): Der preußischen Nationalversammlung wird das Recht abgesprochen, Eingriffe in Verwaltungs-Maßregeln vorzunehmen
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Welsch (Projektbearbeiter): Die Verhängung des Belagerungszustandes über die Hauptstadt Berlin am 12. November 1848 war die Vorbedingung für den Weiterbestand Preußens und hat eine wirtschaftliche Erholung des Landes gezeitigt. Jedoch ist die "destruktive Parthei" bislang nur niedergehalten und nicht "ausgerottet". Eine Aufhebung des Belagerungszustandes ist nur nach der Verabschiedung von Gesetzen möglich, welche "der Zügellosigkeit des Klubbwesens Schranken setzen" und "die Bestrafung des Preßunfugs sichern"