525 resultados para Verwaltung


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Nachdem sich in der Kolonialkrise von 1906 das Scheitern der ersten Periode deutscher Kolonialherrschaft (1885-1906) offenbarte, wurde Bernhard Dernburg die grundlegende Reorganisation der Kolonialpolitik anvertraut. Als Mann aus der Welt der Banken und Finanzen sollte er die stagnierende Entwicklung der Kolonien mit Hilfe von administrativen und wirtschaftlichen Reformmaßnahmen vorantreiben und gleichzeitig der indigenen Bevölkerung eine humane Behandlung zu garantieren. Um diese Ziele zu erreichen, verabschiedete er Reformen, die eine Rationalisierung und Humanisierung der Arbeiterpolitik vorsahen. Sowohl in der zeitgenössischen Literatur als auch in der aktuellen wissenschaftlichen Forschung wird der Amtsantritt Bernhard Dernburgs zum Leiter der Kolonialabteilung im Jahre 1906 als der „Beginn einer neuen humanen Ära“ deutscher Kolonialpolitik oder als „Wandel zum Besseren“ bezeichnet. Die Dissertation „Schwarzer Untertan versus Schwarzer Bruder. Bernhard Dernburgs Reformen in den Kolonien Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Togo und Kamerun“ untersucht die Intention, Akzeptanz, Umsetzung und Auswirkung der reformatorischen Eingeborenenpolitik und klärt, ob die Beurteilung der Ära Dernburg (1906-1910) in der zeitgenössischen und aktuellen Forschung eine Berechtigung hat. Obwohl zumindest in der Theorie sein Konzept einer rationalen und humanen Kolonialpolitik sicherlich eine Abkehr von der bisher betriebenen Kolonialpolitik bedeutete, zeigt sich jedoch bei der Umsetzung der Reformen eine deutliche Diskrepanz zwischen Intention und Realität. Auch wenn zumindest die Bestrebung Dernburgs zur Verrechtlichung der indigenen Arbeitsverhältnisse gewürdigt werden sollte, so muss doch konstatiert werden, dass es in der „Ära Dernburg“ definitiv nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der indigenen Lebenssituation in den deutschen Kolonien kam. Im Gegenteil, die Dernburgsche Reformpolitik beschleunigte vielmehr den Verelendungsprozess der indigenen Bevölkerung. In allen afrikanischen Kolonien verschlechterten sich mit der Intensivierung der Verwaltung die sozialen und menschlichen Beziehungen zwischen Afrikanern und Europäern. Vieles von dem, was Dernburg in seinem Programm propagierte, konnte nicht erreicht werden. Zwar führte Dernburg in Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und in Kamerun eine rechtlich bindende Arbeiterverordnung ein, jedoch unterschieden sich die Bestimmungen zum Teil erheblich voneinander, so dass von einer einheitlichen Modernisierung des kolonialen Arbeitsrechts nicht die Rede sein kann. Viele arbeitsrechtliche Bereiche, wie z.B. die Arbeiteranwerbung, Lohnzahlung, Minderjährigenschutz, Vertragsdauer, Arbeitszeit, Verpflegung und Unterkunft wurden nur unzureichend geregelt. Ähnlich negativ muss auch die Reformierung der Strafrechtspflege bewertet werden. Die Kodifizierung eines Eingeborenenstrafrechts scheiterte sowohl am Widerstand der lokalen Verwaltung als auch am Grundkonsens der Rechtmäßigkeit einer Rassenjustiz. Kolonialpolitik war auch in der „Ära Dernburg“ nichts anderes als „rohe Ausbeutungspolitik“, die zur Lösung der Arbeiterfrage beitragen sollte. Aber gerade hier, bei der Mobilisierung von afrikanischen Lohnarbeitern, war der Kolonialstaatssekretär nicht etwa mit einer „Arbeiterfürsorgepolitik“, sondern mit der Fortführung der Enteignungs- und Zwangsmaßnahmen erfolgreich gewesen. Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg an afrikanischen Arbeitern in europäischen Unternehmen zu verzeichnen, was darauf schließen lässt, dass Dernburgs Verordnungen einen günstigen Einfluss auf die Arbeiterfrage ausgeübt haben. Obwohl nicht von einem grundlegenden Neuanfang der Kolonialpolitik gesprochen werden kann, sollte ebenso wenig bezweifelt werden, dass sich die deutsche Kolonialpolitik nicht unter Dernburg veränderte. Größere indigene Aufstände und Unruhen blieben aus, so dass während seiner Amtszeit eine systematische wirtschaftliche Erschließung der Kolonien beginnen konnte.

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Auf die Herausforderungen der Internationalisierung antworten die deutschen Hochschulen mit verstärkten Bemühungen zur Integration ausländischer Studierender. Damit ist der sozialwissenschaftlich nicht unumstrittene Integrationsdiskurs der Ausländerpolitik auf dem Campus angekommen. Gleichzeitig stehen transkulturelle Begriffe immer mehr im Fokus der aktuellen sozial-, kultur- und erziehungswissenschaftlichen Diskurse. Auf der Grundlage von Erfahrungen aus einem PROFIN-Projekt an der Universität Kassel setzt sich der Artikel damit auseinander, welche Potentiale eine Internationalisierung aus der Perspektive dieser Diskurse für eine innovative Entwicklung von Lehre und Forschung im internationalen Kontext bietet.

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Eine effektive, effiziente und wirkungsorientierte kommunalpolitische Arbeit stellt hohe Anforderungen an Politik und Verwaltung. Trotz zahlreicher erfolgsversprechender Ansätze ist der aktuelle Status quo ernüchternd. Schwerpunkt der Dissertation ist deshalb die Entwicklung eines praxistauglichen Konzeptes zur Integration der strategischen Planung in die Haushaltsplanung einer Kommune mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der strategischen Steuerung. Eine ergänzende ökonomische Funktionsanalyse von beteiligten Rechtsfiguren erweitert dabei die klassisch wirtschaftstheoretische Betrachtungsweise um sozialwissenschaftliche Aspekte, die im Zusammenspiel von Institutionen eine wichtige Rolle spielen. Der konzipierte Ansatz kommt, durch die Fokussierung auf das öffentliche Interesse, einem partizipativen und transparenten Idealbild von Steuerung im kommunalen Bereich auf der Basis der New Public Management Bewegung sehr nahe und könnte helfen der verstärkt festzustellenden Politikverdrossenheit entgegen zu wirken.

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Aus den im Rahmen dieser Forschungsarbeit empirisch gewonnenen Erkenntnissen werden Gestaltungsempfehlungen für das Public Debt Management abgeleitet. Diese zeigen, dass ein wirtschaftliches Public Debt Management nicht ein ausschließlich kostenminimierendes (sparsames), sondern ein kosten-risiko-optimales Public Debt Management mit effektiven internen und externen Überwachungsinstrumenten und wirksamer externer Finanzkontrolle sein muss.