981 resultados para Fichte, Immanuel Hermann von, 1796-1879,


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von Hirsch Hildesheimer

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von J. Levy

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mit einer Einl. von Franz Rosenzweig hrsg. von Bruno Strauss

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Giessen, Univ., Diss., 1893

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Boberach: Die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Person sind "christlich und wissenschaftlich" zu begründen und werden einstweilen in der konstitutionellen Monarchie am besten gewährleistet

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Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe, daß sich seit dem 16. März 1848 in und um Wien keine Fälle von Raub oder Brandstiftung ereignet hätten

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Der Irrtum gehört bekanntlich zum allgemeinen Teil des Privatrechts. Der im 19. Jh. geschmiedeter Irrtumsbegriff erscheint jedoch gegenüber dem römischen Errorsbegriff viel geringer. Die Auswirkungen des Letzteren gehen über das gesamte Privatrecht weit hinaus. Diese Anschauung – einer das Menschenleben allumfassenden «Welt des Irrtums» (Goethe) – vertrat Philipp Lotmar (1850-1922) als er sein Werk «Das römische Recht vom error» schrieb. Der Gelehrte wollte ein gänzliches System formulieren, deren Vollständigkeit und universales Charakter die Mängel der früheren Darstellungen – vor allem deren von Savigny (1840) und Zitelmann (1879) – erfüllen würde. Dazu sollte anhand der römischen Quellen der Begriff von Error und seine Rechtsfolgen für das ganze Privatrecht und darüber hinaus neu bestimmt werden. Lotmar’s posthumes Manuskript bildet jetzt Gegenstand eines Editionsprojektes an der Universität Bern.

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Musik von Carl Maria von Weber. Gedicht von Friedrich Kind. Nach Friedrich Kinds Jubel Cantate gedichtet von A. Wendt

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Scan von Monochrom-Mikroform