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Im Russischen Reich bildete sich ab den 1860er Jahren im Untergrund eine radikale Gegenelite heraus, welche die bisher geltenden Autoritäten, Konventionen und Werte in Frage stellte und durch etwas Besseres ersetzen wollte. In diesen Netzwerken fanden vor allem junge Menschen aus dem europäischen Teil des Russischen Reiches zusammen. Nationale Identitäten schienen sekundär. Russisch diente als Verständigungssprache. Entscheidend für die Aufnahme in diese Gegengesellschaft war einerseits die „persönliche Qualifikation“, andererseits eine gewisse schulische Bildung. Die verschiedensten radikalen Netzwerke können als Gesamtheit mit dem Begriff radikales Milieu gefasst werden. Dabei lehne ich mich an den Milieubegriff des Soziologen M. Rainer Lepsius an. Dieser definierte Milieus als „soziale Einheiten, die durch eine Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen […] gebildet werden.“ (Demokratie in Deutschland, 1993, 38). Die Strukturdimensionen des radikalen Milieus in Russland von den 1860er Jahren bis 1917 waren: a) Intellektuelle, meist „privilegierte“, städtische Mitglieder, b) Organisation in Zirkeln, c) eine Identität als Gegengesellschaft mit Gegenwerten, die eine Gegenrealität aufbaute sowie d) die Zugehörigkeit durch Kooptation. Obwohl sie den autokratischen Staat ablehnten, organisierten sich die Radikalen aber im imperialen Raum; ihre soziale Zusammensetzung spiegelte mit bestimmten Einschränkungen die ethnische und soziale Pluralität des Gesamtreiches wieder. In ihren autobiographischen Texten deuteten sich die Radikalen als „imperiale Gegenelite“. Dabei lässt sich auch ein Gefälle zwischen Zentrum und Peripherie feststellen: Die führenden Zirkel befanden sich meist in den grossen Städten des Reiches wie St. Petersburg, Moskau und Kiew oder im Exil und waren von dort aus gegenüber den Sympathisanten in den Provinzstädten oder gegenüber den Verbannten in Sibirien bei der Setzung interner Diskurse wegweisend.

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mit d. Beitrag Moses Mendelssohns hrsg. von David Friedländer. Wieder aufgefunden u. mit e. Einl. vers. von Moritz Stern

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Das literarische Werk, die amtlichen Tätigkeiten, das pfarrerliche, pädagogische und politische Engagement des Schweizer Schriftstellers Jeremias Gotthelf (Albert Bitzius, 1797–1854) sind in den vergangenen Jahren wieder in das Zentrum der literaturwissenschaftlichen Forschung gerückt. Seit 2004 erarbeiten Barbara Mahlmann-Bauer und Christian von Zimmermann mit einem Editionsteam die neue Historisch-kritische Gesamtausgabe der Werke und Briefe. Innerhalb von 10 Jahren sind nicht allein die ersten, umfassend kommentierten Editionsbände zu den Predigten des Pfarrers, zur politischen und volkspädagogischen Publizistik entstanden, sondern vielfältige neue Blicke auch auf das erzählerische Werk gerichtet worden. Der vorliegende Band trägt vor diesem Forschungshintergrund neue Studien zu Leben und Werk von Jeremias Gotthelf zusammen. Die in der Kommentierungsarbeit erschlossenen theologischen, kirchlichen, schulgeschichtlichen, politischen und literarischen Kontexte werden für neue Schlaglichter auf das Gesamtwerk und die exemplarische Analyse bekannter Einzeltexte wie Leiden und Freuden eines Schulmeisters, Die schwarze Spinne, Das Erdbeeri Mareili oder Die Frau Pfarrerin genutzt.

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Die rechtliche Stellung des behinderten Kindes wird durch seine besondere Schutzwürdigkeit gekennzeichnet: In erster Linie ist es Kind und braucht wie alle Kinder Fürsorge, Liebe und Beistand, um sich entwickeln und entfalten zu können. Gleichzeitig haben jedoch die unterschiedlichen Formen von Behinderungen spezifische Auswirkungen auf die Lebensgestaltung behinderter Kinder und ihrer Angehörigen. Zudem stellen sich diesen Kindern und ihren Familien während des langen Lebensabschnittes der „Kindheit“ und darüber hinaus immer wieder neue, bis heute nur unzureichend beantwortete (Rechts-)Fragen. Ziel des vorliegenden Sammelbandes ist die ganzheitliche Darstellung der rechtlichen Situation des behinderten Kindes im schweizerischen Recht. Die Autorinnen und Autoren untersuchen die Rechtsposition des behinderten Kindes in zentralen Rechtsgebieten wie dem Verfassungs-, Zivil-, Verfahrens-, Straf-, Völker-, Sozialversicherungs- sowie dem Schul- und Ausbildungsrecht. Zudem werden Spezialfragen von grosser Aktualität wie die Sterbehilfe, Sexualität, bauliche Benachteiligung behinderter Menschen und medizinische Forschung mit und für behinderte Kinder diskutiert. Dem Ganzen vorangestellt ist eine kurze medizinische Einführung und Begriffsbestimmung zu den verschiedenen Formen und Ursachen von Behinderungen im Kindesalter.

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Eine Person erleidet bei einem Unfall schwere Hirnschädigungen und ist fortan kaum mehr wieder zu erkennen. Sie leidet an Erinnerungslücken und ihre Persönlichkeit hat sich durch den Vorfall schwerwiegend verändert. Diese Veränderung ist so ausgeprägt, dass ihre Freunde sie als "anderen Menschen" bezeichnen. Ist diese Beschreibung zutreffend? Wie können wir wissen, ob sich die alte Person bloss verändert hat, oder ob die alte Person aufgehört hat zu existieren und wirklich eine neue Person entstanden ist? Dies ist das Problem der personalen Identität. Das Problem ist nicht bloss ein Ausnahmephänomen, sondern zeigt sich in zahlreichen weiteren Situationen, beispielsweise bei Fällen dissoziativer Identitätsstörung, schweren Alzheimererkrankungen und nach gewissen neurochirurgischen Eingriffen. In dieser Dissertation wird die Relevanz des Problems der personalen Identität für das Strafrecht untersucht. Anhand von Fallbeispielen, Gerichtsentscheiden und der philosophischen Literatur zur personalen Identität wird eine strafrechtliche Lösung erarbeitet, die auf verschiedene Problemfälle im Bereich der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnung, der strafrechtlichen Irrtümer, der Patientenverfügung und auf weitere Problemkonstellationen anwendbar ist. Dabei wird das schweizerische Strafrecht und Strafprozessrecht berücksichtigt. Die vorgeschlagene Lösung impliziert, dass in bestimmten besonders schwierigen Zweifelsfällen der personalen Identität der Angeschuldigte gemäss dem Grundsatz in dubio pro reo freigesprochen werden muss.

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Reflexe, Radio SRF2Kultur Interview, Dagmar Walser, 31. Oktober 2014 Ausgangslage: Es häufen sich derzeit die Umbauten, die notwendigen Renovationen von Theaterhäusern, die in die Jahre gekommen sind. Das Theater Solothurn wird im Januar nach einem längeren Umbau fertig, in Bern endet die Spielzeit nächsten Frühling früher wegen der Renovationen, in Baden am Kurtheater wurde der längst notwendige Umbau wieder einmal verschoben Wie hängen Architektur und Ästhetik zusammen? Wie spielt man in einem historischen Ambiente zeitgenössische Stoffe? Weshalb werden Volksabstimmungen für den Erhalt der Theater jeweils hoch angenommen, und klagen die Theater doch über Publikumsschwund? Fragen, die ich dem Professor für Theaterwissenschaft Andreas Kotte in Bern stellen will.

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Einleitung: Im Zusammenhang mit der Leistungsdienlichkeit langer finaler Fixation (quiet eye, QE) wird vermutet, dass Leistungsverbesserungen nur für eine optimale Dauer zu beobachten sein sollten, also auch bei „überlangen“ QE-Dauern die Leistung wieder abnimmt (u.a. Janelle et al., 2000; Klostermann, 2014). Jedoch liegen zu dieser Vermutung bislang keine empirischen Befunde vor, so dass in der hier präsentierten Studie Präzisionsleistung in einer Wurfaufgabe in Abhängigkeit von (auch) sehr langen experimentell kontrollierten QE-Dauern untersucht wurde. Methode: In einem Within-subject-Design hatten 20 Sportstudierende unter acht verschiedenen QE-Bedingungen (Onset in 400-ms-Schritten von -3200 ms bis -400 ms vor Bewegungsbeginn; 16 Versuche pro Bedingung in randomisierter Abfolge) mit retro-reflektierenden Bällen auf eine Großleinwand projizierte Zielscheiben möglichst mittig zu treffen. Die QE-Manipulation erfolgte über eine an den Bewegungsbeginn gebundene Zielscheibeneinblendung samt Wurfrhythmisierung durch Tonvorgaben. Aus den mit einem Vicon-T20-System (200 Hz) sowie einem integrierten mobilen Eyetracker (EyeSeeCam, 220 Hz) erhobenen Daten wurden die QE-Dauer (ms) und die Wurfleistung (radialer Fehler, mm) als abhängige Variablen berechnet und varianzanalytisch auf Unterschiede untersucht. Resultate und Diskussion: Für die QE-Dauer wurde ein signifikanter Haupteffekt gefunden, F(7, 133) = 38.4, p < .01, ηp2 = .67, mit zumindest tendenziellen (-2000 ms vs. -2400 ms, -2800 ms vs. -3200 ms), größtenteils aber signifikanten QE-Anstiegen gemäß der experimentellen Manipulation (alle ps < .01), obgleich die jeweils angezielten QE-Dauern nicht erreicht und zum Teil deutlich unterschritten wurden (tatsächliche relativ zur angezielten Dauer im Mittel 59.95 %). Für den radialen Fehler ergab sich ein signifikanter Haupteffekt, F(7, 133) = 8.5, p < .01, ηp2 = .31, welcher durch signifikant schlechtere Leistungen bei den Onsets -400 ms und -800 ms gegenüber allen anderen Onsets erklärt wird (alle ps < .05; ausgenommen -400 ms vs. -800 ms und -800 ms vs. -2400 ms). Somit wurde der „klassische“ QE-Effekt schlechterer Leistungen infolge kurzer QE-Dauern repliziert; die Vermutung einer Leistungsverschlechterung bei überlangen QE-Dauern konnte jedoch – zumindest unter den infolge der Manipulation tatsächlich erzielten Werten – nicht untermauert werden. Literatur: Klostermann, A. (2014). Finale Fixationen, sportmotorische Leistung und eine Inhibitionshypothese: Mechanismen des „Quiet Eye“, Sportwissenschaft, 44, 49-59. Janelle, C. M., Hillman, C. H., Apparies, R. J., Murray, N. P., Meili, L., Fallon, E. A. & Hatfield, B. D. (2000). Expertise differences in cortical activation and gaze behavior during rifle shooting. Journal of Sport & Exercise Psychology, 22, 167-182.

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Das Attentat von Sarajewo vom 28. Juni 1914 bildete den Ausgangspunkt für den Ersten Weltkrieg. Von Beginn weg und für die nächsten vier Jahre nahm dieser ein globales Ausmass an. Der Vortrag wird deshalb versuchen, ausgehend von Sarajewo eine globale Perspektive auf einen Konflikt zu werfen, der schon sehr früh als Weltkrieg bezeichnet und später als Erster Weltkrieg bekannt wurde. Mehr Raum als üblich soll dabei den wichtigen Verflechtungen zwischen der europäischen und der aussereuropäischen Welt eingeräumt werden. Am Schluss wird der Vortrag wieder zur Geschichte der bosnischen Hauptstadt zurückkehren.

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Unsere Gesellschaft schmückt sich gerne mit dem Prädikat der Wissensgesellschaft. Statistiken, denen zufolge sich das Wissen alle paar Jahre verdoppelt, legitimieren diese Bezeichnung ein Stück weit. Die Suche nach neuem Wissen stösst aber auch immer wieder an Grenzen. Bestimmte Themen wie die ersten Anfänge unseres Universums scheinen sich dem erkennenden Zugriff des Menschen hartnäckig zu entziehen. Wie steht es dann mit unserem Wissensdrang? Können wir alles wissen oder stossen wir irgendwann an Erkenntnisgrenzen, die wir nicht überschreiten können? Wenn ja, warum gibt es solche Grenzen? Wie lassen sich diese Grenzen klassifizieren und bestimmen? Und können wir überhaupt wissen, wo diese Grenzen verlaufen? Die Untersuchung von menschlichen Wissensansprüchen ist seit Sokrates eine zentrale Aufgabe der Philosophie. Ziel des Vortrags ist es daher, aus philosophischer Perspektive über die Grenzen des Wissens nachzudenken. Dabei soll einmal erklärt werden, warum Wissen Grenzen hat und wie wir diese Grenzen zum Gegenstand kritischer Reflexion machen können. Zum anderen soll vorgeführt werden, wie sich Wissensgrenzen im Zusammenspiel einzelwissenschaftlicher Erkenntnis und philosophischer Reflexion bestimmen lassen und welche Schwierigkeiten sich dabei auftun.

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Herkunftsspezifische Kriminalitätsraten stehen immer wieder im Fokus des gesellschaftlichen und politischen Diskurses, belastbare empirische Zahlen zu dem Thema finden sich für die Schweiz jedoch nur spärlich. Um einen Beitrag zur Schliessung dieser Wissenslücke zu leisten, werden im vorliegenden Artikel einige Analysen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2011 präsentiert. In einem ersten Schritt werden anhand der PKS 2011 und der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamts für Statistik (STATPOP 2010 und 2011) so genannte Beschuldigtenbelastungsraten (BBR; Anzahl Beschuldigte pro 1000 Einwohner) bezüglich Strafgesetzbuch und Betäubungsmittelgesetz berechnet und nach Herkunft und Aufenthaltsstatus verglichen. Es zeigt sich, dass Ausländer v.a. im Strafgesetz deutlich höhere BBR aufweisen als Schweizer. Ein guter Teil der Differenz ist jedoch der unterschiedlichen Altersstruktur der beiden Bevölkerungsgruppen geschuldet. Zudem bestehen enorme Unterschiede in den BBR je nach Herkunftsregion. In einem zweiten Schritt wird ausgehend von den Strukturerhebungen 2010 und 2011 eine Abschätzung vorgenommen, welcher Teil der Differenz in den BBR zwischen Schweizern und Ausländern auf Unterschiede in der sozialen Position zurückgeführt werden kann. Diese Analysen deuten darauf hin, dass unter Kontrolle einer Reihe von Statusmerkmalen (Bildung, berufliche Stellung, Stellung des Haushalts, familiäre Situation) kaum Unterschiede in den BBR zwischen Schweizern und Ausländern bestehen.

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Der bildhafte Titel dieses Buches ist einem Brief der Lyrikerin Else Lasker-Schüler aus den 1930er Jahren entnommen und schildert ihre hohe Stimmung beim Flanieren durch die ruhige Stadt Bern. «Solche Spaziergänge, schwebend, lassen das Leben ertragen», schreibt sie weiter. Dass das Leben zu ertragen sei, ja mitunter «stratosphärisch» leicht sich anfühle, verweist jedoch auch auf die Lasten und die Bedrängnis jener Jahre, die Anfechtungen, denen Juden und Jüdinnen vielerorts in Europa ausgesetzt waren. Der Titel verdeutlicht, dass hier Texte versammelt sind, die ein breites Spektrum an jüdischen Erfahrungen, Denkvorgängen und Erinnerungsfiguren aus verschiedenen Epochen dokumentieren: vom mittelalterlichen Privileg über die stigmatisierende Ausschliessung bis zur gewaltsamen Vertreibung, von der bürgerlichen Emanzipation im 19. Jahrhundert über die Ohnmacht während der Zeit der Schoah bis zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung der jüdischen Religionsgemeinschaft. Durch die Verbindungen jüdischer Intellektueller mit Bern ergeben sich Einblicke in Sternstunden des europäischen Geisteslebens. Die jüdische künstlerische und politische Moderne war geprägt von Aufbruchstimmung und Exilerfahrung. Für viele wurde Bern zum Ort, wo ihr Traum vom Studium in Erfüllung ging. Und immer wieder spiegelt das Bild von der Wolkenstadt den Wechsel des Klimas: zwischen Judenhut und Alpenparadies, Schwermut und Traumhaftigkeit, Eigensinn und Höhenflug, Bangen und Bürgerlichkeit, liberalem Empfinden und Streben nach sozialer Beteiligung.

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In den sich ausdifferenzierenden Lebenswelten der Jüdinnen und Juden in der Schweiz sind in den letzten Jahrzehnten vermehrt neue Konflikte zutage getreten: Einerseits sind die Stellung der jüdischen Frauen in Gemeinden und Gottesdiensten sowie der Umgang mit Ehen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Partnern und deren Kindern vermehrt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Andererseits bilden charedische, das heisst streng orthodoxe Gemeinschaften ausserhalb der Einheitsgemeinden eine jüdische Milieugesellschaft, die als eine eigene Lebenswelt wahrgenommen wird.Hinzu kommt, dass heute in Israel beinahe so viele jüdische Schweizer und Schweizerinnen leben, wie es Juden und Jüdinnen in Gemeinden in der Schweiz gibt. Das Bild der jüdischen Schweizer und Schweizerinnen ist also höchst vielfältig. In diesen unterschiedlichen Lebenswelten stellen sich Fragen nach dem Regelwerk von Selbstorganisation, nach dem religiösen Wertekanon und den systemischen Wirkungen in- und ausserhalb der jüdischen Gemeinden.Im Zentrum der in diesem Band versammelten Beiträge stehen die so genannten Einheitsgemeinden, unter deren Dach die unterschiedlichen religiösen Richtungen unter Führung eines zumeist orthodoxen Rabbinats stehen. In diesen Gemeinden fühlt sich ein grosser Teil der Juden und Jüdinnen in der Schweiz beheimatet. Die Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen, konservativen und liberalen Flügeln des Judentums haben diesen Willen zur Einheit immer wieder vor die Frage von Inklusion und Exklusion gestellt.

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Gemäß den Annahmen des Kraftspeichermodells der Selbstkontrolle basiert die Fähigkeit, eigene Impulse zu kontrollieren, auf einer limitierten Ressource, die vorübergehend erschöpfen kann. Während dieses Erschöpfungszustandes können anschließende Selbstkontrollhandlungen weniger erfolgreich ausgeführt werden. Die Regulation des Impulses, einen Sprint möglichst zeitnah zu einem akustischen Startsignal zu initiieren, erfordert Selbstkontrolle. Daher testeten wir an einer Stichprobe aus N = 37 Sportstudierenden die Annahme, dass die Initiierung von Sprints in Leichtathletik von der momentan verfügbaren Selbstkontrollkraft abhängt. Zur Untersuchung dieser Fragestellung führten die Versuchspersonen zunächst zu T1 drei Sprints über ca. 20 Meter aus einem Startblock aus und mittels Kontaktplatten wurde die Reaktionszeit (in Millisekunden) gemessen, die die Versuchspersonen benötigten, um den Sprint nach einem akustischen Signal zu initiieren. Im Anschluss daran wurde die temporär verfügbare Selbstkontrollkraft mittels einer Abschreibaufgabe experimentell manipuliert: Die Versuchspersonen wurden zufällig einer Ego Depletion Bedingung zugeordnet, in der die Selbstkontrollkraft temporär erschöpft wurde oder einer Kontrollgruppe, in der die Selbstkontrollkraft intakt gehalten wurde. Im Anschluss daran zu T2 wurden die Versuchspersonen erneut gebeten, drei Sprints über ca. 20 Meter auszuführen und die Reaktionszeiten wurden wieder mittels Kontaktplatten erfasst. Die Ergebnisse einer mixed between (Ego Depletion, kein Ego Depletion) within (T1, T2) Varianzanalyse unterstützen unsere Hypothese, so dass in der Ego Depletion Bedingung die Reaktionszeiten von T1 (M = 0.35, SD = 0.03) zu T2 signifikant zunahmen (M = 0.38, SD = 0.04), F(1, 35) = 6.77, p = .01, η2partial = .16, wohingegen sich in der Kontrollgruppe keine statistisch bedeutsamen Veränderungen der Reaktionszeiten zeigten (T1: M = 0.36, SD = 0.03; T2: M = 0.35, SD = 0.04), F(1, 35) = 0.47, p = .50, η2partial = .01. Eine Stärkung der Selbstkontrollkraft könnte Athleten dabei helfen, ihr Leistungsoptimum abzurufen.

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Prospektives Gedächtnis bezeichnet die Fähigkeit eine Absicht zu formulieren, diese zu behalten und sich wie geplant bei einer angemessenen Gelegenheit daran zu erinnern. Prospektive Gedächtnisaufgaben unterscheiden sich darin, ob sie nur einmal ausgeführt werden (z.B. einen Brief bei der Post einzuwerfen; episodische Aufgabe) oder ob sie immer wieder ausgeführt werden (jeweils nach dem Frühstück ein Medikament einnehmen; habituelle Aufgabe). Während im Alltag episodische Aufgaben häufig vorkommen, werden in Laborstudien oft mehrere Abrufhinweise verwendet (z.B. immer wenn ein bestimmtes Wort vorkommt, eine bestimmte Taste drücken). In diesem Beitrag thematisiere ich Messmethoden zur Erfassung von episodischem und habituellem prospektiven Gedächtnis, präsentiere Ergebnisse aus der eigenen Forschung mit EDA („electrodermal activity“) und ERP („event-related potentials“) und diskutiere ihre Relevanz zum Verständnis der neurokognitiven Mechanismen und der Messung individueller Unterschiede.

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Die Organisation und die strategische Kommunikation von Wahlkämpfen haben sich in den letzten Jahrzehnten in den meisten westeuropäischen Staaten gewandelt, so auch in der Schweiz. Die Kommunikationswissenschaft hat dafür den Begriff der „Professionalisierung“ geprägt und Eigenschaften zusammengetragen, die zu einem „professionalisierten“ Wahlkampf gehören – wie z.B. die Beauftragung von externen Expertinnen und Experten oder die direkte Ansprache von Wählerinnen und Wählern („narrowcasting“). Welche Hintergründe diese Professionalisierung aber hat und wie das Phänomen nicht nur praktisch zu beschreiben, sondern auch theoretisch zu begründen ist, wurde bisher kaum diskutiert. Hier setzt die vorliegende Dissertation an. Basierend auf einer Analyse von 23 Wahlkämpfen aus den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Neuchâtel und Zürich mithilfe der Methode Fuzzy Set Qualitative Comparative Analysis (fsQCA) kommt sie zum Schluss, dass die Professionalisierung der Wahlkämpfe vor dem theoretischen Hintergrund des soziologischen Neo-Institutionalismus als Anpassung von Wahlkämpfen an sich verändernde Bedingungen, Erwartungen und Anforderungen in den wichtigsten Anspruchsgruppen oder „Umwelten“ für den Wahlkampf (Wählerinnen und Wähler, Mitglieder, Medien, andere Parteien) definiert werden kann. Daraus folgt, dass es nicht nur „die“ Professionalisierung gibt, sondern dass jeder Wahlkampf an jene Umwelten angepasst wird, wo diese Anpassung den Wahlkampfverantwortlichen am dringlichsten erscheint. Daher sollte Professionalisierung mit vier einzelnen Messinstrumenten bzw. Professionalisierungsindices – einem pro Umwelt – gemessen werden. Misst man Professionalisierung wie bisher üblich nur mit einem einzigen Messinstrument, gibt der resultierende Wert nur ein ungenaues Bild vom Grad der Professionalisierung des Wahlkampfs wieder und verschleiert, als Anpassung an welche Umwelt die Professionalisierung geschieht. Hat man ermittelt, wie professionalisiert ein Wahlkampf im Hinblick auf jede der vier relevantesten Umwelten ist, können dann auch zuverlässiger die Gründe analysiert werden, die zur jeweiligen Professionalisierung geführt haben. Die empirische Analyse der kantonalen Wahlkämpfe bestätigte, dass hinter der Professionalisierung in Bezug auf jede der vier Umwelten auch tatsächlich unterschiedliche Gründe stecken. Wahlkämpfe werden in Bezug auf die Ansprache der Wähler angepasst („professionalisiert“), wenn sie in urbanen Kontexten stattfinden. Den Wahlkampf im Hinblick auf die Mitglieder zu professionalisieren ist besonders wichtig, wenn die Konkurrenz zwischen den Parteien gross ist oder wenn eine Ansprache der Gesamtwählerschaft für eine Partei wenig gewinnbringend erscheint. Die Professionalisierung des Wahlkampfes in Bezug auf die Medien erfolgt dann, wenn er eine grosse, regional stark verteilte oder aber eine urbane Wählerschaft ansprechen muss. Für die Professionalisierung der Wahlkämpfe gegenüber anderen Parteien kann kein aussagekräftiger Schluss gezogen werden, da nur wenige der untersuchten Kantonalparteien ihre Wahlkämpfe überhaupt im Hinblick auf andere Parteien professionalisierten, indem sie die gegnerischen Wahlkämpfe beobachteten und den eigenen wenn nötig entsprechend anpassten.