989 resultados para Kaulbach, Friedrich August von, 1850-1920.
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Boberach: In sechs Aufsätzen werden die Entwicklung des preußischen und speziell des brandenburgischen Provinziallandtages und der Erste Vereinigte Landtag dargestellt, um zu beweisen, daß sie durch die Revolution und die Verfassung nicht beseitigt werden konnten
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Boberach: Die Vereinbarkeit von Unionsverfassung und Bundesverfassung wird aus dem Reichsstaatsrecht begründet, so daß Preußen beanspruchen kann, alle Unionsstaaten in der Bundesversammlung zu vertreten. - Wentzke: Der Rechtsboden der Union ist der des Deutschen Bundes, in dem das alte Reichsstaatsrecht als Interpretationsmittel für das Bundesrecht anzusehen ist. Bündnisrecht der Stände des Reichs untereinander also rechtlich unbestritten. Absichten der Union: 1. Abtretung gewisser Souveränitätsrechte der Einzelstaaten an die Gesamtheit der Union; 2. Einsetzung eines Staatengerichtshofs; 3. Organisation der militärischen Kräfte. In der Bundesversammlung wird eine einzige von Preußen ernannte Gesandtschaft sämtliche Unionsstaaten vertreten. Der Deutsche Bund also besteht als völkerrechtliche Vereinigung der souveränen Einzelstaaten weiter; dagegen bedeuten die beiden letzten einstimmigen Beschlüsse der Bundesversammlung "eine definitive Aufhebung des auf der Existenz der Bundesversammlung beruhenden staatsrechtlichen Teils des Bundesrechts". Auch Österreich ist bereits dadurch, daß es seine deutschen Lande einer der Bundeseinwirkung entzogenen Gesetzgebung unterworfen hat, aus dem Bunde in staatsrechtlicher Beziehung ausgetreten. Danach ist die Kompetenz der ev[tl]. anzuerkennenden neuen Bundesversammlung zu umschreiben
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Boberach: Preußen soll an sich selber denken, statt sich mit deutscher Politik aufzuhalten, und zum Absolutismus zurückkehren, da die Entwicklung in Sachsen von 1830 bis 1849 die Gefahren des Konstitutionalismus zeigt und die Demokraten politisch gescheitert sind
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Boberach: Die Habsburger Monarchie, die sich auf die Armee verlassen kann, soll gegen die Minderheiten, darunter viele Juden, die in Lesevereinen gegen Österreich hetzen, verteidigt werden. Ministerverantwortlichkeit ist ein Hirngespinst
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Boberach: Preußen und Norddeutschland sollen sich vor den Ultramontanen, von denen die Nationalfreiheit bedroht wird, hüten und die Reformation vollenden. - Wentzke: Hofft auf die Erfüllung der Reformation in Deutschland und Frankreich, deren Hauptträger nur Preußen sein kann. "Preußen muß heute mehr als je Preußen bleiben, um so Deutschlands neuer Kern zu werden."
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Boberach: Die interimistische Wiederherstellung des Deutschen Bundes ist ein Fortschritt auf dem Wege zur Reichseinheit, weil nur noch die beiden Großmächte Entscheidungsgewalt haben. Im März 1848 hat Preußen versäumt, das Reich unter seiner Führung zu gründen. Die Erneuerung des Bundestages [jedoch] würde aber Preußen auf den Rang der früheren Rheinbundstaaten herabwürdigen. Preußen muß die Führung in der deutschen Politik beanspruchen. - Wentzke: Abdruck 1. einer am 16. Februar [1850] gehaltenen Rede in der Mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit, 2. des Bruchstücks einer für den 26. November 1849 in der deutschen Sache vorbereiteten Rede. - 1. Das Interim bedeutet nicht die Wiederkunft des alten Bundestages, sondern einen Fortschritt zur Einheit von Deutschland über die Zwischenstufe des Dualismus. Aber Mangel an Folgerichtigkeit in der Politik des Ministeriums! - 2. Tadel der schwachen preußischen Politik am 22. März 1848, die den am 2. April zusammentretenden Landtag zum deutschen Parlament hätte erweitern müssen zur Gründung eines deutschen Reiches unter dem Vorsitz von Preußen. Das November-Ministerium will jetzt diese Politik in stark abgeschwächtem Maße nachholen! Kritik dieser Schwäche, die vom Erbkaiser auf den Vereinsvorstand, vom deutschen Reich auf den engeren Verein herabgestiegen ist
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Boberach: Nach den Angaben, die General v. Prittwitz am 19. März [1848] über die geringe Stärke der zur Verfügung stehenden Truppen gemacht hat, war der Beschluß unvermeidlich, sie zurückzuziehen
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Boberach: Behandelt werden die Straßenkämpfe, die bei einem Sieg der Revolutionäre zur roten Republik geführt hätten, die Dislokation der Truppen und die Unterdrückung der revolutionären Bewegung in Meißen, Freiberg und Zwickau. - Welsch (Projektbearbeiter): Der Verfasser war während des Aufstandes Adjutant des Kommandierenden Generals
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Boberach: Die Revolution wird als die Wirkung längst bestehender Ursachen interpretiert. Daher war der schnelle Übergang vom Absolutismus zum Konstitutionalismus möglich, ohne daß das Volk wirklich einen Sieg erkämpft hatte
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Boberach: Er [Ficquelmont] rechtfertigt seine Tätigkeit als Leiter der österreichischen Außenpolitik und (ab 19. April) zugleich als Vorsitzender des Ministerrates und die Reaktionen auf italienische Frage, revolutionäre Ereignisse in Wien, deutsche Einheit. - Wentzke: Dat.[iert] Teplitz, November 1849. - Fühlt die moralische Verpflichtung zur Erörterung seiner führenden politischen Tätigkeit: Charakterisierung der Wiener Bewegung als einer deutschen, wogegen die Paulskirche durch die §§ 2 und 3 entweder Krieg zur Einverleibung Deutsch-Österreichs oder schmachvolle Erniedrigung in Aussicht stellte. Die Reaktion war in Österreich das Gefühl für das gemeinsame österreichische Vaterland, dessen erhaltende und fördernde Kräfte man anfangs nicht kannte
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Boberach: Unter Berufung auf Lorenz v. Stein sollen die Ereignisse von 1848 "als Resultat des Kampfes der Gesellschaft mit der Rechtsidee" dargestellt werden; dabei werden die "Bewegungen der Arbeiter" und "des Bauernstandes" mit den Bemühungen Kudlichs und der galizischen Abgeordneten um die Bauernbefreiung besonders gewürdigt
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufforderung an bedürftige Gewerbetreibende, sich zwecks Einreichung von Hilfsgesuchen an ihre Vertrauensmänner in den jeweiligen Innungen zu wenden
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Welsch (Projektbearbeiter): Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf die bevorstehenden bayerischen Landtagswahlen von 1849; den Regierungsbezirk Pfalz betreffend
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Welsch (Projektbearbeiter): Gutachten von 18 Abgeordneten des Vereinigten Landtages die Urwahlen zur zukünftigen Preußischen Nationalversammlung betreffend: wahlberechtigt ist demnach jeder männliche preußische Staatsbürger nach Vollendung des 24. Lebensjahres, der sich im Besitz der bürgerlichen Rechte befindet, mindestens 6 Monate in einer bestimmten Gemeinde ansässig ist und keine öffentliche Armenunterstützung bezieht
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von Fr. Oesterlen