990 resultados para Disziplin, Technologien des Selbst, Schule, Foucault, Staat
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Boberach: Es soll dokumentiert werden, wie trotz der errungenen Pressefreiheit der Redakteur einer mißliebigen Zeitung zu sechs Monaten Festungshaft sowie Beschlagnahme der Zeitung verurteilt werden konnte
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Boberach: Selbst in einer republikanischen Verfassung braucht der Adel, der seine historischen Verdienste hat, nicht abgeschafft zu werden. In der Polendebatte wollte Arndt die Teilungen mit dem Schutz vor Rußland begründen und dem Wahn wehren, die Polen könnten Deutschland vor Rußland schützen. Alle 10 Jahre sollen vom Parlament 10 Männer gewählt werden, die "über die geistigen, sittlichen, politischen Zustände" berichten und Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen machen sollen. - Wentzke: S. 17 ff. Aus der Kölnischen Zeitung vom 28. März 1848: Verlangt ein deutsches Unterhaus und neben ihm ein Oberhaus der Fürsten. Der deutsche Kaiser und König hat 1. im Volks- und Fürstenparlament die Oberstimme wie auch in der Vertretung nach Außen, 2. unbeschränkten Befehl über Heer und Flotte. Im Frieden hat jeder Fürst in seinem Staat völlig selbständige Verwaltung und Heeresbefehl. S. 39 ff. Antrag vom 18. Juli 1848: Verlangt alle 10 Jahre Ernennung von Zensoren zur Untersuchung der geistigen, sittlichen und politischen Zustände Deutschlands. Der Reichsverweser soll die Macht und Majestät des Volkes darstellen, aber "sie blüht nur in Reichstagsbeschlüssen, es fehlt ihr Fleisch und Bein". Hinweis dagegen auf Preußen
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Boberach: Überlegungen über verschiedene Staatsformen führen zum Schluß, daß Deutschland ein Bundesstaat aus konstitutionellen Einzelstaaten sein soll, in dem die Regierungsgewalt zwischen Österreich, Preußen und Bayern alle zwei Jahre alternieren könnte. Ein Senat aus Regierungsvertretern der Länder und eine Volkskammer aus direkten Wahlen sollen die Legislative bilden. Die deutschen Gebiete Österreichs könnten eine Sekundogenitur werden. - Wentzke: Theoretische Erörterungen. Das Proletariat ist nur durch Auswanderung zu befriedigen. In Deutschland bis jetzt drei Parteien: 1. für repräsentative Demokratie; 2. für konstitutionelle Monarchie; 3. für einen vollendeten Bundesstaat aus konstitutionellen Staaten. Gegen 1., weil hier die ganze Staatsgewalt in den Händen der gewählten, dem Volke fernstehenden Aristokratie liegt. Gegen 2., weil man nicht die volle Konsequenz ziehen und die Einzelstaaten nicht zu lediglich bürgerlichen Gesellschaften machen will. Außerdem ist der an die Spitze zu stellende Monarch auf friedlichem Wege gar nicht zu haben; gegen die theoretische Verfassungsmacherei. Der mächtigste Herrscher allein wäre der gegebene Mann; wir aber besitzen zwei solche Fürstenhäuser, und weder Österreich noch Preußen kann Deutschland entbehren. Daher nur möglich 3.; auch der alte Bund besaß schon Verpflichtungen, die hinüber führten vom Staatenbund zum zusammengesetzten Staat, zum Reich. Im neuen Bundesstaat bleibt Deutsch-Österreich beim Reiche, ev.[tl.] errichtet der Kaiser von Österreich hier eine Sekundogenitur. Stimmberechtigung der Einzelstaaten nach ihrer Seelenzahl. Staatsgewalt des Bundesstaats ausgeübt 1. im Senat, aus Vertretern der Landesregierung, halb so stark wie 2. die Volkskammer, aus direkten Wahlen. Übereinstimmung beider Kammern schafft Gesetzeskraft. Bundesgericht: aus 100 von der Volkskammer vorgeschlagenen Juristen wählt der Senat 50 Mitglieder. Regierungsgewalt von Östereich, Preußen, Baiern alle zwei Jahre wechselnd ausgeübt: Heerwesen und Auswärtiges, Garantie der Einzelverfassungen, Regelung der Auswanderung
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können
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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband
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Welsch (Projektbearbeiter): Parodie auf das Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. (3. April 1849) und der Abberufung der österreichischen Abgeordneten (5. April 1849). Mit Ausnahme der zusätzlichen Illustratorenangabe sowie des Zeilensatzes mit der Frankfurter Ausgabe (Die Frankfurter Schule, oder die Auflösung in der Paulskirche) identisch
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Boberach: In Form der Diskussion eines politischen Klubs werden außer dem Verhältnis von Kirche und Staat auch die notwendige Reform des Deutschen Bundes und die Vorzüge der konstitutionellen Monarchie vor anderen Staatsformen behandelt. - Welsch (Projektbearbeiter): Geschrieben (unter dem Pseudonym J. Steverlys) am Jahreswechsel 1847/1848 von dem Marburger Juraprofessor a.D. und späteren Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung Jordan
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Welsch (Projektbearbeiter): Parodie auf das Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. (3. April 1849) und der Abberufung der österreichischen Abgeordneten (5. April 1848). Mit Ausnahme der fehlenden Illustratorenangabe sowie des Zeilensatzes mit der Berliner Ausgabe (Die Frankfurter Schule, oder: Die unartigen Kinder) identisch
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Boberach: Die Lehrer verlangen Verbesserung der sozialen Stellung der Volksschule und dadurch für sich selbst. Die Volksschule soll aus Staatsmitteln als Einheitsschule erhalten werden. Kleinkinderbewahrungs- und Fortbildungsanstalten für die Jugend sollen sie ergänzen, die Sonntagsschule nur dem Religionsunterricht dienen. Die Konfessionsschulen sollen durch Simultanschulen ersetzt werden. Die Hirtenschule ist abzuschaffen. Die Lehrerseminare sollten mit den Universitäten verbunden, jedenfalls in Universitätsstädten angesiedelt sein
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Boberach: Das hessen-darmstädtische Schuledikt von 1832 muß revidiert oder durch ein neues Volksschulgesetz ersetzt werden. Die Bedeutung der Volksschule in einem konstitutionellen Staat macht eine bessere Ausbildung an den Lehrerseminaren, die Übernahme der Schulen in staatliche Verwaltung, ihre Trennung von der Kirche (Aufhebung der Konfessionsschule, Beschränkung der Geistlichen auf den konfessionellen Religionsunterricht) und bessere Besoldung der Lehrer nötig
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Boberach: Aus dem Entwurf der Grundrechte des deutschen Volkes soll sich ergeben: Die gesamte Volkserziehung soll Staatssache sein. Die Volksschullehrer sollen an der Universität ausgebildet und wie Angehörige wissenschaftlicher Berufe besoldet werden. Die Schule soll von der Kirche getrennt, aber der Religionsunterricht beibehalten werden.
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Welsch (Projektbearbeiter): Kurze Erläuterung der Verhandlungen und Beratungen, die zum Zustandekommen der Reichsverfassung führten sowie der Reichsverfassung selbst
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Welsch (Projektbearbeiter): Forderungen: Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz u. gleiche Besteuerung, Aufhebung der gutsherrlichen bäuerlichen Abgaben, Recht der Ortsgemeinden, ihren Geistlichen selbst zu wählen (Aufhebung des Patronats), höhere Einkommen für Volksschullehrer, Abtretung der gutsherrlichen Jagdrechte an die Gemeinden sowie der Fischereirechte an die Gewässeranrainer, Dismembration der Domänen (Aufteilung grundherrlichen Eigentums) in Gegenden ohne Landbesitz der ärmeren Klassen, Aufhebung des Salzmonopols sowie der Kavillerei-Gerechtigkeit (Verpflichtung, verendetes Vieh dem Abdecker zu überlassen), Abschaffung des Advokatenzwanges sowie der Straßenbau-Surrogat-Abgaben
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Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf von 7 unterzeichnenden Urwählern zu Anerkennung der oktroyierten Verfassung (mit der Option einer späteren Revision), der konstitutionellen Monarchie sowie einer starken Regierung. Inaussichtstellung einer freien Gemeindeordnung. Im Interesse der arbeitenden Bevölkerung ist der Schutz des Eigentums
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Welsch (Projektbearbeiter): Programm des Abgeordneten-Kandidaten Koester aus Sillmenau bei Breslau: Bekenntnis zur oktroyierten Verfassung, Ablösung der grundherrlichen Lasten und Abgaben, Wahl der Pfarrer und Lehrer durch die Gemeinden, keine Trennung von Schule und Kirche, Erschwerung des Zuzugs und der Gründung von Familien für Landfremde, Regulierung der Oder, solide Haushaltspolitik