420 resultados para Vergleichende Sprachwissenschaft


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Eine Replik auf die Kritik des Demokratiebarometers von Jäckle, Wagschal und Bauschke

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In der Vergangenheit ist vielfach behauptet worden, dass die Hebräische Bibel und die Historien Herodots in ganz verschiedene literarische bzw. konzeptionelle Kategorien gehören. Ein Textvergleich soll klären, ob diese These haltbar ist. Der Tagungsbeitrag gibt Einblick in grundsätzliche Überlegungen im Zuge der Präzisierung des methodischen Zugriffs und der Fragestellung. Es werden zunächst kurz verschiedene Begründungen für die Verneinung von Historiographie im Tanach beleuchtet (Christian Meier, Erhard Blum, Philip Davies) und dann kurz die Schwierigkeiten bei der Definition von antiker Geschichtsschreibung dargestellt, die im Ergebnis für das Offenhalten von Kategorien- und Genregrenzen sprechen. Möglicherweise kann beim Umgang mit dieser etwas diffusen Situation die Kategorienbildung in der Prototypensemantik helfen. Ausgehend von einer Liste von Elementen, die nicht als ‚KO-Kriterien‘ für antike Geschichtsschreibung in Frage kommen wird kurz erläutert, warum Geschichtsschreibung und mythisches Erzählen in frühen historiographischen Texten miteinander kompatibel sind. Kurze Beispiele zeigen, dass Herodots Verhältnis zu mythischen und religiösen Vorstellungen keineswegs einheitlich ist, und dass diese Tradition einen der Bezugsrahmen seines Werks ausmacht. Diese Einsichten schlagen sich in den methodischen Überlegungen nieder. Ein wichtiger Ausgangspunkt ist hier die Annahme der Andersartigkeit der antiken Historiographie und ihrer Auffassung von der Arbeit und Aufgabe eines Historikers. In der Forschung sind zu meinem oder ähnlichen Themen verschiedene methodische Ansätze gewählt worden; so das Ausgehen von modernen oder antiken Geschichts- bzw. Literaturtheorien oder die Rekonstruktion des Umgangs der Autoren mit ihren Quellen. Demgegenüber bietet eine literaturwissenschaftlich-vergleichende Erzähltextanalyse gewisse Vorteile. Damit die Auswahl der Vergleichshinsichten nicht willkürlich erfolgt, brauchen komparatistische Textanalysen trotzdem ein theoretisches Konzept oder zumindest einen übergeordneten Leitgedanken. Hier scheint mir das Herausarbeiten der jeweils spezifischen ‚historischen Wahrheit‘ der Texte fruchtbar zu sein.

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Das Wirtschaftsrecht stellt ein eigenständiges Rechtsgebiet dar, das auf dem Privatrecht sowie auf dem öffentlichen Recht inklusive dem Strafrecht basiert. Nicht allein die wirtschaftsrechtliche Rechtssetzung, sondern auch die wirtschaftsrechtliche Rechtsanwendung fällt durch zahlreiche Besonderheiten auf (beispielsweise bei der Methodik). Der vorliegende Beitrag fokussiert sich auf die Rechtsanwendung und spezifisch auf die Rechtsanwender des schweizerischen Wirtschaftsrechts; insbesondere für ausländische Leser soll ein Überblick zu einigen ausgewählten Behörden (z.B. Handelsregisterämter/HR, Revisionsaufsichtsbehörde/RAB, Finanzmarktaufsichtsbehörde/FINMA, Übernahmekommission/UEK, Schweizerische Nationalbank/SNB, Wettbewerbskommission/WEKO) und Gerichten (Handelsgerichte, Arbeitsgerichte, Bundespatentgericht etc.) in der Schweiz gegeben werden.

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Mit einem Jahr Verspätung hat das neue schweizerische Bundespatentgericht am 1.1.2012 seinen Betrieb aufgenommen und seither bereits zu einer ganzen Reihe von Fragen Stellung nehmen können, wobei der Schwerpunkt im prozessualen Bereich liegt. Der vorliegende Beitrag widmet sich den charakteristischen Merkmalen der reformierten Patentgerichtsbarkeit in der Schweiz und stellt die bisherige Rechtsprechung des Bundespatentgerichts dar, um vor diesem Hintergrund im Sinne einer Zwischenbilanz ein erstes Fazit ziehen zu können.

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Einführende Worte und Vorstellung des Inhabers der Wolfgang-Stammler-Gastprofessur für Germanistische Philologie der Universität Freiburg 2013, Prof. Dr. Hans-Werner Goetz, am 1. Oktober 2012