987 resultados para Quantitative Interpretation


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As an emerging alternative to DXA, there is a growing interest in the use of quantitative ultrasound (QUS) measurements for the non invasive assessment of fracture risk in the management of osteoporosis. While the potential of QUS in the management of osteoporosis have been highly recognized by the scientific community and granted by the majority of the international bone disease organizations, it becomes important to develop strategies how to use ultrasound clinically. Our paper is highlighting Swiss operational clinical propositions for 2 QUS devices sold in Switzerland, on how to use the QUS in the management of osteoporosis.

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Postmortem angiography methods that use water soluble or lipid soluble liquid contrast compounds may potentially modify the composition of fluid-based biological samples and thus influence toxicological findings. In this study, we investigated whether toxicological investigations performed in urine collected prior to and post angiography using Angiofil? mixed with paraffin oil are characterized by different qualitative or quantitative results. In addition, we studied whether diluting samples with 1% and 3% contrast medium solution may modify molecule concentration. A postmortem angiography group consisting of 50 cases and a postmortem group without angiography consisting of 50 cases were formed. In the first group, toxicological investigations were performed in urine samples collected prior to and post angiography as well as in undiluted and diluted samples. In the second group, analyses were performed in undiluted and diluted urine, bile, gastric content, cerebrospinal and pericardial fluids collected during autopsy. The preliminary results indicate that differences may be observed between urine samples collected prior to and post angiography in the number of identified molecules in relation to specific cases. Analyses performed in diluted samples failed to reveal differences that might potentially alter the interpretation of toxicological results in all analyzed specimens for nearly all molecules, except for tetrahydrocannabinol and its metabolites. Though these findings suggest that toxicology might be effectively performed, in very special cases and for a large number of molecules, in biological samples collected after angiography, it remains recommendable to collect biological fluids for toxicology prior to contrast medium injection.

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The aim of this study is to perform a thorough comparison of quantitative susceptibility mapping (QSM) techniques and their dependence on the assumptions made. The compared methodologies were: two iterative single orientation methodologies minimizing the l2, l1TV norm of the prior knowledge of the edges of the object, one over-determined multiple orientation method (COSMOS) and anewly proposed modulated closed-form solution (MCF). The performance of these methods was compared using a numerical phantom and in-vivo high resolution (0.65mm isotropic) brain data acquired at 7T using a new coil combination method. For all QSM methods, the relevant regularization and prior-knowledge parameters were systematically changed in order to evaluate the optimal reconstruction in the presence and absence of a ground truth. Additionally, the QSM contrast was compared to conventional gradient recalled echo (GRE) magnitude and R2* maps obtained from the same dataset. The QSM reconstruction results of the single orientation methods show comparable performance. The MCF method has the highest correlation (corrMCF=0.95, r(2)MCF =0.97) with the state of the art method (COSMOS) with additional advantage of extreme fast computation time. The l-curve method gave the visually most satisfactory balance between reduction of streaking artifacts and over-regularization with the latter being overemphasized when the using the COSMOS susceptibility maps as ground-truth. R2* and susceptibility maps, when calculated from the same datasets, although based on distinct features of the data, have a comparable ability to distinguish deep gray matter structures.

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Validation is arguably the bottleneck in the diffusion magnetic resonance imaging (MRI) community. This paper evaluates and compares 20 algorithms for recovering the local intra-voxel fiber structure from diffusion MRI data and is based on the results of the "HARDI reconstruction challenge" organized in the context of the "ISBI 2012" conference. Evaluated methods encompass a mixture of classical techniques well known in the literature such as diffusion tensor, Q-Ball and diffusion spectrum imaging, algorithms inspired by the recent theory of compressed sensing and also brand new approaches proposed for the first time at this contest. To quantitatively compare the methods under controlled conditions, two datasets with known ground-truth were synthetically generated and two main criteria were used to evaluate the quality of the reconstructions in every voxel: correct assessment of the number of fiber populations and angular accuracy in their orientation. This comparative study investigates the behavior of every algorithm with varying experimental conditions and highlights strengths and weaknesses of each approach. This information can be useful not only for enhancing current algorithms and develop the next generation of reconstruction methods, but also to assist physicians in the choice of the most adequate technique for their studies.

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BACKGROUND: The mutation status of the BRAF and KRAS genes has been proposed as prognostic biomarker in colorectal cancer. Of them, only the BRAF V600E mutation has been validated independently as prognostic for overall survival and survival after relapse, while the prognostic value of KRAS mutation is still unclear. We investigated the prognostic value of BRAF and KRAS mutations in various contexts defined by stratifications of the patient population. METHODS: We retrospectively analyzed a cohort of patients with stage II and III colorectal cancer from the PETACC-3 clinical trial (N = 1,423), by assessing the prognostic value of the BRAF and KRAS mutations in subpopulations defined by all possible combinations of the following clinico-pathological variables: T stage, N stage, tumor site, tumor grade and microsatellite instability status. In each such subpopulation, the prognostic value was assessed by log rank test for three endpoints: overall survival, relapse-free survival, and survival after relapse. The significance level was set to 0.01 for Bonferroni-adjusted p-values, and a second threshold for a trend towards statistical significance was set at 0.05 for unadjusted p-values. The significance of the interactions was tested by Wald test, with significance level of 0.05. RESULTS: In stage II-III colorectal cancer, BRAF mutation was confirmed a marker of poor survival only in subpopulations involving microsatellite stable and left-sided tumors, with higher effects than in the whole population. There was no evidence for prognostic value in microsatellite instable or right-sided tumor groups. We found that BRAF was also prognostic for relapse-free survival in some subpopulations. We found no evidence that KRAS mutations had prognostic value, although a trend was observed in some stratifications. We also show evidence of heterogeneity in survival of patients with BRAF V600E mutation. CONCLUSIONS: The BRAF mutation represents an additional risk factor only in some subpopulations of colorectal cancers, in others having limited prognostic value. However, in the subpopulations where it is prognostic, it represents a marker of much higher risk than previously considered. KRAS mutation status does not seem to represent a strong prognostic variable.

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The timing and the organization of sleep architecture are mainly controlled by the circadian system, while sleep need and intensity are regulated by a homeostatic process. How independent these two systems are in regulating sleep is not well understood. In contrast to the impressive progress in the molecular genetics of circadian rhythms, little is known about the molecular basis of sleep. Nevertheless, as summarized here, phenotypic dissection of sleep into its most basic aspects can be used to identify both the single major genes and small effect quantitative trait loci involved. Although experimental models such as the mouse are more readily amenable to genetic analysis of sleep, similar approaches can be applied to humans.

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Objectives: Several population pharmacokinetic (PPK) and pharmacokinetic-pharmacodynamic (PK-PD) analyses have been performed with the anticancer drug imatinib. Inspired by the approach of meta-analysis, we aimed to compare and combine results from published studies in a useful way - in particular for improving the clinical interpretation of imatinib concentration measurements in the scope of therapeutic drug monitoring (TDM). Methods: Original PPK analyses and PK-PD studies (PK surrogate: trough concentration Cmin; PD outcomes: optimal early response and specific adverse events) were searched systematically on MEDLINE. From each identified PPK model, a predicted concentration distribution under standard dosage was derived through 1000 simulations (NONMEM), after standardizing model parameters to common covariates. A "reference range" was calculated from pooled simulated concentrations in a semi-quantitative approach (without specific weighting) over the whole dosing interval. Meta-regression summarized relationships between Cmin and optimal/suboptimal early treatment response. Results: 9 PPK models and 6 relevant PK-PD reports in CML patients were identified. Model-based predicted median Cmin ranged from 555 to 1388 ng/ml (grand median: 870 ng/ml and inter-quartile range: 520-1390 ng/ml). The probability to achieve optimal early response was predicted to increase from 60 to 85% from 520 to 1390 ng/ml across PK-PD studies (odds ratio for doubling Cmin: 2.7). Reporting of specific adverse events was too heterogeneous to perform a regression analysis. The general frequency of anemia, rash and fluid retention increased however consistently with Cmin, but less than response probability. Conclusions: Predicted drug exposure may differ substantially between various PPK analyses. In this review, heterogeneity was mainly attributed to 2 "outlying" models. The established reference range seems to cover the range where both good efficacy and acceptable tolerance are expected for most patients. TDM guided dose adjustment appears therefore justified for imatinib in CML patients. Its usefulness remains now to be prospectively validated in a randomized trial.

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Rekapitulation der Thesen und Ergebnisse In den nachfolgenden Abschnitten werden zur besseren Übersicht nochmals die zentralen Gesichtspunkte der Untersuchung und der wichtigsten Resultate zusammengefasst Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse noch unter dem Blickwinkel ihrer praktischen Konsequenzen für die Umsetzung einzelner drogenpolitischer Zielsetzungen ausgewertet und die Problembereiche identifiziert, welche zusätzliche Forschungsanstrengungen erforderlich machen A Theoriebildung und Forschungsansatz Die Untersuchung verwendet einen multimodalen methodischen Ansatz (direkte Befragung Strafaktenanalyse und Auswertung amtlicher Statistiken) zur Analyse typischer Anpassungsmechanismen und konkreter Handlungsstrategien als Reaktion auf den behördliche Repression des lokalen Drogenmarktgeschehens Sie fokussiert auf den Kreis regelmäßiger Heroin und/oder Kokainkonsumenten die sich zeitweilig an bekannten Treffpunkten der sogenannten <> dreier Schweizer Städte (Basel Bern und Zürich) aufhalten sowie auf den Kreis von Personen welcher sich um die lokale Distribution dieser Drogen kümmert (cf l Kapitel) Im Rahmen der theoretischen Vorüberlegungen im 2 Kapitel wurde zunächst die Frage nach dem Bedeutungsgehalt des Begriffs <> thematisiert Aus analytischen Gründen wird eine Perspektive bevorzugt die den <> als soziale Konstruktion auffasst Märkte entstehen demnach als Ergebnis individueller Tauschhandlungen sofern diese dazu führen dass sich übereinstimmende Vorstellungen und Erwartungen über die Modalitäten beim Austausch bestimmter Güter oder Leistungen ausbilden Diese Sichtweise impliziert eine kategoriale Unterteilung des Spektrums ökonomischer Tauschhandlungen welche zwischen sporadischer Handelstätigkeit personalen Netzwerke bilateraler Handelsbeziehungen und etablierten Märkten differenziert Auf der Grundlage dieser terminologischen Klärungen wurde mit Blick auf Tauschhandlungen in der Sphäre der Illegalität den Voraussetzungen für das Entstehen von Märkten nachgegangen. Für die Herausbildung illegaler Markte bieten sich in Anbetracht der fehlenden rechtlichen Garantien zum Schutz der <> bzw. zur Abschreckung opportunistischer Verhaltensstrategien nur zwei mögliche Wege an: Zum einen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage von Schutzvertragen mit <> Drittpersonen und zum anderen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage sozialer Kontrolle. Bei illegalen Märkten, die durch bilaterale Schutzvereinbarungen zustande kommen, werden die Tauschverträge zwischen den Akteuren auf dem Markt mittels Durchsetzungsgarantien abgesichert, die von einer Drittperson angeboten werden. Auf diese Weise wird das Fehlen rechtlicher Mittel zur Sicherung von Ansprüchen bei illegalen Transaktionen wettgemacht. Illegale Märkte, die durch solche Schutzvereinbarungen entstehen, weisen eine Reihe von Schwachstellen auf, die ihre Reichweite und Beständigkeit reduzieren: Das Erfordernis glaubwürdiger Schutzgarantien macht solche Märkte instabil, sowie konkurrierende Anbieter von Schutzgarantien auftreten. Außerdem können solche Märkte infolge der territorialen Gebundenheit der Schutzgarantien nur eine lokal begrenzte Ausdehnung annehmen. Die Herausbildung illegaler Märkte auf der konstitutiven Grundlage sozialer Kontrolle ist demgegenüber an andere Voraussetzungen geknüpft. Ihr Entstehen bedingt, dass innerhalb eines abgrenzbaren Personenkreises kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Dies bedeutet, dass unter diesen Personen ein generalisiertes Vertrauen in die Geltung spezifischer Verhaltensstandards und Normen verbreitet ist. Aufgrund der verringerten Transaktionskosten ermöglicht die Existenz eines solchen generalisierten Vertrauens eine Ausweitung der Austauschbeziehungen innerhalb des betreffenden Kollektivs. Weiters wird mit Bezug auf sogenannte middleman oder trading minorities argumentiert, dass die Verfügbarkeit über entsprechendes Sozialkapital bei bestimmten ethnischen Gruppen eher als gegeben erachtet werden darf als bei anderen. Daran schließt eine Untersuchung der Faktoren und Hintergründe an, welche anhand ausgewählter Beispiele die unterschiedliche Bedeutung ethnischen Sozialkapitals bei der Entwicklung illegaler Märkte aufzeigt. Bei den theoretischen Erwägungen im zweiten Kapitel geht es auch um die Frage, welche Strukturen sozialer Organisation unter illegalen Bedingungen entstehen können und unter welchen Voraussetzungen sich organisierte Akteure auf illegalen Märkten zu formieren vermögen. Ausgehend von einer analytischen Unterscheidung zwischen kooperativen und reziprokativen sozialen Interaktionen wird argumentiert, dass sich eine kriminelle Organisation zwangsläufig nur auf der Grundlage kooperativer Beziehungen konstituieren kann. Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Organisation nicht durch formal-rechtlich garantierte Ansprüche und Verpflichtungen regeln lassen, schließt reziprokative «Quid-pro-quo - Orientierungen>> als konstitutive Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb derartiger Organisationen aus. Kriminelle Organisationen, die eine Große Zahl von Personen umfassen, müssen demzufolge als hierarchische Netzwerke bilateraler Kooperationsbeziehungen strukturiert sein. Solche hierarchische Kooperationsbeziehungen entsprechen dem hauptsächlich von britischen Sozialanthropologen in verschiedenen Kulturregionen erforschten Phänomen der Patronage-Systeme. Je nach kultureller Ausgestaltung und sozialer Akzeptanz von Patronage-Systemen innerhalb einer ethnischen Gruppe, ist somit auch im Bereich krimineller Aktivitäten ggf. mit der Formierung personenstarker Organisationen zu rechnen. Die theoretischen Analysen mündeten in eine Diskussion, in welcher die als Reaktion auf repressive Marktinterventionen ausgelösten Anpassungen als Prozesse der Adaptation, Substitution, Innovation und Selektion klassifiziert und exemplarisch erörtert wurden. Anschließend wurden in Anknüpfung an die vorangehenden theoretischen Überlegungen und im Hinblick auf die Untersuchung lokaler Drogenmärkte sechs forschungsleitende Hypothesen («Arbeitshypothesen») herausgearbeitet. B. Repressionsniveaus und Marktverhalten Die empirische Datenanalyse wurde im dritten Kapitel aufgenommen. Darin wird anhand der 1997 in den Drogenszenen der Städte Basel, Bern und Zürich erhobenen Befragungsdaten sowie unter Beizug amtlicher Statistiken der Strafverfolgungsbehörden der Nachweis erbracht, dass die Heroin und Kokain konsumierenden Personen in den drei städtischen Drogenmärkten zum Zeitpunkt der Datenerhebung deutlich unterschiedlichen polizeilichen und strafrechtlichen Interventionsrisiken ausgesetzt gewesen sind. Gemäß den berichteten Repressionserfahrungen intervenierten die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Bern in der lokalen Drogenszene am repressivsten. Die Berner Drogenkonsumenten wurden am häufigsten kontrolliert, wegen Drogenvergehen von der Polizei angezeigt und auch gerichtlich verurteilt. Für Basel weisen die berichteten Angaben das niedrigste Repressionsniveau aus. Insgesamt wird aufgrund der erfragten Repressionserfahrung auch deutlich, dass Personen, die sich in irgendeiner Form am lokalen Drogenhandel beteiligen, einem relativ größeren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Vergleichbare Anzeige- und Strafurteilsstatistiken liegen nur für das jeweils, ganze Kantonsgebiet vor. Dementsprechend weniger deutlich sind die zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich ausgewiesenen Repressionsunterschiede. Jedoch deuten auch diese Angaben darauf hin, dass in der Untersuchungsperiode Drogenkonsumenten im Kanton Bern im Vergleich den höchsten und im Kanton Basel-Stadt den niedrigsten Strafverfolgungsdruck zu gewärtigen hatten. Im vierten Kapitel wird anhand der Befragungsdaten das Konsum- und Marktverhalten der Drogenkonsumenten in den drei Städten einem Vergleich unterzogen und in den Zusammenhang mit den im dritten Kapitel aufgewiesenen Differenzen bei den lokalen Repressionsaktivitäten gestellt. Besondere Beachtung findet dabei der Umstand, dass die in Basel befragten Drogenkonsumenten gegenüber den in Zürich und insbesondere Bern befragten Personen im Durchschnitt markant weniger Große Quantitäten Heroin und Kokain konsumieren und wohl gerade deshalb auch deutlich besser sozial integriert sind. Diesbezüglich signifikante Differenzen finden sich gleichfalls zwischen den Befragungsergebnissen in den Städten Bern und Zürich. Während sich aber im Falle der Zürcher Daten die Unterschiede gegenüber Bern größtenteils dadurch erklären lassen, dass sich in Zürich mehr Personen in einem Methadonsubstitutionsprogramm befinden und auch die lokal angebotenen Drogen eine relativ bessere Qualität aufweisen, versagen diese Erklärungsansätze im Falle der Basler Situation. Stattdessen wird argumentiert, dass das in Basel vergleichsweise niedrige Konsumniveau wesentlich durch die verschiedenen Anpassungsstrategien bedingt ist, welche die Drogenmarkteilnehmer angesichts unterschiedlicher Repressionssituationen verfolgen: Weil in Basel seitens der Polizei normalerweise nicht eingeschritten wird, wenn sich vor den insgesamt drei Kontakt und Anlaufstellen für Drogenabhängige Ansammlungen bilden, findet vor deren Türen kaum behelligt von der Polizei ein reger Drogenhandel statt, wobei aber pro Transaktion jeweils nur sehr kleine Heroin- und Kokainmengen die Hand wechseln. Da in Basel somit die Beschaffung von Drogenkleinstmengen kaum mit Behinderungen verbunden ist und der «Stoff» ohne Konfiskationsrisiko unmittelbar nach seinem Erwerb am selben Ort konsumiert werden kann, besteht seitens der nicht am Drogenhandel Beteiligten die Bereitschaft, für die Konsumbefriedigung relativ höhere Preise zu bezahlen als in Bern oder Zürich. Die bei den Basler Kontakt- und Anlaufstellen operierenden «Ameisenhändler», die fast durchwegs selbst Drogenkonsumenten sind, werden für ihre starke Exponiertheit bei den Verkaufsaktivitäten mit einer relativ höheren Handelsmarge entschädigt. Da Drogen-Drogenkonsumenten sich ihren Stoff mehrheitlich auf dem «Drogenbasar» auf den Vorplätzen der Kontakt- und Anlaufstellen besorgen, werden die konsumierenden Drogenhändler in Basel kaum durch Direktverkäufe von money dealer an Nur-Konsumenten konkurrenziert. Anders verhält es sich in Bern und Zürich: Weil die dortigen Drogenkonsumenten mit höheren Transaktionskosten und Konfiskationsrisiken konfrontiert sind, neigen diese eher zu Direktkäufen bei money dealer. Dieser Um-stand, aber auch der relativ höhere Aufwand pro einzelne Transaktion erhöht den Anreiz, pro Drogengeschäft größere Mengen zu erwerben. Aufgrund des kompulsiven Drogengebrauchs führen größere Beschaffungsmengen in der Tendenz jedoch zu einem Mehrkonsum. Dadurch lassen sich die aufgrund der Befragungen ermittelten Konsumdifferenzen zwischen Basel einerseits und Bern und Zürich andererseits zumindest partiell erklären. Diese Interpretation wird u. a. auch gestützt durch die Ergebnisse einer multiplen Regressionsanalyse auf den Heroin- und Kokainkonsum. Diese zeigt auf, dass der Erhebungsort und infolge dessen die in den untersuchten städtischen Drogenszenen vorgegebenen spezifischen Marktbedingungen einen signifikanten Einfluss auf das individuelle Niveau des Heroin- und Kokainkonsums haben. Deren Ergebnisse bestätigen zudem teilweise die auf Seite 58 formulierte 5. Arbeitshypothese und zwar insofern, als nämlich die Teilnahme an einem Methadonabgabeprogramm zu einer Reduktion des Heroin-, nicht aber des Kokaingebrauchs beiträgt. Die der Arbeitshypothese ebenfalls zugrunde liegende Annahme, dass der Konsum von Heroin teilweise auch durch die Einnahme anderer Arzneimittel substituiert wird, konnte zumindest mit Bezug auf den Gebrauch von Rohypnol nicht erhärtet werden. C. Transaktionsbeziehungen und Kooperation im illegalen Drogenmarkt Im fünften Kapitel wurden schließlich die theoretischen Folgerungen aus dem zweiten Kapitel wieder aufgenommen und anhand des verfügbaren Datenmaterials einer Überprüfung unterzogen. Im Zentrum standen dabei die Merkmale der Transaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Kategorien von Teilnehmern im illegalen Drogenmarkt und die darin anzutreffenden Formen der Kooperation. Die im zweiten Kapitel formulierten Arbeitshypothesen wurden spezifiziert und soweit es die Datenlage zuliess, anhand der verfügbaren Befragungsergebnisse validiert. Diese Aus-wertungen wurden ergänzt durch eine quantitative und qualitative Analyse von rund hundert Falldossiers aus dem Basler Strafgericht, die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das BetmG enthielten. Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse wurden schließlich als weitere Informationsquelle wiederum die vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Betäubungsmittelstatistiken hinzu-gezogen. Die zentralen Befunde dieser Gesamtbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Strafverfolgungsdruck führt im Hinblick auf die reziprokativ orientierten Transaktionsbeziehungen im illegalen Drogenmarkt nicht auf allen Ebenen zu personalisierten Beziehungen zwischen nachfragenden und anbietenden Marktteil-nehmern im Sinne einer «Klientelisierung» der Transaktionsbeziehungen (Geertz 1992). Insbesondere an der Schnittstelle des Drogendistributionssystems, wo selbst nicht abhängige Drogenhändler drogenabhängigen Geschäftspartnern gegenüber-stehen, wird seitens dieser zumeist ausländischen money dealer keine Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen angestrebt. Demgegenüber weisen die Befragungsergebnisse zum Stellenwert sogenannter «Stammdealern», im Sinne von Hauptbezugsquellen für Drogen, darauf hin, dass unter den im Betäubungsmittelhandel aktiven Drogenkonsumierenden eine Tendenz zur Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen besteht. Aufgrund der untersuchten Gerichtsakten wird außerdem nahegelegt, dass Transaktionen, die über dem strafrechtlich als qualifiziert geltenden Mengenbereich von rund 50 Gassengramm Heroin oder Kokain liegen, gleichfalls eher unter persönlich miteinander vertrauten Geschäftspartnern abgewickelt werden. Trotz nachweislich erhöhter Bereitschaft, Vereinbarungen ggf. durch Einsatz physischer Gewalt durchzusetzen, und trotz der infolge kompulsiven Drogen-gebrauchs mutmaßlich erhöhten Neigung, opportunistisch zu Handeln, darf davon ausgegangen werden, dass in den lokalen Drogenszenen für die Selbstregulation des Drogenmarktes ausreichend kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Durch soziale Kontrolle und damit einher gehende Reputationseffekte wird anscheinend verhindert, dass in lokalen Drogenmärkten opportunistische Handlungsstrategien überhand nehmen. Bei der Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt kommt Sexualpartnerschaften - zumindest nach Maßgabe der Bewertung der Strafprozess-akten - eine relativ große Bedeutung zu. Der qualifizierte Tatbestand des «bandenmässigen» Vorgehens beim Betäubungsmittelhandel wird vergleichsweise häufig gegen Angeklagte geltend gemacht, die miteinander eine entsprechende Verbindung eingegangen sind. Formen krimineller Kooperation, die sich auf anderer Grundlage herausbilden, werden vom geltenden Strafrecht offensichtlich nur unzureichend er-fasst. Für die Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt wird schließlich das kollektive Sozialkapital genutzt, das bestimmte Immigrantenpopulationen in der Schweiz ihren Mitgliedern verfügbar machen. Eine Analyse der polizeilichen Anzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit der Täterschaft, gibt jedoch Grund zur Annahme, dass das für die kriminelle Kooperation im Drogenmarkt wichtige ethnische Sozialkapital in dem Masse schwindet, wie sich der Drogenkonsum innerhalb der jeweiligen ethnischen Gruppe ausbreitet. Die Folge davon ist, dass sich die dominierende Marktposition im Betäubungsmittelhandel immer wieder auf eine neue ethnische Gruppen verlagert. D. Folgerungen für die Praxis und die weitere Forschung Nach einem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Gutachten aus dem Jahr 2004 (Zobel und Dubois-Arber 2004), besteht in sieben Schweizer Städten ein Angebot an überwachten Konsumräumen für Opiatabhängige mit intravenösem Drogengebrauch. Von den insgesamt 13 Kontakt- und Anlaufstellen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, bieten überdies zehn separate Räume an, in denen Drogen inhaliert werden können. Die Einrichtung von Konsumräumen in der Schweiz erfolgte im Hinblick auf die drogenpolitische Zielsetzung der «Schadensverminderung». Als Ergebnis wurde eine Verminderung der Zahl drogenbedingter Todesfälle, der Prävalenz von Infektionskrankheiten und anderer Gesundheitsprobleme unter Drogenkonsumierenden, eine bessere Betreuung und soziale Unter-stützung, ein erleichterter Zugang zu therapeutischen Dienstleistungen sowie schließlich eine Entlastung des öffentlichen Raums durch eine Verkleinerung der sichtbaren Drogenszene erwartet (ibid.: 2f.). Gemäß besagtem Gutachten haben sich diese Erwartungen soweit überprüfbar wenigstens zum Teil erfüllt. Am deutlichsten scheint der Befund, wonach die Einrichtung von Konsumräumen zu einer Verringerung der Probleme mit der öffentlichen Ordnung und insbesondere zu einer «Rückbildung der Drogenszenen» beigetragen hat (ibid.: 20). Ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), der auf einer Gesamtevaluation der Erfahrungen mit dem Angebot überwachter Konsumräume für Opiatabhängige beruht (Hedrich 2004), kommt zu insgesamt sehr ähnlichen Ergebnissen. Mit Bezug auf die Wirkungen von Konsumräumen auf die öffentliche Ordnung und die Kriminalität wird in diesem Bericht konstatiert, dass deren Angebot unter bestimmten Bedingungen den Konsum im öffentlichen Raum reduzieren kann. Dazu gehört insbesondere, dass ausreichende Konsumkapazitäten bereitgestellt werden und die Drogenkonsumenten nicht durch örtliche Polizeiaktionen von der Nutzung der Einrichtungen abgehalten werden. Für ein Zunahme der Eigentumsdelikte in der Nachbarschaft von Konsumräumen gibt es dem Bericht zufolge keine Anhaltspunkte. Bei der für gewöhnlich höchst brisanten Wahl des Standorts für solche Einrichtungen gelte es sowohl den Bedürfnissen der Drogen-konsumenten als auch denjenigen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen (ibid.: 70). Aus der Perspektive der Drogenkonsumenten wird die Nutzung von Konsumräumen offenbar von der Distanz zwischen dem Ort, wo die Drogen beschafft werden können, und dem Standort der Konsumräume sowie von der Häufigkeit von Polizeikontrollen auf dem Weg dahin abhängig gemacht (ibid.: 65). Dies korrespondiert mit dem Befund dieser Untersuchung, dem zufolge die örtliche Nähe von Beschaffungs- und Konsumgelegenheit die Bereitschaft erhöht, trotz deutlich höheren Preisen pro Transaktion nur Drogenquantitäten zu erwerben, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind. Da die Untersuchungsergebnisse zudem nahe legen, dass dadurch der Konsum sich auf einem relativ niedrigeren Niveau einpendelt, empfiehlt es sich für die Entscheidungsträger der lokalen Drogenpolitik, der Tendenz zur Szenebildung und dem damit verbundenen Drogenkleinhandel in der Nähe von Konsumräumen (cf. ibid.: 67) nicht mit rigorosen polizeilichen Interventionen entgegenzuwirken. Vielmehr ist eine Strategie zu verfolgen, welche darauf abzielt, durch ein dezentrales Angebot von Konsumräumen mehrere überschaubare Handels-plätze für Drogen in unmittelbarer Nähe oder ggf. auf den Vorplätzen entsprechender Einrichtungen zu etablieren. Die polizeilichen Aktivitäten im Umfeld solcher Handelsplätze haben sich gemäß dieser Strategie darauf zu beschränken, die öffentliche Ordnung in der Nachbarschaft sicherzustellen, gegen den Konsum außerhalb der Einrichtungen vorzugehen, bei Gewalttätigkeiten einzuschreiten und, währenddem die Konsumräume geschlossen sind, Ansammlungen der Drogenszene aufzulösen. Durch gelegentliche Kontrollen hat sie außerdem dafür besorgt zu sein, dass keine größeren Drogenmengen die Hand wechseln und nicht konsumierende Kleinhändler von den polizeilich tolerierten Handelsplätzen ferngehalten werden. Allem Anschein nach orientierte sich die drogenpolitische Praxis im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der neunziger Jahren bis heute annäherungsweise an einer solchen Strategie mit dem Ergebnis, dass zumindest bis 1997 das mittlere individuelle Konsumniveau im Vergleich zu anderen Städten deutlich tiefer lag .268 Um die Nachhaltigkeit dieser Strategie zu überprüfen, sollte in naher Zukunft unter Einsatz desselben Erhebungs-instruments eine Folgeuntersuchung in Basel und allenfalls auch in Bern und Zürich ins Auge gefasst werden. Bei einem erneuten Anlauf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz sollten in Anbetracht der Ergebnisse dieser Untersuchung insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen, welche die Merkmale der «qualifizierten» Zuwiderhandlung bzw. der «schweren Fälle» von Betäubungsmitteldelinquenz umschreiben nochmals überdacht werden. Der vom Schtveizerischen Bundesrat dem Parlament seinerzeit vorgelegte Entwurf für ein neues BetmG enthält zwar beim erstgenannten Qualifikationsgrund, der sich auf die Gefährdung einer großen Zahl von Menschen bezieht, bereits eine Änderung, die in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich eine Abkehr von der streng rechnerischen Auslegung einer als «qualifiziert» geltenden Drogenmenge initiieren könnte. Im vorgeschlagenen Artikel 19 Ziff. 2 wird unter Buchstabe «a» nämlich der wörtliche Bezug auf eine «Menge» fallengelassen. Allerdings deutet der diesbezügliche Kommentar in der Botschaft des Bundesrates (2001) darauf hin, dass damit kein grundsätzlicher Wandel in der Rechtssprechung angestrebt wird, sondern dass nunmehr bloß «nicht allein die Menge als Kriterium für die stoffinhärente Gesundheitsgefährdung herangezogen» werden soll (ibid.: Ab-schnitt 2.2.8.2). Dem erklärten «Ziel der Qualifikation», das ausdrücklich darauf gerichtet ist, «die nichtabhängigen Händler/Händlerringe des Drogen-Schwarz-marktes verschärft zu treffen, welche ohne Rücksicht auf die Gesundheitsgefährdung ihrer Klientel ihren Profit machen [Hervorh. JCNJ» (ibid.) würde mit diesem Gesetzesvorschlag, der zudem wiederum im Wesentlichen unverändert die Qualifikationsgründe der «bandenmässigen» und «gewerbsmässigen» Tatbegehung enthält, kaum näher gekommen. Die Tatsache, dass aufgrund der ausgewerteten Strafakten mehrheitlich drogenabhängige Händler vom qualifizierten Straftatbestand erfasst werden und die Anschuldigung der «bandenmässige» Tatbegehung offenbar nicht selten gegen ebenfalls abhängigen «Dealerpärchen» gerichtet wird, sollte seitens des Schweizerischen Bundesgerichts zum Anlass genommen werden, die herrschende Praxis der Rechtssprechung zu hinterfragen, bzw. eine Neuauslegung dieser Straftat-bestände ins Auge zu fassen. Gerade mit Blick auf die «bandenmässige» Tatbegehung könnte man erwägen, von der engen Fokussierung auf ein arbeitsteiliges Vorgehen im Sinne der in dieser Untersuchung definierten kooperativen Interaktion wegzukommen und stattdessen den Tatbestand mehr auf länger währende Transaktionsbeziehungen zwischen Drogenhändlern anzuwenden. Auf diese Weise würden gerade solche Beziehungssysteme besser ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, auf die der Gesetzgeber mit dem Begriff der Händlerringe wohl auch explizit Bezug nimmt. Bevor derartige möglicherweise schwerwiegende Entscheide getroffen werden, wäre es wünschenswert, wenn in verschiedenen anderen Kantonen der Schweiz die Praxis der Strafgerichte im Bereich der Betättbungsmitteldelinquenz durch sorgfältige Aktenanalysen untersucht und einander gegenüber-gestellt würde. Damit würde der Gefahr begegnet, dass lokale Traditionen in der Praxis der Strafgerichte bei der Gesamtbeurteilung ein zu starkes Gewicht erlangen. Weiteren Forschungsbedarf impliziert schließlich auch die im Rahmen dieser Untersuchung behandelte These einer durch den zunehmenden Drogengebrauch gesteuerten ethnischen Sukzession im Drogenmarkt. Von Interesse sind insbesondere zusätzliche Studien, die allenfalls den Nachweis erbringen können, dass in andern europäischen Ländern ähnlich Prozesse abgelaufen bzw. noch im Gang sind. Länder wie die U.S.A., Kanada und Australien mit ihren seit Jahrzehnten zum Teil stark segreggierten ethnischen Minderheiten bieten zudem ein weites Spektrum an Möglichkeiten, dieser These anhand historischer Analysen nachzugehen.

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Fecal calprotectin is a small protein released mainly by neutrophils. It is recognized as a reliable, easy and non-invasive biomarker of gastro-intestinal inflammation. Normal values vary with age, with higher cut-off values during the first year of life (<350 microg/g) than in children (<275 microg/g) or adults (<50 microg/g). Fecal calprotectin can be a useful tool in initial evaluation of recurrent abdominal pain, helping to distinguish between functional gastro-intestinal disorders, where it is normal, and inflammatory bowel disease (IBD). It is not a specific marker of IBD but is increased in other situations of gastro-intestinal inflammation. In patients with IBD, fecal calprotectin is used to monitor treatment response.

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BACKGROUND: Individually, randomised trials have not shown conclusively whether adjuvant chemotherapy benefits adult patients with localised resectable soft-tissue sarcoma.METHODS: A quantitative meta-analysis of updated data from individual patients from all available randomised trials was carried out to assess whether adjuvant chemotherapy improves overall survival, recurrence-free survival, and local and distant recurrence-free intervals (RFI) and whether chemotherapy is differentially effective in patients defined by age, sex, disease status at randomisation, disease site, histology, grade, tumour size, extent of resection, and use of radiotherapy.FINDINGS: 1568 patients from 14 trials of doxorubicin-based adjuvant chemotherapy were included (median follow-up 9.4 years). Hazard ratios of 0.73 (95% CI 0.56-0.94, p = 0.016) for local RFI, 0.70 (0.57-0.85, p = 0.0003) for distant RFI, and 0.75 (0.64-0.87, p = 0.0001) for overall recurrence-free survival, correspond to absolute benefits from adjuvant chemotherapy of 6% (95% CI 1-10), 10% (5-15), and 10% (5-15), respectively, at 10 years. For overall survival the hazard ratio of 0.89 (0.76-1.03) was not significant (p = 0.12), but represents an absolute benefit of 4% (1-9) at 10 years. These results were not affected by prespecified changes in the groups of patients analysed. There was no consistent evidence that the relative effect of adjuvant chemotherapy differed for any subgroup of patients for any endpoint. However, the best evidence of an effect of adjuvant chemotherapy for survival was seen in patients with sarcomas of the extremities.INTERPRETATION: The meta-analysis provides evidence that adjuvant doxorubicin-based chemotherapy significantly improves the time to local and distant recurrence and overall recurrence-free survival. There is a trend towards improved overall survival.

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Quantitative ultrasound (QUS) appears to be developing into an acceptable, low-cost and readily-accessible alternative to dual X-ray absorptiometry (DXA) measurements of bone mineral density (BMD) in the detection and management of osteoporosis. Perhaps the major difficulty with their widespread use is that many different QUS devices exist that differ substantially from each other, in terms of the parameters they measure and the strength of empirical evidence supporting their use. But another problem is that virtually no data exist outside of Caucasian or Asian populations. In general, heel QUS appears to be most tested and most effective. Some, but not all heel QUS devices are effective assessing fracture risk in some, but not all populations, the evidence being strongest for Caucasian females > 55 years old, though some evidence exists for Asian females > 55 and for Caucasian and Asian males > 70. Certain devices may allow to estimate the likelihood of osteoporosis, but very limited evidence exists supporting QUS use during the initiation or monitoring of osteoporosis treatment. Likely, QUS is most effective when combined with an assessment of clinical risk factors (CRF); with DXA reserved for individuals who are not identified as either high or low risk using QUS and CRF. However, monitoring and maintenance of test and instrument accuracy, precision and reproducibility are essential if QUS devices are to be used in clinical practice; and further scientific research in non-Caucasian, non-Asian populations clearly is compulsory to validate this tool for more widespread use.

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Fluorescent (acridine orange) microscopical examination of capillary centrifuged blood (quantitative buffy coat [QBC®] analysis) and Giemsa stained thick blood smears (GTS) were compared for diagnosis of malaria in blood specimens from adults living in malaria transmission areas of the States of Bolivar and Amazonas in southeastern and south Venezuela, respectively. Of a total of 198 GTS examined, 95 subjects (48%) showed parasitaemia. Among the 95 blood films with a positive GTS, 94 were judged positive by the QBC. However, positive QBC tubes were found in 29 out of 103 blood specimens with a negative GTS. Thus, relative to a GTS standard, the sensitivity and specificity of the QBC-test was 99.2% and 72%, respectively. Young trophozoites of Plasmodium vivax and P. falciparum could not be distinguished with certainty. It is confirmed that the QBC offers many advantages compared with the standard diagnosis of malaria parasites, specifically in the speed of staining and ease of interpretation. However, in places where P. falciparum and P. vivax occur, species and stage differentiation should be confirmed with the GTS.